ProGG - Projekt Grundstücksgesellschaft mbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Stannieder seit 4.9.2006 | Geschäftsführer |
Hendrik Rößler seit 4.9.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elbe-Haus GmbHStralendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Elbe-Haus GmbH1. Geschäftsverlauf Die Elbe-Haus® GmbH ist Bestandteil einer Unternehmensgruppe, bestehend aus den Unternehmen Elbe-Haus® GmbH, Elbe-Haus® West GmbH und R & S Baugeschäft GmbH. Im Jahr 2023 wurde durch die Unternehmensgruppe ein Gesamtumsatz von Mio. EUR 68,6 erwirtschaftet. Die Elbe-Haus® GmbH ist Hersteller von massiven, individuell geplanten Ein- und Zweifamilien- und Mehrfamilienhäusern. Das Angebot beinhaltet den Verkauf, die Planung und die Errichtung schlüsselfertiger Gebäude mit innovativen und ökologischen Technologien. Die Gebäude werden im Wesentlichen durch Fremdfirmen (Nachauftragnehmer) errichtet, die Rohbauten ausschließlich durch das eigene Rohbauunternehmen R & S Baugeschäft. Mit dem Anstieg der Bauzinsen und dem Wegfall verschiedener Fördermöglichkeiten kam es im Jahr 2023 zu einem deutlichen Einbruch der Bauaktivitäten im Neubau. In Deutschland verringerte sich die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser im Kalenderjahr 2023 um ca. 50 %. Das hatte auch spürbare Auswirkungen für unser Unternehmen. Ende 2022 entschied die Unternehmensleitung eine Strukturanpassung hin zum Projektgeschäft als zukünftige Umsatzkompensierung, sowie weitere Einsparungen der Betriebskosten. In 2023 konnte die Gesellschaft Im Segment Ein- und Zweifamilienhäuser einen Verkaufserlös von Mio. EUR 16,0 und im Projektgeschäft einen Verkaufserlös von Mio. EUR 15,0 erzielen. Das entspricht bei den Einfamilienhäusern einem Rückgang um ca. 50 % und bei den Projektgeschäften einen Zuwachs von ca. 60 % gegenüber dem Jahr 2022. Der Verkaufsumsatz verringerte sich in 2023 gegenüber 2022 um Mio. EUR 4,2. Das entspricht einem Rückgang um ca. 12 %. II. Lage der Gesellschaft Die tatsächlichen Umsatzerlöse der Elbe-Haus GmbH betrugen im Kalenderjahr 2023 Mio. EUR 32,0. Der Auftragseingang verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um Mio. EUR 4,0 auf Mio. EUR 26,0. Dies entspricht einer Verringerung um ca. 12 %. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBITA) beträgt TEUR 919,0. Die Elbe-Haus GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein Geschäftsergebnis (Jahresüberschuss) in Höhe von TEUR 528,5 (2022: TEUR 89,3). Die Bilanzsumme hat sich auf der Aktivseite, insbesondere durch die Reduzierung des Bankguthabens (-TEUR 292,0) auf TEUR 10.749,00 reduziert. Auf der Passivseite führte insbesondere die Reduzierung des Ausweises der erhaltenen Anzahlungen von TEUR 277,0 zu einer Reduzierung der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote beträgt 18,6 % (2022: 14,3 %) bei einer um TEUR 556,0 reduzierten Bilanzsumme in Höhe von Mio. EUR 10,75. Der Personalbestand blieb im Geschäftsjahr mit 27 Mitarbeitern unverändert. Aufgrund keiner Fluktuation verfügen wir über einen erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiterstamm. Die Finanz-, Vermögenslage hat sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts geringfügig negativ zum Vorjahr verändert. Die Ertragslage hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. III. Voraussichtliche Entwicklung Die wirtschaftlichen Aussichten der Elbe-Haus GmbH werden maßgeblich von der Nachfrage nach hochwertigen individuellen Eigenheimen aber auch zunehmend von Investoren im