BoWiTec GmbH Wire Band Technology

Seestraße 20, 63679 Schotten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 8161
Vorher
Befestigungstechnik Leipzig GmbHVermögensgesellschaft Luppenstraße mbH
Eingetragen
1.8.1990
Branche
Herstellung von Drahtwaren, Ketten und FedernHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Drahtbändern und Drähten aus Metall.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gabriela Bornemann
seit 4.6.2020
Geschäftsführer
Werner Rücklinger
seit 18.8.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BoWiTec GmbH Wire Band Technology

Schotten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 245.294,24 103.802,05
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.713.540,28 2.395.462,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 416.776,80 363.565,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 51.540,92 48.795,02
SUMME AKTIVA 2.427.152,24 2.911.625,45

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnrücklagen 773.497,34 773.497,34
III. Gewinnvortrag 1.237.852,99 940.378,72
IV. Jahresüberschuss 48.395,56 297.474,27
B. Rückstellungen 8.347,00 8.347,00
C. Verbindlichkeiten 329.059,35 861.928,12
SUMME PASSIVA 2.427.152,24 2.911.625,45

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die BoWiTec GmbH hat ihren Sitz in Schotten, Hess und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Friedberg (Reg.Nr. 8161).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Anlagevermögen

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr 31.12.2023 davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr 31.12.2022 davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 416.776,80 € 0,00 € 363.565,95 € 0,00 €

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 288.542,14.

In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von 30.000 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rücklagen

Die Entwicklung der Rücklagen zeigt keine Veränderung zum Vorjahr.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr 31.12.2023 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 329.059,35 € 320.650,33 € 8.409,02 € 0,00 €
Vorjahr 31.12.2022 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 861.928,12 € 815.170,34 € 46.757,78 € 0,00 €

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 287.645,53 enthalten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Die Führung der Geschäfte liegt bei folgenden Personen:

Frau Gabriela Bornemann

Herrn Werner Rücklinger

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264ff, 284ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Schotten, den 10. April 2024

Frau Gabriela Bornemann

Herrn Werner Rücklinger

Geschäftsführung

Der Jahresabschluss 2023 wurde durch die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2024 festgestellt.

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