DEC Filling Germany GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver W. Bausch seit 28.9.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
O***** W****** B***** | 10.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Bausch Holding SA | 90.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BAUSCH Germany GmbHHainspitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
I. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 1. Allgemeine Angaben Die BAUSCH Germany GmbH hat ihren Sitz in Hainspitz und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der Nummer HRB 208581 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 der BAUSCH Germany GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt zum 31. Dezember 2022 die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen gemäß §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Soweit die Gesellschaft nach dem Gesetz ein Wahlrecht hat, Ausweise oder Vermerke alternativ im Anhang darzustellen, wurde grundsätzlich die Darstellung im Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses vorgezogen. 2. Bestandsgefährdende Risiken Der Jahresabschluss wurde ausgehend von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Zur Abwendung einer möglichen buchmäßigen Überschuldung hat die Darlehensgeberin Bausch Holding AG, Zug/CH Rangrücktrittserklärungen in Höhe von insgesamt EUR 788.000,00 betreffend die der Gesellschaft überlassenen Darlehen abgegeben. 3. Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde entsprechend den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und um zeitanteilige planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Zugänge des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung bilanziert. Selbstständig nutzungsfähige Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis von über EUR 250,00 (bis 2017: EUR 150,00) und bis zu EUR 1.000,00 werden entsprechend der steuerlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG aktiviert (Sammelposten) und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Es wird der Abgang nach dem fünften Jahr unterstellt. Die Vorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Warenbestände sowie geleistete und erhaltene Anzahlungen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt worden. Das Gleiche gilt für die Warenbestände. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten, unter Einbeziehung der Materialeinzel- und -gemeinkosten sowie der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, bilanziert. Zinsen für Fremdkapital und Vertriebskosten sind nicht in die Bewertung einbezogen worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt. Wertberichtigungen wurden vom Forderungsbestand abgesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind jeweils mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie bestehende Verlustvorträge führen zu einem Überhang an aktiven latenten Steuern. Auf die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern wird entsprechend des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag erfasst, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Erhaltene Investitionszuschüsse zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB in einem gesonderten Passivposten "Sonderposten für Investitionszuschüsse im Anlagevermögen" erfasst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken für ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Marktzinsatz abgezinst. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind gem. § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB von dem Posten "Vorräte" offen abgesetzt worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Forderungen Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 stellen sich hinsichtlich ihrer Fristigkeit und Besicherung wie folgt dar:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern stellen gleichzeitig sonstige Verbindlichkeiten dar. III. Sonstige Pflichtangaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Darlehensgeberin Bausch Holding AG, Zug/CH hat auf folgende Darlehensforderungen verzichtet (Forderungsverzicht mit Besserungsschein): - in Höhe von insgesamt EUR 1.195.953,12 am 16. November 2009 - in Höhe von EUR 80.000,00 am 30. November 2012 - in Höhe von EUR 120.000,00 am 30. November 2014 (anteilig). Die Darlehensgeberin IPAC Ltda., Sao Paulo/BR hat auf folgende Darlehensforderungen verzichtet (Forderungsverzicht mit Besserungsschein): - in Höhe von insgesamt EUR 1.025.764,00 am 22. November 2010 - in Höhe von insgesamt EUR 805.569,00 am 30. November 2012 - in Höhe von insgesamt EUR 534.701,89 am 30. November 2013. Der Darlehensgeber Herr Wilhelm Bausch, Emmetten/CH hat auf eine Darlehensforderung in Höhe von insgesamt EUR 450.000,00 am 30. November 2013 verzichtet (Forderungsverzicht mit Besserungsschein). Die Darlehensgeberin Frau Gudrun Bausch, Canela/BR hat auf Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt EUR 245.000,00 am 30. November 2013 verzichtet (Forderungsverzicht mit Besserungsschein). Zum 31. Dezember 2016 lebten Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt EUR 1.410.890,93 nebst der darauf entfallenden Zinsen in Höhe von EUR 133.932,41 auf. Mit Datum vom 18. Dezember 2017 wurde auf Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt EUR 1.410.890,93 verzichtet. Sämtliche Forderungsverzichte wurden jeweils unter Einräumung einer Besserungsabrede vereinbart. Für den Fall, dass das in der Handelsbilanz ausgewiesene Eigenkapital einen Betrag in Höhe von EUR 550.000,00 übersteigt, leben die Forderungen insofern wieder auf, dass die Hälfte des Gezeichneten Kapitals (also TEUR 275) als Jahresüberschuss des jeweiligen Jahres verbleibt. Diese Bedingung muss konsekutiv für das Eigenkapital von drei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllt sein. In 2020 erfolgte das Aufleben der Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 132.018,63. Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs. 2. Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 erfolgte die Geschäftsführung durch Herrn Oliver Bausch. 3. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Im Geschäftsjahr 2022 wurden durchschnittlich 81 Arbeitnehmer (im Vorjahr: 73) beschäftigt.
Hainspitz, den 26. Mai 2023 gez. Oliver Bausch BAUSCH Germany GmbH Der Geschäftsführer Ergänzende Hinweise zur Offenlegung: Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde in der Gesellschafterversammlung am 6. Juli 2023 festgestellt. |
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