AVM
Audio-Video-Multimedia GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.518,00 |
4.420,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.518,00 |
4.420,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
190.839,96 |
164.507,11 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
19.097,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
171.777,77 |
138.745,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.062,19 |
6.663,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.275,00 |
78,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
197.632,96 |
169.005,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
73.456,95 |
72.520,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
47.520,47 |
17.729,95 |
| III.
Jahresüberschuss |
936,48 |
29.790,52 |
| B.
Rückstellungen |
12.647,00 |
19.969,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
111.529,01 |
76.515,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
197.632,96 |
169.005,11 |
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der
Geschäftsleitung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro 936,48.
Auf neue Rechnung werden Euro 48.456,95 vorgetragen.
Anhang
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss 2010 entspricht den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine
Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von €
50,00 bilanziert.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Sachanlagen werden Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten,
vermindert um Zuschüsse und planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden
planmäßig, und zwar nach Maßgabe der
jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätze,
vorgenommen. Dabei wird die lineare und degressive
Abschreibungsmethode angewandt; bei Anwendung der
degressiven Abschreibungsmethode wird auf die lineare
übergegangen, sobald diese die degressive Abschreibung
überschreitet.
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Anschaffungswert von netto unter € 150,- werden direkt
im Aufwand ohne gesonderte Erfassung verbucht.
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Anschaffungswert zwischen netto 150,- € und
1.000.- €, die selbstständig nutzbar sind, werden
gem. § 6 Abs. 2a EStG einem Sammelposten
zugeführt, der über 5 Jahre linear abgeschrieben
wird. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im
Jahr der Anschaffung unter den Zugängen und in
gleicher Höhe unter den kumulierten Abschreibungen
erfasst. Im Folgejahr werden sie als Vollabgang
ausgewiesen. Der ab dem Geschäftsjahr 2008 zu bildende
Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter
wird nach Ablauf der fünfjährigen
Abschreibungsdauer als Vollabgang erfasst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit
von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
2. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz wurde nach der umfassenden
Gliederungsvorschrift des § 266 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt.
2.1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Einzelnen
ist aus den Anlagen zum Jahresabschluss ersichtlich.
2.2. Forderungen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nominalwert aktiviert. Die Forderungen resultieren im
Wesentlichen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von T€ 115,5
Forderungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr =
T€ 0,00
2.3. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel sind jeweils zum Nennwert
ausgewiesen.
2.4. Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem
jeweiligen Nennwert ausgewiesen.
2.5. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00
und ist voll eingezahlt.
Im Geschäftsjahr 2010 wurde keine
Ausschüttung beschlossen.
2.6. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen gebildet für Beratungskosten (T€
3,40), Archivierungskosten (T€ 0,50) sowie für
Offenlegungskosten (T€ 0,3).
Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen
erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag.
2.7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren = € 0,00,
bis zu einem Jahr = T€ 111,53,
gegen Gesellschafter = T€ 0,00.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bewertet.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Das außerordentliche Ergebnis (§ 277 IV 2
HGB) betrifft die Anpassungsbeträge zur
Aufbewahrungsrückstellung, die aufgrund der
Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften
nach BilMoG erforderlich sind.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich 1
(Vorjahr: 0) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 0
gewerbliche Arbeitnehmer und 1 Angestellte. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285
Nr. 7 HGB).
4.1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine nicht bilanzierten
Haftungsverpflichtungen.
4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Bedeutende Miet- und Leasingverträge bestehen
nicht.
4.3. Namen der Organmitglieder der AVM GmbH
Die Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft erfolgt durch Herrn Dieter Gren (05.07.1950),
Aachen (Kaufmann).
Die Angabe der Vergütungen unterbleibt gem.
§ 286 Abs. 4 HGB. Von den Erleichterungen des §
288 HGB wurde Gebrauch gemacht
Mönchengladbach, den 18.10.2011
Dieter Gren
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2011 festgestellt.
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