Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Artesyn Embedded Technologies GmbH
Alte Landstraße 27, 85521 Ottobrunn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elizabeth Vonne seit 5.2.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Artesyn Embedded Technologies, Inc. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Artesyn Embedded Technologies GmbHOttobrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Artesyn Embedded Technologies GmbH Herstellung und Vertrieb von elektr. Produkten, OttobrunnAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Artesyn Embedded Technologies GmbH Herstellung und Vertrieb von elektr. Produkten, Ottobrunn
Handelsrecht Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Artesyn Embedded Technologies GmbH, mit Sitz in Ottobrunn ist im Handelsregister von München unter HRB 171431 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und § § 264 ff. HGB unter Beachtung der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und zehn Jahren. Die Finanzanlagen bzw. Ausleihungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected-Unit-Credit-Methode. Der Bewertung wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:
Biometrische Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2018G/Prof. Dr. Klaus Heubeck Die Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Verwendung der oben aufgeführten Parameter berechnet. Dabei wurde der 10- Jahres- Durchschnittszinssatz von 1,83 % verwendet. Im Vergleich dazu wurde der Berechnung bei sonst gleichen Parametern ein Zinssatz von 1,75 % zugrunde gelegt. Dies entspricht dem 7-Jahres- Durchschnittszinsatz. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beträgt die Rückstellung für Pensionen TEUR 26.494. Der Wert gemäß § 253 Abs. 6 HGB unter Verwendung des 7- Jahres-Durchschnittszinssatzes beträgt TEUR 26.906. Für die Differenz von TEUR 412 besteht gem. § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzdifferenzen bei Rückstellungen für Pensionen. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 27,7 % zugrunde gelegt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit dem Kurs der ausländischen Währung zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. III. Erläuterungen zum Jahresabschluss Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Die Finanzanlagen beinhalten in Höhe von TEUR 15.266 (i. Vj. TEUR 15.266) Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren, ausgezahlt im September und November 2017 an die ASTEC International Ltd., Hong Kong. Es handelt sich hierbei um ein verzinsliches Darlehen, das in USD ausgereicht wurde. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Im Rahmen des vorliegenden Service Agreements vom 10.09.2019 mit der Muttergesellschaft Astec America, LLC, werden der Gesellschaft die laufenden Pensionsverpflichtungen erstattet. Aufgrund der vorliegenden Patronatserklärung vom 25.09.2019 sind bis zu dem hier zugesagten Betrag von TEUR 9.500 auch die künftigen Zahlungsverpflichtungen für Pensionen sichergestellt. Die Erstattung im laufenden Jahr orientiert sich dabei an der Zuführung zur Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz. Da die Geschäftsführung von der Werthaltigkeit der Patronatserklärung ausgeht, kommt es damit aufgrund der Bewertungsunterschiede der Pensionsrückstellung in Handels- und Steuerbilanz zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft. Es wurde daher erstmals in 2020 ein aktiver Ausgleichsposten für künftige Erstattungsansprüche aus den Pensionszahlungen gebildet, der in den Folgejahren bis max. TEUR 9.500 aufzustocken ist. Nach der vorliegenden Langzeitprognose zur Bewertung der Pensionsrückstellung in der Handels- und Steuerbilanz ist in den Folgejahren mit einem Umkehreffekt bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zu rechnen, so dass sich der Ausgleichsposten wieder auflösen wird. Dies hängt aber u.a. von der jeweiligen Zins- und Rentenentwicklung ab. Die Veränderung des Ausgleichspostens im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 3.814 (i. Vj. TEUR 2.803) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und in Höhe von TEUR 8.469 (i. Vj. TEUR 8.288) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Veränderung der Pensionsrückstellung im Berichtsjahr ergibt sich wie folgt:
Alternativ wird der Unterschiedsbetrag für die Pensionsrückstellung bei Bewertung mittels des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre ermittelt und im Anhang dargestellt. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich des Gewinnvortrags abzüglich des Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Die Aufwendungen für Altersvorsorge weisen aufgrund geänderter Parameter bei der Berechnung der Pensionsrückstellung in diesem Geschäftsjahr eine Zuführung zur Pensionsrückstellung von TEUR 396 aus. Die Änderung der biometrischen Rechnungsgrundlagen war hierfür maßgeblich. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Kostenweiterbelastungen gemäß den Service Agreements mit der Artesyn Embedded Computing Inc., der ASTEC America LLC und der ASTEC International Ltd. und werden ausschließlich in Deutschland erwirtschaftet. Die Artesyn Embedded Technologies GmbH erbringt Vertriebs- und Kundenbetreuungsleistungen auf Konzernebene für andere verbundene Unternehmen. Sonstige betriebliche Erträge
