Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 2989
Eingetragen
19.3.1999
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeGüterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Gegenstand
Der Betrieb eines Fuhr- und Transportunternehmens.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Oswald Doppel
seit 15.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Oswald Doppel
Gehülz, Geiersgraben 8, 96317 Kronach
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Doppel Transport GmbH

Mitwitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

96,00

286,00

II. Sachanlagen

7447,00

5137,00

III. Finanzanlagen

71420,05

62633,60

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1025,00

525,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

159668,11

300045,72

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

55191,52

1979,05

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

294847,68

370606,37



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25564,50

25564,50

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

134258,83

90382,41

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

6099,35

70286,42

B. Rückstellungen

98435,00

84011,00

C. Verbindlichkeiten

30490,00

100362,04

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

294847,68

370606,37

ANHANG

I . Allgemeines

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungs-grundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 265 Abs. 1 und 2, § 266 ff HGB).

Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

II. Pflichtangaben

Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter wurden ebenfalls linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1000 mit 20% abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB)

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungs kosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§253 Abs. 4 HGB).

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§256 Abs. 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach der eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§255 Abs. 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253 Abs. 1 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der ver-gangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Sonstige Pflichtangaben

Der Personalaufwand des Geschäftsjahres ist nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB gegliedert.

Vorschüsse und Kredite wurden nicht gewährt.

Die Gesellschaft oder eine für Rechnung der Gesellschaft handelnde Person ist nicht mit mindestens einem Fünftel an anderen Unternehmen beteiligt.

Die Gesellschaft ist kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eines anderen Unternehmens.

 

Oswald Doppel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2012

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.