Promotion Board Ltd. & Co KGLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
J***** L****** seit 27.6.2006 | Kommanditist |
K**** K***** seit 27.6.2006 | Kommanditist |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Promotion Board Ltd. & Co KGDüsseldorfJahresabschluss zum 26.6.2007BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 2006/20071. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluß ist entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt worden. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Personengesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet. 2. Sonstige Angaben Zur Komplementärin war während des Geschäftsjahres 2006/2007 die Promotion Board Limited bestellt. Es liegen keine Vorschüsse oder Kredite an die Komplementärin vor. Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen gehalten. Es liegen keine unbeschränkt haftende Gesellschaftsverhältnisse vor. 3. Erläuterungen zum Jahresabschluß Kassenbestand und Bankguthaben sind mit Nennbeträgen bilanziert. Bei der Bildung von Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Darlehen gegenüber Kommanditisten betragen 1255,76 €. Die Restlaufzeiten aller Forderungen und Verbindlichkeiten betragen jeweils nicht mehr als bis zu einem Jahr. Die Angaben hinsichtlich der Fristigkeit im Anhang haben Vorrang gegenüber den Angaben in der Bilanz. 4. Angabe der Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet. Düsseldorf, den 25. April 2008
M. L. Carro-Leufgen, A. Kunkel |
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