Sparkasse Vorpommern

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRA 1291
Eingetragen
24.5.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiber aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sparkassenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Metzke
seit 28.11.2016
Vorstandsmitglied
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Vorpommern

Greifswald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

eingetragen beim Amtsgericht Stralsund
Handelsregister-Nr. HRA 1291

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 55.606.595,33 57.135
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 47.234.529,09 39.570
102.841.124,42 96.705
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisun sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 287.781.584,22 393.675
b) andere Forderungen 576.684.637,19 718.898
864.466.221,41 1.112.573
4. Forderungen an Kunden 3.057.799.192,09 3.002.560
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.175.909.320,75 EUR ( 1.158.119 )
Kommunalkredite 403.933.515,01 EUR ( 380.496 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 478.572.932,61 538.029
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 476.708.983,43 EUR ( 536.274 )
bb) von anderen Emittenten 407.690.044,85 266.099
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 404.524.740,44 EUR ( 266.099 )
886.262.977,46 804.128
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0 )
886.262.977,46 804.128
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 354.198.281,02 312.964
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 7.240.219,46 7.082
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 915.570,37 EUR ( 916 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.692.320,00 4.619
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 11.518.715,16 9.430
darunter:
Treuhandkredite 11.518.715,16 EUR ( 9.430 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 225.820,00 381
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
225.820,00 381
12. Sachanlagen 21.163.195,78 22.142
13. Sonstige Vermögensgegenstände 4.666.517,63 7.956
14. Rechnungsabgrenzungsposten 383.754,92 198
Summe der Aktiva 5.316.458.339,35 5.380.737

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 40,00 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 178.781.745,41 188.091
178.781.785,41 188.091
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 1.237.938.954,62 1.434.450
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 14.580,38 0
1.237.953.535,00 1.434.450
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 3.310.835.492,50 3.307.633
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 105.653.114,97 18.496
3.416.488.607,47 3.326.129
0,00 0
4.654.442.142,47 4.760.579
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 11.518.715,16 9.430
darunter:
Treuhandkredite 11.518.715,16 EUR ( 9.430 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.623.185,75 1.741
6. Rechnungsabgrenzungsposten 45.520,50 62
7. Rückstellungen 27.204
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 28.342.249,38
b) Steuerrückstellungen 16.583.059,01 113
c) andere Rückstellungen 16.167.724,76 19.688
61.093.033,15 47.005
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 225.500.000,00 191.500
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 750.000,00 750
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 181.579.082,74 179.949
181.579.082,74 179.949
d) Bilanzgewinn 1.124.874,17 1.630
183.453.956,91 182.329
Summe der Passiva 5.316.458.339,35 5.380.737
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 10.353.837,01 12.174
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
10.353.837,01 12.174
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 125.709.413,12 159.636
125.709.413,12 159.636

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1. Zinserträge

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 95.119.044,71 69.601
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 110.383,34 EUR ( 1.085 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 16.046.960,87 5.538
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 0 )
111.166.005,58 75.139
2. Zinsaufwendungen 12.462.262,53 4.084
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 3.472,82 EUR ( 1.014 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 13,21 EUR ( 0 )
98.703.743,05 71.056
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 7.985.538,77 5.965
b) Beteiligungen 1.205.346,61 848
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
9.190.885,38 6.813
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 40.177.811,23 38.635
6. Provisionsaufwendungen 1.881.273,77 1.847
38.296.537,46 36.788
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus
dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR ( 0 )
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.823.630,90 3.676
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR ( 0 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 1.642,16 EUR ( 0 )
9. (weggefallen)
149.014.796,79 118.332
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 34.761.790,77 32.642
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 9.936.571,68 8.532
darunter:
für Altersversorgung 3.415.738,96 EUR ( 2.287 )
44.698.362,45 41.174
b) andere Verwaltungsaufwendungen 25.726.881,88 23.930
70.425.244,33 65.104
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.915.008,29 2.931
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.667.887,06 2.455
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR ( 0 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 506.825,04 EUR ( 558 )
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 13.664.175,92 17.766
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
13.664.175,92 17.766
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 374.010,00 6.894
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
374.010,00 6.894
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 34.000.000,00 12.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 25.968.471,19 11.182
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR ( 0 )
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR ( 0 )
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 24.756.473,05 9.463
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR ( 0 )
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 87.123,97 88
24.843.597,02 9.551
25. Jahresüberschuss 1.124.874,17 1.630
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
1.124.874,17 1.630
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
1.124.874,17 1.630
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 1.124.874,17 1.630

Anhang zum Jahresabschluss 2023

der Sparkasse Vorpommern

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sparkasse Vorpommern wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen gemäß § 296 Abs. 2 HGB von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens -, Finanz- und Ertragslage sind.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden einschließlich Schuldscheindarlehen wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren). Die Ermittlung orientiert sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.

Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleichs zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere

Bei Wertpapieren gleicher Wertpapiergattung erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten nach der Durchschnittsmethode. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden.

Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.

Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.

Bei dem im Bestand gehaltenen Spezial-Investmentfonds ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen vorgenommen worden.

Die Beteiligungsbewertung erfolgte grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Substanzwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens erfolgen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR sowie Software bis 800,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist.

Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.

Aufgrund der - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 EGHGB - allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um 62 TEUR über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 % und der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,76 %.

Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Zinseffekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der betreffenden Verpflichtungen aus Pensionen verrechnet und ergab einen passivischen Überhang in Höhe von 13.467,38 EUR, der unter dem Bilanzposten "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen wurde.

Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens.

Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV) mit Sitz in Strasburg (Uckermark).

Die ZMV finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 der ZMV-Satzung innerhalb des Vermögens der ZMV ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Jahr 2023 1,30 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Jahr 2023 4,80 %. Davon beträgt die Arbeitnehmerbeteiligung 2,40 % und vermindert den Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,40 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 voraussichtlich unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZMV, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZMV im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 30.893 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 1.140 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um ein Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der Betrag auf 34.625 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,00 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZMV die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZMV in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZMV.

Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Die Rückstellung wurde fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen 1 und 15 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 1,00 % und 1,76 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der übrigen Rückstellungen wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im operativen Ergebnis bzw. in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.465.460,52 EUR (Barwert) ausgewiesen. Auf die weiteren Ausführungen unter dem Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Finanzinstrumente

Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (z. B. Kündigungsgelder, Darlehen mit Sondertilgungsrechten oder Kündigungsrechten der Kunden sowie Spareinlagen mit Kündigungsrechten der Kunden bzw. mit Stufenzinsvereinbarungen (Zuwachssparen) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.

Derivate Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestandes und verlustfreie Bewertung zinsbezogener Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Derivative Finanzinstrumente (Swaps) wurden zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt.

Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen, der die Methodik der barwertorientierten Betrachtungsweise zugrunde liegt.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

III. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind Forderungen an die eigene Girozentrale in Höhe von 5.769.260,29 EUR enthalten.

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an Unternehmen,

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.027.279,56 EUR
- darunter Forderungen mit Nachrangabrede 2.546.524,61 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 1.826.436,17 EUR
- darunter Forderungen mit Nachrangabrede 1.446.610,40 EUR
Forderungen an verbundene Unternehmen 0,00 EUR
- darunter Forderungen mit Nachrangabrede 0,00 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 730.000,00 EUR
- darunter Forderungen mit Nachrangabrede 730.000,00 EUR

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 833.426.754,56 EUR
nicht börsennotiert 52.836.222,90 EUR

Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 397.739.516,00 EUR
beizulegender Zeitwert 374.077.157,00 EUR

Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere mit Endfälligkeiten ab 2024.

Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund eines veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10,0 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert Differenz zwischen Marktwert und Buchwert (Ertrags-) Ausschüttungen
TEUR
Mischfonds 354.198 365.123 10.925 7.985

Das dargestellte Investmentvermögen unterlag zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.

Posten 7: Beteiligungen

Die Sparkasse hält folgende bedeutende Beteiligungen:

Name und Sitz Eigenkapital Beteiligungsquote Ergebnis
TEUR % TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 (2022) 3,53 -3.058 (2022)
Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 10.193 (2022) 26,10 -13 (2022)

Darüber hinaus ist die Sparkasse unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin.

Die getätigte Einlage von 500,00 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Sparkasse besitzt folgende bedeutenden Anteile an verbundenen Unternehmen:

Name und Sitz Eigenkapital Beteiligungsquote Ergebnis
TEUR % TEUR
Vorpommersche Erschließungsgesellschaft mbH, Greifswald 5.092 (2022) 100,00 548 (2022)
Vorpommersche Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Greifswald 31 (2022) 100,00 4 (2022)
ESB Invest Vorpommern GmbH, Greifswald 474 (2022) 100,00 -219 (2022)
ESB ProRegio hoch 2 GmbH, Greifswald 135 (2022) 100,00 -222 (2022)

Die verbundenen Unternehmen wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht in einen Konzernabschluss einbezogen, weil ihre Jahresergebnisse und ihre Umsatzerlöse weniger als 5,00 % des Konzernergebnisses bzw. Konzernumsatzes ausmachen.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 12.042.764,98 EUR.

Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 5.622.923,35 EUR.

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen, die im Wesentlichen aus Sachanlagen resultieren, durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungsbewertung. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,36 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer einschließlich Solidaritätszuschlag).

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Netto- Veränderungen +/-
Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Sachanlagen 138.308 1.743 997 0 139.054
Immaterielle Anlagewerte 2.700 44 346 0 2.398
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Abschreibungen des Geschäftsjahres
Netto- Veränderungen +/-
Forderungen an Kreditinstitute -15.000
Forderungen an Kunden 0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere -63.728
Beteiligungen 158
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.074
Sachanlagen 116.166 2.717
Immaterielle Anlagewerte 2.319 199
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Zuschreibungen des Geschäftsjahres Änderungen Zugängen der gesamten im Zusammenhang Abgängen Abschreibungen mit Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Sachanlagen 0 0 992 0 117.891
Immaterielle Anlagewerte 0 0 346 0 2.172
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Forderungen an Kreditinstitute 85.000 100.000
Forderungen an Kunden 1.000 1.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 412.423 476.151
Beteiligungen 7.240 7.082
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.692 4.618
Sachanlagen 21.163 22.142
Immaterielle Anlagewerte 226 381

Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale in Höhe von 6.909.215,23 EUR enthalten.

Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 177.858.281,04 EUR.

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit

denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.426.066,86 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 511.776,84 EUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.071.638,54 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 460.695,58 EUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten sind enthalten:

Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber

dem höheren Nominalwert 44.616,56 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 60.841,45 EUR

Posten 7: Rückstellungen

In die Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten in Höhe von 33.360,00 EUR einbezogen. Deren beizulegender Zeitwert zum Bilanzstichtag betrug 43.599,62 EUR.

Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde gemäß § 255 Abs. 4 HGB mit dem vom Versicherer mitgeteilten geschäftsplanmäßigen Aktivwert bewertet. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden (Verpflichtungen aus Pensionen) betrug 57.067,00 EUR.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen in Höhe von 1.015,00 EUR mit den Erträgen aus der Zeitwertveränderung des Deckungsvermögens in Höhe von 966,62 EUR verrechnet und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 27.556.196,00 EUR (vor Verrechnung mit Deckungsvermögen) wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 27.790.622,00 EUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 234.426,00 EUR, der unter Berücksichtigung erfolgter Thesaurierungen nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt ist und in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe in der (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverbindlichkeiten

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

2. Andere Verpflichtungen

Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für wirtschaftliche Belastungen der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen- Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).

Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 2.465.460,52 EUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Für den Gesamtbetrag wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten: Rückstellungen wird verwiesen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 7.019.000,00 EUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten.

Noch nicht abgewickelte derivative Finanzinstrumente

Der Bestand an noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumenten, die weder zum Handelsbestand gehören noch Gegenstand von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB sind, setzt sich nach Produktgruppen zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Derivative Finanzinstrumente Nominalwerte Zeitwerte 1) Buchwerte Bilanz-
Positiv Negativ posten
TEUR
Zinsbezogene Geschäfte
Zinsswaps 395.000 5.527 21.327 21 Aktiva 14
Summe aller schwebenden Geschäfte 395.000 5.527 21.327 21
davon: OTC-Produkte 395.000 5.527 21.327 21

1) Positive und negative Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (clean-price).

Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystems Refinitiv entnommen wurden. Den insgesamt negativen Zeitwerten bei Zinsswapgeschäften in Höhe von 15.800.360,54 EUR, die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden, stehen positive Wertveränderungen in den einbezogenen Grundgeschäften gegenüber.

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeiten
bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
TEUR
Aktiva 3 b)
Andere Forderungen an Kreditinstitute 236.983 195.000 132.275 5.000
Aktiva 4
Forderungen an Kunden 50.154 147.029 631.601 2.164.169
Passiva 1 b)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.989 10.037 50.039 114.794
Passiva 2 a ab)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 0 15 0 0
Passiva 2 b bb)
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 37.067 51.446 15.850 1.225

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 64.688 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

TEUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 158.059

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 1: Zinserträge

Im Rahmen von Termingeldanlagen hat die Sparkasse im abgelaufenen Geschäftsjahr negative Zinsen an andere Kreditinstitute gezahlt. Diese Negativzinsen wurden im GuV-Posten 1a mit den Zinserträgen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet.

Posten 2: Zinsaufwendungen

Bei einzelnen Geschäftsvorfällen kommt es dazu, dass die Sparkasse für die Hereinnahme von Einlagen eine Vergütung (Verwahrentgelte) erhält. Diese Verwahrentgelte wurden im GuV-Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet.

Posten 5: Provisionserträge

Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf Produkte der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Fondsanteile) sowie auf die Vermittlung von Krediten.

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten sind Erträge in Höhe von 807 TEUR enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind und die im Wesentlichen auf die Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft, Pauschalwertberichtigungen sowie zum AGB-Änderungsmechanismus entfallen.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in seiner für den 27.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

V. Sonstige Angaben

Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzender Stellvertretende Vorsitzende
Sack, Michael 1. Stellvertreter:
Landrat des Landkreises Dr. Badrow, Alexander
Vorpommern-Greifswald Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
2. Stellvertreter:
Dr. Kerth, Stefan
Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen
Mitglieder
Dörner, Gabriele Servicemitarbeiterin Campingplatz
Ehresmann, Daniela Angestellte der Sparkasse, Gebietsleiterin
Dr. Fassbinder, Stefan Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Fenske, Bernd Angestellter der Sparkasse, Sachbearbeiter IT-Organisation
Haarmann, Oliver Justiziar
Hochschild, Axel Selbständiger Malermeister
Kracht, Frank Bürgermeister a. D.
Dr. Krohn, Kai Rechtsanwalt
Lastovka, Hendrik Geschäftsführer der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft
Schöbel, Marion Angestellte der Sparkasse, Sachbearbeiterin Personalentwicklung
Thürck, Marco Angestellter der Sparkasse, Sicherheitskoordinator - Fachkraft für Arbeitssicherheit
Will, Andreas Angestellter der Sparkasse, Gruppenleiter IT-Organisation

Vorstand:

Vorsitzender Mitglieder
Wolff, Ulrich Metzke, Thomas

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 62.083,50 EUR.

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 1.496.736,85 EUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 28.342.249,38 EUR.

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 842.807,16 EUR gewährt.

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 323
Teilzeitkräfte 264
Insgesamt 587
nachrichtlich:
Auszubildende 36

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

für die Abschlussprüfungsleistungen 335.308,35 EUR
für andere Bestätigungsleistungen 35.000,00 EUR
darunter:
Prüfung gemäß § 89 WpHG 35.000,00 EUR

 

Greifswald, den 31.05.2024

Der Vorstand

Ulrich Wolff

Thomas Metzke

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Vorpommern hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Vorpommern besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Vorpommern definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 149.015 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 538.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 25.968 TEUR.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen sowohl laufende wie auch aperiodische Steuern und betragen 24.756 TEUR.

Die Sparkasse Vorpommern hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Vorpommern

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Vorpommern - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Vorpommern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Risiko für den Jahresabschluss

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an einem Investmentvermögen im Bestand. Die Wertpapiere sind sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. für einen von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jens-Uwe Rose.

 

Berlin, 5. Juni 2024

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen
und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)

- Prüfungsstelle -

Jens-Uwe Rose, Wirtschaftsprüfer

Lagebericht 31.12.2023

Inhalt

1 Grundlagen der Sparkasse Vorpommern

1.1 Geschäftsmodell

1.2 Ziele und Strategien

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Situation

2.1.2 Rahmenbedingungen im regionalen Markt

2.2 Geschäftsverlauf

2.3 Lage

2.3.1 Ertragslage

2.3.2 Finanzlage

2.3.3 Vermögenslage

2.3.4 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

2.3.5 Gesamtaussage zur Lage der Sparkasse Vorpommern

3 Prognosebericht

3.1 Wirtschaftlicher Ausblick

3.2 Unternehmensplanung

3.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

4 Risikobericht

4.1 Risikomanagementsystem

4.1.1 Grundlagen des Risikomanagementsystems

4.1.2 Organisation des Risikomanagements

4.1.3 Risikoinventur / Risikokonzentrationen

4.1.4 Risikotragfähigkeitskonzept

4.2 Normative Risikotragfähigkeit

4.3 Ökonomische Risikotragfähigkeit

4.3.1 Risiko-Szenario

4.3.2 Stress-Szenarien

4.4 Berichtswesen

4.5 Wesentliche, zum Bilanzstichtag wirksam werdende Änderungen

4.6 Risiken

4.6.1 Adressenrisiko

4.6.2 Marktpreisrisiko

4.6.3 Liquiditätsrisiko

4.6.4 Operationelles Risiko

4.7 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Hinweis:

Durch Rundung von Zahlen können innerhalb einer Tabelle Rundungsdifferenzen bei der Summe der Zahlen auftreten. Zur leichteren Lesbarkeit wurde i. d. R. die männliche Form personenbezogener Hauptwörter gewählt. Frauen und Männer sind jedoch mit den Texten gleichermaßen angesprochen.

1 Grundlagen der Sparkasse Vorpommern

1.1 Geschäftsmodell

Die Sparkasse Vorpommern ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und betreibt als Universalkreditinstitut Bankgeschäfte mit privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen. Hauptsitz ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Träger der Sparkasse Vorpommern ist der "Zweckverband für die Sparkasse Vorpommern", bestehend aus den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen sowie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Hansestadt Stralsund.

Organe der Sparkasse Vorpommern sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse Vorpommern und überwacht den Vorstand. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Die Zusammensetzung der Organe ist im Anhang des Jahresabschlusses dargestellt.

Die Sparkasse Vorpommern unterliegt den Regelungen des Kreditwesengesetzes und den sonstigen für alle Institutsgruppen geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere gelten für die Sparkasse Vorpommern die besonderen Vorschriften des Sparkassengesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Sparkassenverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Nach § 2 des Sparkassengesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist die Aufgabe der Sparkasse die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes im Geschäftsgebiet mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen.

Die Sparkasse Vorpommern ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) und über diesen an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des OSV ist die Sparkasse Vorpommern Teil des Sicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation. Das überregionale Sicherungssystem stellt sicher, dass die Einlagen der Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung und auch das Institut selbst geschützt sind.

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Vorpommern umfasst den Landkreis Vorpommern-Rügen und Teile des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie die Hansestädte Greifswald und Stralsund.

Die Filial- und Vertriebsstruktur besteht neben der Hauptstelle, der Internetfiliale und dem medialen Vertrieb aus 20 Beratungs- und 14 Servicefilialen. Zusätzlich stehen den Kunden 42 SB-Standorte zur Verfügung. Flankiert wird das Angebot durch Immobilien-Shops sowie spezialisierte Berater für unterschiedliche Kundengruppen und -bedürfnisse. Die Sparkasse Vorpommern arbeitet außerdem mit einer Vielzahl von Partnern aus dem Verbund der Sparkassenorganisation sowie Drittanbietern zusammen. Somit ist die Sparkasse in der Lage, den Kunden ein breites Spektrum an Bankdienstleistungen anzubieten.

Zum Stichtag 31.12.2023 sind insgesamt 646 Mitarbeiter (Vorjahr per 31.12.2022: 644) in der Sparkasse Vorpommern beschäftigt, von denen 375 Vollzeitbeschäftigte und 271 Teilzeitbeschäftigte sind. Von den Mitarbeitern sind zum Jahresultimo 36 in der Ausbildung.

1.2 Ziele und Strategien

Die vom Vorstand festgelegte Unternehmensstrategie der Sparkasse Vorpommern zeigt die Ziele für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten auf und stellt Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dar. Damit bildet sie die Grundlage für die konsequente Ausrichtung jeglichen Handelns unseres Hauses und damit auch für die konsequente und schlüssige Ableitung der Risikostrategie, der Vertriebsstrategie, der Personalstrategie, der IT-Strategie, der Treasury-Strategie sowie der Nachhaltigkeitsstrategie.

Die Strategien werden im Rahmen eines geregelten Strategieprozesses einmal im Jahr, bei konkretem Anlass auch unterjährig, überprüft. Der Prüfung geht stets eine gründliche Analyse und sorgfältige Wertung vielfältiger externer und interner Einflussfaktoren voraus.

Die längerfristig orientierte Strategie wird mit Hilfe quantitativer Ziele und Limite operationalisiert. Die Einhaltung wird unterjährig überwacht, im Falle wesentlicher Abweichungen erfolgt eine Ursachenanalyse.

Die strategischen Vorgaben zielen auf eine konsequente Ausrichtung an den zukünftigen Erwartungen unserer Kunden in einem sich dynamisch ändernden Finanzdienstleistungsmarkt unter gleichzeitiger Beachtung von Kostenaspekten ab und berücksichtigen die Vertriebsstrukturen, das Produkt- und Leistungsangebot, die Prozesse sowie den Ressourceneinsatz.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Situation 1

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022, doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Deutschland ist dabei am Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Insgesamt ergab sich im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen Bruttoinlandsprodukts (preisbereinigt) in Höhe von -0,3 % (Vj. 1,8 %).

Die Verbraucherpreise im Euroraum stiegen im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,4 % (Vj. 8,4 %). In Deutschland waren es nach dem entsprechenden Konzept des "Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)" 6,0 % (Vj. 8,7 %). Im Ausweis des methodisch etwas differierenden Verbraucherpreisindex nach nationaler Definition waren es 5,9 % (Vj. 6,9 %). Nahrungsmittel verteuerten sich dabei besonders stark (+12,4 %). Die Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) lag 2023 in Deutschland bei 5,1 % und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr (3,8 %) verstärkt.

Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht auf 11,3 % (Vj. 11,2 %).

Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider.

Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.

Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Die Immobilienpreise gingen weiter stark zurück. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.

Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat auf 5,7 % erhöht (Vj. 5,3 %). Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter auf einen neuen Rekordstand von 45,9 Mio. gesteigert werden (Vj. 45,6 Mio.) Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte weitgehend den gestiegenen Leitzinsen. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen möglich sind.

Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %.

1 Quelle statistische Angaben: DSGV; de.statista.com; www.destatis.de; Statistisches Bundesamt

2.1.2 Rahmenbedingungen im regionalen Markt 2

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Vorpommern gehört zu den wirtschaftlich schwächeren Regionen in Mecklenburg-Vorpommern, wobei die beiden Hansestädte Stralsund und Greifswald die Wissenschafts-, Technologie- und Wirtschaftszentren bilden.

Die demographische Entwicklung im Land ist stark abhängig von Zuzüglern aus anderen Bundesländern und dem Ausland, die den altersbedingten Bevölkerungsrückgang in der Region bisher aufhalten konnten.

