Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
revisco GmbH
Wesselinger Straße 30, 50999 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Freigeber seit 20.6.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
revisco GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB sowie die Erleichterungen gemäß § 286 HGB wurden, soweit es sinnvoll erschien, in Anspruch genommen. I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB) 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. II. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256 a HGB) 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 II S. 2 HGB mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 II S. 3 und 4 HGB. 5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 6. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 7. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 8. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB) Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Geschäftsführer: Birga Schwartz, Köln, Beratende Betriebswirtin (bis 22.12.2023) Rainer Freigeber, Köln, Architekt Persönlich haftender Gesellschafter für RNB GmbH & Co KG, Lindenallee 76a, Köln sonstige Berichtsbestandteile
Köln, 20.02.2025 gez. Rainer Freigeber
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