Dr. Doll
Engineering GmbH
Schwaigern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
585.576,00 |
661.771,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
419,00 |
1.257,00 |
| II.
Sachanlagen |
585.157,00 |
660.514,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.464.464,86 |
1.034.390,86 |
| I.
Vorräte |
198.873,22 |
185.838,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.044,02 |
216.305,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.230.547,62 |
632.246,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
200,00 |
| Aktiva |
2.050.040,86 |
1.696.361,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.792.809,34 |
1.510.248,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.484.248,19 |
1.390.526,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
282.561,15 |
93.721,94 |
| B.
Rückstellungen |
97.043,10 |
19.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
160.188,42 |
166.413,67 |
| Passiva |
2.050.040,86 |
1.696.361,86 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Dr. Doll Engineering
GmbH, Industriestraße 29, 74193 Schwaigern,
eingetragen im Handelsregister Stuttgart HRB HRB 756332,
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung nach den
Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) waren anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma Dr. Doll Engineering GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Abschreibung führte.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 wurden, wie im
Vorjahr, sofort als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang gebildet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter
einem Jahr in Höhe bestehen in Höhe von Euro
160.188,42 (VJ Euro 166.413,67).
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber dem Geschäftsführer in Höhe
von Euro 0,00.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen insgesamt Euro 0,00.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Satz 7 i.V.m. § 288 Nr. 2
HGB
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Mitarbeiter (§ 267 (5) HGB) beträgt im
Berichtsjahr 22.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Dr. Theo Doll, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsführung
Schwaigern, 10.07.2024
gez.
Dr. Theo Doll
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
|