WOHLFIND
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.449,00 |
4.081,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.449,00 |
4.081,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
683.289,33 |
659.720,56 |
| I.
Vorräte |
49.580,39 |
106.350,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
576.107,85 |
511.957,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.601,09 |
41.412,78 |
| Aktiva |
686.738,33 |
663.801,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
530.041,79 |
531.162,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
475.100,00 |
475.100,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
31.062,40 |
51.249,73 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.120,61 |
20.187,33 |
| B.
Rückstellungen |
13.365,90 |
30.000,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
143.330,64 |
102.638,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
111.686,50 |
77.557,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
31.644,14 |
25.080,59 |
| Summe
Passiva |
686.738,33 |
663.801,56 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
Wohlfind GmbH, eingetragen im Handelsregister München,
HRB 235234, wurde unter Beachtung der generellen
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§
246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der
besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für
Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB aufgestellt.
Die Wohlfind GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat
teilweise von den Aufstellungserleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der
§§ 265, 266 und 275 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gegliedert.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
vermindert um Abschreibungen für Abnutzung angesetzt.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von EUR
450,00 werden übereinstimmend mit steuerlichen
Regelungen (§ 6 Abs. 2a EStG) im
laufenden Geschäftsjahr sofort abgeschrieben. Von der
Befreiung zur Aufstellung eines Anlagespiegels wurde
Gebrauch gemacht (§ 288 Abs. 1 HGB).
Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungs-verfahren oder zu
niedrigeren Tageswerten angesetzt. Es wird eine laufende
Inventur durchgeführt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bzw. beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde nicht zusätzlich
durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank
gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich
ermittelt und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Sämtliche Bilanzansätze, sowohl der
Höhe und dem Grunde nach, wurden unter der Annahme der
Unternehmensfortführung gemacht.
III. Angaben gem. § 42 Abs. 3 HGB
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag keine Forderungen jedoch Verbindlichkeiten
in Höhe von EUR 2.747,86 (Vj. EUR 2.747,86).
IV. Sonstige Angaben
Laufzeiten
Die Laufzeiten der Forderungen und der
Verbindlichkeiten betragen sämtlich unter einem Jahr.
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres Beschäftigen beträgt 0,5
Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB).
Geschäftsführung
Alleiniges
Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft
ist die allein vertretungsberechtigte
Geschäftsführerin, die von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 bis
zum Bilanzaufstellungstag ist
Geschäftsführerin:
Frau Dr. Ing. Xiaodan Wu, Kauffrau
sonstige Berichtsbestandteile
München, den _____________
Wohlfind GmbH
- München-
Dr. Xiaodan Wu
München
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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