www warenhandelsgesellschaft mbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Silke Rosin seit 2.11.2023 | Prokura |
Coral Resina Ferreiro seit 2.11.2023 | Prokura |
Viktoria Kurth seit 2.11.2023 | Prokura |
Martina Strobl-Bräuer seit 2.11.2023 | Prokura |
Lukas Maximilian Grunewald seit 2.11.2023 | Prokura |
Nils Wittler seit 11.4.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 42.59% | |
Axel Wittler | 26.46% |
| 23.29% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Perleberg GmbHSteinhagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023Bilanz zum 31.03.2023AKTIVA
PASSIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Perleberg GmbH, Steinhagen, (Amtsgericht Gütersloh, HRB 10687) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und über Nutzungsdauern von 3 bis 7 Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und degressiv vorgenommen. Bei degressiven Abschreibungen erfolgt ein planmäßiger Übergang auf lineare Abschreibungen, falls diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig oder pro-rata-temporis. Die Nutzungsdauern des Sachanlagevermögens sind wie folgt festgelegt:
Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine Fremdkapitalzinsen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Kalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen sind in die Herstellungskosten nicht einbezogen worden. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine Pauschalwertberichtigung auf die einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden saldiert ausgewiesen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so kann eine sich nach Saldierung insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden (ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern anzusetzen). Allerdings wird vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht und auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in der Bilanz verzichtet. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Rückstellung für Gutschriften aus Warenrücknahmen wird pauschal in Höhe der durchschnittlichen Marge auf den Nettoverkaufswert gebildet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (Niederstwertprinzip) oder höher lagen (Höchstwertprinzip). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Geschäften in Fremdwährung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der Abschreibungen im Geschäftsjahr können aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel entnommen werden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Aktive latente Steuern Es bestehen Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Werten im Bereich des Anlagevermögens und der Rückstellungen. Von der Möglichkeit, einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung, Gutschriften für Warensendungen. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 616 (Vorjahr: TEUR 772) enthalten. IV. Sonstige Angaben Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Auf die Angabe zu den Bezügen der Geschäftsführung im Geschäftsjahr wird unter Berufung auf § 286 (4) HGB verzichtet. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- oder Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Steinhagen, 9. Juni 2023 Nils Wittler, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 27.06.2023 festgestellt. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Entwicklung des Anlagevermögens
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