Bereich Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Gewerbebauten beeinflusst. Während die Nachfrage nach dem klassischen Einfamilienhaus in den ersten 4 Monaten 2024 um ca. 50 % gegenüber den ersten 4 Monaten 2023 zurückgegangen ist, stieg die Nachfrage nach Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Gewerbebauten sowie hochwertigen anspruchsvollen Wohnhäusern deutlich an. Es stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Reihe von Projekten sowohl im klassischen hochwertigem Einfamilienhausbereich aber auch im Mehrfamilienhaus kurz vor Auftragserteilung. Wir können aber anhand der steigenden Nachfrage nach dem klassischen Einfamilienhausbau in 2024 einschätzen, dass sich dieses Segment wieder erhöht. Das belegen auch die Verkaufsergebnisse. So konnten wir den Verkaufsumsatz im ersten Halbjahr 2024 um ca. 38 % gegenüber dem Vorjahr steigern. In unseren Prognosen gehen wir davon aus, dass sich das Verhältnis von Einfamilienhäusern und Projekten in Richtung 60 % zu 40 % entwickeln wird. Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit bilden in unserer Unternehmensphilosophie gleichwertige Unternehmensziele. Hierfür setzen wir verstärkt auf ökologische Innovationen und erhöhen weiterhin die eigenen Fähigkeiten zum kundenindividuellen Bauen. Für das Geschäftsjahr 2024 gehen wir von einem Verlust von ca. TEUR 200,0 - 350,0 aus. Die Ursachen liegen in dem Rückgang des Verkaufsumsatzes klassische Einfamilienhäuser in 2023 um ca. 50 %, sowie die lange Umsetzungszeit der Projekte, die sich erst in 2025 ergebniswirksam widerspiegeln. Insgesamt wird für die Folgejahre ab 2025 mit Jahresergebnissen von ca. TEUR 250,0 gerechnet. Diese Prognose ergibt sich aus der Verkaufsumsatzsteigerung im Segment individuelles hochwertiges Einfamilienhaus im ersten Halbjahr 2024 gegenüber 2023 um ca. 38 % und die angebahnten Projektgeschäfte, welche kurz vor Vertragsabschluss stehen. Insgesamt können wir davon ausgehen, dass wir einen Gesamtverkaufsumsatz in 2024 von ca. Mio. EUR 28,0- 30,0 erzielen. Die Geschäftsleitung weist aber weiterhin bei den zukunftsbezogenen Aussagen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. IV. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Risiken: Risiken mit nachhaltigem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft oder Risiken, welche die künftige Entwicklung der Gesellschaft wesentlich negativ beeinträchtigen, liegen im Wesentlichen in der zukünftigen Förderpolitik, der Zinsentwicklung, der Entwicklung der Baupreise sowie dem verstärkten Preiskampf im Rahmen der Marktbereinigung. Weitere Risiken mit nachhaltigem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft oder Risiken, welche die künftige Entwicklung der Gesellschaft wesentlich negativ beeinträchtigen, sind derzeitig nicht erkennbar. Die Forderungsausfallrisiken werden als gering eingestuft. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallsrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Chancen: Zum Rückgang im klassischen Einfamilienhausbau bieten der Wohnungs- und Gewerbebau sowie der hochwertige Individualhausbau hier wirtschaftliche Alternativen. So planen wir mit einem stornobereinigten Verkaufsumsatz in 2024 und für 2025 für das Produkt individuelles Einfamilienhaus in Höhe von ca. Mio. EUR 16,0 und im Bereich Projektgeschäft (Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Gewerbebauten) mit einem Anteil von ca. Mio. EUR 12,0. Gleichzeitig erfolgt durch den Einsatz einer kompletten Unternehmensdigitalisierung eine deutliche Reduzierung der Betriebskosten um bis zu 3 %.