Mecklenburg-Vorpommern war in 2022 mit einem marginalen Wirtschaftswachstum von 0,2 % Schlusslicht der ostdeutschen Länder. In 2023 folgte die Entwicklung dem gesamtdeutschen Durchschnitt. Im 1. Halbjahr 2023 sank das BIP-Wachstum um 0,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Wirtschaft im Geschäftsgebiet der Sparkasse Vorpommern ist hauptsächlich geprägt von kleinen und mittelständischen Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Tourismus, Dienstleistungen und Handel sowie von Handwerksbetrieben.

Die Übernachtungszahlen im Gastgewerbe waren in 2023 vergleichbar zu denen des Vorjahres. Die Baugenehmigungen lagen in beiden Landkreisen sehr deutlich unter dem Vorjahr. Die Insolvenzen von Unternehmen nahmen zu, blieben aber auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

Die Arbeitslosenquote in Mecklenburg-Vorpommern stieg vergleichbar zur gesamten Bundesrepublik, allerdings auf höherem Niveau (8,0 %, Vj. 7,6 %). Im Geschäftsgebiet der Sparkasse Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit außerdem überdurchschnittlich hoch (Landkreis Vorpommern-Greifswald: 9,0 %, Landkreis Vorpommern-Rügen: 10,1 %).

Insgesamt liegt die Personalnachfrage über dem Niveau des Vorjahres. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Handel werden Mitarbeiter gesucht.

Im Geschäftsgebiet stellt sich die Sparkasse einem intensiven Wettbewerb. Neben den klassischen Wettbewerbern, freien Maklern und Versicherungsvertretern finden sich auch digitale Angebote von Drittanbietern.

2.2 Geschäftsverlauf

Die Sparkasse Vorpommern hat das Geschäftsjahr 2023 aus Sicht des Vorstandes erfolgreich abgeschlossen und die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortgesetzt. Die erreichten Ergebnisse sind angesichts der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen zufriedenstellend.

Die nachfolgende Übersicht stellt die Entwicklung der zur Darstellung des Geschäftsverlaufes wesentlichen Positionen auf Basis der Bilanzzahlen dar.

Aktivseite 2022 2023 Veränderungen
in Mio. Euro in Mio. Euro in Mio. Euro in %
Barreserve 96,7 102,8 +6,1 +6,3
Forderungen an Kunden 3.024,2 3.079,7 +55,5 +1,8
(inkl. Treuhand- und Eventualverb.)
Forderungen an Kreditinstitute 1.112,6 864,5 -248,1 -22,3
Eigene Wertpapiere 1.117,1 1.240,5 +123,4 +11,0

2 Quelle statistische Angaben: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Bundesagentur für Arbeit

Passivseite 2022 2023 Veränderungen
in Mio. Euro in Mio. Euro in Mio. Euro in %
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 4.760,6 4.654,4 -106,1 -2,2
Verbindl. ggü. Kreditinstituten 188,1 178,8 -9,3 -4,9
Bilanzielles Eigenkapital (inkl. Reserven gem. § 340g HGB) 373,8 409,0 +35,1 +9,4
Bilanzsumme 5.380,7 5.316,5 -64,3 -1,2

Der Rückgang der Bilanzsumme der Sparkasse Vorpommern in 2023 um 64,3 Mio. Euro (1,2 %) auf 5.316,5 Mio. Euro resultiert im Wesentlichen aus den rückläufigen Kundeneinlagen. Diese verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 106,1 Mio. Euro (2,2 %) auf 4.654,4 Mio. Euro. Im Gegensatz zu den Vorjahren wurde auf der Passivseite kein Wachstum mehr verzeichnet.

Durch das gestiegene Zinsniveau wurden mittel- und längerfristige Anlagen wieder attraktiv.

Bestandsanstiege waren demzufolge insbesondere bei den Termingeldern und Sparkassenbriefen zu verzeichnen (+87,2 Mio. Euro).

Bei den niedrigverzinsten Spareinlagen hingegen war ein deutlicher Rückgang von insgesamt 196,5 Mio. Euro erkennbar.

Bei den täglich fälligen Einlagen erfolgten erhebliche Umschichtungen von Sichteinlagen zu Geldmarktkonten (Zins & Cash). Diese vollzogen sich sowohl im Privatgiro- als auch im Geschäfts- und Kommunalgirobereich. Insgesamt stiegen die täglich fälligen Einlagen um 3,2 Mio. Euro.

Der Rückgang der Verbindlichkeiten ggü. Kunden insgesamt liegt im Rahmen der erwarteten Entwicklung aus der Mittelfristigen Unternehmensplanung.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich vor allem im Bereich zweckgebundener Mittel (Weiterleitungsmittel) um 9,3 Mio. Euro (4,9 %) auf 178,8 Mio. Euro verringert.

Auf der Aktivseite stieg der Bestand der Kundenkredite (Forderungen an Kunden, Treuhandkredite und Eventualverbindlichkeiten) bei einem Bruttoneugeschäft von 414,2 Mio. Euro um netto 55,5 Mio. Euro (1,8 %) auf 3.079,7 Mio. Euro. Das geplante Neugeschäft im privaten und gewerblichen Bereich wurde nicht vollständig erreicht. Das Wachstum vollzog sich maßgeblich im Grundstücks- und Wohnungswesen, im verarbeitenden Gewerbe und bei Krediten an öffentliche Haushalte.

Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich um 248,1 Mio. Euro (22,3 %) auf 864,5 Mio. Euro. Die Positionen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere zeigen einen Zuwachs um 123,4 Mio. Euro (11,0 %) auf 1.240,5 Mio. Euro. Die zum Bilanzstichtag an Landesbanken verliehenen Wertpapiere mit einem Nominalvolumen von 464,4 Mio. Euro sind in dieser Summe enthalten.

Die Barreserve (Kassenbestand und Guthaben bei der Deutschen Bundesbank) stieg um 6,1 Mio. Euro (6,3 %) an.

Im Bereich des Kundenwertpapiergeschäftes stieg der Absatz um 24,4 %. Trotz dieser Steigerungen blieben die Vertriebserfolge aufgrund der Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung der Kapitalmärkte hinter dem geplanten Volumen zurück. Aufgrund der attraktiven Verzinsungen waren vor allem Stufen- und Festzinsanleihen der Deka und der Kooperationspartner gefragt.

Zur kontinuierlichen Intensivierung des Wertpapiergeschäftes setzt die Sparkasse Vorpommern auf die Vorteile des Beratungsprozesses "Anlageberatung". Dieser beinhaltet eine ganzheitliche Anlageberatung gepaart mit einem bewährten Ansatz der Vermögensstrukturierung.

Bei Bausparverträgen inklusive der Wohn-Riester-Bausparverträge der Landesbausparkasse Nord- Ost (LBS) wurden 1.569 Verträge mit einer Bausparsumme in Höhe von 75,4 Mio. Euro vermittelt. Damit lag der Volumensabsatz um 21,5 % unter dem des Vorjahres.

Sinkende Liquidität und Verunsicherung durch Gesetzesvorgaben des Bundes äußerten sich in einem Nachfragerückgang. Für 2024 sind Vertriebsmaßnahmen zur Energieberatung und staatliche Förderung geplant.

Im Bereich der Versicherungsprodukte konnten im Kompositgeschäft 1.744 Verträge mit 0,6 Mio. Euro Jahresnettoprämie vermittelt werden. Dies stellt bezogen auf die Prämie eine Steigerung um 0,8 % gegenüber dem Vorjahreswert dar. Der Schwerpunkt des Vertriebes lag in der Bündelung von Verträgen zur Optimierung und Verbesserung der Kundenbetreuung.

Im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen wurden 1.474 Verträge vermittelt, das waren 9,4 % weniger als im Vorjahr. Die vermittelte Beitragssumme sank um 10,8 %. Wesentlicher Einflussfaktor war das veränderte Zinsumfeld.

2.3 Lage

2.3.1 Ertragslage

Mit dem im Geschäftsjahr 2023 erzielten Ergebnis ist der Vorstand zufrieden. Die nachfolgende Übersicht enthält eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommene Aufgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres sowie des Vorjahres auf Basis des Betriebsvergleichsschemas des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst.

Position (Werte in Mio. Euro) 31.12.2023 Planung 2023 * 31.12.2022
Zinsüberschuss 110,1 72,5 73,5
Provisionsüberschuss 38,3 36,7 36,7
Sonstiger ordentlicher Ertrag 1,8 1,1 1,5
Personalaufwand 42,3 43,9 39,7
Sachaufwand 27,3 26,5 25,3
Sonst. ordentlicher Aufwand 0,6 0,5 0,6
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge, Bewertung, Steuern und Neutrales Ergebnis 80,1 39,4 46,1
Bewertungsergebnis inkl. Veränderung Vorsorgereserven -48,1 -28,9 -35,0
Neutrales Ergebnis -6,0 -1,1 0,0
Jahresergebnis vor Steuern 25,9 9,4 11,1

* inkl. Planungsanpassung vom 18.07.2023

In 2023 verstärkte sich die Inversität der Zinsstruktur am Geld- und Kapitalmarkt. Während im kurzfristigen Bereich bis zu 1 Jahr deutliche Anstiege zu verzeichnen waren, stiegen die Zinssätze mittel- und langfristiger Anlagen nur in vergleichsweise geringem Ausmaß und gingen zum Jahresende sogar spürbar zurück. Der Zinsüberschuss in Höhe von 110,1 Mio. Euro lag um 49,7 % oberhalb des Vorjahreswertes. Die Veränderung vollzog sich bei der gegebenen Bilanz- und Produktstruktur im Wesentlichen im Zinsertrag. Im Vergleich zum Planwert wurde ein um 51,8 % höherer Zinsüberschuss erzielt. Hauptursache waren die gegenüber der Planung unterjährig gestiegenen Zinsen. Der größte Effekt ergab sich dabei aus den kurzfristigen Anlagen.

Im Zinsüberschuss sind laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 8,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,9 Mio. Euro) enthalten, die aus Ausschüttungen des Masterfonds resultieren (Renten, Aktien, Immobilien).

Im Provisionsgeschäft wurde ein maßgeblich vom Provisionsertrag geprägter Überschuss von 38,3 Mio. Euro erzielt. Das Provisionsergebnis liegt damit oberhalb des Vorjahreswertes (+4,5 %). Die Steigerung vollzog sich vor allem in den Erträgen aus dem Giroverkehr. Planunterschreitungen,insbesondere im Vermittlungsgeschäft für Darlehen, Versicherungen und Wertpapiere, wurden durch den in der Planung berücksichtigten Abschlag für die nicht vollständige Erreichung der Vertriebsziele größtenteils kompensiert. Darüber hinaus fiel der Provisionsaufwand für Drittvermittler geringer aus als geplant.

Die ordentlichen Personalaufwendungen einschließlich der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung erhöhten sich auf 42,3 Mio. Euro und fielen damit geringer aus als geplant (-1,6 Mio. Euro). Hintergrund sind die vorsichtig geplanten Mehraufwendungen aus Tarifabschlüssen, die sich jedoch überwiegend erst auf die Folgejahre auswirken.

Der ordentliche Sachaufwand lag mit 27,3 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres und dem Planwert (+0,7 Mio. Euro). Die Planabweichung ergab sich aus einzelnen Budgetanpassungen für ungeplante Kosten.

Die ordentlichen Erträge werden im Ergebnis mit 150,2 Mio. Euro um 38,5 Mio. Euro höher als im Vorjahr ausgewiesen. Die ordentlichen Aufwendungen stiegen um 4,6 Mio. Euro auf 70,2 Mio. Euro. Die Cost-Income-Ratio (CIR) verbesserte sich damit deutlich auf 46,5 % nach 58,5 % in 2022.

Mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung von 1,51 % der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) wurde ein Wert deutlich über dem Vorjahresniveau (0,88 %) ausgewiesen. Die überproportionale Steigerung der absoluten Ergebniswerte führt in Verbindung mit dem moderaten Bilanzsummenwachstum zu einer spürbaren Verbesserung dieser Quote. Insgesamt lag die Kennzahl auch deutlich über dem Planwert (0,74 %).

Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft stellt sich im Geschäftsjahr 2023 mit -9,0 Mio. Euro leicht besser als zur Planung (-9,2 Mio. Euro) dar. Ursache dafür ist vor allem die geringer als geplante Zuführung von Pauschalwertberichtigungen. Die vorgenommenen Wertberichtigungen waren geprägt von größeren Einzelfällen und lagen insgesamt in der erwarteten Größenordnung aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes. Im Vorjahr wurde ein Bewertungsergebnis von -4,8 Mio. Euro ausgewiesen.

In 2023 wurde ein Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft in Höhe von +0,6 Mio. Euro nach -11,8 Mio. Euro im Vorjahr ausgewiesen. Davon entfielen -0,5 Mio. Euro aus zinsbedingten Kursentwicklungen bei festverzinsten Wertpapieren. Aus fälligen und verkauften Wertpapieren wurden insgesamt +1,1 Mio. Euro realisiert. Der Planwert betrug -2,1 Mio. Euro.

Das sonstige Bewertungsergebnis beträgt -0,7 Mio. Euro. Die leicht negative Abweichung zum Planwert (-0,1 Mio. Euro) resultiert in erster Linie aus Veräußerungsverlusten bei Sachanlagen.

Im neutralen Ergebnis bewirkten vor allem Einmaleffekte die Abweichung vom Planwert (-4,9 Mio. Euro). Dazu gehörte insbesondere die Realisierung schwebender Verluste aus der vorzeitigen Auflösung von Zinsswaps zur Optimierung von Zinsbuch-Cashflows über 10 Jahren Laufzeit.

Das Jahresergebnis vor Steuern liegt mit 25,9 Mio. Euro oberhalb des Vorjahreswertes von 11,1 Mio. Euro. Die positive Abweichung zum Planwert resultiert weitgehend aus dem ordentlichen Ertrag. Unter Einbezug der Zuführungen zu den Reserven gemäß § 340f und § 340g HGB konnte damit eine wirtschaftliche Eigenkapitalverzinsung vor Steuern von 16,0 % erreicht werden, die oberhalb des strategischen Mindestverzinsungsanspruches von 5,00 % liegt. Nach Steuern und nach Zuführungen zu den Reserven gemäß § 340f und § 340g HGB ergibt sich ein Jahresergebnis von 1,1 Mio. Euro. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus dem Jahresergebnis und der Bilanzsumme, beträgt 0,02 %.

2.3.2 Finanzlage

Dank einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge war die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Vorpommern im Geschäftsjahr 2023 erwartungsgemäß jederzeit gegeben.

Die LCR und die NSFR nach CRR (Basel III) lagen per 31.12.2023 mit 230,6 % (Vj. 213,9 %) und 152,4 % (Vj. 148,8 %) leicht über den Vorjahreswerten und deutlich über den aufsichtlich vorgegebenen Grenzen (jeweils 100 %).

Die von der NORD/LB eingeräumte Kreditlinie wurde aufgrund der Disponierung des laufenden Kontos um einen Wert von 0 Euro zeitweise mit geringen Sollsalden in Anspruch genommen. Auf das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht zurückgegriffen. Jedoch wurde im Rahmen eines Testgeschäftes ein kurzfristiges Offenmarktgeschäft gehandelt.

Die Mindestreservevorschriften wurden durch Vorhalten entsprechender Guthaben eingehalten. Auch die zukunftsgerichteten Steuerungsinstrumente der Sparkasse Vorpommern zeigen keine Liquiditätsengpässe auf.

Insgesamt wurden im Jahr 2023 Investitionen im Umfang von 1,8 Mio. Euro vorgenommen. Der größte Anteil entfällt dabei mit 1,1 Mio. Euro auf den Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

2.3.3 Vermögenslage

Die Vermögensverhältnisse der Sparkasse Vorpommern sind geordnet, sämtliche Bewertungen der Bilanzpositionen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Mit den gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen ist den Risiken im Kreditgeschäft und den sonstigen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen worden.

Die Kapitalstruktur zeichnet sich neben den unter Punkt 2.2 "Geschäftsverlauf" dargestellten Fremdmitteln insbesondere durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden vorsichtig bewertet. Neben dem Eigenkapital, welches nach der durch die Feststellung des Jahresabschlusses noch zu beschließenden Zuführung des gesamten Bilanzgewinns 183,5 Mio. Euro beträgt, verfügt die Sparkasse Vorpommern über ergänzende Eigenkapitalbestandteile in Form von offenen Reserven nach § 340g HGB in Höhe von 225,5 Mio. Euro.

Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel in Höhe von 372,7 Mio. Euro bezogen auf den Gesamtrisikobetrag gemäß Artikel 92 CRR in Höhe von 2.232,7 Mio. Euro per 31.12.2023 überschreitet mit 16,7 % deutlich das strategische Limit für 2023 von 13,8 % (bestehend aus der risikogewichteten Aktiva in Höhe von 8,0 %, dem institutsindividuellen SREP-Kapitalaufschlag in Höhe von 2,0 %, dem mit der Eigenmittelempfehlung verrechneten Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 %, dem antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 %, dem mit 0,36 % berücksichtigten sektoralen Systemrisikopuffer und einem Management-Puffer von 0,19 %). Die interne Gelb-Grenze von 14,0 % war ebenfalls eingehalten. Der im Rahmen der Gesamtbank- und mittelfristigen Unternehmensplanung in 2023 durchgeführte Kapitalplanungsprozess ergibt eine ausreichende Kapitalausstattung in allen durchgeführten Szenariorechnungen (siehe Kapitel 4.2).

Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) liegt mit 7,7 % über dem internen Zielwert von 4,0 %.

Neben stillen Reserven nach § 340f HGB bestehen unverändert stille Reserven gemäß § 26a KWG (a. F.). Zudem verfügt die Sparkasse Vorpommern über weitere stille Reserven, im Wesentlichen im Wertpapiervermögen.

2.3.4 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Leistungsindikatoren auf Gesamtbankbasis werden in der Sparkasse Vorpommern in Form von strategischen Limiten und Zielen der Unternehmensstrategie sowie der Teilstrategien festgelegt und gemessen. Sie dienen der Operationalisierung der Strategien.

Die strategischen Limite werden aus der Risikostrategie abgeleitet und begrenzen Strukturrisiken im Kundenkreditgeschäft, Abweichungen von der Benchmark in der Zinsbuchsteuerung sowie aufsichtsrechtlich relevante Kenngrößen, insbesondere aus den Bereichen Kapitalausstattung und Liquidität. Die Limite sind zum Bilanzstichtag ausnahmslos eingehalten.

Beim Volumen der Kredite mit einem Obligo größer als 2 Mio. Euro wird aufgrund größerer Kreditneugeschäfte zum 31.12.2023 die interne Warnschwelle überschritten. Dies wurde toleriert, da der Risikozuwachs auf Einzelgeschäftsebene und auf Portfolioebene tragfähig ist.

Die strategischen Ziele sind den Bereichen "Kunden", "Mitarbeiter", "Nachhaltigkeit", "Treasury", "Betriebswirtschaft" sowie "Ressourcen" zugeordnet. Sie zeigen eine überwiegend positive Entwicklung des Jahres 2023 auf. Ausnahmen betreffen die Unterschreitung der Zielwerte für die Arbeitgeberattraktivität (Bereich "Mitarbeiter") sowie die Steigerung der Erreichbarkeit unserer Kunden (Bereich Ressourcen).

Die Entwicklung der wesentlichen betriebswirtschaftlichen Leistungsindikatoren stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar (siehe auch Abschnitte 2.3.1 bis 2.3.3):

Indikator Einheit 31.12.2023 Ziel 2023 31.12.2022
Betriebsergebnis vor Bewertung Mio. Euro 80,1 ≥ 40,0 46,1
Cost-Income-Ratio (CIR) Kundengeschäft 3 % 43,4 ≤ 90,0 74,8
wirtschaftliche Eigenkapitalrentabilität vor Steuern 4 % 16,0 ≥ 5,0 7,3
angemessene Eigenkapitalrentabilität (RoE/CoE) 5 Quotient 5,8 ≥ 1,0 3,55
Gesamtkapitalquote gemäß CRR % 16,7 >14,0 16,9
Verschuldungsquote (Leverage Ratio) % 7,7 >4,0 7,5
Liquiditätsdeckungsquote gemäß LCR % 230,6 ≥ 120,0 213,9
Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio) % 152,4 > 130,0 148,8

2.3.5 Gesamtaussage zur Lage der Sparkasse Vorpommern

Die Entwicklung verlief für die Sparkasse Vorpommern aus Sicht des Vorstandes insgesamt günstig.

Die wirtschaftliche Lage und die Eigenkapitalausstattung der Sparkasse Vorpommern sind stabil und bieten auch vor dem Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Anforderungen ausreichendes Potenzial für angemessenes Wachstum.

3 Prognosebericht

3.1 Wirtschaftlicher Ausblick

Die Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen vom Einsetzen einer Erholung im Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich.

Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen.

Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Eine solche zinspolitische Anpassung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben.

Der Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.

Daher gehen wir in einem realistischen Szenario im kommenden Jahr von einem leichten Wirtschaftswachstum in Deutschland aus. Diese positive Prognose steht natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.

3 Die Cost-Income-Ratio Kundengeschäft wird als Verhältnis zwischen den Aufwendungen und Erträgen ermittelt, welche direkt dem Kundengeschäft zuzuordnen sind.
4 Die wirtschaftliche Eigenkapitalrentabilität vor Steuern wird als Quotient aus dem Jahresergebnis vor Steuern zzgl. der Veränderung von Vorsorgereserven und dem Eigenkapital zzgl. Vorsorgereserven berechnet.
5 Die Eigenkapitalrentabilität wird hier als Quotient aus Eigenkapitalrendite (RoE: Return on Equity) und Eigenkapitalkosten (CoE: Costs of Equity) berechnet.

Vor diesem Hintergrund und den in Abschnitt 2.1.2 dargestellten Rahmenbedingungen gehen wir für Deutschland und daraus abgeleitet auch für Mecklenburg-Vorpommern in 2024 von einem realen BIP-Wachstum von maximal 0,3 % aus. Der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern dürfte unter Druck bleiben, sich aber im Verlauf des Jahres 2024 stabilisieren.

Insgesamt wird die Wirtschaft in der Region Vorpommern aufgrund ihrer Struktur gegenüber dem Bundeswert weiterhin von überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit und niedrigen Einkommen geprägt sein.

3.2 Unternehmensplanung

Die Gesamtbankplanung ist stark beeinflusst von dem seit 2022 grundlegend geänderten Zinsumfeld. Dies hat Auswirkungen auf die Planung der Struktur der Kundeneinlagen, die Nachfrage nach Darlehen und den erwarteten Zinsüberschuss. Darüber hinaus sind die Bilanzstrukturplanung sowie die Provisionsplanung stark beeinflusst durch die geänderte Kaufkraft der Kunden durch das wirtschaftliche Umfeld.

Das Vermittlungs- und Wertpapiergeschäft bleibt fester Bestandteil der Anlageberatungen für Kunden. Weiterhin ist im Umfeld der anhaltenden Inflation mit einem temporären Liquiditätsverbrauch der Kunden zu rechnen. Ebenso sind Mittelabflüsse zu Wettbewerbern denkbar. Im Unterschied zu den Vorjahren wird für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 kein Wachstum der Kundeneinlagen mehr unterstellt. Es wird mit einem leichten Rückgang (stichtagsbezogen -0,5 % in 2024; bis -0,1 % in 2028) gerechnet. In den Jahresdurchschnittsbeständen vollzieht sich diese Entwicklung mit entsprechender Verzögerung.

Im Kundenkreditgeschäft wird aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten kurzfristig noch von einem Rückgang der Nachfrage ausgegangen, mittelfristig wird der Neugeschäftspfad der Vorjahre wieder aufgenommen.

