IB Mederer
GmbH
Postbauer-Heng
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.763,00 |
13.093,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.315.854,42 |
1.992.061,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
570,25 |
|
| Summe
Aktiva |
2.324.187,67 |
2.005.154,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.146.876,13 |
1.830.236,00 |
| B.
Rückstellungen |
74.415,00 |
141.036,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
102.896,54 |
33.882,24 |
| Summe
Passiva |
2.324.187,67 |
2.005.154,24 |
Anhang
IB Mederer GmbH
Anhang
1. Ausweisvorschriften
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen. Von den größenabhängigen
Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und
Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend linear und
degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt worden.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer
vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten
Methoden.
3. Sonstige Angaben
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen 1.412.477,43 € Vj. 0 €.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen 575.000,00 € Vj. 509.533,02 €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 0 € Vj. 0 €.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wurde gemäß
286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Auf die Angabe des Vorschlags über die
Verwendung des Ergebnisses wurde gemäß §
325 Abs. 1 Satz 4 HGB ebenfalls verzichtet.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
Herr Geitner Martin
Herr Mederer Hubert
Ergebnisverwendung
Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht
gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile
von natürlichen Personen feststellen lassen, die
Gesellschafter sind. § 325 Abs. 1 Satz 4, letzter
Halbsatz HGB
Postbauer-Heng, November 2024
IB Mederer GmbH
Geschäftsführer
|