Steffling
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
217.532,00 |
260.603,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
217.530,00 |
260.601,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
235.895,64 |
343.597,10 |
| I.
Vorräte |
85.830,07 |
253.813,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.908,05 |
38.199,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
87.157,52 |
51.583,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.267,92 |
9.115,35 |
| Aktiva |
462.695,56 |
613.315,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
149.195,76 |
165.218,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
140.218,53 |
94.294,91 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.022,77 |
-45.923,62 |
| B.
Rückstellungen |
21.603,71 |
40.281,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
291.896,09 |
407.815,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
254.396,09 |
345.315,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
37.500,00 |
62.500,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
175.034,09 |
263.617,88 |
| Summe
Passiva |
462.695,56 |
613.315,45 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Steffling GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
unter der Nummer HRB 42373 eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und
Außenhandel mit Werbe- und Geschenkartikeln, die
Handelsvertretung mit Geschenkartikeln,
Druckvorstufenartikeln, Autoteilen, sowie der
Großhandel mit Automobilen und -teilen.
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen im
Gesellschaftsvertrag und im GmbHG zu beachten.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt § 266 Abs. 2
und 3 HGB.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen
der Übersichtlichkeit im Anhang aufgeführt.
Nach den § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und nimmt die
größenklassenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 HGB in Anspruch.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Maßnahmen
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Allgemeinen
Bewertungsgrundsätze wurden berücksichtigt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt im Rahmen der Grundsätze
ordnungsmäßiger Bilanzierung allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Vermögensgegenstände
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibung, bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und
gleichzeitig als Abgang erfasst.
Das
Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwert-prinzips bewertet.
Die Bewertung der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten bzw. zu den Nennwerten abzüglich
(soweit erforderlich) angemessener Wertberichtigungen und
unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Aufgrund des
niedrigen Ausfallrisikos gegen Dritte zum Bilanzstichtag
wurde keine Pauschalwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko vorgenommen.
Die
flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Zahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
Kapital ist zum Nennwert passiviert.
Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die
Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und die erwarteten Preis-
und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Die
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§253
Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die gesamten Anschaffungskosten, die Zugänge,
Abgänge, Umbuchungen und Abschreibungen des
Geschäftsjahres sowie die kumulierten Abschreibungen
je einzelnen Posten des Anlagevermögens ergeben sich
aus dem Anlagenspiegel.
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Der Posten sonstige Rückstellungen beinhaltet
die Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht und
Rückstellungen für Abschlusskosten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und weitere
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i. V. m.
§ 274a HGB, die über die in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten hinausgehen, sind nicht
zu vermerken.
Geschäftsführung
Die Gesellschaft wird vertreten durch den
Geschäftsführer Frank Steffling.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Geschäftsführungsbezüge
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Düsseldorf, im Februar 2025
Frank Steffling
sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf, 14. Februar
2025
gez.
Frank Steffling
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2025
festgestellt.
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