Dachdeckerei & Zimmerei Benzien GmbH
Hagenow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.128,00 |
16.013,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.026,00 |
12.911,00 |
| III.
Finanzanlagen |
3.100,00 |
3.100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
467.080,47 |
721.902,83 |
| I.
Vorräte |
175.870,36 |
573.485,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
187.376,05 |
106.732,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
103.834,06 |
41.684,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.500,00 |
4.900,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
110.502,01 |
126.521,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
595.210,48 |
869.337,34 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.700,00 |
25.700,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
112.484,21 |
112.484,21 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
138.184,21 |
138.184,21 |
| II.
Bilanzverlust |
248.686,22 |
264.705,72 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
110.502,01 |
126.521,51 |
| B.
Rückstellungen |
431.025,00 |
445.112,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
164.185,48 |
424.225,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
164.185,48 |
424.225,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
595.210,48 |
869.337,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Dachdeckerei & Zimmerei
Benzien GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00
wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist im Jahresabschluss der
Gesellschaft dargestellt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
€ 23.860,87 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 24).
Zur Ermittlung der
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde gemäß einem
vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten die
PUC-Methode angewendet. Es wurden folgende Annahmen
für die Berechnung berücksichtigt (§ 253
Abs. 1 und 2 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
5,15 %für eine Laufzeit von15 Jahren, der von
der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde,
|
| • |
Gehaltssteigerungen von 0 % und
Rententrend von 2,0 % sowie
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G".
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 122.941. Dieser Betrag wurde in mit
1/15 (€ 8.196) den Pensionsrückstellungen
zugeführt und als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen.
Für die
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden
folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden €
417.497,00
verrechnete Aufwendungen € 28.044,00
verrechnete Erträge € 43.636,00
Das
Deckungsvermögen wurde in Höhe des
Zeitwerts, der dem steuerrechtlichen Aktivwert entspricht,
bestimmt. Der steuerrechtlich anzusetzende Aktivwert wird
aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten
Deckungskapital, mindestens jedoch aus dem garantierten
Rückkaufswert, sofern ein solcher vereinbart ist, bzw.
aus dem geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital abgeleitet.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Kaufmann Maik Benzien und
Herrn Kaufmann Gerry Benzien
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hagenow, den 18. Dezember 2017
gez. Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2017 festgestellt.
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