mover-digital tales GmbHLiquidiert

64287 Darmstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 91827
Eingetragen
29.1.2013
Branche
Druck- und MedienvorstufeMusikverlageVerlegen von Computerspielen
Gegenstand
Konzeption und Erstellung audiovisueller und interaktiver Medienprodukte

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

mover-digital tales GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 3.089,00 0,00
I. Sachanlagen 3.089,00 0,00
B. Umlaufvermögen 58.435,37 12.564,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.704,01 12.529,60
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.731,36 34,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.622,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 64.146,37 12.564,02

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 13.151,78 11.874,47
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 625,53 0,00
III. Jahresüberschuss 1.277,31 -625,53
B. Rückstellungen 6.213,33 0,00
C. Verbindlichkeiten 44.781,26 689,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 44.781,26 689,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 64.146,37 12.564,02

Anhang

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Wurden die Vorjahresvergleichzahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

2. Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

3. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

4. Angewandte Abschreibungsmethoden

5. Vorrätebewertung

6. Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,- Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Ausweis des Anlagenspiegels im Anhang. Im Vorjahr wurde der Anlagenspiegel integriert in der Bilanz gezeigt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen zum Nennwert

Unverzinsliche und nidrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert.

Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllumngsbetrag angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Darmstadt, 16.03.2015

gez. Geschäftsführer

Michael Ding

Daniel Rebel

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2015 festgestellt.

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