Sparkasse Rhein-Nahe

Bad Kreuznach

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 3085
Eingetragen
19.6.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorsitzender des Vorstands
Vorsitzender des Vorstands
Jörg Paul Brendel
seit 26.7.2021
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Rhein-Nahe

Bad Kreuznach und Bingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

eingetragen beim Amtsgericht Bad Kreuznach
Handelsregister-Nr. HRA 3085

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 19.670.722,73 20.778
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 38.195.380,45 45.708
57.866.103,18 66.486
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 460.560.817,44 387.092
b) andere Forderungen 32.104.376,69 65.940
492.665.194,13 453.032
4. Forderungen an Kunden 4.112.420.793,12 4.226.660
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.477.418.475,00 EUR ( 1.484.216 )
Kommunalkredite 153.148.701,84 EUR ( 188.225 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 102.136.999,83 164.159
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 102.136.999,83 EUR ( 164.159 )
bb) von anderen Emittenten 822.339.529,43 1.136.489
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 801.460.152,45 EUR ( 1.102.214 )
924.476.529,26 1.300.648
c) eigene Schuldverschreibungen 5.317.107,87 7.683
Nennbetrag 5.519.000,00 EUR ( 8.004 )
929.793.637,13 1.308.331
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 94.390.302,30 150.456
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 39.439.230,31 34.953
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.231.383,01 EUR ( 1.231 )
an Wertpapierinstituten 359.533,00 EUR ( 0 )
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 73.219.610,70 49.145
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 8.888.868,37 11.862
darunter:
Treuhandkredite 8.888.868,37 EUR ( 11.862 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 65.344,00 91
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
65.344,00 91
12. Sachanlagen 91.398.324,41 75.389
13. Sonstige Vermögensgegenstände 41.761.726,20 32.732
14. Rechnungsabgrenzungsposten 3.919.273,92 265
15. Aktive latente Steuern 31.492.622,15 0
Summe der Aktiva 5.977.321.029,92 6.409.401

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 11.447.976,45 13.071
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.007.252.245,18 1.379.616
1.018.700.221,63 1.392.687
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 640.727.485,41 870.664
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 624.820,00 777
641.352.305,41 871.441
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.463.927.856,38 2.984.533
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.185.750.125,02 431.911
3.649.677.981,40 3.416.445
4.291.030.286,81 4.287.885
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 50.508.403,95 74.722
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0 )
50.508.403,95 74.722
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 8.888.868,37 11.862
darunter:
Treuhandkredite 8.888.868,37 EUR ( 11.862 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 5.286.925,99 2.744
6. Rechnungsabgrenzungsposten 1.742.025,01 2.360
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 18.754.334,00 18.939
b) Steuerrückstellungen 10.724,14 3.932
c) andere Rückstellungen 29.156.880,00 30.330
47.921.938,14 53.200
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 64.313.735,73 44.192
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 173.500.000,00 225.000
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 190.000,00 EUR ( 190 )
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 30.000.000,00 30.000
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 284.749.493,47 282.631
cb) andere Rücklagen 0,00 0
284.749.493,47 282.631
d) Bilanzgewinn 679.130,82 2.119
315.428.624,29 314.749
Summe der Passiva 5.977.321.029,92 6.409.401
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 49.721.285,00 40.247
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
49.721.285,00 40.247
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 402.104.220,82 514.247
402.104.220,82 514.247

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 135.103.109,61 90.298
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 16.500,00 EUR ( 596 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 122.230,37 EUR ( 5 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 9.337.194,46 7.455
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 0 )
144.440.304,07 97.753
2. Zinsaufwendungen 56.725.028,48 7.070
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 304.974,03 EUR ( 5.663 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 398.022,60 EUR ( 607 )
87.715.275,59 90.683
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 3.579.461,42 3.912
b) Beteiligungen 2.545.473,44 2.348
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 792.336,97 936
6.917.271,83 7.195
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 39.509.864,54 39.686
6. Provisionsaufwendungen 2.062.995,03 1.476
37.446.869,51 38.210
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR ( 0 )
8. Sonstige betriebliche Erträge 5.252.514,79 16.051
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 656.234,43 EUR ( 443 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
9. (weggefallen)
137.331.931,72 152.139
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 39.932.725,70 38.137
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 10.488.591,85 11.235
darunter:
für Altersversorgung 3.445.411,17 EUR ( 4.390 )
50.421.317,55 49.371
b) andere Verwaltungsaufwendungen 33.010.651,38 29.787
83.431.968,93 79.158
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 4.071.501,62 4.985
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.484.978,84 3.373
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 212.242,86 EUR ( 172 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 119.615.345,95 51.592
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
119.615.345,95 51.592
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 6.517.523,91 1.597
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
6.517.523,91 1.597
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 51.500.000,00 0
19. Negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (Vorjahr: Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit) 32.289.387,53 11.434
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vorjahr: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) 33.052.042,88 9.179
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 31.492.622,15 EUR ( 0 )
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 83.524,53 137
32.968.518,35 9.315
25. Jahresüberschuss 679.130,82 2.119
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
679.130,82 2.119
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
679.130,82 2.119
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 679.130,82 2.119

ANHANG

A. ALLGEMEINE ANGABEN:

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.

Bei der Fristengliederung nach den Vorschriften der §§ 8 und 9 RechKredV blieben anteilige Zinsen unberücksichtigt (§ 11 Satz 3 RechKredV).

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 340i Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN:

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wird - ungeachtet des Rechtsanspruches - dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten ist. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir auf Grundlage der zur internen Risikosteuerung verwendeten Methoden Pauschalwertberichtigungen für den latent ausfallgefährdeten Forderungsbestand sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte gemäß den Vorgaben des IDW RS BFA 7 in Höhe des 12-Monats Expected Loss im Sinne der Bewertungsvereinfachung. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Wertpapiere (Anlagebuch)

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip) vorgenommen. Von der Möglichkeit der Durchschnittsbewertung wurde Gebrauch gemacht.

Der niedrigere beizulegende Wert wurde grundsätzlich aus dem jeweiligen Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag abgeleitet. Bei einem Großteil der festverzinslichen Wertpapiere war am Bilanzstichtag kein hinreichend liquider, aktiver Markt vorhanden. In diesen Fällen wurde der niedrigere beizulegende Wert anhand eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der neuen Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten (insgesamt 944,0 Mio. Euro Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir unter Aktivposten 5. "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" aus, da die aus ihnen resultierenden wesentlichen Chancen und Risiken bei der Sparkasse verbleiben. Ende 2023 belief sich der Buchwert der verliehenen Wertpapiere auf 150,7 Mio. Euro.

Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wurde die Vertragsdauer angesetzt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht übersteigen, wurden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 Euro wurden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene kapitalgedeckte Rentenversicherungen in Höhe von 17,7 Mio. Euro wurden zu ihrem beizulegenden Wert bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Für die Berechnungen wurden außerdem für das Jahr 2024 jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 5,5 % sowie Rentensteigerungen von 8,0 % unterstellt. Für die Jahre 2025 ff. wurden jährliche Lohn- und Gehaltsteigerungen und Rentensteigerungen von 2,5 % unterstellt. Die zugrunde gelegten biometrischen Daten ergeben sich aus den HEUBECK Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen seit 2016 ein Durchschnittszinssatz angewendet, dem ein zehnjähriger Betrachtungszeitraum zugrunde liegt. Gegenüber dem vorher zugrunde gelegten siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt sich ein um 0,2 Mio. Euro niedrigerer Ausweis der Pensionsrückstellungen; dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Aufgrund bereits erfolgter Gewinnthesaurierungen resultiert daraus allerdings keine Ausschüttungssperre für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres.

Für Beihilfeverpflichtungen gegenüber den berechtigten Pensionären, deren Hinterbliebenen und aktiven Mitarbeitern wurden Rückstellungen, die in Anlehnung an die Berechnung der Pensionsrückstellungen ermittelt wurden, gebildet.

Für eventuelle Zinsansprüche von Kunden aus Prämiensparverträgen haben wir in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen für bereits beendete Verträge die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden, sowie für noch laufende Verträge die voraussichtlichen Belastungen aus Nachberechnungsansprüchen der Kunden am Ende der Vertragslaufzeit geschätzt. Bei der Bewertung dieser Rückstellung haben wir einen Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zugrunde gelegt, der die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Soweit im Übrigen Rückstellungen erforderlich waren, wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit erforderlich wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für diese (langfristigen) Rückstellungen wurde die Abzinsung im letzten Laufzeitjahr eingestellt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes und der Restlaufzeit wurden in den Posten 1 und 2 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Die quantitative Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt nach einer auf Basis der Rechtsauffassung des IDW entwickelten Methodik. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln, (RZVK). Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,5 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 37,0 Mio. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2,8 Mio. Euro.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 86,7 Mio. Euro.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,0 % und unter Anwendung der HEUBECK-Richttafeln 2018G (modifiziert) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Die Sparkasse hat sich im Jahr 2020 an dem strukturierten Produkt Sparkassen-Kreditbasket XVII beteiligt. Die Abwicklung der Transaktion erfolgte über eine Credit Linked Note (CLN), deren Bestandteile einzeln bilanziert und bewertet wurden.

