Östling Marking Systems GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.376,50 |
35.793,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
2,50 |
| II.
Sachanlagen |
32.373,00 |
35.790,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.962.855,94 |
1.718.265,78 |
| I.
Vorräte |
1.464.715,04 |
1.558.561,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
398.053,10 |
130.884,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
100.087,80 |
28.819,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.512,50 |
4.618,65 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
200.260,52 |
348.971,93 |
| Aktiva |
2.199.005,46 |
2.107.649,86 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
110.000,00 |
110.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
484.536,52 |
114.273,98 |
| IV.
Jahresüberschuss |
148.711,41 |
-370.262,54 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
200.260,52 |
348.971,93 |
| B.
Rückstellungen |
74.059,26 |
71.689,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.124.946,20 |
2.035.960,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.613.458,16 |
1.273.777,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
511.488,04 |
762.182,62 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
680.000,00 |
|
| Passiva |
2.199.005,46 |
2.107.649,86 |
Anhang
Östling Marking Systems GmbH
Sitz Solingen, Registergericht Wuppertal HR-Nummer
15369
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
I.
Angaben zum Jahresabschluss
A.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie der
ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Die
Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den
Vorschriften §§ 266 ff. HGB.
Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen,
diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der
Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Die Ausweisstetigkeit wurde grundsätzlich
gewahrt.
Der Jahresabschluss wurde trotz des nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe von TEUR
200 unter der Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Die
Liquiditätslage der Gesellschaft war in 2021 aufgrund
des Verlustes angespannt. In 2022 sind Einzahlungen durch
die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 680 (Darlehen
mit Rangrücktritt) erfolgt. Auch wurden durch
nahestehende Unternehmen Rangrücktritte ausgesprochen
bzw. Stundungen gewährt. Die Fortführung des
Unternehmens ist daher trotz bestehender Unsicherheit
überwiegend wahrscheinlich.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungswahlrechte werden nicht in Anspruch
genommen.
Die Bewertungsmethoden werden unverändert
gegenüber dem Vorjahr angewandt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderung aktiviert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
linearen Methode vorgenommen.
Sachanlagen
Die entgeltlich erworbenen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert.
Für abnutzbare Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens werden
planmäßige Abschreibungen nach der linearen
Methode vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Finanzanlagen
Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungskosten.
Wertminderungen wurde durch angemessene
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Einstandspreisen nach Maßgabe der
Lieferantenrechnungen unter Abzug von
Anschaffungspreisminderungen und unter
Berücksichtigung niedrigerer Tagespreise am
Bilanzstichtag bzw. zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
nach Maßgabe des § 255 HGB. Bei unfertigen
Erzeugnissen wurde die erreichte Fertigungsstufe
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Aktiva
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgt zum Nennwert. Dem allgemeinen
Kreditrisiko sowie dem internen Zinsverlust wird durch eine
Pauschalwertberichtigung des um die
einzelwertberichtigten Forderungen bereinigten
Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit
Nominalwerten bewertet.
Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu
Nennwerten.
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden für Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Stichtag darstellen, gebildet.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen
angesetzt. Rückstellungen für
Garantiefälle wurden pauschal mit 0,5% auf den
Jahresumsatz geschätzt.
Verbindlichkeiten
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und
Firmenwert wurde über einen Zeitraum von fünf
Jahren abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen EUR 150,01 und
EUR 1.000,00 werden als steuerlicher Sammelposten
aktiviert und linear über fünf Jahre
abgeschrieben. Der Sammelposten wurde in der Handelsbilanz
ohne Veränderung beibehalten, da er insgesamt von
untergeordneter Bedeutung ist.
Rückstellungen
Die ausgewiesenen Buchwerte zum Bilanzstichtag
entsprechen den ermittelten notwendigen
Erfüllungsbeträgen der Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind ein Darlehen sowie
erhaltene Anzahlungen gegenüber einem nahestehenden
Unternehmen in Höhe von TEUR 820 ausgewiesen.
Diesbezüglich wurde der Rangrücktritt
erklärt.
Haftungsverhältnisse
Bürgschaftsobligo: Die Gesellschaft hat sich im
Geschäftsjahr 2016 im Rahmen eines Vergleichs eines
nahestehenden Unternehmens (OMS Production GmbH) mit einem
Lieferanten gesamtschuldnerisch verbürgt, für
einen Teilbetrag in Höhe von TEUR 200 zu haften.
Sofern die Schuldnerin mit den Raten mit mehr als TEUR 10
in Verzug kommt, erhöht sich die gesamtschuldnerische
Haftung auf TEUR 300.
Wir rechnen derzeit nicht mit einer Inanspruchnahme
aus den Bürgschaften, da die Schuldnerin bisher
grundsätzlich die Vergleichszahlungen im Rahmen der
Vereinbarung geleistet hat. Eine Rückstellung für
eine drohende Inanspruchnahme wurde daher nicht gebildet.
Zum 31.12.2022 beträgt die Restschuld TEUR 95.
II.
Sonstige Angaben
A. Nicht in der Bilanz enthaltene
Geschäfte /
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Zur schnelleren Generierung von Liquidität
wurden bis zum 31.10.2022 Forderungen im Wege eines
Factorings verkauft.
Die sonstigen jährlichen finanziellen
Verpflichtungen betrugen zum Bilanzstichtag brutto
TEUR 112.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
resultieren zu TEUR 93 aus unbefristeten Mietverträgen
sowie zu TEUR 19 aus Leasingverträgen mit
Restlaufzeiten zwischen 7 und 27 Monaten.
B.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl betrug 33
(Vorjahr 35).
Solingen, den 22.04.2024
gez.
Rolf Östling
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2024
festgestellt.
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