Koepsell Media GmbHLiquidiert

50678 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 51513
Eingetragen
9.10.2003
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Medienberatung, Entwicklung, Konzipierung und Realisierung von Filmund Fernsehprojekten;

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Koepsell Media GmbH Medienberatung

Köln

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Bilanz

AKTIVA

  Euro
A. Anlagevermögen  
I. Sachanlagen  
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.975,00
B. Umlaufvermögen  
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
1. übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.448,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.615,64
  42.038,94

PASSIVA

 
  Euro
A. Eigenkapital  
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Gewinnvortrag 14.695,89
III. Jahresfehlbetrag -2.450,67
B. Rückstellungen 2.880,00
C. Verbindlichkeiten  
1. übrige Verbindlichkeiten 1.913,72
  42.038,94

ANHANG zum 31.12.2006

A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungsund Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410 - geringwertige Wirtschaftsgüter - werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und nach 5 Jahren als Abgang ausgewiesen.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Sofern Vorräte in Fremdwährungen erworben werden, werden sie mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. mit den niedrigeren Wechselkurs am Stichtag bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, werden Festwerte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigen beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

B. Erläuterungen zur Bilanz

Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00.

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen im Berichtszeitraum in Höhe von Euro 1.052,00

Die Bildung des Sonderpostens mit Rücklagenanteil erfolgte aufgrund § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG. Die steuerlich zulässige Rücklage in 2006 beträgt Euro 0,00 (2005: Euro 17.200,00).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses, für die Erstellung der Jahressteuererklärungen und für die Erfüllung der Offenlegungsverpflichtungen.

C. Sonstige Angaben

Während des Zeitraums vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 waren durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt.

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2006 war:

Herr Karl-Bernhard Koepsell, Köln.

 

Köln, den 04. Mai 2007

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