Die Originatoren-Credit Linked Note (O-CLN) wurde aufgespalten in eine variabel verzinsliche Inhaberschuldverschreibung und einen Credit Default Swap (CDS), bei dem die Sparkasse Sicherungsnehmer ist. Da es bei den zugrunde liegenden Referenzschuldnern der Originatoren-Seite zu keinen Kreditereignissen kam, war keine Bewertung erforderlich.

Die Investoren-Credit Linked Note (I-CLN) wurde aufgespalten in ein variabel verzinsliches Wertpapier und einen Credit Default Swap (CDS), bei dem die Sparkasse Sicherungsgeber ist.

Die Wertpapiere wurden zum Bilanzstichtag bewertet. Erforderliche Rückstellungen aufgrund von negativen Ratingveränderungen einiger Referenzschuldner der Investoren-Seite wurden gebildet.

Strukturierte Produkte (Festzinsdarlehen mit Kündigungsrecht des Schuldners, Forward- Darlehen) werden unter Berücksichtigung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde.

Die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro erfolgte mit dem Kassa-Mittelkurs des Bilanzstichtages; die Sortenbestände wurden zu den Euro-Verkaufskursen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main / Erfurt, bewertet. Für Devisentermingeschäfte mit Kunden werden stets kongruente Deckungsgeschäfte geschlossen. Eine Bewertung zum Bilanzstichtag war daher entbehrlich.

Aufgrund der Vornahme steuerrechtlicher Abschreibungen und der daraus resultierenden Beeinflussung unseres Steueraufwandes liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um weniger als ein Prozent über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZ:

AKTIVSEITE

3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE 31.12.2023 31.12.2022
Tsd. Euro Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
• Forderungen an die eigene Girozentrale 28.514
Die Unterposition b) - andere Forderungen - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 5.797
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 19.895
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.051
• mehr als fünf Jahre 5.000
4. FORDERUNGEN AN KUNDEN
In dieser Position sind enthalten:
• Forderungen an verbundene Unternehmen 12.063 10.356
• Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 80.124 57.692
• nachrangige Forderungen 86.744 62.421
darunter: an verbundene Unternehmen 12.063 10.356
an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 74.681 52.065
Diese Position gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 240.137
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 432.216
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.380.965
• mehr als fünf Jahre 1.949.563
• mit unbestimmter Laufzeit 107.345

Im Rahmen des so genannten Pfandbrief-Poolings wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen (Hypothekendarlehen) in Höhe von 26.439 Tsd. Euro an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) veräußert. Der Sparkasse eröffnet sich damit die Möglichkeit einer Refinanzierung über Pfandbriefe, ohne selbst ein eigenes Pfandbriefgeschäft aufbauen zu müssen. Die LBBW kann die Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Hypothekenpfandbriefen einsetzen.

Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Sie weist deshalb die Forderungen weiterhin in ihrer Bilanz unter Aktivposten 4. "Forderungen an Kunden" sowie in dem Darunterausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" aus.

5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE 31.12.2023 31.12.2022
Tsd. Euro Tsd. Euro
In der Unterposition b) - Anleihen und Schuldverschreibungen - sind enthalten:
• nachrangige Forderungen 20.779 34.076
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind
• börsennotiert 852.307
• nicht börsennotiert 77.487

Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden börsenfähige Wertpapiere mit Buchwerten von insgesamt 511.665 Tsd. Euro und beizulegenden Zeitwerten von insgesamt 488.683 Tsd. Euro. Nach unserer Auffassung dürfte die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer sein, weil es sich um marktzinsinduzierte Kursveränderungen handelt.

Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren werden im Folgejahr fällig 373.501

6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind

• börsennotiert 0
• nicht börsennotiert 94.390

Die Sparkasse hält alle Anteile an einem Spezialfonds, der zu 16 % in in- und ausländischen Rentenwerten und zu 65 % in Immobilienfonds investiert ist, mit einem Buchwert von 94,4 Mio. Euro. Der Buchwert entspricht dem Marktpreis. Die in 2023 erfolgten Ausschüttungen belaufen sich auf 3,6 Mio. Euro.

9. TREUHANDVERMÖGEN

Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar.

12. SACHANLAGEN

In dieser Position sind enthalten:

• im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 56.278
• Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.455
13. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 31.12.2023 31.12.2022
Tsd. Euro Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
• nachrangige Vermögensgegenstände 5.000 5.000
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
In dieser Position sind enthalten:
Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Anleihen 62 82

15. AKTIVE LATENTE STEUERN

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31.12.2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen in Höhe von 9.894 Tsd. Euro durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren mit 18.754 Tsd. Euro aus bilanziellen Ansatzunterschieden sowie 22.632 Tsd. Euro aus der Einbeziehung steuerlicher Verlustvorträge, die voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren verrechnet werden können. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,9 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,8 % bewertet. Es bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 31.493 Tsd. Euro.

MEHRERE POSITIONEN DER AKTIVSEITE BETREFFENDE ANGABEN

Von den auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögensgegenständen lauten insgesamt 15.707 Tsd. Euro auf Fremdwährung.

ANLAGENSPIEGEL

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Immaterielle Anlagewerte 2.381 12 - - 2.393
Sachanlagen 115.392 21.293 2.258 - 134.427
Veränderungssaldo (§ 34 Abs. 3 RechKredV)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 563.212
Beteiligungen 46.730
Anteile an verbundenen Unternehmen 49.145
Sonstige Vermögensgegenstände 5.005
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr
Immaterielle Anlagewerte 2.290 38 -
Sachanlagen 40.003 4.034 -
Veränderungssaldo (§ 34 Abs. 3 RechKredV)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere -51.547
Beteiligungen -7.291
Anteile an verbundenen Unternehmen 24.075
Sonstige Vermögensgegenstände -
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Änderungen der gesamten kumulierten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Immaterielle Anlagewerte - - 2.328
Sachanlagen - 1.008 - 43.029
Veränderungssaldo (§ 34 Abs. 3 RechKredV)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Immaterielle Anlagewerte 65 91
Sachanlagen 91.398 75.389
(ohne anteilige Zinsen)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 511.665 554.665
Beteiligungen 39.439 34.953
Anteile an verbundenen Unternehmen 73.220 49.145
Sonstige Vermögensgegenstände 5.005 5.005

PASSIVSEITE

1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDIT-INSTITUTEN 31.12.2023 31.12.2022
Tsd. Euro Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
• Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Giro-Zentrale 316.409
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 230.143
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 210.203
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 340.214
• mehr als fünf Jahre 215.003
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN
In dieser Position sind enthalten:
• Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.632 6.065
• Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.420 6.797
Die Unterposition a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 55
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 503
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 66
• mehr als fünf Jahre 0
Die Unterposition b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 209.959
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 456.548
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 479.147
• mehr als fünf Jahre 28.399

3. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN

Von den in Unterposition a) enthaltenen Schuldverschreibungen werden 15.091 Tsd. Euro im Folgejahr fällig.

4. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1).

6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

In dieser Position ist der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen in Höhe von 109 Tsd. Euro (Vorjahr: 141 Tsd. Euro) enthalten.

9. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN

Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 1.158 Tsd. Euro angefallen.

Folgende Mittelaufnahme übersteigt 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten:

Betrag Zinssatz Fälligkeit Vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung
Tsd. Euro %
20.000 8.042 04.12.2035 Nein

Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 43,8 Mio. Euro, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,366 % und ursprüngliche Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren. Innerhalb des nächsten Geschäftsjahres werden keine Beträge zur Rückzahlung fällig.

Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen.

Im Bilanzausweis sind 514 Tsd. Euro anteilige Zinsen enthalten.

11. FONDS FÜR ALLGEMEINE BANKRISIKEN

Von dem Fonds für allgemeine Bankrisiken entfallen 190 Tsd. Euro auf den Sonderposten gemäß § 340e Abs. 4 HGB.

MEHRERE POSITIONEN DER PASSIVSEITE BETREFFENDE ANGABEN

Von den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten lauten 15.511 Tsd. Euro auf Fremdwährung.

Für die folgenden in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen:

• Passiva Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 666.757 Tsd. Euro

PASSIVSEITE UNTER DEM STRICH

1. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Soweit aus den hier ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7.c). Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor.

