EuroStake GmbHLiquidiert

33175 Bad Lippspringe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 6845
Eingetragen
4.5.2004
Branche
UnternehmensberatungBeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und Beteiligung an Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Georg Wall
seit 18.6.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

EuroStake GmbH

Paderborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Periodenvergleich

Aktiva in EUR

2010 2009
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 25.000,00 25.000,00
2. sonstige Ausleihungen 7.146,09 7.146,09
Summe I. Finanzanlagen 32.146,09 32.146,09
Summe A. Anlagevermögen 32.146,09 32.146,09
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. sonstige Vermögensgegenstände 1.471,89 251,94
Summe I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.471,89 251,94
II. Kassenbestand. Guthaben b. Kreditinstituten. Postgiro 2.638,95 5.119,56
Summe B. Umlaufvermögen 4.110,84 5.371,50
Summe Aktiva 36.256,93 37.517,59

Passiva in EUR

2010 2009
A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital
Summe I. Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag -1.449,26 -1.247,31
III. Jahresfehlbetrag -1.227,01 -201,95
Summe A. Eigenkapital 22.323,73 23.550,74
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 784,45 830,00
Summe B. Rückstellungen 784,45 830,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 148,75 136,85
2. sonstige Verbindlichkeiten 13.000,00 13.000,00
Summe C. Verbindlichkeiten 13.148,75 13.136,85
Summe Passiva 36.256,93 37.517,59

Anhang gem. § 284 HGB

1. Allgemeine Angaben

Der vorstehende Jahresabschluß 2010 wurde entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, sowie unter Beachtung des GmbH Gesetzes aufgestellt. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft und es wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB Gebrauch gemacht. Durch die Anwendung des BilMoG ist es zum 01.01.2010 zu keinen ansatz- und wertbezogenen Änderungen gekommen. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wird nach Art.67 Abs.8 Satz 2 Halbs. 1 EGHGB verzichtet. Von dem nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Fortführungswahlrecht von steuerlichen Abschreibungen wird Gebrauch gemacht. Insofern sind keine Zuschreibungen gem. Art. 67 Abs.4 Satz 2 EGHGB vorzunehmen. Bilanzierungshilfen nach § 269 HGB a.F. wurden nicht beibehalten, da im Jahresabschluss 2009 solche Posten nicht gebildet worden sind. Durch die erstmalige Anwendung des BilMoG sind die Vorschriften zur Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr.:6 HGB, zur Ausweisstetigkeit § 265 Abs. 1 HGB und zur Erläuterung der Stetigkeitsdurchbrechung § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB nicht anzuwenden.

2. Angaben zur Bilanz, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten im Anlagengitter aktiviert, und wenn möglich um planmäßige Abschreibungen gemindert worden. Forderungen sind mit dem Nennbetrag und Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen worden. Die Laufzeit beträgt bis zu einem Jahr. Rückstellungen sind nach § 249 HGB durch übliche kaufmännische Schätzungen mit dem Erfüllungsbetrag gebildet worden und haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Die Geschäftsvorfälle 2010 sind vollständig, zeitgerecht und richtig erfaßt. Der Jahresabschluß ist ordnungsgemäß aus der Buchführung abgeleitet worden. Durch die erstmalige Anwendung des BilMoG sind die Vorschriften zur Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr.:6 HGB, zur Ausweisstetigkeit § 265 Abs. 1 HGB und zur Erläuterung der Stetigkeitsdurchbrechung § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB nicht anzuwenden. Ansonsten wurden für die Bewertung die handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt § 252 HGB. Besondere Umstände nach § 264 HGB lagen nicht vor. Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzpositionen ist gem. § 265 (3) HGB nicht gegeben. Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HBG in Verbindung mit § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, liegen nicht vor. Weitere Angaben gem. § 285 Nr. 2 - 8a; 9a u. b und 12,17,19,21,22 und 29 entfallen gem. § 288 (1) HGB.

3. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Im Rahmen der Abschlußarbeiten sind die Sachkonten der Buchführung stichprobenweise auf ihre Plausibilität durch Herrn Steuerberater Stephan Gißewski, Detmold geprüft worden. Die Geschäftsvorfälle 2010 sind vollständig, zeitgerecht und richtig erfaßt. Der Jahresabschluß 2010 ist ordnungsgemäß aus der Buchführung abgeleitet worden. Im Rahmen der Bilanzerstellung haben sich keine Feststellungen ergeben, nach denen die Buchführung des Wirtschaftsjahres nicht den gesetzlichen Vorschriften, sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht Der Jahresabschluß 2010 wurde am 19. März 2012 festgestellt.

Geschäftsführer: Corinna Schäfer, Paderborn

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