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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Machek seit 18.8.2005 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SynerTrade STP AGMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
Anhang
A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der SynerTrade STP AG für das Geschäftsjahr 2011 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden die für kleine Kapitalgesellschaften eingeräumten Erleichterungen der §§ 266 und 276 HGB nicht in Anspruch genommen. Hingegen wurden die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 274a HGB und von § 288 HGB für die Anhangsangaben teilweise in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde - trotz der zum Bilanzstichtag bestehenden bilanziellen Überschuldung - von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es wird auf Abschnitt B. 2.2 verwiesen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei rechtlich bestrittenen Forderungen wurden den rechtlichen Bedenken im Rahmen der Bewertung Rechnung getragen.
Die Bankguthaben wurden mit den Nominalwerten ausgewiesen.
Der Eigenkapitalausweis entspricht den handels- und aktienrechtlichen Vorschriften.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis-und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen, dass die betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden.
B. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 361) und sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 29) haben sämtlich eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
2. Eigenkapital
2.1 Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 50.000. Es ist eingeteilt in 50.000 nennwertlose Stückaktien. Der auf die einzelne Aktie rechnerisch entfallene anteilige Betrag am Gezeichneten Kapital beträgt € 1,00.
2.2 Rangrücktritte
Die Gesellschaft weist unter Berücksichtigung des Bilanzverlustes von € 1.141.816,43 (Vorjahr T€ 931) einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von € 1.091.451,04 (Vorjahr T€ 881) aus. Dem gegenüber stehen Rangrücktritte der stillen Gesellschafter in Höhe von insgesamt € 840.000,00, der SynerTrade France S.A., Paris, in Höhe von € 200.000,00 und des Mutterunternehmens SynerTrade SES AG über den Saldo des Konzernverrechnungskontos höchstens aber T€ 90. Eine positive Fortbestehungsprognose im Sinne von § 19 Abs. 2 InsO liegt vor. Damit ist eine Überschuldung der Gesellschaft i.S.v. § 19 InsO zum 31.12.2011 nicht gegeben.
3. Rückstellungen
Die Rückstellungen in Höhe von T€ 68 beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaub (T€ 42) sowie sonstige Kosten von T€ 16 für Abschlussprüfung und Berufsgenossenschaft und T€ 5 für Archivierungskosten und Sonstiges.
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. T€ 593 (Vorjahr T€ 771) resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen von Leistungserbringungen (Services und Projektunterstützung). Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.
5. Sonstige Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 1.176 (Vorjahr T€ 1.033) beinhalten im Wesentlichen stille Beteiligungen in Höhe von T€ 840 (Vorjahr T€ 840) und Personalverbindlichkeiten von T€ 102.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
C. Sonstige Angaben
1. Konzernverhältnisse
Die SynerTrade STP AG ist Teil der SynerTrade-Gruppe. Ihr Mutterunternehmen SynerTrade SES AG, München, ist seit dem 21. Dezember 2005 Tochtergesellschaft der zum 14. Dezember 2005 in Luxembourg gegründeten SynerTrade S.A.
Die Anteile an der Gesellschaft werden vollständig von der SynerTrade SES AG gehalten. Dies wurde der Gesellschaft nach § 20 Abs. 4 AktG am 25. April 2007 mitgeteilt.
Der Jahresabschluss der SynerTrade STP AG wird in den Konzernabschluss der SynerTrade S.A., Luxemburg, einbezogen. Der Abschluss kann am Sitz des Unternehmens angefordert werden.
2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Im Geschäftsjahr 2011 waren zum Vorstand bestellt:
Rainer Machek, München ( verlängert bis 31.12.2015 ) Markus Schäfer, Ravensburg ( bis 15.10.2011 )
3. Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2011 waren folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt:
Dr. Eberhard Aust, Manager, Herrsching (Vorsitzender)
Thierry de Cassan, Unternehmensberater in Paris, Toulouse (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Patrick Chabannes, Vertriebsleiter SynerTrade France SA, Versailles (bis 29.08.2011)
Adrien Levy, Manager, Paris (ab 29.08.2011)
Es wurden keine Aufsichtsratsvergütungen bezahlt.
4. Ergebnisverwendung
Der sich für das Geschäftsjahr 2011 ergebende Bilanzverlust von € 1.141.816,43 ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Mainz, im April 2012
Rainer Machek Vorstand
Der Jahresabschluss wurde auf der Aufsichtsratssitzung vom 22.08.2012 genehmigt.
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