Die Entwicklung der Eigenanlagen ist weiterhin geprägt von der in 2020 begonnenen strategischen Neuausrichtung im Treasury. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Aufnahme weiterer Assetklassen zur Diversifizierung und dem Generieren von Mehrertrag durch Risikoübernahme.

Die nachfolgende Übersicht enthält eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommene Aufgliederung der erwarteten Gewinn- und Verlustrechnung des Planjahres auf Basis des Betriebsvergleichsschemas des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes:

Position (Werte in Mio. Euro) 31.12.2024
Zinsüberschuss 97,1
Provisionsüberschuss 38,1
Sonstiger ordentlicher Ertrag 1,1
Personalaufwand 47,5
Sachaufwand 28,5
Sonst. ordentlicher Aufwand 0,5
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge, Bewertung, Steuern und Neutrales Ergebnis 59,9

Für 2024 prognostiziert die Sparkasse eine konstante Entwicklung am Zinsmarkt. Auf Basis des Planungsstichtages 30.09.2023 wird von einer leicht inversen Zinsstruktur ausgegangen. Die Wirkung des Zinsertrages aus dem Aktivgeschäft und die gestiegenen Margen im Passivbereich führen langfristig zu einem sich verbessernden Zinsüberschuss. In den Jahren 2024 und 2025 wird aufgrund des steigenden Zinsaufwandes zunächst ein Rückgang und in den Folgejahren ein Anstieg prognostiziert. In 2024 wird ein Zinsüberschuss von 97,1 Mio. Euro bzw. 1,85 % der geplanten DBS von 5.244,3 Mio. Euro erwartet.

Zur weiteren Stärkung der Ertragslage wurden und werden kontinuierlich Maßnahmen zur Stabilisierung des Provisionsüberschusses ergriffen. In 2024 werden unter Berücksichtigung eines Puffers für Abweichungen gegenüber den Vertriebszielen vergleichbar zum Vorjahr 38,1 Mio. Euro eingeplant.

Die Entwicklung des Personalaufwandes berücksichtigt die Auswirkungen des Tarifabschlusses 2023 sowie Anpassungen aus aktuell nicht besetzten Stellen. Insgesamt wird in 2024 ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich höherer Personalaufwand in Höhe von 47,5 Mio. Euro erwartet.

Der Sachaufwand zeigt trotz Belastung aus Inflationseffekten und steigenden Umlagen eine stabile Entwicklung über den Planungshorizont. Das Auslaufen von Sondereffekten (z. B. Instandhaltungskosten und Fortbildungskosten sowie vorgezogene Zuführungen zum Sparkassenstützungsfonds) wirkt entlastend. Die Investitionen in unsere Standorte zur Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes, aus Anpassungen an die Arbeitsortflexibilisierung sowie im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten bleiben hoch und beeinflussen über Abschreibungen den Sachaufwand. Insgesamt wird in 2024 ein Sachaufwand in Höhe von 28,5 Mio. Euro erwartet.

Zusammengefasst führen diese Entwicklungen zu einem Anstieg der ordentlichen Aufwendungen von aktuell 70,2 Mio. Euro auf 76,4 Mio. Euro in 2024.

Die im Rahmen der aktuellen Strategie angestrebten Ziele werden mit dieser Planung weitgehend erreicht. Die langfristige Stärkung des Betriebsergebnisses bleibt dabei noch eine besondere Herausforderung.

Gemäß der Planung für 2024 ergibt sich ein rückläufiges Betriebsergebnis vor Bewertung von 1,14 % (59,9 Mio. Euro) der DBS nach 1,51 % (80,1 Mio. Euro) für 2023. Die Cost-Income-Ratio wird sich unter der Voraussetzung der dargestellten Entwicklungen von aktuell 46,5 auf 55,9 in 2024 verschlechtern und bis 2028 auf 54,7 stabilisieren. Die Cost-Income-Ratio für das reine Kundengeschäft wird sich von 43,4 auf 37,4 verbessern.

Trotz konstant angenommener Kapitalmarktzinsen wird in 2024 ein Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft von -4,2 Mio. Euro erwartet. Dieses resultiert weitestgehend aus möglichen Ausfällen von Emittenten. Für das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft rechnet die Sparkasse im Jahr 2024 mit einem rückläufigen Bewertungsaufwand i. H. v. - 6,1 Mio. Euro.

Das neutrale Ergebnis wird in 2024 mit -1,2 Mio. Euro erwartet.

Zusammengefasst wird in 2024 unter Berücksichtigung der Zuführungen zu den Vorsorgereserven ein Jahresergebnis auf Vorjahresniveau erreicht, die wirtschaftliche Eigenkapitalverzinsung vor Steuern liegt mit 11,5 % im Zielbereich oberhalb des strategischen Zielwertes von 10,0 %. Die ROE/CoE beträgt voraussichtlich 1,71 6.

Entsprechend unserer Kapitalplanung werden die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen stets erfüllt. Die Gesamtkapitalquote wird zum Jahresende 2024 mit 16,43 % prognostiziert, die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) mit 8,2 %.

Die Sparkasse Vorpommern geht für das Geschäftsjahr 2024 davon aus, dass aufgrund einer vorausschauenden Finanzplanung und der strategischen Liquiditätssteuerung die Zahlungsfähigkeit jederzeit gewährleistet sein wird. Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio) sollen oberhalb der internen Warnschwellen von 120,0 % (LCR) und 130,0 % (NSFR) stabilisiert werden.

Auf der Basis der detaillierten Planung zieht die Sparkasse das Fazit, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage weiterhin geordnet sein wird.

3.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Als Chancen und Risiken im Sinne dieses Absatzes werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven bzw. negativen Zielabweichung führen können.

Chancen ergeben sich bei einer frühzeitigen und schnellen Erholung der Wirtschaft. Risiken bestehen bei einer langanhaltenden Inflation aufgrund von Verknappungen oder erneuter Lieferengpässe. Eine weitere Einflussgröße stellen geopolitische Risiken wie eine weitere Eskalation des Ukraine-Krieges oder andere (politische, wirtschaftliche, pandemische oder gar weitere militärische) Turbulenzen dar.

6 Ab dem Jahr 2024 erfolgt eine Anpassung der Berechnung der Eigenkapitalkosten (CoE), bei der ökonomische Risikokosten berücksichtigt werden.

Die Prognose zur Entwicklung der Sparkasse Vorpommern ist ansonsten maßgeblich abhängig von der Entwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten. Besondere Risiken für die langfristige künftige Entwicklung des Zinsüberschusses der Sparkasse bestehen bei einer stark inversen Zinsstruktur oder einem niedrigen Zinsniveau mit negativen Auswirkungen auf die Marge von Einlagenprodukten sowie eingeschränkten Möglichkeiten zur Fristentransformation. Eine wesentliche Einflussgröße ist dabei die Struktur des Kredit- und Einlagengeschäftes.

Sofern sich die Bestände im Aktiv- und Passivgeschäft planmäßig entwickeln, würden sich aus einem erneut schnell steigenden Zinsniveau deutliche Risiken aus dem Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft ergeben. In Verbindung mit einer inversen Zinsstruktur stellen steigende Zinsen in den Folgejahren aktuell keine Chance dar.

Bei sinkenden Zinsen würden hingegen im Planungszeitraum sogar bessere Ergebnisse als im Plan-Szenario erzielt werden. Der wesentliche Grund dafür sind die in den Vorjahren abgeschlossenen Verwahrentgeltvereinbarungen.

Insgesamt kann daraus abgeleitet werden, dass neben dem Kredit-Neugeschäft die Entwicklung der Passiva und deren Zusammensetzung in verschiedenen Zins-Szenarien der entscheidende Hebel für den Erfolg der Sparkasse ist.

Ein besser als erwartet eintretender Konjunkturverlauf und ein stärkerer realer Einkommenszuwachs im Geschäftsgebiet können in der Folge zu einer positiven Planabweichung führen. Insbesondere die Bereiche Bauwirtschaft und Tourismus können von einer verstärkten Nachfrage profitieren. Die aus sinkender Arbeitslosigkeit resultierenden realen Einkommenszuwächse erhöhen die Binnenkonjunktur stärker als angenommen. Im Ergebnis einer derartigen Entwicklung können Zins- und Provisionsergebnis über den Erwartungen liegen.

Bei weiterhin steigenden Zinsen könnte die Nachfrage nach Wohneigentum noch stärker nachlassen. Bei nachhaltig sinkenden Immobilienpreisen ergibt sich die Gefahr von Sicherheitenabwertungen und wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Eigentümer.

Höher als geplant ausfallende Erfolge bei der Umschichtung von Kundeneinlagen in das Vermittlungsgeschäft führen darüber hinaus zu positiven Effekten auf den Provisionsüberschuss.

Ungeachtet dessen profitiert die Sparkasse Vorpommern weiterhin auch Dank der engen Beziehung zu den Menschen im Geschäftsgebiet von einem ausreichend hohen Mittelaufkommen der Kunden. Infolgedessen verfügt die Sparkasse Vorpommern nach Einschätzung des Vorstands über eine sehr gute Liquiditätsausstattung, von der auch in Zukunft ausgegangen werden kann.

Durch die aufgeführten Chancen können sich insgesamt positive Effekte für die Ertragslage ergeben. Hierdurch würden die strategischen Kennzahlen Betriebsergebnis vor Bewertung und wirtschaftliche Eigenkapitalverzinsung vor Steuern positiv beeinflusst.

Die Risiken liegen, neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren, hauptsächlich darin, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht so verläuft wie prognostiziert. Hieraus können sich negative Einflüsse auf die Zins- und Provisionserträge und auf das Bewertungsergebnis im Kundenkreditgeschäft ergeben.

Durch die aufgeführten Risiken können sich insgesamt negative Effekte für die Ertragslage ergeben. Hierdurch würden die strategischen Kennzahlen Betriebsergebnis vor Bewertung und wirtschaftliche Eigenkapitalverzinsung vor Steuern negativ beeinflusst.

Darüber hinaus besteht das Risiko einer wiederholten außergewöhnlichen Belastung des sonstigen Bewertungsergebnisses der Folgejahre durch wirtschaftliche Probleme einzelner Landesbanken.

Die Sparkasse Vorpommern sieht sich trotz des aktuellen Zinsumfeldes gut aufgestellt.

Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die deutsche Wirtschaft und auf die Kapitalmärkte sind weiterhin schwer abzuschätzen. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ebenfalls schwer absehbar. In der Folge kann es zu erheblichen negativen Abweichungen bei den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen kommen.

4 Risikobericht

4.1 Risikomanagementsystem

4.1.1 Grundlagen des Risikomanagementsystems

Basis des Risikomanagements in der Sparkasse Vorpommern bildet die Risikostrategie. Diese leitet sich unter Berücksichtigung der eingegangenen Risiken konsistent aus der übergreifenden Unternehmensstrategie ab.

Die Risikostrategie definiert als Grundlage für das Risikomanagement den stetigen Abgleich zwischen den Spannungsfeldern "Ertrag" und "Risiko". Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie zur Erzielung von Erträgen notwendig und gemäß Risikodeckungspotenzial tragbar sind.

Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses wird die strategische Ausrichtung überprüft und gegebenenfalls adjustiert. Es werden operative Ziele und Limite festgelegt, um die strategischen Vorgaben zu erreichen. Basis ist jeweils eine Analyse der aktuellen Ausgangssituation inklusive ganzheitlicher Risikoinventur.

Durch unser Risikomanagement stellen wir die Risikotragfähigkeit (RTF) zu jeder Zeit sicher. Die Sparkasse betrachtet zwei Perspektiven in ihrem Risikotragfähigkeitskonzept: eine normative Perspektive und eine ökonomische Perspektive.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen.

Die ökonomische Perspektive dient der langfristigen Sicherung der Substanz des Instituts und dem Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht. Die Messung und Steuerung der Risiken erfolgt dabei in der wertorientierten Sichtweise. Das wertorientierte Risiko wird definiert als Verlust, d. h. als Quantilswert der Wertänderungsverteilung (erwarteter und unerwarteter Verlust) auf einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Sofern erwartete Verluste jedoch bereits im Risikodeckungspotenzial berücksichtigt wurden, wird der Quantilswert um den erwarteten Verlust gemindert und nur der unerwartete Verlust im Risiko angesetzt (betrifft operationelles Risiko).

