Meyering Immowelt GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hermann Meyering seit 8.2.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Hermann MeyeringMeyering Reisen GmbH | 50.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reise-Allianz GmbHLingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 31.12.2010 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma Reise-Allianz GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Abschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses und die Erstellung des Anhangs werden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Anlagevermögen Anlagevermögen liegt nicht vor. Umlaufvermögen Die sonstigen Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen nicht vor, da der Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen wurde. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Eigenkapital Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum Nominalwert angesetzt. Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Rückstellungen Die Rückstellung entspricht der voraussichtlichen Verpflichtung. Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr wurde kein Personal beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hermann Meyering Die Vorraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Lingen, 25. Januar 2012 ……………………………………………. Geschäftsführer
Hermann Meyering Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.01.2012 |
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