Stammdaten

Register
Amtsgericht Königstein HRB 8270
Eingetragen
22.8.2012
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratung und Schulung im IT-Bereich sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Matthias Pauers
seit 22.8.2012
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Teamprove GmbH

Weilrod

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 5.323,00 6.076,00
I. Sachanlagen 5.323,00 6.076,00
B. Umlaufvermögen 210.327,06 168.094,36
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 130.698,53 95.808,36
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79.628,53 72.286,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 215.650,06 174.170,36

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 157.353,42 121.220,04
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 132.353,42 96.220,04
davon Gewinnvortrag 96.220,04 165.671,27
B. Rückstellungen 21.420,00 19.920,00
C. Verbindlichkeiten 36.876,64 33.030,32
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 36.876,64 33.030,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 215.650,06 174.170,36

Anhang


 
I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Sitz der Teamprove GmbH ist Weilrod. Die Gesellschaft ist unter der Register-Nr. 8270 im Register des Amtsgericht Königstein Taunus eingetragen.

II. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Teamprove GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Im Einzelnen waren folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend:

III. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen denen des Vorjahres.

IV. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielleVermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind gegebenenfalls nachfolgend gesondert angegeben.

V. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.  Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Soweit nicht anders dargestellt, werden alle Beträge in Euro (EUR) ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Soweit notwendig erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Zuschreibungen erfolgen gemäß § 253 Abs. 5 HGB, sofern der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 253 Abs. 3 HGB linear bzw. degressiv und pro rata temporis vorgenommen.

Für Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR betrugen, wurde ein Sammelposten gebildet, welcher im Erwerbsjahr und in den vier Folgejahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben wird. 

Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 150,00 EUR werden im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand erfasst. 

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten, teilweise vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, bewertet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten bilanziert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

VI. Angaben zur Bilanz

VI.1 Forderungenspiegel
  

 
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
 
31.12.2018
(Vorjahr)
kleiner 1 Jahr
größer 1 Jahr
Art der Forderung
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
aus Lieferungen und Leistungen
128,50
(53,61)
128,50
(53,61)
0,00
(0,00)
sonstige Vermögensgegenstände
2,19
(42,20)
2,19
(42,20)
0,00
(0,00)
Gesamt
130,70
(95,81)
130,70
(95,81)
0,00
(0,00)


VI.2 Verbindlichkeitenspiegel
  

 
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
 
31.12.2018
(Vorjahr)
kleiner 1 Jahr
größer 1 Jahr
Art der Verbindlichkeit
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
aus Lieferungen und Leistungen
8,87
(5,52)
8,87
(5,52)
0,00
(0,00)
sonstige Verbindlichkeiten
28,01
(10,27)
28,01
(10,27)
0,00
(0,00)
Gesamt
36,88
(15,79)
36,88
(15,79)
0,00
(0,00)
 
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
davon besichert
 
31.12.2018
(Vorjahr)
größer 5 J.
31.12.2018
Art der Verbindlichkeit
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
aus Lieferungen und Leistungen
8,87
(5,52)
0,00
(0,00)
0,00
sonstige Verbindlichkeiten
28,01
(10,27)
0,00
(0,00)
0,00
Gesamt
36,88
(15,79)
0,00
(0,00)
0,00



Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist.

VI.3 Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

 
 
31.12.2018
 
 
 
TEUR
 
Ausleihungen
 
0,00
 
Forderungen
 
0,00
 
Verbindlichkeiten
 
0,24
 


 

VII. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

VII.1 Gewinn-/Verlustvortrag bei Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von EUR 96.220,04 einbezogen.

VIII. Sonstige Pflichtangaben

VIII.1 Angaben zu den Arbeitnehmern

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 5 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt (ohne Organmitglieder). 

Weilrod, den 12.06.2019

  

gez. Matthias Pauers
gez. Giancarlo Girardi Krohmer
Geschäftsführer
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2019 festgestellt.

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