4.1.2 Organisation des Risikomanagements

Im Rahmen des Risikomanagements hat die Sparkasse Systeme zur regelmäßigen Erkennung, Beurteilung, Berichterstattung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation aller Verlust- oder Schadensgefahren installiert. Darüber hinaus wurden Kontrollverfahren eingerichtet.

Das Risikomanagementsystem umfasst grundsätzlich alle Risiken der Sparkasse und gewährleistet eine Ertrags- und Risikoüberwachung. Die laufende Risikoüberwachung erfolgt über ein Berichts -, Limit-, und Kontrollsystem.

Durch die installierten Überwachungs- und Steuerungsinstrumente wird sichergestellt, dass auch kurzfristig auf Veränderungen der Rahmenbedingungen reagiert werden kann. Hervorzuheben sind hier die installierten Verfahren zur Risikofrüherkennung.

Die internen Kontrollverfahren bestehen aus dem internen Kontrollsystem (prozessabhängig) und der Internen Revision (prozessunabhängig).

Das interne Kontrollsystem umfasst insbesondere Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie die Risikocontrolling- und die Compliance- Funktion.

Die Risikocontrolling-Funktion unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken.

Die MaRisk-Compliance-Funktion verfolgt das Ziel, auf die Einhaltung solcher rechtlichen Vorgaben hinzuwirken, deren Nichteinhaltung zu einer Vermögensgefährdung der Sparkasse führen kann.

Die Aufgabe der Internen Revision besteht darin, risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse zu prüfen und zu beurteilen, unabhängig davon, ob diese ausgelagert sind oder nicht.

4.1.3 Risikoinventur / Risikokonzentrationen

Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risiko- und Ertragskonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien.

Bei der aktuellen Inventur 2023 konnten unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung die Risikoarten Marktpreisrisiken, Adressenrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken als wesentlich bestätigt werden. Die bereits in den Vorjahren vorgenommene erhöhte Betrachtungstiefe in den Bereichen Provisionsrisiken und Kostenrisiken führte weiterhin zur Einstufung als unwesentliches Risiko.

Die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) wurde gegenüber den Vorjahren weiter intensiviert und im Rahmen einer strategischen Inventur mit einem langfristigen Betrachtungshorizont analysiert. Im Ergebnis führte die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in keiner Risikoart zu einer geänderten Einstufung der Wesentlichkeit. Die identifizierten Auswirkungen können mit den bestehenden Risikomessmethoden ausreichend erfasst werden.

Unter Risikokonzentrationen werden neben Risikopositionen, die allein aufgrund ihrer Größe eine Risikokonzentration darstellen ("Klumpenrisiko"), auch sogenannte Intra- und Inter-Risikokonzentrationen (Gleichlauf von Risikopositionen innerhalb einer Risikoart bzw. über verschiedene Risikoarten hinweg) verstanden.

Mit einem klaren Bekenntnis zum Kundengeschäft in der Region sowie dem Gedanken des Verbundes der Sparkassenorganisation finden sich auch für die Sparkasse Vorpommern bereits Konzentrationen allein aus dem Geschäftsmodell. Die Grundlagen dafür bilden bereits die gesetzlichen Vorgaben des SpkG M-V (Regionalprinzip) sowie der SpkVO M-V (Verbundprinzip). Erst durch die bewusste Konzentration auf das Kerngeschäft werden notwendiges Expertenwissen und entsprechende Größeneffekte für eine ausreichende Risikobeurteilung und Risikosteuerung erreicht.

Die Konzentration auf das Kundengeschäft wird als grundsätzliche Konzentration, jedoch nicht als Risikokonzentration betrachtet.

Das Risikoprofil der Sparkasse Vorpommern ist beeinflusst von folgenden Risikokonzentrationen:

Inter-Risikokonzentration Ausprägung
geografische Konzentration des Geschäftsgebietes demografische Entwicklung, Abhängigkeit vom Tourismus
Konzentrationen bei den Landesbanken Aktuell im Bestand: Norddeutsche Landesbank, Deka-Bank, Landesbank Baden-Württemberg, Hessische Landesbank, Bayerische Landesbank, Landesbank Saar
Intra-Risikokonzentration Ausprägung
Konzentration auf wenige Assetklassen primär zinssensitives Geschäftsvolumen

Die im letzten Jahr bestehende Intra-Risikokonzentration "Beteiligungen" wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Beteiligungshöhen und der vollständigen Wertberichtigung des vormals wesentlichsten Postens Norddeutsche Landesbank nicht mehr als Risikokonzentration eingestuft.

Die Risikokonzentrationen sowie weitere Erkenntnisse aus der Analyse zur Ausgangssituation und der Risikoinventur werden in den Stresstests der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt.

4.1.4 Risikotragfähigkeitskonzept

Der Risikoappetit drückt die Risikoneigung bei Entscheidungen unter Unsicherheit aus. Er wird in der Sparkasse Vorpommern durch eine aus Sicht des Vorstands überwiegend konservative Grundausrichtung bestimmt, die sich insbesondere in der Allokation des ökonomischen Risikodeckungspotenzials niederschlägt. Die praktische Umsetzung erfolgt quantitativ über die Festlegung von Risikolimiten und strategischen Warnschwellen.

Bei der Ermittlung und Überwachung der Risikotragfähigkeit werden mindestens alle im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risikokategorien und Risiko-/Ertragskonzentrationen berücksichtigt. Die Art der Einbeziehung kann sich in den beiden Perspektiven voneinander unterscheiden.

Teilweise bewusst genutzte Diversifikationseffekte zwischen den Risikoarten werden aus Vorsichtsgründen nicht risikomindernd berücksichtigt. Zur Abbildung des Gesamtrisikos erfolgt daher eine Aufaddierung der einbezogenen Risikoarten sowie der einzelnen Risikokategorien. Innerhalb der Risikokategorien bestehen ungeachtet dessen Diversifikations- und Korrelationseffekte zwischen einzelnen Risikofaktoren (z. B. Sicherheiten und Branchen innerhalb der Adressenrisiken im Kundengeschäft) und kompensierende Wirkungen aus den einzelnen Positionen (z. B. Abschreibung bei einem Wertpapier und Zuschreibung bei einem anderen Wertpapier).

4.2 Normative Risikotragfähigkeit

In der normativen Perspektive (Kapitalplanung) werden die aufsichtsrechtlich ermittelten Risiken dem zur Verfügung stehenden bilanziellen Kapital (Eigenmittel) gegenübergestellt.

Die Gesamtkapitalquote muss unter Berücksichtigung der SREP-Anforderungen, der SREP-Eigenmittelempfehlung, des Kapitalerhaltungspuffers, des antizyklischen Kapitalpuffers sowie des sektoralen Systemrisikopuffers mindestens 13,8 % betragen. Zur Abdeckung unerwarteter Kapitalbelastungen wird strategisch eine interne Zielquote von mind. 14,5 % (Gelb-Grenze) bzw. 14,0 % (Rot-Grenze) angestrebt (Management-Puffer).

Im Plan-Szenario sind die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen im gesamten Planungszeitraum 2024 - 2028 erfüllt.

Im adversen Stress-Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs wären die weichen Kapitalanforderungen ab 2025 nicht mehr erfüllt. Es wären strategische Weichenstellungen wie zum Beispiel die Reduzierung von Geschäftsbereichen mit schlechtem Chancen-Risiko-Profil erforderlich.

Aus den Szenarien sind bezogen auf die Kennzahlen "Großkreditgrenze", "Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)" sowie "Verschuldungsquote (LR)" keine Steuerungsimpulse abzuleiten.

4.3 Ökonomische Risikotragfähigkeit

In der ökonomischen Perspektive erfolgt eine Ableitung des Risikodeckungspotenzials unabhängig von den Bilanzierungskonventionen in der externen Rechnungslegung.

Die als wesentlich identifizierten Risiken sind konsistent zur Definition des Risikodeckungspotenzials barwertig zu beurteilen bzw. zu messen. Die Risikoquantifizierung erfolgt mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % zum aktuellen Stichtag für einen Risikohorizont von 1 Jahr (rollierend), d. h. auf Basis von Parametern die eine 1-Jahres-Wirkung widerspiegeln.

4.3.1 Risiko-Szenario

Mit dem Risikodeckungspotenzial ergibt sich eine Obergrenze der für die Limitierung zur Verfügung stehenden Vermögenswerte, die auf die Einzelrisikolimite verteilt werden können. Die Festlegung von Limiten erfolgt ausschließlich im steuerungsrelevanten Risiko-Szenario.

Der Anteil des Risikodeckungspotenzials, der auf Basis des Risikoappetits des Vorstands zur Risikoabdeckung zur Verfügung gestellt wird, bildet das RTF-Limit. Die Differenz zwischen gesamtem Risikodeckungspotenzial und dem RTF-Limit wird als freies Risikodeckungspotenzial bezeichnet.

Das freie RDP kann sich durch zins- oder strukturbedingte Schwankungen des Risikodeckungspotenzials erhöhen oder verringern, es darf jedoch nie negativ werden. Um bei einer Verringerung des freien Risikodeckungspotenzials frühzeitig reagieren zu können, zeigt die Reaktionsgrenze als Frühwarnschwelle ein Absinken des Risikodeckungspotenzials unter ein definiertes Niveau an.

Die Kennzahlen der ökonomischen Risikotragfähigkeit stellen sich im Risiko-Szenario per 31.12.2023 wie folgt dar:

Position Wert in Mio. Euro
Gesamtes Risikodeckungspotenzial 620,3
Reaktionsgrenze 480,0
RTF-Limit 450,0
Eingesetztes Risikodeckungspotenzial (Limite) 375,0
Inanspruchnahme eingesetztes Risikodeckungspotenzial 286,4
davon für:
Marktpreisrisiken 177,6
darunter: Zinsänderungsrisiken 96,6
darunter: Spreadrisiken 56,0
darunter: Aktienkursrisiken 3,8
darunter: Immobilienrisiken 21,2
Adressenrisiken 51,6
darunter: Kundengeschäft 27,4
darunter: Eigengeschäft 12,7
darunter: Beteiligungen 11,5
Liquiditätsrisiken 30,7
Operationelle Risiken 26,5
Freies Risikodeckungspotenzial 170,3

Ergänzt werden die festgelegten Risikolimitierungen durch ein System aus zusätzlich definierten Limiten und Warnschwellen sowie Beobachtungswerten außerhalb der Berechnungen zur Risikotragfähigkeit, um frühzeitig auf mögliche unerwartete Risikoausweitungen reagieren zu können.

4.3.2 Stress-Szenarien

In Stress-Szenarien wird die Anfälligkeit gegenüber außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen analysiert. Sie sollen dazu beitragen, ein möglichst genaues und vollständiges Bild vom Risikoprofil, insbesondere der Wirkungszusammenhänge, zu bekommen.

In der Sparkasse Vorpommern kommen neben Sensitivitätsanalysen, bei denen aufbauend auf dem Ansatz des Risiko-Szenarios für jedes als wesentlich identifizierte Risiko eine isolierte Variation einer außergewöhnlichen Belastung erfolgt, insbesondere Szenarioanalysen zum Einsatz.

Je nach Intention der zu simulierenden Szenarien werden Variationen aller "betroffenen" Risiken vorgenommen. Es handelt sich um außergewöhnliche und in der Regel mehrere Risiken betreffende Ereignisse, die auf historischen Beobachtungen und / oder hypothetischen (aber möglichen) Variationen basieren. Mit Blick auf die strategische Ausrichtung sowie unter Wertung der Analyse der Ausgangssituation wurden Szenarioanalysen zu den Themen "Schwerer konjunktureller Abschwung", "Stagflation", "Markt- und Liquiditätskrise", "Immobilienkrise", "Einbruch Tourismus" sowie ein "Nachhaltigkeitsszenario" ausgearbeitet.

