v. T.
Lufttechnik GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.751,29 |
30.558,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.600,00 |
16.800,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.151,29 |
13.758,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
56.493,20 |
39.393,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.344,28 |
9.125,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.148,92 |
30.268,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
557,93 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
94.802,42 |
69.951,79 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.815,65 |
23.870,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.129,38 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.945,03 |
-1.129,38 |
| B.
Rückstellungen |
22.417,03 |
17.573,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.569,74 |
28.508,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
36.569,74 |
28.508,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
94.802,42 |
69.951,79 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
Erläuterungen zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Werte 150 € aber nicht
1.000 € übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung
ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 410,-- (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelsware
werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten
bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten werden
anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu
erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio
für ein aufgenommenes Darlehen wird gemäß
§ 250 Absatz 3 HGB aktiv abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Es bestehen keine nach §§ 251 und 285 Nr. 3
HGB anzugebenden Haftungsverhältnisse oder finanzielle
Verpflichtungen.
Alleingeschäftsführer ist Herr Willem van
Tricht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012
festgestellt.
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