2. ANDERE VERPFLICHTUNGEN

Soweit aus den hier ausgewiesenen anderen Verpflichtungen am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7.c). Für die übrigen anderen Verpflichtungen lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG:

25. JAHRESÜBERSCHUSS

Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses sieht vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

E. SONSTIGE ANGABEN:

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Hier werden insbesondere die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name, Sitz Höhe des Kapitalanteils Eigenkapital Jahresergebnis
% Tsd. Euro Tsd. Euro
Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, Mainz 6,1 - -
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,3 3.285.298 2.830
(31.12.2022) (2022)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe 0,2 697.090 51.994
(30.09.2022) (2021/2022)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 0,6 1.330.461 12.898
(30.06.2023) (2022/2023)
VBG Versicherungsbeteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, München 0,6 56 5
(30.06.2023) (2022/2023)
Gartenstadt am Rhein GmbH & Co. KG, Bingen am Rhein 50,0 1.003 491
(31.12.2022) (2022)
Verwaltungsgesellschaft Gartenstadt mbH, Bingen am Rhein 50,0 58 2
(31.12.2022) (2022)
Naheland Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, Bad Kreuznach 50,0 260 - 40
(31.12.2022) (31.12.2022)
RMN Immobilienwert GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach 50,0 6.909 - 149
(31.12.2022) (2022)
RMN Immobilienwert Verwaltungs GmbH, Bad Kreuznach 50,0 31 2
(31.12.2022) (2022)
WISPA Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach 50,0 - 24 - 24
(31.12.2022) (2022)
WISPA 2.0 Immobilienbestand GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach 50,0 9 - 11
(31.12.2022) (2022)
RNI Rhein-Nahe Immobilien GmbH, Ingelheim am Rhein 49,0 6.920 - 613
(31.12.2022) (2022)
Wohnpark Heidesheim-Uhlerborn GmbH, Ingelheim am Rhein 49,0 4.821 1.214
(31.12.2022) (2022)
SKBK Projektgesellschaft mbH, St. Ingbert 33,3 49 0
(31.12.2022) (2022)
Wirtschaftsförderung Landkreis Bad Kreuznach UG (haftungsbeschränkt), Bad Kreuznach 22,7 376 33
(31.12.2022) (2022)
Bad Kreuznacher Entwicklungsgesellschaft mbH (BKEG), Bad Kreuznach 16,7 336 - 42
(31.12.2022) (2022)
ITB Institut für Innovation, Transfer und Beratung gemeinnützige GmbH, Bingen am Rhein 13,3 269 - 112
(31.12.2022) (2022)
WIR WohnImmobilienRente GmbH, Hamburg 9,9 298 - 11
(31.12.2022) (2022)
Sparkasse Rhein-Nahe Versicherungs-Service GmbH, Bad Kreuznach 100,0 53 2
(31.12.2022) (2022)
SRN Immobilien GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach 100,0 10.069 248
(31.12.2022) (2022)
SRN Immobilien BVI GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach 100,0 785 - 29
(31.12.2022) (2022)
SRN Immobilien II GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach 100,0 21.621 - 64
(31.12.2022) (2022)
EC Projekt 1 GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach 89,0 11.351 600
(31.12.2022) (2022)
SRN Immobilien Verwaltungs GmbH, Bad Kreuznach 100,0 61 2
(31.12.2022) (2022)
Strukturentwicklungsgesellschaft der Sparkasse Rhein- Nahe mbH, Bad Kreuznach 100,0 1.362 -188
(31.12.2022) (2022)
vc trade GmbH, Frankfurt/Main 9,5 4.880 -1.241
(31.12.2022) (2022)
S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG, Stuttgart 5,6 7.993 2.859
(31.12.2022) (2022)

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Angaben gemäß § 340 a Abs. 4 Nr. 1 HGB

Ein Vorstandsmitglied der Sparkasse ist Mitglied des Aufsichtsrates der NOVENTI Health SE, München. Ein im Laufe des Jahres ausgeschiedenes Vorstandsmitglied der Sparkasse war bis zum 31.12.2023 Mitglied des Aufsichtsrates der Provinzial Rheinland Versicherung AG, Düsseldorf.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Bei den am Bilanzstichtag 2023 noch nicht abgewickelten Geschäften handelt es sich um Devisentermingeschäfte, Zinsswapgeschäfte und Credit Default Swaps (CDS).

Die Devisentermingeschäfte mit einem Nominalwert von 8,8 Mio. Euro entfallen je zur Hälfte auf Handels- und Deckungsgeschäfte.

Die Zinsswapgeschäfte haben einen Nominalwert von 360,0 Mio. Euro. Diese Zinsswaps haben saldierte Zeitwerte von insgesamt -11,0 Mio. Euro und dienen zur Steuerung des Zinsbuches. Der jeweilige Zeitwert wurde als Barwert künftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 30.12.2023 ermittelt.

Weitere Zinsswapgeschäfte in Höhe von nominal 132 Tsd. Euro betreffen ausschließlich solche, die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) AdöR, Mainz, zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen wurden. Die Zeitwerte beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt 1 Tsd. Euro; sie wurden näherungsweise anhand der in 2023 gezahlten Ausgleichsbeträge und der durchschnittlichen Restlaufzeit der Geschäfte ermittelt.

Die Originatoren-Credit Default Swaps hatten zum Bilanzstichtag ein Nominalvolumen von 5,0 Mio. Euro und wiesen negative Zeitwerte in Höhe von 38 Tsd. Euro auf. Die Investoren- Credit Default Swaps hatten ein Nominalvolumen von 100 Tsd. Euro und negative Zeitwerte von 154 Euro. Zur Ermittlung der Zeitwerte wurden die künftigen Zahlungsströme unter Heranziehung der Swap-Zinskurven und unter Berücksichtigung der ratingbasierten Ausfall- und Überlebenswahrscheinlichkeit abgezinst.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Neben der Mitgliedschaft im Stützungsfonds der rheinland-pfälzischen Sparkassen sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit kein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme erkennbar.

Organe der Sparkasse

Verwaltungsrat

Vorsitzende Bettina Dickes Landrätin
Stellvertretende Vorsitzende
Dorothea Schäfer Landrätin
Emanuel Letz Oberbürgermeister
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpkG
Dr. Denis Alt Staatssekretär
Michael Cyfka Bürgermeister
Dr. Joachim Gerhard Oberbürgermeister i.R.
Elisabeth Gräff Lehrerin
Heinz Peter Kissel Verwaltungsangestellter
Jürgen Klein Mitglied des Landtages
Markus Lüttger Bürgermeister
Dr. Erwin Manz Staatssekretär
Günter Meurer Unternehmer
Carsten Pörksen Assessor jur.
Manfred Rapp Bankbetriebswirt
Klaus Reinheimer Beamter, Diplom-Ingenieur
Andrea Silvestri Ortsbürgermeisterin

Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 SpkG (Sparkassenmitarbeiter)

Dennis Böhme

Christian Bott

Harald Feggeler

Jan Heddesheimer

Christine Herr

Christian Keiper

Jutta Preiß

Silvia Steiner

Vorstand

Peter Scholten Vorsitzender bis 31.05.2023
Holger Wessling Vorsitzender ab 01.06.2023
Steffen Roßkopf Vorstandsmitglied bis 31.01.2023
stv. Vorstandsvorsitzender ab 01.02.2023
Jörg Brendel Vorstandsmitglied

Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder sowie Versorgungsbezüge und Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen im Geschäftsjahr 131 Tsd. Euro. An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 830 Tsd. Euro gezahlt; die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene beliefen sich Ende 2023 auf 14.674 Tsd. Euro.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Am 31. Dezember 2023 hatte die Sparkasse an Mitglieder des Vorstandes Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 114 Tsd. Euro und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 1.131 Tsd. Euro ausgereicht.

Honorar des Abschlussprüfers

Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 293 Tsd. Euro an; davon betrafen 23 Tsd. Euro das Vorjahr. Außerdem sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von insgesamt 56 Tsd. Euro entstanden.

Mitarbeiter/-innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 383
Teilzeit- und Ultimokräfte 257
640
Auszubildende 35
Insgesamt 675

 

Bad Kreuznach, den 25. März 2024

Sparkasse Rhein-Nahe

Der Vorstand

Holger Wessling

Steffen Roßkopf

Jörg Brendel

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung" 1 )

Die Sparkasse Rhein-Nahe hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Rhein-Nahe besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Rhein-Nahe definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 137.332 Tsd. Euro.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger beträgt zum Jahresende in Vollzeitäquivalenten 545.

Der Verlust vor Steuern beträgt 32.289 Tsd. Euro.

Die erstatteten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen 33.052 TEUR. Die Steuern betreffen sowohl laufende wie auch latente Steuern.

