Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 12925
Eingetragen
12.5.1992
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind: - der Betrieb eines Stuckgeschäftes einschließlich Trocken- und Akkustikbau, die Herstellung von Fließestrichen, - der Handel mit Baustoffen, - die Veranstaltung von Modellautorennen, - der Handel mit Modellbauartikeln und Zubehör, sowie die Durchführung sämtlicher Nebengewerke, die im Rahmen der zuvor genannten Tätigkeiten anfallen und alle sonstigen Tätigkeiten, die dazu geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andernach
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rheinard GmbH

Andernach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 4.792,00 4.843,00
I. Sachanlagen 4.682,00 4.733,00
II. Finanzanlagen 110,00 110,00
B. Umlaufvermögen 437.882,35 750.178,90
I. Vorräte 33.964,00 334.223,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 403.831,07 415.943,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 87,28 12,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.813,00 4.601,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 445.487,35 759.623,40

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 221.227,85 272.704,12
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 247.139,53 217.415,51
III. Jahresfehlbetrag 51.476,27 -29.724,02
B. Rückstellungen 46.043,00 45.799,00
C. Verbindlichkeiten 178.216,50 441.120,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 445.487,35 759.623,40

Anhang

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB).

§ 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter betragen 159.640,90 €.

§ 268 Abs. 4 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 12.670,05 €.

§ 284 Abs. 1 HGB

Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst.

Ansatzvorschriften

In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

Bewertungsvorschriften

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,01 bis € 1.000,00 werden analog zur steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Ab 2010 wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht GWG bis 410,00 € im Zugangsjahr voll abzuschreiben.

Das Vorratsvermögen wird mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben angesetzt, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rechungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren der "Projected Unit Credit Method" bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit Erfüllungsbeträgen bewertet.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wird in Bezug auf die Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter abgewichen.

In 2010 wurde erstmalig die Vorschriften des BilMoG über den Ausweis der Pensionsrückstellungen angewendet. Von der Vereinfachungsregelung im Übergangsjahr, die Vorjahreszahlen nicht zu ändern, wird Gebrauch gemacht.

Von den übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nicht abgewichen

§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

§ 285 Nr. 1a HGB

Laufzeit der Verbindlichkeiten:

Laufzeit
Gesamt bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Bankschulden 117 99 18 0
Anzahlungen 17 17 0 0
Warenschulden 13 13 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 31 31 0 0
178 160 18 0

§ 285 Nr. 1b HGB

Die Warenschulden und sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Die Bankschulden sind bis zu einer Höhe von 117.383,02 € durch eine Bürgschaft des Geschäftsführers gesichert.

§ 285 Nr. 2 bis 8 a HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 8 a und b HGB

Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung.

§ 285 Nr. 9 a und b HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 9 c HGB

Dem Geschäftsführer werden in seiner Eigenschaft als Inhaber der "Uwe Rheinard Betriebsverpachtung" folgende Kredite gewährt:

Verrechnungskonto Betriebsverpachtung 134.599,68 €

Verrechnungskonto Uwe Rheinard 159.640,90 €

294.240,58 €

Die Verrechnungskonten werden mit 2% p.a. verzinst.

§ 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Jahr 2013:

Herr Uwe Rheinard, Geschäftsführer der Rheinard GmbH, Andernach.

§ 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen Unternehmen.

§ 285 Nr. 11 a HGB

Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft.

§ 285 Nr. 12 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 13 HGB

Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen.

§ 285 Nr. 14 HGB

Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen.

§ 285 Nr. 19 und 20 HGB

Die Gesellschaft bilanziert keine zum Finanzanlagevermögen gehörenden derivativen Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden.

§ 285 Nr. 24 HGB

Die Pensionsrückstellung wurde gem. § 6 a EStG mit dem Teilwert unter Ansatz eines Zinssatzes von 4,88 % nach der "Projected Unit Credit"- Methode unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck bewertet. Es lag ein Versicherungsmathematisches Gutachten vom 16. Januar 2014 vor. Lohn und Gehaltssteigerungen werden nicht erwartet.

§ 285 Nr. 25 HGB

Die Gesellschaft macht keinen Gebrauch von dem Wahlrecht, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Personalkosten" erfasst.

Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von 91.877,00 € mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen von 130.429,00 € verrechnet. Berücksichtigt wurden Aufwendungen (13.423,00 €) und Erträge (10.590,00 €) aus solchen Vermögensgegenständen und Schulden.

§ 325 Abs. 1 HGB

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Andernach, den 20. Januar 2015

Gez. Geschäftsführer Uwe Rheinard

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.1.2015.

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