Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 24426
Eingetragen
29.4.2019
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen
Gegenstand
die Herstellung und der Handel von/mit elektronischen Spezialartikeln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Detlef Küsener
seit 30.1.2025
Prokura
Florian Hähner
seit 30.1.2025
Prokura
Bettina Glück
seit 29.4.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
150.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

REMA EV Connections GmbH

Rheinbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
- Sachanlagen 229.200,00 190.429,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 1.338.171,53 427.632,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 556.911,16 669.391,58
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 228.980,47 2.124.063,16 1.473.985,88 2.571.009,73
C. RECHNUNGSABRENZUNGSPOSTEN 2.015,75 10.000,00
2.355.278,91 2.771.438,73

PASSIVA

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Gewinnvortrag 1.236.290,70 227.573,82
III. Jahresüberschuss 256.891,80 1.643.182,50 1.008.716,88 1.386.290,70
B. RÜCKSTELLUNGEN 513.903,58 636.177,00
C. VERBINDLICHKEITEN 198.192,83 748.971,03
2.355.278,91 2.771.438,73

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der REMA EV Connections GmbH, Rheinbach (Amtsgericht Bonn, HR B 24426) ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen und unter Beachtung des § 267a Abs. 3 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte werden nicht in Anspruch genommen.

Die technischen Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden, soweit steuerlich zulässig, degressiv abgeschrieben mit der Maßgabe, dass auf die lineare Abschreibungsmethode übergegangen wird, wenn diese zu höheren Abschreibungen führt. Die technischen Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über eine Nutzungsdauer von 3 bis 14 Jahren abgeschrieben.

Die der Abschreibungsrechnung zugrunde gelegten Abschreibungssätze basieren grundsätzlich auf den steuerlich anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab EUR 800,01 werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Für nicht gängige Bestände werden angemessene Bewertungsabschläge vorgenommen. Reichweiten- und Gängigkeitsabschläge wurden berücksichtigt.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten, Sondereinzelkosten der Fertigung, zusätzlich wurden Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und, sofern durch die Fertigung verursacht, der Wertverzehr des Anlagevermögens berücksichtigt. Verminderte Verwertbarkeit sowie das allgemeine Vorratsrisiko werden durch Abschreibungen berücksichtigt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte mit ihrem Nominalwert. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

3. Forderungen

Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

4. Verbindlichkeiten

davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag 31.12.2023 bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 107.415,07 107.415,07 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 45.192,90 45.192,90 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 45.584,86 45.584,86 0,00 0,00
198.192,83 198.192,83 0,00 0,00
Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr
EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38.267,78 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 699.634,66 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 11.068,59 0,00
748.971,03 0,00

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich in Höhe von EUR 45.192,90 (Vorjahr EUR 699.634,66) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

5. Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden unter Berücksichtigung des § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Tage des Rechnungsdatums bewertet. Wechselkursänderungen am Tage des Zahlungseingangs bzw. Zahlungsausgangs werden erfolgswirksam berücksichtigt. Verluste aus Kursänderungen bis zum Bilanzstichtag werden ebenfalls erfolgswirksam berücksichtigt.

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Mietverträgen für Produktions- und Lagerflächen nebst Betriebsvorrichtungen und betragen zum Bilanzstichtag TEUR 2. Dabei wurde eine Mietlaufzeit bis zum 31. Mai 2024 zugrunde gelegt.

7. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Durchschnitt 21 Arbeitnehmer beschäftigt.

8. Konzernabschluss

Das Unternehmen wird in den Konzernabschluss der REMA Lipprandt GmbH & Co. KG mit Sitz in Rheinbach, welcher den größten und kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht.

9. Mitglieder der Geschäftsführung

Bettina Glück, Geschäftsführerin

Timothy Lynn Rose, Geschäftsführer, South Carolina/USA (bis zum 16. Mai 2024)

10. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die zu berichten wäre, sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

 

Rheinbach, den 7. August 2024

REMA EV Connections GmbH, Rheinbach

Bettina Glück, Geschäftsführerin

Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung

Die Gesellschafter haben in ihrer Sitzung am 21. Oktober 2024 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Das Jahresergebnis wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

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