Die Sparkasse Rhein-Nahe hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

1 Für Sparkassen ohne Auslandsniederlassungen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Rhein-Nahe

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Rhein-Nahe bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Rhein-Nahe für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1.

Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen

2.

Aktive latente Steuern

Unsere nachfolgende Beschreibung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut:

a)

Sachverhalt und Problemstellung

b)

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c)

Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen

a)

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter dem Aktivposten 4 Forderungen an Kunden ausgewiesen, die rd. 69 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat deshalb wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage. Das im Vergleich zum Privatkundengeschäft weniger granulare Firmenkundenkreditgeschäft gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Sparkasse. Für die Bewertung derartiger Kreditforderungen an Firmenkunden mit größeren Blankoanteilen im Rahmen der Rechnungslegung ist neben der Sicherheitenbewertung die zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen kreditnehmenden Firmenkunden von besonderer Bedeutung.

b)

Die relevanten Kreditprozesse (einschließlich Forderungsbewertungsprozess) sowie die Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich interner Kontrollen) der Krediterst- und -weiterbearbeitung haben wir anhand der schriftlich fixierten Organisationsrichtlinien der Sparkasse im Rahmen einer zeitlich vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage beurteilt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser Prüfung eine ebenfalls vorgezogene, risikoorientierte Einzelfallprüfung, die sich auf die Firmenkreditengagements mit höheren Kreditvolumina, höheren Blankoanteilen, bedeutenden Überziehungen, schwächeren Ratings sowie die in der Branche "Bauträger" tätig sind erstreckte und auf solche in der Intensiv- und Sanierungsbearbeitung, durchgeführt und dabei insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Kreditnehmer anhand der der Sparkasse dazu vorliegenden Unterlagen beurteilt sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Kreditforderungen bzw. den Risikovorsorgebedarf untersucht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Erkenntnisse gewonnen, die auf nicht vertretbare Bonitätseinschätzungen und Sicherheitenbewertungen der Sparkasse für Zwecke der Forderungsbewertung hindeuten.

c)

Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 4 und Posten 13 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang (Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivseite, 4. Forderungen an Kunden) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs, Unterabschnitt Kreditgeschäft; 2.4.3 Ertragslage; 5.2.1 Adressenrisiko).

2. Aktive latente Steuern

a)

Im Jahresabschluss der Sparkasse Rhein-Nahe werden zum 31.12.2023 unter dem Bilanzposten "Aktive latente Steuern" Aktiva in Höhe von 31,5 Mio. Euro ausgewiesen. Im Posten "Erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" ist ein Betrag von 33,1 Mio. Euro als Ertrag ausgewiesen, darunter ist die Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB mit 31,5 Mio. Euro vermerkt. Die Sparkasse hat das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erstmalig ausgeübt. Die Höhe der aktiven latenten Steuern bemisst sich zum einen nach temporären Differenzen bei einzelnen Bilanzposten in der Handels- und Steuerbilanz, zum anderen und weit überwiegend nach den steuerlichen Verlustvorträgen. Steuerliche Verlustvorträge sind nach § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der in den nächsten fünf Jahren zu erwartenden Verlustverrechnung zu berücksichtigen. Die zu erwartende Verlustverrechnung hängt davon ab, dass die in der Ergebnis- und Kapitalplanung für die nächsten fünf Jahre geplanten Ergebnisse vor Steuern erzielt werden. Das Ergebnis vor Steuern wird insbesondere von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Entwicklung des Zins- und Provisionsüberschusses, der Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und hinsichtlich des Bewertungsergebnisses, somit zukünftiger Kreditausfälle, der Struktur und Qualität der Kreditportfolien sowie gesamtwirtschaftlicher Einflussfaktoren und der Zinsentwicklung bestimmt. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b)

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen im relevanten Kontrollsystem der Sparkasse Rhein- Nahe beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die Berechnung berücksichtigt. Die Berechnung haben wir im Einzelnen nachvollzogen. Dabei haben wir uns ein Verständnis der zugrundeliegenden Ausgangsdaten, der angewandten Bewertungsparameter, der anzuwendenden Steuersätze und der künftigen Geschäftsentwicklung verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Angemessenheit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Kontrollen der Sparkasse überzeugen.

c)

Die Angaben der Sparkasse Rhein-Nahe zu den Bilanzposten "Aktive latente Steuern" und dem GuV-Posten "Erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sind in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang im "Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivseite, 15. Aktive latente Steuern" enthalten.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

Den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a HGB zusammen mit dem Lagebericht zur Veröffentlichung im Unternehmensregister vorgesehenen nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsamen Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse bzw. für die von ihr beherrschten Unternehmen erbracht:

Prüfung gemäß § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der

 

Strukturentwicklungsgesellschaft der Sparkasse Rhein-Nahe mbH, Bad Kreuznach

Sparkasse Rhein-Nahe Versicherungs-Service GmbH, Bad Kreuznach

EC Projekt 1 GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach

SRN Immobilien GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach

SRN Immobilien II GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach

SRN Immobilien BVI GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach

SRN Immobilien Verwaltungs GmbH, Bad Kreuznach

Gewerbepark Rüdesheim GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach

Gewerbepark Rüdesheim Verwaltungs GmbH, Bad Kreuznach

GWS Grundstücks- und Wohnungswirtschafts-Service GmbH, Bad Kreuznach

Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank

Prüfung gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Jürgen Kuhlmann.

 

Mainz, den 28.05.2024

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
- Prüfungsstelle -

Dr. Kuhlmann, Wirtschaftsprüfer

Lagebericht 2023

Inhalt

1. Grundlagen der Sparkasse

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.4.1 Vermögenslage

2.4.2 Finanzlage

2.4.3 Ertragslage

2.5 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und der Lage

3. Nachtragsbericht

4. Nichtfinanzielle Erklärung

5. Risikobericht

5.1. Risikomanagementsystem

5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

5.2.1 Adressenrisiko

5.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

5.2.1.2 Adressenrisiko Eigengeschäft

5.2.2 Marktpreisrisiko

5.2.2.1 Zinsänderungsrisiko

5.2.2.2 Spreadrisiko

5.2.2.4 Immobilienrisiko

5.2.3 Liquiditätsrisiko

5.2.4 Operationelles Risiko

5.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

6. Chancen- und Prognosebericht

6.1 Chancenbericht

6.2 Prognosebericht

6.2.1 Rahmenbedingungen

6.2.2 Geschäftsentwicklung

6.2.3 Finanzlage

6.2.4 Ertrags- und Vermögenslage

6.3 Gesamtaussage

1. Grundlagen der Sparkasse

Die Sparkasse Rhein-Nahe ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter der Nummer A 3085 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband, der von dem Landkreis Bad Kreuznach, dem Landkreis Mainz-Bingen und der Stadt Bad Kreuznach gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bad Kreuznach und ist ebenfalls Mitglied des SVRP. Ausleihbezirk der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Kreise und kreisfreien Städte. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte sich der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %). Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr. Im Geschäftsgebiet der Sparkasse Rhein-Nahe hat sich die Arbeitslosigkeit ebenfalls erhöht.

Dabei lag die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2023 um 4,2 % im Landkreis Mainz- Bingen (2022: 3,5 %) abermals deutlich unter der Quote im Landkreis Bad Kreuznach mit 6,1 % (2022: 5,7 %).

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg in Deutschland dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was 2023 entfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0% zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Die Bilanzsumme ging im Jahresverlauf deutlich zurück und beendete das Geschäftsjahr mit einem Minus von 432 Mio. Euro oder -6,7 %.

Im Laufe des Jahres wurden längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von 450 Mio. Euro fällig und nur teilweise durch neue Refinanzierungen ersetzt. Die kräftigen Zuflüsse der Vorjahre in die bilanziellen Kundeneinlagen und hier insbesondere der Sichteinlagen fanden in 2023 ein Ende. Vielmehr prägten Umschichtungen das Bild innerhalb der Kundeneinlagen. Auch das Kreditgeschäft knüpfte nicht mehr an das Wachstum der Vorjahre an.

Die geschäftlichen, bilanzwirksamen Aktivitäten unseres Hauses summierten sich in einer Bilanzsumme von 5.977 Mio. Euro.

Bestände Veränderungen
31.12.2023 31.12.2022 2023 2023 2022
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro v.H. v.H.
Bilanzsumme 5.977 6.409 -432 -6,7 +2,6
Geschäftsvolumen (Bilanzsumme sowie Avalkredite) 6.027 6.449 -422 -6,5 +2,3

Einlagengeschäft

Das geänderte Zinsumfeld beeinflusste die Entwicklung der Kundeneinlagen maßgeblich. Konnten in den Vorjahren insbesondere Sichteinlagen von kräftigen Zuflüssen profitieren, mussten diese, wie auch die Spareinlagen, deutliche Rückgänge hinnehmen. Dafür profitierten längerfristige Anlagen von attraktiveren Einlagenzinsen. So gaben Sichteinlagen 521 Mio. Euro ihres Bestandes ab, Spareinlagen verloren mit 230 Mio. Euro ebenfalls deutlich. Im Gegenzug profitierten die Schuldverschreibungen in Form von Sparkassenbriefen mit einem kräftigen Anstieg von 491 Mio. Euro, wodurch sich der Bestand zum Vorjahr mehr als verdoppelte.