Zu den Erträgen aus der Zuführung zum Ausgleichsposten Pensionsrückstellung wird auf die Erläuterungen zu den sonstigen Vermögensgegenständen verwiesen. Personalaufwand Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 396 (i. Vj. TEUR 1.163) und enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung. Es wird hierzu auf die Erläuterungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen verwiesen. Beurteilung der Fähigkeit zur Unternehmensfortführung Gemäß § 322 Abs. 2 S. 3 und § 289 HGB wurde die Fähigkeit der Artesyn Embedded Technologies GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit eingeschätzt. Das operative Geschäft der Artesyn Embedded Technologies GmbH ist derzeit allein von den Aufträgen anderer Konzerngesellschaften abhängig. In der aktuellen Struktur ist die Gesellschaft auf die finanzielle Unterstützung des Konzerns und darauf, dass die operativen Aufwendungen erstattet werden, angewiesen. Aufgrund dessen hat die Artesyn Embedded Technologies GmbH Verträge mit der Artesyn Embedded Computing Inc. und der ASTEC International Ltd., Hong Kong am 1. Juli 2017 geschlossen, welche die operativen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Aufträgen dieser Gesellschaften mit einem Gewinnaufschlag von 6% kompensieren. Die Verträge mit der Artesyn Embedded Computing Inc. wurden mit Wirkung zum 08.07.2019 beendet. Der Vertrag zwischen Artesyn Embedded Technologies GmbH und ASTEC International Ltd. Hong Kong verlor zum 1. Januar 2022 seine Gültigkeit, da die letzten drei Mitarbeiter bei anderen Gesellschaften aus der AE Gruppe angestellt wurden. Mit dem Vertrag vom 10.09.2019 wurde mit der ASTEC America LLC, USA ein Service Agreement mit gleichem Inhalt und Wirkung ab Juli 2019 abgeschlossen. Die Weiterverrechnung der Pensionsaufwendungen an die Artesyn Embedded Computing, Inc. bis 2019 und ab 2019 an die ASTEC America LLC erfolgt cashorientiert nach steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften, weshalb es zu Ergebnisverschiebungen kommt. Weiterhin wurde am 29. Mai 2019 eine neue Patronatserklärung von der Artesyn Embedded Technologies, Inc., über EUR 9,5 Mio. an die Artesyn Embedded Technologies GmbH gegeben, welche die finanziellen Verpflichtungen abdeckt. Die Patronatserklärung umfasst alle Verpflichtungen der Gesellschaft, die nicht von ihr selbst getragen werden können. Die Patronatserklärung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende nur gekündigt werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit und/oder die Überschuldung beseitigt sind und, auch nach Befriedigung der Rückzahlungsansprüche, nicht weiter drohen. Der Gesellschafter der Artesyn Embedded Technologies, Inc., hat ihr Embedded Power- Geschäft am 10. September 2019 im Zuge eines Share Deal an die Advanced Energy Industries, Inc., inklusive der Artesyn Embedded Technologies, Inc. und der Artesyn Embedded Technologies GmbH verkauft. Die Artesyn Embedded Technologies, Inc. ist auch nach dem Verkauf für die Gesellschaft mit allen Verpflichtungen verantwortlich. Bestehende Verträge haben weiterhin Gültigkeit. Derzeit liegen keine Kündigungen oder Beendigungen der bestehenden Vereinbarungen vor. Wir gehen daher davon aus, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit überwiegend wahrscheinlich ist. Die vertraglich vorgesehene Möglichkeit, die oben genannten Verträge zu kündigen, und die Abhängigkeit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der Unterstützung durch die Muttergesellschaft stellt eine wesentliche Unsicherheit dar die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, und das Unternehmen daher möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Dies stellt ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Geschäftsjahr 2023 bestanden keine finanziellen Verpflichtungen von nicht untergeordneter Bedeutung für die Ertragslage der Gesellschaft. Mitarbeiter
Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 530.660,70 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Konzern Die Advanced Energy Industries Inc., mit Sitz in Denver, Colorado/USA stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Die Artesyn Embedded Technologies GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Artesyn Embedded Technologies Inc., mit Sitz in Denver, Colorado, USA und wird in deren Konzernabschluss einbezogen.
. Dezember 2024 Artesyn Embedded Technologies GmbH Elizabeth Vonne |
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