Ceba
GmbH
Zweibrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.022,00 |
30.621,06 |
| I.
Sachanlagen |
7.522,00 |
4.883,00 |
| II.
Finanzanlagen |
35.500,00 |
25.738,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
145.581,06 |
136.116,55 |
| I.
Vorräte |
6.460,24 |
8.210,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.206,13 |
106.147,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
44.614,72 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.914,69 |
21.759,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
188.603,06 |
166.737,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.831,39 |
46.164,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.164,39 |
-1.472,01 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
26.333,00 |
-22.636,40 |
| B.
Rückstellungen |
10.191,00 |
9.672,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
158.580,67 |
110.901,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
88.787,38 |
110.901,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
188.603,06 |
166.737,61 |
Anhang
1. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Hinsichtlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG gab
es keine Anpassungen bei den Wertansätzen. Diese
werden gem. des Wahlrechts Art. 67 EGHGB fortgeführt.
Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung liegen die gesetzlichen Gliederungsschemata
gem. § 266 (2) u. (3) bzw. 275 (2) HGB
(Gesamtkostenverfahren) zugrunde.
Alle betragsmäßigen Angaben verstehen sich
in Euro, soweit nichts anderes vermerkt ist.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
vermindert um die planmäßigen Abschreibung
bewertet. Die Abschreibungen bemessen sich dabei an der
betriegbsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und wurden anhand der
linearen Methode ermittelt. Bei
Vermögensgegenständen mit Anschaffungskosten bis
410 Euro wurde die Sofortabschreibung angewendet. Aus
Geringfügigkeitsgründen wurde die GWG-Regelung
gleichermaßen in der Handelsbilanz abgebildet.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. bei daurernder Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die Bewertung von Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgte mit dem Nennwert
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Forderungen wurden dabei einzeln bewertet und
sofern notwendig einzelwertberichtigt.
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbertag
angesetzt.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrages unter
Berücksichtigung künftiger Kosten- und
Preissteigerungen.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu deren
Erfüllungsbetrag.
3. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
Der Betrag der außerplanmäßigen
Abschreibungen gem. § 253 (4) HGB betrug im
Geschäftsjahr 3.561,89 Euro
4. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden nicht.
Geschäftsführung:
Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Cornelia Barth,
Geschäftsführerin, geführt.
Außer der genannten Geschäftsführerin
waren im Geschäftsjahr keine weiteren
Geschäftsführer bestellt.
Zweibrücken, 05.04.2012
Die Geschäftsführerin:
gez. Cornelia Barth
Dipl. Soziologin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2012 festgestellt.
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