Bestände Veränderungen
31.12.2023 31.12.2022 2023 2023 2022
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro v.H. v.H.
Spareinlagen 641 871 -230 -26,4 -6,8
Befristete Einlagen 415 176 +239 +135,8 -33,3
Sichteinlagen 2.464 2.985 -521 -17,5 +6,9
Schuldverschreibungen 856 365 +491 +134,5 +45,4
Kundeneinlagen 4.376 4.397 -21 -0,5 +3,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.049 1.403 -354 -25,2 +0,1

Auslaufende Refinanzierungen (z. B. bei der EZB) wurden in der zweiten Jahreshälfte teilweise wieder durch Termingeldaufnahmen bei öffentlichen Haushalten ersetzt. Dadurch legten die Termineinlagen zum Vorjahr mit +239 Mio. Euro oder +135,8 % kräftig zu.

Im Jahresverlauf wurden vier Tranchen der längerfristigen Offenmarktgeschäfte (GLRG) fällig. Dies führte zu einem Abbau des Bestandes auf 350 Mio. Euro, ausgehend von 800 Mio. Euro im Vorjahr. Zum Stichtag bewegten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 1.049 Mio. Euro 25,2 % unter dem Vorjahreswert.

Kreditgeschäft

Nach Aufrechnung mit den gebildeten Wertberichtigungen ging das Kreditvolumen um 115 Mio. Euro oder -2,7 % zurück.

Bestände Veränderungen
31.12.2023 31.12.2022 2023 2023 2022
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro v.H. v. H.
Kreditgeschäft
Kontokorrent- und Dispositionskredite 178 178 0 0,0 +20,3
Übrige Personalkredite 2.304 2.377 -73 -3,1 +4,8
Grundpfandrechtlich gesicherte Kredite 1.477 1.484 -7 -0,4 +1,3
Körperschaftskredite 153 188 -35 -18,6 +5,6
Kreditvolumen 4.112 4.227 -115 -2,7 +4,1
außerdem Avalkredite 50 40 +10 +25 -27,3
Geldanlagen
Kasse und Bankguthaben 546 515 31 6,0 -25,4
Wertpapiere und Schuldscheinforderungen 1.029 1.464 -435 -29,7 +13,1
Geldanlagen insgesamt 1.575 1.979 -404 -20,4 -0,3

Die Kreditnachfrage schwächte sich im Laufe des Jahres weiter ab. Die Bestände profitierten noch einige Zeit von der Valutierung offener Darlehenszusagen. Auch der massiv gestiegene Bedarf an Risikovorsorge in Form von Einzelwertberichtigungen wirkte sich auf die Bestandsentwicklung im Kreditgeschäft aus. So verringerten sich die Bestände der Kundenkredite um 115 Mio. Euro oder -2,7 %.

Der Gesamtbestand der Geldanlagen unseres Hauses setzt sich zusammen aus kurz- und mittelfristigen Geldanlagen, Bankguthaben zur Liquiditätshaltung sowie festverzinslichen Wertpapieren und Anlagen in Investmentfonds. Die Bestände wurden im Laufe des Jahres aufgrund der veränderten Marktbedingungen und aus Risikogesichtspunkten abgebaut. Insgesamt gingen die Geldanlagen um 404 Mio. Euro oder -20,4 % zum Vorjahr zurück.

Verbundgeschäft

Beim ordentlichen Ertrag konnten die gesetzten Ziele für das Geschäftsjahr 2023 nicht erreicht werden. Gemäß ursprünglicher Planung sollten die ordentlichen Erträge auf 43,0 Mio. Euro gesteigert werden. Mit den bekannten Herausforderungen des Jahres 2023 konnten lediglich 39,3 Mio. Euro erreicht werden. Im Jahr 2022 wurde ein Ergebnis von 40,7 Mio. Euro erreicht.

Die Erträge aus dem Wertpapiergeschäft (Depot B) blieben noch deutlicher unter Plan. Zwar wurden die Erträge zum Vorjahr von 7,4 Mio. Euro auf 7,9 Mio. Euro gesteigert, der anvisierte Planwert von 10,0 Mio. Euro wurde jedoch nicht erreicht. Im Vermittlungsgeschäft zeigte sich ein ähnliches Bild. Lediglich das Bauspargeschäft lag mit 0,9 Mio. Euro auf Vorjahreshöhe. Die Erträge aus Immobilienvermittlungen kamen mit 2,5 Mio. Euro nahezu an die Vorjahreswerte heran. Deutlichere Rückgänge musste das Versicherungsgeschäft hinnehmen. Die Erträge blieben mit 1,4 Mio. Euro sowohl deutlich hinter dem anvisierten Planwert als auch hinter dem Vorjahreswert zurück.

Beteiligungen

Die Sparkasse hält Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und stille Vermögenseinlagen von Kreditinstituten sowie Versicherungsunternehmen. Vorzugsweise werden diese innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe gehalten und sind grundsätzlich strategischer Natur.

Im Berichtsjahr wurde das Beteiligungsportfolio im Rahmen von Immobilieninvestments weiter ausgebaut. Die bereits bestehenden Immobilienbeteiligungen wurden um 24,7 Mio. Euro erhöht, davon entfielen 19,1 Mio. Euro auf die SRN Immobilien II GmbH & Co. KG und 5,0 Mio. Euro auf die SRN Immobilien BVI GmbH & Co. KG.

Im Rahmen der Auslagerung des Internationalen Geschäfts hat sich die Sparkasse Rhein- Nahe an dem Dienstleister S-International Südwest GmbH & Co. KG, Ludwigsburg, mit einem Kommanditanteil von 0,4 Mio. Euro beteiligt. An der vc trade GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat sich die Sparkasse mit 3,5 Mio. Euro beteiligt. Das Unternehmen entwickelt und betreibt eine digitale Corporate-Finance-Plattform. Insgesamt erhöhten sich die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 28,6 Mio. Euro.

Personal

Die Sparkasse Rhein-Nahe beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 684 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen 639 Personen in bankspezifischen Bereichen eingesetzt waren. Im Berichtsjahr erhöhte sich damit der Anteil der bankspezifisch Beschäftigten um 18 Mitarbeitende. Innerhalb dieser Gruppe erhöhte sich der Anteil der Teilzeitbeschäftigten um 2 Personen.

31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023
männlich weiblich Gesamt männlich weiblich Gesamt Veränderungen
Vorstandsmitglieder 3 0 3 3 0 3 0
Vollzeitkräfte 213 168 381 199 166 365 +16
Teilzeitkräfte 17 238 255 20 233 253 +2
Bankspezifisch Beschäftigte (233) (406) (639) (222) (399) (621) +18
Auszubildende 22 18 40 19 16 35 +5
Nicht bankspezifisch Beschäftigte 5 0 5 5 0 5 0
Insgesamt 260 424 684 246 415 661 +23

Durch Digitalisierung und Prozessoptimierung werden standardisierte Tätigkeiten weiter reduziert. Gleichzeitig werden in verschiedenen Bereichen neue Stellen mit hohem Qualitätsanspruch geschaffen. Bei allen neu zu schaffenden Stellen erfolgt eine betriebswirtschaftliche Betrachtung zur nachhaltigen Wirtschaftlichkeit.

Die Sparkasse investiert weiter in die Ausbildung. Alle Trends und Studien der Arbeitsmarktforschung bestätigen den anstehenden Fach- und Arbeitskräftemangel der kommenden Jahre. Bis 2030 stehen dem Arbeitsmarkt in Deutschland ca. 4 Millionen weniger Arbeitnehmende zur Verfügung. Daher wird das Employer Branding weiter forciert und auch Übernahmen von Auszubildenden angestrebt.

Aus Verantwortung gegenüber der Region ermöglicht die Sparkasse jungen Menschen durch vielfältige und moderne Personalentwicklungsmaßnahmen eine klare Perspektive. Die aktuelle Ist-Analyse zeigt, dass Frauen in Führungs- und Karrierepositionen weiterhin unterrepräsentiert sind. Ziel ist es daher geeignete Frauen vermehrt in Spezialisten- und Führungspositionen zu bringen.