Ergänzend wurden zwei inverse Stresstests simuliert. Dabei wird untersucht, welche Ereignisse das Institut in seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten.

Auf Basis der Berechnungen zum 30.09.2023 hat die Sensitivitätsanalyse zum Marktpreisrisiko, gefolgt vom Adressenrisiko, im Vergleich zu den Sensitivitätsanalysen der anderen wesentlichen Risiken die höchste Auswirkung. In allen Fällen verbleibt freies Risikodeckungspotenzial (Minimum: 146,7 Mio. Euro).

Von den Szenarioanalysen erwies sich das Szenario "Markt- und Liquiditätskrise" als das schwerwiegendste. Zur Abdeckung dieses Szenarios sind 182,4 Mio. Euro des Risikodeckungspotenzials in Höhe von 556,2 Mio. Euro notwendig (33 %). In allen Fällen verbleibt freies Risikodeckungspotenzial (Minimum: 373,8 Mio. Euro).

Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass die aufgezeigten Sensitivitätstests und die Szenarioanalysen weder unternehmensgefährdende Entwicklungen aufzeigen, noch die Beständigkeit des Geschäftsmodells in Frage stellen.

4.4 Berichtswesen

Der Vorstand verschafft sich regelmäßig und anlassbezogen durch das installierte Berichtssystem einen Überblick über die aktuelle Risikosituation der Sparkasse.

Die Risikolage wird vierteljährlich in einem Risikoreport dokumentiert. Der Verwaltungsrat und insbesondere der Risikoausschuss des Verwaltungsrates werden vierteljährlich auf Basis der Risikoreports über die Risikosituation der Sparkasse informiert.

Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Gesamtvorstand, den jeweiligen Verantwortlichen und der Internen Revision unverzüglich im Rahmen einer Ad-hoc-Berichterstattung zugeleitet. Hierzu zählen insbesondere Überschreitungen von Limiten und Warnschwellen auf Portfolioebene. Ad-hoc-Berichterstattungen dienen dazu, kurzfristig Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten zu können.

4.5 Wesentliche, zum Bilanzstichtag wirksam werdende Änderungen

Die wesentliche Änderung im Risikomanagement gegenüber dem Vorjahr betraf die Umstellung der ökonomischen Risikotragfähigkeit auf die Standardverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme (SR). Aus diesem Grund wird in den folgenden Abschnitten auf einen Vorjahresvergleich verzichtet.

4.6 Risiken

4.6.1 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Nach Wertung im Rahmen der Risikoinventur werden in der Sparkasse Vorpommern insbesondere das Adressenrisiko im Kundenkreditgeschäft, im Eigengeschäft sowie das Beteiligungsrisiko als Bestimmungsfaktor des Adressenrisikos gesehen.

Die Ratingstruktur stellt sich zum Stichtag 31.12.2023 wie folgt dar:

Ausfallwahrscheinlichkeiten Anteil in % des Teilportfolios
Kundenkreditgeschäft: bis 3,0 % (Ratingklassen 1 - 10) 95,8
> 3,0 % bis 45,0 % (Ratingklassen 11 - 15) 2,3
ausgefallen 1,9
ungeratet 0,0
insgesamt 100,0
Sonstiges Kreditgeschäft: bis 0,4 % (Investment-Grade) 97,9
> 0,4 % bis 45,0 % (Speculative-Grade) 2,0
ausgefallen 0,0
ungeratet 0,1
insgesamt 100,0

Wesentliche Bausteine des Risikomanagements im Kundenkreditgeschäft sind die Sparkassen-Ratingsysteme und die risikoadjustierte Bepreisung zur Abdeckung der erwarteten und unerwarteten Kreditrisiken.

Das Risikomanagementsystem im Adressenrisiko zielt insbesondere auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditgeschäft. Die Überwachung und Steuerung der Risikokonzentrationen wird neben der Bewertung im Rahmen der Risikoinventur insbesondere durch Struktur- und Szenarioanalysen im Rahmen des Berichtswesens sowie durch Limitierungen auf Einzelgeschäfts- und auf Portfolioebene gewährleistet.

Die strategischen Limitierungen auf Portfolioebene begrenzen den Zuwachs der Kreditnehmer (ohne Kommunalkunden) mit einem Obligo über 2,0 Mio. Euro (ab 2024: 5,0 Mio. Euro) oder einem Blankovolumen über 1,0 Mio. Euro (ab 2024: 2,0 Mio. Euro). Darüber hinaus wird im Bereich höherer Risiken die Entwicklung ungedeckter Kreditanteile überwacht. Die besonderen Risiken aus Bauträgerfinanzierungen sowie aus Objektfinanzierungen großer Investoren werden durch separate strategische Limite (strategisches Limit "Blankovolumen Bauträger" sowie "Blankovolumen Finanzinvestoren") begrenzt.

Der Besonderheit von ESG-Risiken wird über weitere Portfoliolimite Rechnung getragen. Im Kundenkreditgeschäft wird der Anteil gewerblicher Kredite sowie Branchen mit erhöhten und hohen Nachhaltigkeitsrisiken limitiert. Im Eigengeschäft gelten Mindestanforderungen für das ESG- Durchschnittsrating im Treasury-Portfolio.

Der Risikobegrenzung auf Einzelgeschäftsebene dienen neben Limitierungen auch ein von Ratings und Größenklassen abhängiges Kreditentscheidungs- und Votierungssystem sowie die Hereinnahme von Sicherheiten und Konsortialbeteiligungen.

Eine sogenannte Watchlist auf Basis von definierten Negativmerkmalen dient der Früherkennung von Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft.

Die Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft werden in der normativen Perspektive als "Bewertungsergebnis Kundenkreditgeschäft" gemessen. Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse besteht. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür sind die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, das Zahlungsverhalten des Kunden sowie die Bewertung der Sicherheiten.

Über die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen wird per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und gegebenenfalls daraus resultierende Anpassungen. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB.

Prognose- und Szenarioanalysen für das Bewertungsergebnis im Kundenkreditgeschäft und wertorientierte Risikoanalysen werden mit Hilfe des Kreditportfoliomodells "CreditPortfolioView" (CPV) auf Basis des ausfallgefährdeten Forderungsbestandes ermittelt. Wesentliche Parameter in diesem Modell sind die Migrations- und Ausfallwahrscheinlichkeiten entsprechend der Sparkassen-Ratingsysteme (S Rating und Risikosysteme GmbH) sowie als institutsspezifisch erkannte Einbringungs- und Verwertungsquoten.

Im Risiko-Szenario der ökonomischen Perspektive werden auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr für die Sparkasse Vorpommern zum Jahresultimo 2023 Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft in Höhe von 27,4 Mio. Euro gesehen.

Die Eigenanlagen der Sparkasse werden nach der Neustrukturierung der Abteilung Treasury in 2020 breiter aufgestellt. Das im Rahmen des Strategieprozesses entwickelte Zielbild beinhaltet eine Diversifizierung über verschiedene Anlageklassen.

Die Sparkasse Vorpommern hat in 2023 den Neu-Produkt-Prozess "Swaptions" gestartet. Weitere Produkteinführungen sind in den Folgejahren geplant.

Anlagen in Aktien und Immobilien erfolgen nur innerhalb von Investmentfonds als Bestandteil des Masterfonds. Hier ist insbesondere das Risikomanagement zum Marktpreisrisiko relevant.

Durch die Festlegung von Emittenten- und Kontrahentenlimiten soll eine breite Streuung gefördert und die Risikokonzentration begrenzt werden. Maßgeblich für die Risikoüberwachung sind die Ergebnisse der internen Risikoklassifizierung, welche unter anderem auch externe Ratings, Ergebnisse aus Analysen der Pfandbriefdeckungswerte, eigene Risikoeinschätzungen und geschäftspolitische Einflüsse berücksichtigen. Die Risikofrüherkennung wird außerdem durch die tägliche Marktbeobachtung ergänzt.

Die Adressenrisiken im Eigengeschäft wirken in der normativen Perspektive im "Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft".

Für die Ermittlung der Adressenrisiken für Eigenanlagen wird ebenfalls das Kreditportfoliomodell "CreditPortfolioView" (CPV) herangezogen. Wesentliche Parameter sind die Migrations- und Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie die Recovery-Rates.

Im Risiko-Szenario der ökonomischen Perspektive werden auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr für die Sparkasse Vorpommern zum Jahresultimo 2023 Adressenrisiken im Eigengeschäft in Höhe von 12,7 Mio. Euro gesehen.

Beteiligungen werden aus strategischem Zweck, insbesondere zur Stärkung des Haftungsverbundes sowie vor dem Hintergrund der Erweiterung des Geschäftsmodells eingegangen und sind damit in der Regel nicht in reiner Gewinnerzielungsabsicht begründet. Beteiligungen mit Gewinnerzielungsabsicht sind darüber hinaus nur vorgesehen, wenn sie zur Stärkung des originären Sparkassengeschäfts beitragen (z. B. im Immobiliengeschäft).

Der Erwerb, die Veränderung und die Veräußerung von Beteiligungen erfolgen durch Beschluss des Gesamtvorstandes und grundsätzlich nach Zustimmung des Verwaltungsrates. Neben der Berichterstattung im Risikoreporting wird mindestens einmal jährlich dem Vorstand ein Beteiligungsbericht übermittelt, der Aufschluss über die bestehenden Beteiligungen, deren Entwicklung, Bewertungsmaßnahmen sowie die vorhandenen Risiken gibt. Der Vorstand berichtet einmal jährlich dem Verwaltungsrat.

In der normativen Perspektive sind Beteiligungsrisiken dem "Sonstigen Bewertungsergebnis" zugeordnet.

Im Risiko-Szenario der ökonomischen Perspektive werden auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr für die Sparkasse Vorpommern zum Jahresultimo 2023 Adressenrisiken aus Beteiligungen in Höhe von 11,5 Mio. Euro gesehen. Für Verbundbeteiligungen wird der Risikowert mit Standardparametern ermittelt, die auf externen Expertenschätzungen beruhen. Für alle weiteren Beteiligungen erfolgt eine interne Schätzung.

4.6.2 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als ein Verlust einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Als Risikofaktoren gelten hier Zinsen, Spreads, Aktienkurse sowie Marktwerte von Immobilien.

Bei Optionen wird unterschieden nach expliziten und impliziten Optionen. Diese werden jeweils bei der Ermittlung innerhalb der betroffenen Risikokategorien berücksichtigt.

Nach Wertung im Rahmen der Risikoinventur werden in der Sparkasse Vorpommern insbesondere das Zinsänderungsrisiko, das Spreadrisiko, das Aktienrisiko und das Immobilienrisiko als Bestimmungsfaktoren des Marktpreisrisikos gesehen.

Mit Verweis auf die Regelung in Art. 94 CRR ordnet sich die Sparkasse Vorpommern als Institut mit Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang ein. Geschäfte im Handelsbuch zur Erzielung von Handelserfolgen werden nicht getätigt. Handelsgeschäfte im Anlagebuch dienen vorrangig dem Zweck, freie Mittel, die nicht im Kundenkreditgeschäft ausgereicht werden können, unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten zu investieren.

Derivative Finanzgeschäfte werden innerhalb von Fondsvermögen und dort ausschließlich zur Risikosteuerung im Rahmen des Fondsmandats zugelassen. Darüber hinaus stehen zur derivativen Steuerung des Zinsbuches im Rahmen der integrierten Zinsbuchsteuerung Zins-Swaps zur Verfügung.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung von Marktpreisrisiken betrachtet. Diese kann sich dabei sowohl auf geringere Erträge als geplant als auch auf ein schlechteres Bewertungsergebnis beziehen.

Zur Berechnung der Marktpreisrisiken in der ökonomischen Perspektive kommt jeweils ein Varianz- Kovarianz-Ansatz zur Anwendung.

