Saphir
Invest Aktiengesellschaft
Klink
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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EUR
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31.12.2010
EUR
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EUR
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31.12.2009
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
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30.442,56
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30.442,56
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II. Finanzanlagen
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1. Beteiligungen
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101,00
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101,00
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Summe A. Anlagevermögen
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30.543,56
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30.543,56
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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1. fertige Erzeugnisse und
Waren
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12.417,00
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0,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
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36.910,95
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18.196,96
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- davon mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr EUR 36.910,95 (Vj: EUR
18.196,96)
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2. sonstige
Vermögensgegenstände
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71.438,73
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68.553,13
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- davon mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr EUR 71.438,73 (Vj: EUR
68.553,13)
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III. Wertpapiere
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9.000,00
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34.000,00
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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29.854,28
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11.259,34
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Summe B. Umlaufvermögen
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159.620,96
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132.009,43
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C. Rechnungsabgrenzungsposten
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1.500,00
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70,00
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Summe Aktiva
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191.664,52
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162.622,99
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PASSIVA
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EUR
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31.12.2010
EUR
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EUR
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31.12.2009
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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357.904,32
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357.904,32
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II. Gewinn- und
Verlustvortrag
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-237.629,74
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-258.802,43
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III.
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
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56.533,57
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21.172,69
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Summe A. Eigenkapital
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176.808,15
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120.274,58
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B. Verbindlichkeiten
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1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen u. Leistungen
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11.099,45
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38.417,70
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- davon mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr EUR 11.099,45 (Vj: EUR
38.417,70)
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2. sonstige
Verbindlichkeiten
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3.756,92
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3.930,71
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- davon mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr EUR 3.756,92 (Vj: EUR
3.930,71)
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Summe B. Verbindlichkeiten
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14.856,37
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42.348,41
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Summe Passiva
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191.664,52
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162.622,99
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ANHANG
a) Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Saphir Invest
Aktiengesellschaft, 17192 Klink, zum 31.12.2010 wurde
gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242
ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des Aktiengesetzes-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs.
1, 276, 288 und 326 HGB) wurden in Anspruch genommen.
b) Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht und entspricht den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Bei
Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
sind folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewandt worden:
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die
Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und
sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlage-vermögens werden zu Anschaffungs- oder
Her-stellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend nach der linearen
Methode vorgenommen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlage-vermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs-kosten von 60,- € bis 410,- €)
wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abge-schrieben. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 60,- € werden mit der
Anschaffung als Aufwand gebucht.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag,
auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen-
oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung unfertiger Leistungen erfolgt zu
Herstellungskosten unter Beachtung der verlust-freien
Bewertung.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentums-vorbehalten sind die Vorräte frei von
Rechten Dritter.
Die Forderungen und sonstige
Vermögens-gegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Einzelwertberichtigungen berück-sichtigt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rück-stellungen berücksichtigen alle bis zur
Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse
Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen und werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rück-zahlungsbetrag ausgewiesen.
c) Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Anlagevermögen
Auf die Darstellung der Entwicklung des
Anlage-vermögens wird aufgrund einer kleinen
Kapitalgesellschaft verzichtet.
Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2010 einen
Gesellschaftsanteil in Höhe von EUR 100,00 an der
Volksbank Gütersloh e.G.. Desweiteren hält die
Gesellschaft 100% der Aktien an der MAX24
Aktiengesellschaft (Klink).
2. Umlaufvermögen
Sämtliche Forderungen in Höhe von 36.910,95
EUR (Vorjahr: 18.196,96 EUR) haben eine Restlaufzeit von
einem Jahr.
3. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Saphir Invest AG betrug
am Bilanzstichtag 357.904,32 EUR; es ist eingeteilt in
350.000 Inhaberstammaktien ohne Nennwert. Gegenüber
dem Vorjahr gab es keine Kapitalveränderungen.
4. Entwicklung der Kapitalrücklage
Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag
über keine Kapitalrücklage.
5. Genehmigtes Kapital
Ein genehmigtes Kapital lag zum Bilanzstichtag nicht
vor.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rück-zahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von
14.856,37 EUR (Vorjahr: 42.348,41 EUR) haben eine
Restlaufzeit von einem Jahr.
7. Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag lagen weder
Eventual-verbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz
ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse im sine
des § 251 HBG vor.
d) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gem. § 326 HGB braucht der Anhang für
kleine Kapitalgesellschaften keine Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung enthalten.
Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr keine
Personalaufwendungen, der Vorstand erhielt ebenfalls
keinerlei Vergütungen. Über die
Aufsichts-ratsvergütung befindet die Hauptversammlung.
e) Sonstige Pflichtangaben
1. Mitarbeiter
Neben dem Vorstand waren keine weiteren Mitarbeiter
tätig.
2. Vorstand
Thomas Beckmann, Kaufmann
3. Aufsichtsrat
Birgit Bernau-Beckmann, Kaufmann (Vorsitzende)
Maria Pfeifer, Kauffrau (stellv. Vorsitzende)
Gerald Tropper , Kaufmann
4. Anteilsbestand
Die Future Invest Vermögensverwaltung AG
(Frohnleiten, Austria) hält mehr als 80 % der Aktien
der Gesellschaft.
Klink, den 11.02.2011
gez. Thomas Beckmann (Vorstand)
Saphir Invest Aktiengesellschaft
WEITERE DATEN
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat, der sich paritätisch aus drei
Mitgliedern zusammensetzt, hat sich vom Vorstand
regelmäßig in mündlicher und schriftlicher
Form über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft
sowie über bedeutende Geschäftsvorfälle
berichten lassen. Die dem Aufsichtsrat zur Zustimmung
vorgelegten Geschäfte wurden überprüft und
mit dem Vorstand behandelt. Außerhalb der Sitzungen
stand insbesondere der Vorsitzende, in Einzelfällen
aber auch die anderen Aufsichtsratsmitglieder dem Vorstand
beratend zur Verfügung.
In den mehreren Sitzungen des Geschäftsjahres
2010 hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit der laufenden
Geschäftslage und den damit verbundenen
Maßnahmen befaßt.
Der Jahresabschluss 2010 wurde in der
Aufsichtsratssitzung am 01.03.2011 vorgelegt. Die vom
Vorstand dargelegte Planung für das Geschäftsjahr
2011 hat der Aufsichtsrat diskutiert und zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes hat der
Vorstand unter Berufung des §§ 264 Abs.1 und 267
Abs. 1 HGB verzichtet. Die Gesellschaft ist aufgrund des
§ 293 HGB nicht verpflichtet einen
Konzernabschluß zu erstellen.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum
31.12.2010 mit Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sind
vom Aufsichtsrat geprüft worden. Nach dem
abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen hat der
Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Der
Jahresabschluß wurde vom Aufsichtsrat gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 01.03.2011
einstimmig beschlossen, die Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2010 mit Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang überläßt der
Aufsichtsrat wie in den Vorjahren gemäß
§§ 172 und 173 AktG der ordentlichen
Hauptversammlung. Grundsätzlich soll die
Hauptversammlung als höchstes Organ der
Aktiengesellschaft den Jahresabschluß feststellen.
Klink, im März 2011
Der Aufsichtsrat
gez. Birgit Bernau-Beckmann
Vorsitzende des Aufsichtsrats
gez.
Thomas Beckmann (Vorstand)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 13.08.2011
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