Stellenbesetzungen erfolgen transparent und effizient unter Einsatz zeitgemäßer Auswahlverfahren. Freie Stellen werden bevorzugt durch eigene Nachwuchskräfte besetzt. Wir erwarten von den Mitarbeitenden eigenverantwortliche Kompetenzentwicklung in den Bereichen Kunden- und Serviceorientierung, unternehmerisches Denken und Handeln, Wertebewusstsein, Selbstorganisation und analytische Kompetenz, Veränderungskompetenz, Führungskompetenz und Beziehungskompetenz. Dies unterstützen wir durch systematische, bedarfsgerechte und individuelle Qualifizierungsangebote.

Die Dynamiken der Megatrends gewinnen weiterhin an Bedeutung. Zur Zukunftssicherung der Beschäftigten werden daher die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Organisationsentwicklung noch wesentlich stärker benötigt. Die Arbeitsfähigkeit aller Beschäftigten muss vor dem Hintergrund der demografischen Veränderung und Digitalisierung in der Sparkasse dauerhaft gesichert werden. Die im Vorjahr geplanten Maßnahmen im Rahmen der digitalen Transformation, "Digi-Führerschein" und "Digitale Paten", wurden wie geplant umgesetzt und werden auch in den kommenden Jahren nachgehalten bzw. fortgeführt.

Die Sparkasse pflegt eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik. Der langfristige Erhalt der Arbeitsfähigkeit ist von übergeordneter Bedeutung. Daher fördern wir das Work- Life-Blending durch flexible, lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten. Zusätzlich bietet die Sparkasse viele Möglichkeiten zur aktiven Gesundheitsprävention. Unser Gesundheitsmanagement berücksichtigt sowohl physische als auch psychische Beanspruchung und unterliegt einer permanenten Aktualisierung.

Zusammenfassung der Geschäftsentwicklung

Die bilanzwirksamen Geschäfte der Sparkasse lagen 2023 nur teilweise im Rahmen der Erwartungen. Im Vorjahreslagebericht gingen wir von stagnierenden Beständen der Kundeneinlagen aus, was die Entwicklung auch bestätigte. Das Kreditgeschäft litt im Jahresverlauf spürbar unter der gesamtwirtschaftlichen Situation, insbesondere in der Baubranche. Aus diesem Grund, aber auch aufgrund der erforderlichen Maßnahmen zur Risikovorsorge, konnte das angestrebte Wachstum im Kreditgeschäft nicht erreicht werden. Auch das Verbundgeschäft blieb hinter den Erwartungen zurück. Der Vorstand blickt auf ein schwieriges und von vielen Herausforderungen geprägtes Geschäftsjahr 2023 zurück.

2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.4.1 Vermögenslage

Die Struktur der Durchschnittsbilanz spiegelt die bereits erwähnten Umschichtungen in den Beständen, insbesondere auf der Passivseite, wider. Aufgrund der Darstellung von Durchschnittswerten wirken die Änderungen hier etwas zeitversetzt.

Auf der Passivseite ging der Anteil der Sichteinlagen erstmals wieder deutlich zurück auf 42,7 % nach 44,5 % im Vorjahr. Ähnlich stark verringerte sich der Strukturanteil der Spareinlagen von 14,1 % auf 12,2 %. Die Eigenemissionen stiegen dagegen deutlich an. Der Strukturanteil erhöhte sich auf 9,8 %. Auch der Anteil der Termineinlagen stieg recht deutlich auf 4,5 % nach 3,6 % im Vorjahr. Der Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten führt zu einem Rückgang des Strukturanteils auf 20,1 %, was in der Bandbreite der Planungen liegt.

Auch die Struktur der Aktivseite zeigt die Verschiebungen von Eigenanlagen und Forderungen ggü. Kreditinstituten hin zum Kundenkreditgeschäft. Der Anteil der Eigenanlagen wurde im Jahresverlauf aus Rendite- und Risikogesichtspunkten abgebaut, wodurch sich der Strukturanteil um -3,8 Prozentpunkten auf 28,3 % verringerte. Der Anteil der Forderungen an Kunden stieg im Gegenzug um 3,3 Prozentpunkte auf 67,5 %.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind unter Beachtung der geltenden handelsrechtlichen Vorschriften bilanziert. Die Bewertung des Wertpapierbestandes erfolgte im Anlagevermögen nach den Bestimmungen des gemilderten und im Umlaufvermögen nach denen des strengen Niederstwertprinzips. Mit Wertberichtigungen und Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen sind alle erkennbaren Risiken angemessen abgeschirmt. Latenten Risiken hat die Sparkasse durch Pauschalwertberichtigungen und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken Rechnung getragen.

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Das gebildete Stammkapital bleibt unverändert. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 315,6 Mio. Euro (Vorjahr: 314,7 Mio. Euro) aus. Neben der Sicherheitsrücklage und dem Stammkapital verfügt die Sparkasse über weitere aufsichtsrechtliche Eigenkapitalbestandteile. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde auf 173,5 Mio. Euro reduziert (Vorjahr: 225,0 Mio. Euro).

Die Gesamtkapitalquote (Verhältnis der anrechenbaren Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 14,3 % (im Vorjahr: 15,3 %) die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag und Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Seit dem 1. Februar 2022 beträgt der antizyklische Kapitalpuffer 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem gilt ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor. Die Quoten waren ab dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 3.701,4 Mio. Euro und die aufsichtsrechtlich anerkannten Eigenmittel 530,8 Mio. Euro.

Die hohe Risikovorsorge im Kreditgeschäft und die damit einher gehende Ergebnisbelastung führt zu einem spürbaren Rückgang der Kernkapitalquoten. Dennoch bleiben die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote weiterhin über den aufsichtlich vorgeschriebenen Werten. Die beiden Quoten belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf jeweils 12,7 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR (im Vorjahr: 14,2 %).

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 8,0 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 vom 7. Dezember 2023 und der Überarbeitung im ersten Quartal 2024 betrachten wir die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie als herausfordernd.

2.4.2 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 173,9 % bis 330,3 % oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2023 bei 284,5 %. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag in einer Bandbreite von 114,4 % bis 122,9 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Refinanzierungen bei verschiedenen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe beanspruchte die Sparkasse im Jahresverlauf in wechselnder Höhe. Darüber hinaus haben wir an mehreren Tranchen gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) der Europäischen Zentralbank (EZB) teilgenommen. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

2.4.3 Ertragslage

(Zahlen auf der Basis des Betriebsvergleichs der Sparkassen)

Die Ertragslage des Jahres 2023 war von neuen Herausforderungen geprägt. War es im Vorjahr das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft, traten 2023 die Bewertungen im Kreditgeschäft in noch größerem Ausmaß in den Vordergrund. Aber auch die ordentlichen Erträge blieben hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück.

Die Kennziffern Betriebsergebnis vor Bewertung und die Cost-Income-Ratio, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, definieren wir als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren. Das Betriebsergebnis vor Bewertung betrug 47,0 Mio. Euro oder 0,76 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS). Im Rahmen der Planungen gingen wir von einem Ergebnis in Höhe von 56,3 Mio. Euro oder 0,90 % der DBS aus.

Bei der wesentlichen Erfolgskomponente Zinsüberschuss konnte der anvisierte Planwert (103,3 Mio. Euro) mit 95,0 Mio. Euro nicht erreicht werden. Dabei führten insbesondere die höheren Konditionen der EZB-Refinanzierungen (GLRG-Geschäfte) zu einer deutlichen Belastung des Zinsaufwandes. Die Zinsspanne lag mit 1,53 % der DBS etwa auf Höhe des Vorjahres.

Auch beim ordentlichen Ertrag konnten die ambitionierten Planungen für das Geschäftsjahr nicht erreicht werden. Gemäß ursprünglicher Planung sollten die ordentlichen Erträge von 40,7 Mio. Euro auf 43,0 Mio. Euro gesteigert werden. In dem schwierigen Umfeld des Jahres 2023 war dies nicht mehr zu erreichen, so dass im Ergebnis lediglich 39,3 Mio. Euro erzielt werden konnten (0,63 % der DBS).

Wurden bei den bilanzwirksamen Produkten die Planwerte nur leicht verfehlt, blieb das Verbund- und Vermittlungsgeschäft spürbar hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Die Erträge aus dem Giro- und Zahlungsverkehr lagen mit 16,5 Mio. Euro sogar leicht über dem Planwert von 16,1 Mio. Euro Die Provisionen aus dem Darlehensgeschäft blieben allerdings knapp 1 Mio. Euro unter Plan.