Stralendorf, 24.06.2024 gez. H. Rößler, Geschäftsführer gez. H. Stannieder, Geschäftsführer HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Elbe-Haus GmbH, Stralendorf1. Allgemeine Angaben Die Elbe-Haus GmbH hat ihren Sitz in Stralendorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Schwerin HRB 5787. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde wie im Vorjahr nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 264c, 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt; bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) beibehalten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Von den für mittelgroße Kapitalgesellschaften bestehenden größenabhängigen Erleichterungen bei der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend § 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die in § 288 HGB vorgesehenen Erleichterungsmöglichkeiten für den Umfang der Darstellungen im Anhang wurden teilweise in Anspruch genommen. 2. Angaben zur Bilanz 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Soweit es sich um Nutzungsrechte handelt, erfolgt die Abschreibung entsprechend den vertraglich vereinbarten Laufzeiten. Bei der Software wird eine Nutzungsdauer von 5 bis 15 Jahren unterstellt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen der Vorjahre und die Abschreibungen des Berichtsjahres bewertet. Die Abschreibung des unbeweglichen Sachanlagevermögens erfolgt linear. Sie bemisst sich bei Geschäfts- und Fabrikbauten nach einer Nutzungsdauer von 50 Jahren, bei den übrigen Bauten von 5 bis 20 Jahren. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgen die Abschreibungen grundsätzlich linear. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen zwischen 5 und 15 Jahren, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche sonstige Ausleihungen sind zum Barwert bilanziert. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Das Niederstwertprinzip bei der Bewertung der Erzeugnisse und Waren wurde beachtet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den erhaltenen Anzahlungen verrechnet. Die geleisteten Anzahlungen sind mit den Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen aufgrund erkennbarer Einzelrisiken bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Ansprüche an Rückdeckungsversicherungen sind mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 1.351.836,00. Der IDW-Rechnungslegungshinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) wurde für das Wirtschaftsjahr nicht angewendet. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, der sich bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Gesellschaft hat hinsichtlich des aufgrund der geänderten Bewertung erforderlichen Zuführungsbetrags vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB kein Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.2 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagenspiegel Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist nachfolgend dargestellt. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen setzen sich am 31. Dezember 2023 wie folgt zusammen:
Das Jahresergebnis zu lfd. Nr. 1 betrifft das Geschäftsjahr 2022. Forderungsspiegel Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen insgesamt EUR 1.374.020,42, diese haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen insgesamt EUR 466.370,86, davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 343.794,63 und von mehr als einem Jahr EUR 122.576,23. Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 50,0 enthalten. Diese betreffen die ProGG - Projektgesellschaft mbH. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind TEUR 208,7 Steuererstattungsansprüche enthalten. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Der Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 23.077,00. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: Rückstellungen für Gewährleistungen, Erstellung und Prüfung Jahresabschluss und Tantiemen. Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen insgesamt EUR 219.615,71, davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 93.827,43, von 1 bis 5 Jahre EUR 125.788,28 und über 5 Jahre EUR 0,00. Die erhaltenen Anzahlungen betragen insgesamt EUR 5.354.381,40, davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 5.354.381,40, von 1 bis 5 Jahre EUR 0,00 und über 5 Jahre EUR 0,00. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen insgesamt EUR 2.125.477,50, davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 2.125.477,50, von 1 bis 5 Jahre EUR 0,00 und über 5 Jahre EUR 0,00. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt EUR 192.523,44, davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 148.161,84, von 1 bis 5 Jahre EUR 44.361,60 und über 5 Jahre EUR 0,00. Latente Steuern (§ 274 HGB) Der sich nach den steuerlichen Wertansätzen ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Zum Bilanzstichtag ergeben sich aktive latente Steuern aus abweichenden Wertansätzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Die Gesellschaft hat von Ihrem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und hat auf eine Aktivierung der aktiven latenten Steuern verzichtet. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Die für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erforderlichen Betriebsflächen und Büroräume sind von der Gesellschaft längerfristig für ein jährliches Entgelt von TEUR 156,9 gepachtet. 3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende Bereiche:
Steuern Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 4. Sonstige Angaben Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehören an: Herr Hendrik Rößler, Herr Heiko Stannieder. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 betrugen TEUR 216,0. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 528.521,50 auf neue Rechnung vorzutragen. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB sowie § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 23.077,00. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Mitarbeiterzahl Der Personalbestand setzte sich im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt wie folgt zusammen:
Stralendorf, 24. Mai 2024 gez. Hendrik Rößler gez. Heiko Stannieder Anlagenspiegel 2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Elbe-Haus GmbH, Stralendorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Elbe-Haus GmbH, Stralendorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Elbe-Haus GmbH, Stralendorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhaltes Wir weisen auf die Ausführungen der Gesellschaft im Anhang unter "2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" hin, in welchen dargestellt wird, dass der IDW Rechnungslegungshinweis zu handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nicht angewendet wurde. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Potsdam, 4. Juli 2024 RMS
Nordrevision GmbH
gez. Jan Reinke, Wirtschaftsprüfer |
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