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Management Service GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.988,00 |
14.167,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
588,00 |
77,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.400,00 |
14.090,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
216.840,46 |
226.807,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
169.250,61 |
126.901,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.589,85 |
99.905,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.044,19 |
12.643,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
238.872,65 |
253.617,64 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.602,93 |
119.071,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
19.071,69 |
23.952,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.531,24 |
70.119,57 |
| B.
Rückstellungen |
25.398,08 |
54.992,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
142.871,64 |
79.553,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
142.871,64 |
79.553,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
238.872,65 |
253.617,64 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
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Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine
Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu nominalen
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu historischen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen (AfA)
wurden entsprechend der Beschaffenheit und der
mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
(ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG) /
Vermögensgegenstände (VG) unter
Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear
vorgenommen. Sofern die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und
einer selbständigen Nutzung fähigen
Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von
Euro 410,00 nicht überstiegen (geringwertige
Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß
steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten im Jahr des Zugangs in voller Höhe
als Betriebsaufwand abgesetzt. Für die
Anlagegüter, die einen Wert von € 150,00 im
Einzelnen übersteigen, aber nicht € 1.000,00,
wurde in früheren Jahren entsprechend § 6 Abs. 2a
EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im
Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr
der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren
jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein
Wirtschaftsgut im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG aus dem
Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht
vermindert.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert ausgewiesen.
Die
Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die
Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Beim Ausweis und Ansatz des
Kapitals und der
Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf.
satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Bewertung erfolgte auf der Grundlage einer vorsichtigen
kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284
Abs. 2 Nr. 2-5 HGB
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Beträge, die auf
fremde Währung lauten oder ursprünglich
lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.
Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
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Grundsätzlich werden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren sind in der Bilanz keine enthalten.
Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben
gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht erforderlich.
Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 13, 16, 23, 25,
26, 27 und 28 HGB sind nicht zu erteilen.
Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten
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Über
Einstellungen von Wertaufholungen und
Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere
Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist
nicht zu berichten.
Über Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der
Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
folgende Angaben gemacht: Zum 31.12.2012 bestand eine
Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter-
Geschäftsführer Jörg Hitschfel in Höhe
von Euro 48,00.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 48,00 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 172,29 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2013 festgestellt.
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