Die Erträge aus dem Wertpapiergeschäft (Depot B) blieben abermals deutlich unter Plan. Der anvisierte Planwert von 10,0 Mio. Euro wurde mit 7,9 Mio. Euro verfehlt, dennoch ergibt sich zum Vorjahr ein kleines Plus. Im Vermittlungsgeschäft zeigte sich ein ähnliches Bild. Im Ergebnis blieben alle Segmente hinter den Erwartungen zurück. Bei geplanten Erträgen aus dem Vermittlungsgeschäft in Höhe von 8,2 Mio. Euro wurden lediglich 5,5 Mio. Euro erreicht.

Die Addition der vorgenannten Positionen ergibt den Bruttoertrag, der zum Vorjahr um 5,0 Mio. Euro auf 134,3 Mio. Euro zurück ging.

Die ordentlichen Aufwendungen wurden im Geschäfts- und Erfolgsplan 2023 mit 89,9 Mio. Euro oder 1,42 % der DBS beziffert. Der Personalaufwand floss dabei mit 50,3 Mio. Euro in die Planungen ein. Nach den Zahlen des Jahresabschlusses ergibt sich ein Wert von 49,5 Mio. Euro. Der Sachaufwand liegt mit 36,2 Mio. Euro noch etwas deutlicher unter dem Planansatz von 38,5 Mio. Euro. Unter Einbeziehung der sonstigen Positionen ergibt sich ein ordentlicher Aufwand von 87,3 Mio. Euro oder 1,41 % der DBS.

In der Summe führen die vorgenannten Erfolgskomponenten zu einem Betriebsergebnis vor Bewertung von 47,0 Mio. Euro, was deutlich unter dem Vorjahresergebnis von 56,6 Mio. Euro zurück bleibt. In Relation zur DBS liegt das Betriebsergebnis damit bei 0,76 %. Zum Zeitpunkt der Planungen wurde noch von 0,90 % der DBS ausgegangen.

Das Bewertungsergebnis wurde erneut zur wesentlichen Komponente des Geschäftsjahres 2023. Waren es im letzten Jahr noch die zinsinduzierten Bewertungsabschläge im Wertpapiergeschäft, trat im Jahr 2023 die Risikovorsorge im Kreditgeschäft massiv in den Vordergrund. Der (Netto-)bewertungsbedarf im Kreditgeschäft betrug 133,1 Mio. Euro. Belastungen aus der Anpassung von Pauschalwertberichtigungen für latente Ausfallrisiken sind in diesen Zahlen ebenfalls enthalten.

Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft zeigt die erwarteten Wertaufholungen durch "Pull-to-Par"-Effekte in der Folge der Bewertungen des Vorjahres. Dies führt zu einem positiven Ergebnis in Höhe von 7,0 Mio. Euro, das insbesondere aus Zuschreibungen resultiert.

Unter Berücksichtigung der in diesem Jahr unwesentlichen sonstigen Bewertungen verbleibt somit ein Bewertungsergebnis von -126,4 Mio. Euro (-2,04 % der DBS) nach -64,2 Mio. Euro im Vorjahr.

Das neutrale Ergebnis geht mit -4,4 Mio. Euro in die Ergebnisrechnung ein. Darin enthalten sind u.a. Rückstellungsbildungen für zu erwartende Prozess- und Anwaltskosten. Nach dessen Berücksichtigung errechnet sich ein Ergebnis vor Steuern von -83,9 Mio. Euro, nach -21,4 Mio. Euro in 2022.

Die aus dem Ergebnis resultierenden steuerlichen Verlustvorträge führen zu Steuerentlastungen in den Folgejahren. Dies ermöglicht die Aktivierung dieser Ansprüche im Jahresabschluss 2023 ("Aktive Latente Steuern"). Die Nutzung dieses Aktivierungswahlrechts führt zusammen mit den Erstattungsansprüchen aus einem Verlustrücktrag zu einem "Steuerertrag" in Höhe von insgesamt 33,1 Mio. Euro.

Die Belastungen durch das Bewertungsergebnis werden des Weiteren durch die Auflösung von in den Vorjahren gebildeten Reserven ausgeglichen. Daraus folgt eine (Teil-)Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 51,5 Mio. Euro. Der Posten ist vor Auflösung mit 225,0 Mio. Euro dotiert. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 0,7 Mio. Euro wird in voller Höhe der Sicherheitsrücklage und damit dem harten Kernkapital zugeführt.

Die gem. § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Vorjahresbilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 -0,79 %.

2.5 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und der Lage

Die Ertragslage blieb im schwierigen Umfeld des Jahres 2023 hinsichtlich der bedeutsamsten Leistungsindikatoren, aber auch insgesamt, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung war nicht zufriedenstellend. Die Cost-Income-Ratio verschlechterte sich in der Folge auf 64,6 % bei einem Planwert von 61,2 % und einem Vorjahreswert von 58,9 %. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft belasteten das Ergebnis massiv und stellen für die Sparkasse Rhein-Nahe eine große Herausforderung für die Zukunft dar. Bereits im letzten Quartal des Jahres 2023 wurden daher entsprechende Projekte und Maßnahmen zur Kapitalstabilisierung und Ergebnisverbesserung initiiert. Die Sparkasse sieht sich daher trotz großer Herausforderungen für die künftigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerüstet.

3. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.

4. Nichtfinanzielle Erklärung

Den gesonderten Bericht mit den nichtfinanziellen Informationen im Sinne von § 289c HGB i.V.m. § 340a Abs. 1a HGB werden wir im Unternehmensregister zusammen mit dem Lagebericht veröffentlichen.

5. Risikobericht

5.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten, sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Das Aktienkursrisiko wird seit dem 31.12.2023 nicht mehr als wesentliches Risiko eingestuft. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 465,6 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 400,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten und Risikokategorien werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Aufsummierung der Risiken erfolgt additiv.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 98,0 83,0 84,7
Eigengeschäft 17,0 16,0 94,1
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 115,0 99,5 86,5
Spreadrisiko 25,0 17,0 67,8
Immobilienrisiko 75,0 43,4 57,9
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 40,0 20,6 51,5
Operationelles Risiko 30,0 23,7 78,9
Risikotragfähigkeitslimit 400,0 303,1 75,8

Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen, sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an einer Kreditbasket-Transaktion der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter des Bereichs Unternehmenssteuerung wahrgenommen.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

5.2.1 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

5.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und Einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten, sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Fälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung. Die Sparkasse strebt an, dass das interne System für Kreditobergrenzen bei Kreditgewährungen nicht überschritten wird

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Buchwerte *
31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Firmenkundenkredite 2.838,7 2.962,6
Privatkundenkredite 1.980,0 2.036,4
Weiterleitungsdarlehen 266,3 281,8
darunter für den Wohnungsbau 119,0 121,5
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 165,0 180,6
Gesamt 5.250,0 5.461,4

* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl Volumen
in % in %
1 bis 9 92,1% 85,4%
10 bis 15 6,4% 12,3%
16 bis 18 0,9% 1,8%

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen:

Größenkonzentration bei Großkrediten nach Art. 392 CRR

Branchenkonzentration bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen

Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse einen Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 5,0 Mio. EUR in den Sparkassen-Kreditbasket XVII (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 21.306 121.061 1.176 8.529 132.661
Rückstellungen 2.974 1.409 919 1.500 *) 1.964
Pauschalwertberichtigungen 13.663 2.011 15.674
Pauschale Rückstellungen 2.959 305 3.264
Gesamt 40.902 124.786 2.095 10.029 153.563

*) Hierbei handelt es sich um eine Umsetzung zu den Einzelwertberichtigungen, diese ist dort in den Zuführungen enthalten.

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

5.2.1.2 Adressenrisiko Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

5.2.2 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

5.2.2.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -53.100 50.429
in % der Eigenmittel -10,00 9,50

Risikokonzentrationen bestehen aufgrund keiner passiven Steuerung des Zinsbuches in einzelnen Laufzeitbändern. Im Rahmen der Risikoinventur wurden Risikokonzentrationen in den Laufzeitbändern von 1 und 2 Jahren sowie 4 bis 10 Jahren ermittelt.

Verändertes Kundenverhalten bei den Passivprodukten im Jahr 2023 führte zu gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Zum 31.12.2023 ergab sich kein Verpflichtungsüberschuss (Reserve i. H. v. 26,5 Mio. Euro). Eventuelle Zinsanstiege erhöhen das Risiko der Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

5.2.2.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Risikokonzentrationen bestehen für die Spreadklassen Staaten und Financials (Wertpapiere von Finanzinstituten).

5.2.2.4 Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Risikokonzentrationen bestehen für die Immobilien-Land/Nutzungsarten "Deutschland/Büro" und "Deutschland/Wohnen".

