IFD
Integrationsfachdienst gem. GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
181.439,74 |
197.832,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
59.579,21 |
50.972,00 |
| III.
Finanzanlagen |
121.859,53 |
146.859,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.996.583,22 |
1.473.109,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
249.865,68 |
182.592,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
3.760,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.746.717,54 |
1.290.516,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.033,34 |
30.384,67 |
| Aktiva |
2.187.056,30 |
1.701.326,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
931.951,00 |
731.740,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
424.447,00 |
424.447,00 |
| davon
Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen |
320.495,00 |
320.495,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
282.093,18 |
118.482,71 |
| IV.
Jahresüberschuss |
200.210,82 |
163.610,47 |
| B.
Rückstellungen |
324.682,83 |
300.920,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
929.713,26 |
668.666,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
929.713,26 |
668.666,33 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
709,21 |
0,00 |
| Passiva |
2.187.056,30 |
1.701.326,51 |
Anhang
der
IFD Integrationsfachdienst gem. GmbH mit Sitz in
Köln
eingetragen im Handelsregister
beim Amtsgericht Köln (HRB 29487)
I. Anzuwendende Vorschriften
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 wurde nach den für Kapitalgesellschaften
geltenden Rechnungslegungsvorschriften der
§§ 238 ff. Handelsgesetzbuch aufgesstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des §267 Abs.1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen des §
288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung (AO). Sie ist gemäß der
§§ 51 ff. AO von der Finanzverwaltung als
gemeinnützig anerkannt und grundsätzlich von der
Körperschaft- und Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9
KStG, § 3 Nr. 6 GewStG) befreit.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Nach § 253 Abs. 3 HGB erfolgen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung
außerplanmäßige Abschreibungen. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
linearen Methode auf Grund der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt. Die verwendeten Nutzungsdauern
für Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen
zwischen 3 und 5 Jahren.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis EUR 800,00 (netto) wurden im Geschäftsjahr voll
abgeschrieben.
Der Wertansatz der Finanzanlagen erfolgt generell zu
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert,
wobei das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet wird.
Im Geschäftsjahr waren keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
vorzunehmen, da die Wertminderungen nicht von Dauer sind.
Mit Verschmelzungsvertrag vom 26. Mai 2023 und der
Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag wurde die Zentrale
für soziale Dienstleistungen gem. GmbH, Köln, auf
die IFD Integrationsfachdienst gem. GmbH verschmolzen
(Verschmelzung durch Aufnahme).
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bilanziert.
Unter "Aktive Rechnungsabgrenzungsposten" sind
Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen,
ausgewiesen.
Das Eigenkapital wurde gemäß § 272
HGB mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken
Rechnung tragen. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Wie im Vorjahr wurden noch nicht verbrauchte, aber
bereits vereinnahmte Zuschüsse des "Landschaftsverband
Rheinland" für die Leistungen der Gesellschaft in
Höhe von TEUR 210 (Vorjahr TEUR 204) in die sonstigen
Rückstellungen eingestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden erstmalig
Rückstellungen für Mehrarbeit in Höhe von
TEUR 14 gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Bilanzerläuterungen
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist in einer gesonderten Anlage
dargestellt.
Bei allen Anlagegütern wurden die gesamten
Anschaffungs- und Herstellungskosten als ursprüngliche
Anschaffungs- und Herstellungskosten übernommen.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die "Sonstigen Rückstellungen" betreffen im
Wesentlichen Risiken aus möglichen Rückzahlungen
erhaltener Zuschüsse in Höhe von TEUR 240 sowie
personalbezogene Rückstellungen in Höhe von TEUR
63
IV. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
|
jährlich
|
|
EUR
|
aus Mietverträgen
|
226.654,20
|
aus Geräte-Leasing
|
2.527,56
|
|
229.181,75
|
Aus den bestehenden Mietverträgen bestehen
Kautionsverpflichtungen der Gesellschaft in Höhe von
TEUR 38. Hierüber wurde eine unbefristete
selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
in Höhe von TEUR 38 erbracht. Die
Kautionsbürgschaften sind durch eine Globalzession
für die Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb
abgesichert. Mit einer Inanspruchnahme wird zum
Bilanzstichtag nicht gerechnet. Daher wurde auf die
Bilanzierung einer Verbindlichkeit verzichtet.
2. Personal
Im Jahresdurchschnitt wurden 67,75 Mitarbeiter
beschäftigt.
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wurden
Direktversicherungen i. S. d. § 1b Abs. 2 BetrAVG
abgeschlossen. Es handelt sich dabei um
Lebensversicherungen. Das Versicherungsunternehmen zahlt im
Umfang der Bezugsberechtigung die Leistungen im
Versorgungsfall direkt an den Versorgungsberechtigten.
Auf eine Bilanzierung der mittelbaren
Pensionsverpflichtungen wurde in Ausübung des
Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB verzichtet.
3. Geschäftsführer
Ralf Obert, Diplom-Sozialarbeiter
Köln, den 27. September
2024
gez.
Ralf Obert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024
festgestellt.
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