Bauträger für Wohngebäude
Rheinard GmbH
Schillerring 30, 56626 Andernach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elke, geb. Dötsch Rheinard seit 7.6.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rheinard GmbHAndernachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
AnhangDer Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB). § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen gegen Gesellschafter betragen 159.640,90 €. § 268 Abs. 4 HGB Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 12.670,05 €. § 284 Abs. 1 HGB Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst. Ansatzvorschriften In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. Bewertungsvorschriften Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,01 bis € 1.000,00 werden analog zur steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Ab 2010 wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht GWG bis 410,00 € im Zugangsjahr voll abzuschreiben. Das Vorratsvermögen wird mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben angesetzt, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rechungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren der "Projected Unit Credit Method" bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden mit Erfüllungsbeträgen bewertet. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wird in Bezug auf die Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter abgewichen. In 2010 wurde erstmalig die Vorschriften des BilMoG über den Ausweis der Pensionsrückstellungen angewendet. Von der Vereinfachungsregelung im Übergangsjahr, die Vorjahreszahlen nicht zu ändern, wird Gebrauch gemacht. Von den übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nicht abgewichen § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. § 285 Nr. 1a HGB Laufzeit der Verbindlichkeiten:
§ 285 Nr. 1b HGB Die Warenschulden und sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Die Bankschulden sind bis zu einer Höhe von 117.383,02 € durch eine Bürgschaft des Geschäftsführers gesichert. § 285 Nr. 2 bis 8 a HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 8 a und b HGB Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung. § 285 Nr. 9 a und b HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 9 c HGB Dem Geschäftsführer werden in seiner Eigenschaft als Inhaber der "Uwe Rheinard Betriebsverpachtung" folgende Kredite gewährt: Verrechnungskonto Betriebsverpachtung 134.599,68 € Verrechnungskonto Uwe Rheinard 159.640,90 € 294.240,58 € Die Verrechnungskonten werden mit 2% p.a. verzinst. § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Jahr 2013: Herr Uwe Rheinard, Geschäftsführer der Rheinard GmbH, Andernach. § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen Unternehmen. § 285 Nr. 11 a HGB Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft. § 285 Nr. 12 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 13 HGB Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen. § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen. § 285 Nr. 19 und 20 HGB Die Gesellschaft bilanziert keine zum Finanzanlagevermögen gehörenden derivativen Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. § 285 Nr. 24 HGB Die Pensionsrückstellung wurde gem. § 6 a EStG mit dem Teilwert unter Ansatz eines Zinssatzes von 4,88 % nach der "Projected Unit Credit"- Methode unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck bewertet. Es lag ein Versicherungsmathematisches Gutachten vom 16. Januar 2014 vor. Lohn und Gehaltssteigerungen werden nicht erwartet. § 285 Nr. 25 HGB Die Gesellschaft macht keinen Gebrauch von dem Wahlrecht, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Personalkosten" erfasst. Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von 91.877,00 € mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen von 130.429,00 € verrechnet. Berücksichtigt wurden Aufwendungen (13.423,00 €) und Erträge (10.590,00 €) aus solchen Vermögensgegenständen und Schulden. § 325 Abs. 1 HGB Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Andernach, den 20. Januar 2015 Gez. Geschäftsführer Uwe Rheinard Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.1.2015. |
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