5.2.3 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 13 Monate.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

5.2.4 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk- Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Bezüglich Auslagerungen ergibt sich eine Risikokonzentration in Bezug auf die Finanz Informatik (FI). Diese Risikokonzentration ist jedoch geschäftsmodellimmanent, da die FI der zentrale IT-Dienstleister der S-Finanzgruppe ist. Es bestehen sowohl an die FI als auch an die Sparkasse hohe Anforderungen, z.B. an die Erstellung eines Notfallkonzepts, an die IT-Sicherheit und im Bereich des Auslagerungsmanagements, die sicherstellen, dass die Risiken aus dieser Abhängigkeit angemessen in das Risikomanagement eingebunden und begrenzt werden.

5.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und Controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der aus dem Risikotragfähigkeitslimit für die einzelnen Risikoarten abgeleiteten Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 75,8 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Risiken der künftigen Entwicklung bestehen in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3), und einer nur begrenzt ausbaufähigen Risikotragfähigkeit, die durch ein erhöhtes Adressenrisiko in Verbindung mit Immobilienpreisrisken belastet werden könnte. Durch ein stringenteres Kreditrisikomanagement soll dem angemessen begegnet werden.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als anspruchsvoll.

6. Chancen- und Prognosebericht

6.1 Chancenbericht

Chancen sehen wir grundsätzlich in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere einer schnellen Erholung der Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen, die den Rückgang der Bautätigkeit abmildern könnte. Dies würde neben einer Entlastung der Adressrisiken zu einer Verbesserung des Zinsüberschusses und der Provisionserträge im Vermittlungsgeschäft führen.

Zur Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren. Zum Ende des Jahres 2023 wurden weitere Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung und Stärkung der Kapitalbasis initiiert. Ziel ist einerseits eine strukturelle Kostenreduktion und zum anderen eine Fokussierung auf qualitatives Wachstum.

Wir werden weiterhin neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik auch die digitalen Vertriebskanäle weiter ausbauen. Die Digitale Transformation nimmt weiter an Bedeutung zu. Die Auswirkungen auf die drei Dimensionen Sparkasse, Kunden und Mitarbeiter sind zunehmend zu spüren. Wir werden den Weg in die Digitalisierung, angelehnt an die Modelle des DSGV, weiter forcieren. Die "Digitale Sparkasse der Zukunft" als Teil der Digitalen Agenda 2.0 des DSGV fokussiert sich auf die digitale Weiterentwicklung der Sparkasse, ohne dabei die bestehenden, durch Regionalität geprägten Werte des Geschäftsmodells, zu vernachlässigen. Die persönliche Kundennähe als Wettbewerbsvorteil soll durch digitale Lösungen, Strukturen und Prozesse zusätzlich aufgewertet und abgesichert werden.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

6.2 Prognosebericht

6.2.1 Rahmenbedingungen

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um 0,6 % bis 2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona- Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,11% und bis zur Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,37%.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung.

6.2.2 Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem weiteren Rückgang im Kundenkreditgeschäft von 2,7 % auf 4,1 Mrd. Euro für das Jahr 2024 auf Basis der Durchschnittsbestände. Dabei planen wir einen deutlicheren Rückgang im Geschäft mit Unternehmens- und Firmenkunden von 3,1 %. Im Geschäft mit Privatkunden erwarten wir eine Stabilisierung der Bestände bei 1,6 Mrd. Euro (-2,1 %). Im Einlagengeschäft gehen wir nach den aktuell vorliegenden Daten für 2024 von einem nur leicht rückläufigen Bestand bei 4,2 Mrd. Euro aus.

Die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten werden fälligkeitsbedingt weiter deutlich zurückgehen. Im Jahr 2024 werden erneut längerfristige Refinanzierungen in Höhe von 350 Mio. Euro bei der EZB fällig. Bei den Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten rechnen wird insgesamt mit einem Rückgang von 425 Mio. Euro, was zu einem weiteren Rückgang der (Durchschnitts-) Bilanzsumme führen wird.

6.2.3 Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

6.2.4 Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von prognostizierten Betriebsvergleichszahlen erwarten wir den Zinsüberschuss bei 88,1 Mio. Euro. Beim ordentlichen Ertrag gehen wir für das nächste Jahr von einer Stabilisierung bei 37,9 Mio. Euro aus.

Als Teil der Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung wurde ein Programm zur strukturellen Kostenreduktion initiiert. Dadurch soll der Kostenauftrieb in allen Segmenten begrenzt und der Anstieg des ordentlichen Aufwands bei 91,5 Mio. Euro begrenzt werden. Dabei erwarten wir die Personalkosten bei 52,5 Mio. Euro nach 49,5 Mio. Euro im Jahr 2023. Der Sachaufwand wird um +1,5 Mio. Euro auf 37,7 Mio. Euro ansteigen. Den sonstigen ordentlichen Aufwand erwarten wir bei 1,3 Mio. Euro und damit etwa auf Höhe des Vorjahres.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein rückläufiges Betriebsergebnis vor Bewertung von 34,4 Mio. Euro bzw. 0,60 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von 5,8 Mrd. Euro.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und der geopolitischen Lage nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir ein negatives Bewertungsergebnis von etwa 29,7 Mio. Euro.

Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Fonds rechnen wir wieder mit positiven Ergebnisbeiträgen. Die im Jahr 2022 vorgenommenen Bewertungen nach dem strengen Niederstwertprinzip führen in Teilen bei festverzinslichen Wertpapieren zu Wertaufholungen in den Folgejahren. Für das Jahr 2024 gehen wir von einem positiven Ergebnisbeitrag in Höhe von 7,9 Mio. Euro aus, der in erster Linie aus Zuschreibungen resultiert.

Bei der Cost-Income-Ratio (CIR) erwarten wir für 2024 mit einem Verhältnis von 72,4 % eine Verschlechterung um 7,8 Prozentpunkte.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine Stärkung der Eigenmittel. Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr eine Steigerung auf 14,9 %, was die aufsichtsrechtlichen Anforderungen von 11,5 % (inkl. SREP-Zuschlag und Kapitalerhaltungspuffer) übertrifft. Insbesondere bei einer weiteren konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

6.3 Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt erkennen, dass die schwierigen konjunkturellen Aussichten weiterhin deutliche Spuren in den Ergebniserwartungen und unseren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren hinterlassen. Die Unsicherheiten hinsichtlich der Bewertungsergebnisse im Kreditgeschäft bleiben weiterhin erhalten. Neben der bereits erfolgten Risikovorsorge wurde die Geschäfts- und Risikostrategie hinsichtlich des weiteren Abbaus von Risikopositionen angepasst. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Kapital- und Ergebnisverbesserung sollen zu einer Stabilisierung des Betriebsergebnisses vor Bewertung und der Cost-Income-Ratio beitragen. Im Rahmen der Finanz- und Kapitalplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

 

Bad Kreuznach, den 25. März 2024

Sparkasse Rhein-Nahe

Der Vorstand

Holger Wessling

Steffen Roßkopf

Jörg Brendel

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat den Vorstand während des abgelaufenen Geschäftsjahres beraten und seine Geschäftsführung überwacht.

Der Vorstand berichtete dem Verwaltungsrat und dem aus seiner Mitte gebildeten Ausschuss für Vorstands- und Personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten sowie dem Prüfungsausschuss regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Geschäftspolitik der Sparkasse sowie über grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, insbesondere über die Finanz-, Investitions- und Personalplanung.

Zudem informierte der Vorstand fortlaufend über die Geschäftsentwicklung der Sparkasse.

Dabei standen die Ertrags-, Aufwands- und Risikosituation, Liquiditäts- und Eigenmittelplanung sowie wesentliche Ereignisse und Geschäftsvorfälle im Mittelpunkt.

Der Prüfungsausschuss tagte im Jahr 2023 insgesamt 4 mal, der Ausschuss für Vorstands- und Personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten insgesamt 4 mal.

Der Kreditausschuss fasste die nach Satzung und Geschäftsanweisung vorgesehenen Beschlüsse. Er tagte im Jahr 2023 9 mal.

Zusätzlich fand eine gemeinsame Sitzung von Kreditausschuss und Prüfungsausschuss statt.

Der Vorstand hat dem Prüfungsausschuss und dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In seiner Sitzung am 20. Juni 2024 hat der Verwaltungsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und den Vorstandsmitgliedern Entlastung erteilt.

Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 679 T€ erfolgte entsprechend § 20 Sparkassengesetz (SpkG) für Rheinland-Pfalz durch Beschluss des Verwaltungsrates. Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse für ihren engagierten Einsatz im Geschäftsjahr 2023 zum Wohle der Kunden und der Sparkasse.

Ein besonderer Dank geht auch an die Kunden der Sparkasse für das Vertrauen, das sie der Sparkasse im abgelaufenen Geschäftsjahr geschenkt haben.

 

Bad Kreuznach, im Juni 2024

Bettina Dickes, Landrätin, Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse Rhein-Nahe

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