HCPR GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Kliegel seit 14.7.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Xpensio GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang 2010Allgemeine HinweiseDer vorliegende Abschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Xpensio GmbH wendet erstmalig für das Geschäftsjahr 2010 die Regelungen des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen BilMoG an. Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen ergaben sich nicht. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Abschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der vorrausichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach § 253 Abs. 2 HGB zu den niedrigeren beizulegenden Werten (Kurswerten) angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt Die sonstigen Wertpapiere wurden zu Ihren Anschaffungskosten oder nach § 253 Abs. 3 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungen wurden entsprechend den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank umgerechnet. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 3, Seite 6/6) dargestellt. Eigenkapital Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 bilanziell mit EUR 747.038,65 überschuldet. Zur Heilung der möglichen Rechtsfolgen tritt der alleinige Anteilseigner der Gesellschaft, Herr Christian Kliegel, mit einem Betrag von EUR 400.000,00 seiner Ansprüche aus seinen Darlehensverträgen gegen die Gesellschaft im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO genannten Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft (soweit diese nicht ebenfalls im Rang zurückgetreten oder gleichrangig sind) zurück. Der Rangrücktritt umfasst auch die vertraglichen Ansprüche auf Zinsen und Kosten. Herr Kliegel hat sich verpflichtet, seine nachrangigen Ansprüche gegenüber der Gesellschaft solange nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Überschuldung der Gesellschaft i. S. v. § 19 InsO führen würde. Tilgung, Zinsen und Kosten der im Rang zurückgetretenen Forderung kann Herr Kliegel nur verlangen, wenn die Leistung aus einem Bilanzgewinn (Jahresüberschuss zzgl. Ergebnisvortrag), einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, das das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen übersteigt, möglich ist. Weiterhin tritt zur Heilung der möglichen Rechtsfolgen die Kliegel & Hafner AG mit einem Betrag von EUR 600.000,00 ihrer Ansprüche aus ihren Darlehensverträgen und sonstigen Kapitalforderungen gegen die Gesellschaft im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO genannten Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft (soweit diese nicht ebenfalls im Rang zurückgetreten oder gleichrangig sind) zurück. Der Rangrücktritt umfasst auch die vertraglichen Ansprüche auf Zinsen und Kosten. Die Kliegel & Hafner AG hat sich verpflichtet, ihre nachrangigen Ansprüche gegenüber der Gesellschaft solange nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Überschuldung i. S. v. § 19 InsO der Gesellschaft führen würde. Tilgung, Zinsen und Kosten der im Rang zurückgetretenen Forderung kann die Kliegel & Hafner AG nur verlangen, wenn die Leistung aus einem Bilanzgewinn (Jahresüberschuss zzgl. Ergebnisvortrag), einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, das das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen übersteigt, möglich ist. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten TEUR 3 (Vj. TEUR 10) und Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses für 2010 TEUR 4 (Vj. TEUR 7). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Besicherungen bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 429.672,57 und resultieren im Wesentlichen aus Darlehen und Zinsen auf diese Darlehen. Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der Kliegel & Hafner AG in Höhe von TEUR 1.114 sind mit Rangrücktritt versehen und werden daher nicht als kurzfristig ausgewiesen. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten keine wesentlichen periodenfremden Erträge. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen. Sonstige AngabenGeschäftsführung
Die Gesellschaft wird gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Solange nur ein Geschäftsführer bestellt ist, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Herr Kliegel besitzt Alleinvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Berlin, 31. Oktober 2011 Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens 2010
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