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

Für das Anlagebuch setzt die Sparkasse eine gesamtbankbezogene, integrierte Zinsbuchsteuerung ein. Dabei wird eine langfristige, weitgehend passive, benchmarkorientierte Strategie umgesetzt.

Die Benchmark wird jährlich festgelegt und basiert auf der Struktur gleitender Durchschnitte von 10 Jahren. Die Einhaltung der Benchmark wird über ein RRK-Abweichungslimit 7 von max. 15 % überwacht. Bei Limitüberschreitungen werden im Anlageausschuss der Sparkasse Vorschläge für die weitere Vorgehensweise erarbeitet.

Im Risiko-Szenario der ökonomischen Perspektive werden auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr für die Sparkasse Vorpommern zum Jahresultimo 2023 Zinsänderungsrisiken in Höhe von 96,6 Mio. Euro gesehen.

Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden.

Im Risiko-Szenario der ökonomischen Perspektive werden auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr für die Sparkasse Vorpommern zum Jahresultimo 2023 Spreadrisiken in Höhe von 56,0 Mio. Euro gesehen.

Das Marktpreisrisiko aus Aktien wird definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt.

Im Risiko-Szenario der ökonomischen Perspektive werden auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr für die Sparkasse Vorpommern zum Jahresultimo 2023 Aktienrisiken in Höhe von 3,8 Mio. Euro gesehen.

Das Marktpreisrisiko aus Immobilien wird definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Marktwerten von Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

Im Risiko-Szenario der ökonomischen Perspektive werden auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr für die Sparkasse Vorpommern zum Jahresultimo 2023 Immobilienrisiken in Höhe von 21,2 Mio. Euro gesehen.

Die Risikofrüherkennung erfolgt auf der Basis von Zinsbuchanalysen und monatlichen Berichterstattungen des Anlageausschusses. Im Rahmen der handelsrechtlichen Betrachtung kommen unterjährige Erfolgs- und Szenariorechnungen zum Zinsüberschuss und für das Bewertungsergebnis Wertpapiere zum Einsatz. Darüber hinaus werden Spread- und Ratingveränderungen von Emittenten sowie die Entwicklung von Indizes überwacht. Im Bereich der Fondsanlagen erfolgt ein kennzahlenbasiertes Controlling. Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung ergänzen die Verfahren zur Risikofrüherkennung.

4.6.3 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Es umfasst in beiden Ausprägungen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und / oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachkommen zu können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko ist unabhängig von der Betrachtung in der normativen bzw. ökonomischen Perspektive.

7 RRK = Risk-Return-Kennzahl

Das Refinanzierungsrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf die Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungsrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus einer Schwankung des Liquiditätsbeitrages, der im ökonomischen Risikodeckungspotenzial berücksichtigt wird. Die Quantifizierung erfolgt über den Liquidity Value at Risk (LVaR). Der LVaR gibt das wertorientierte Refinanzierungsrisiko des festgelegten Refinanzierungsgeschäftsportfolios für ein Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr wieder. Die Risikomessung erfolgt auf Basis eines Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Zum Jahresultimo 2023 werden Risiken in Höhe von 30,7 Mio. Euro gesehen.

Die Ausgestaltung des Liquiditätsmanagements ist geprägt durch die breit aufgestellte Kundenstruktur, den hohen Anteil an gut liquidierbaren Wertpapieren und die ausgewogene Cashflow- Struktur im Rahmen der strategischen Zinsbuchsteuerung. Darüber hinaus stehen weitere Maßnahmen und Kanäle, insbesondere die Sparkassen-Finanzgruppe als leistungsfähiger Liquiditätsverbund, zur Versorgung mit Liquidität zur Verfügung.

Die operative Liquiditätssteuerung dient der Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsbereitschaft durch Optimierung der Liquidität unter Beachtung von Risiko- und Ertragswirkungen auf kurzfristige Sicht bis zu einem Monat. Daneben wird in der strategischen Liquiditätssteuerung die zukünftige Zahlungsfähigkeit auf Basis von Stress-Szenarien sichergestellt.

Regelungen zur Risikofrüherkennung sind in Form definierter Schwellenwerte, Marktbeobachtungen sowie Szenarioanalysen festgelegt.

4.6.4 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko ist die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten.

Eine Analyse der Ursachen und die Erarbeitung von Gegensteuerungsmaßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit des OR-Verantwortlichen mit den entsprechenden Fachbereichen.

Hierzu führt die Sparkasse eine Schadensfalldatenbank, welche die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Erfassung, Dokumentation und Auswertung erfüllt und darüber hinaus betriebswirtschaftlich sinnvolle Angaben zu den einzelnen Schadensfällen sammelt. Sie bildet die Basis für den Steuerungsprozess im Bereich operationeller Risiken.

Die Früherkennung von Risiken wird insbesondere durch die laufende Erfassung, Beurteilung und Limitanrechnung eingetretener Schadensfälle sowie die Beurteilung wesentlicher operationeller Risiken (Szenario-Betrachtungen) im Rahmen der Risikoinventur sichergestellt. Darüber hinaus entstehen aus der Teilnahme am Datenpooling (inklusive Zugriff auf Pooldaten) und der Berichtsauswertung im Rahmen der Dienstleistersteuerung Impulse zur Früherkennung.

Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur des Risikohandbuches werden wesentliche operationelle Risiken identifiziert und beurteilt sowie an den Vorstand berichtet.

In der normativen Perspektive entfalten schlagend werdende Risiken eine GuV-Wirkung.

Die Quantifizierung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive erfolgt mittels des VaR-basierten OpRisk-Schätzverfahrens der S Rating und Risikosysteme GmbH. Der Barwert der erwarteten operationellen Schäden wird dabei als Abzugsgröße des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt. Im Risiko werden unerwartete Verluste abgebildet.

Im Risiko-Szenario der ökonomischen Perspektive werden auf der Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr für die Sparkasse Vorpommern zum Jahresultimo 2023 operationelle Risiken in Höhe von 26,5 Mio. Euro gesehen.

4.7 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Sparkasse Vorpommern hat Risikosteuerungsprozesse installiert, die dem Umfang, der Komplexität sowie dem Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten entsprechen. Mit einem System von Risikolimiten, ergänzt durch weitere Limite sowie Systeme zur Risikofrüherkennung, wird die Risikotragfähigkeit sichergestellt. Diese war im Jahr 2023 jederzeit gegeben.

Vor dem Hintergrund der bestehenden Risikomanagementsysteme und unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorsorgereserven wird die Risikolage insgesamt als vertretbar eingeschätzt.

Für die künftige Entwicklung der Sparkasse Vorpommern werden aus der Geschäftstätigkeit, dem Jahresabschluss 2023 sowie über die Ergebnisse der jährlichen Stresstests hinaus keine Risiken gesehen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Insgesamt zeigen sich für die Sparkasse Vorpommern keine bestandsgefährdenden Risiken.

 

Greifswald, 31.05.2024

Sparkasse Vorpommern

Der Vorstand

Ulrich Wolff

Thomas Metzke

- Auszug/Beschlussfassungen -

Niederschrift über das Ergebnis der Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Vorpommern vom 27.06.2024

Top 4 Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Vorpommern

Beschlussfassungen gemäß § 8 Abs. 2 SpkG M-V

TOP 4.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Sparkasse Vorpommern für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 SpkG M-V

Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Sparkasse Vorpommern mit einer Bilanzsumme von 5.316.458.339,35 € und einem Jahresüberschuss von 1.124.874,17 € wird festgestellt.

TOP 4.3 Verwendung des Bilanzgewinns der Sparkasse Vorpommern gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 SpkG M-V

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 einstimmig den Verzicht auf eine Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2023 beschlossen.

Nunmehr beschließt der Verwaltungsrat, dass der Bilanzgewinn 2023 der Sparkasse Vorpommern in Höhe von 1.124.874,17 € in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt wird.

 

F.d. R.d.A. Greifswald, 27.06.2024

Der Vorstand

Ulrich Wolff

Thomas Metzke

Der Jahresabschluss ist durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Vorpommern in seiner Sitzung am 27.06.2024 festgestellt worden.

 

Greifswald, 27.06.2024

Der Vorstand

Ulrich Wolff

Thomas Metzke

DNK-Erklärung 2023

zur Nutzung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes

Sparkasse Vorpommern

Leistungsindikatoren-Set EFFAS
Kontakt Sparkasse Vorpommern
Anstalt des öffentlichen Rechts
Peter Sievers
Vorstandsstab
An der Sparkasse 1
17489 Greifswald
Deutschland
03834 557-1583
peter.sievers@spk-vorpommern.de

erstellt nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Leistungsindikatoren-Set

Die Erklärung wurde nach folgenden Berichtsstandards verfasst: EFFAS

Berichtspflicht:

erstellt nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR- Richtlinie- Umsetzungsgesetz.

Inhaltsübersicht

Allgemeines

Allgemeine Informationen

KRITERIEN 1-10: NACHHALTIGKEITSKONZEPT

Strategie

1. Strategische Analyse und Maßnahmen

2. Wesentlichkeit

3. Ziele

4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Prozessmanagement

5. Verantwortung

6. Regeln und Prozesse

7. Kontrolle

Leistungsindikatoren (5-7)

8. Anreizsysteme

Leistungsindikatoren (8)

9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Leistungsindikatoren (9)

10. Innovations- und Produktmanagement

Leistungsindikatoren (10)

KRITERIEN 11-20: NACHHALTIGKEITSASPEKTE

Umwelt

11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

12. Ressourcenmanagement

Leistungsindikatoren (11-12)

13. Klimarelevante Emissionen

Leistungsindikatoren (13)

Berichterstattung zur EU-Taxonomie

Gesellschaft

14. Arbeitnehmerrechte

15. Chancengerechtigkeit

16. Qualifizierung

Leistungsindikatoren (14-16)

17. Menschenrechte

Leistungsindikatoren (17)

18. Gemeinwesen

Leistungsindikatoren (18)

19. Politische Einflussnahme

Leistungsindikatoren (19)

20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Leistungsindikatoren (20)

ANHANG

Stand: 2023, Quelle: Unternehmensangaben. Die Haftung für die Angaben liegt beim berichtenden Unternehmen.

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Allgemeines

Allgemeine Informationen

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Sparkasse Vorpommern mit Sitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreibt als öffentlich-rechtliches Universalkreditinstitut Bankgeschäfte mit privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen. Träger der Sparkasse ist der "Zweckverband für die Sparkasse Vorpommern". Das Geschäftsgebiet umfasst den Landkreis Vorpommern-Rügen und Teile des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Die Durchschnittsbilanzsumme betrug im Berichtsjahr ca. 5,3 Mrd. Euro.

Die ländliche Prägung und die dünne Besiedlung großer Teile des Geschäftsgebietes führen zu einer besonderen Bedeutung der "Kundennähe", die uns sehr am Herzen liegt. Mit unserer regionalen Verankerung, unserer gemeinwohlorientierten Geschäftsphilosophie, unserem werthaltigen Produktangebot und unserem gesellschaftlichen Engagement sind wir selbst fester Bestandteil der Region.

Die Sparkasse ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und über diesen an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes ist die Sparkasse Teil des Sicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation. Das überregionale Sicherungssystem gewährleistet, dass die Einlagen der Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung und auch das Institut selbst geschützt sind. Zum Bilanzstichtag hatte die Sparkasse Vorpommern 613 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende und Vorstand). Sie ist mit 33 personenbesetzten Niederlassungen sowie mit 44 SB-Standorten in ihrem Geschäftsgebiet präsent.

* Im Folgenden wird bei Aufgaben-, Berufs-, Funktionsbezeichnungen o. ä. aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet; selbstverständlich beziehen sich die Aussagen ohne jegliche Wertung auf alle Geschlechter.

KRITERIEN 1-10:

NACHHALTIGKEITSKONZEPT

Kriterien 1-4 zu STRATEGIE

1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Die Sparkasse Vorpommern ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Zentraler Auftrag war schon bei der Gründung der Rechtsvorgänger vor über 190 Jahren die Gemeinwohlförderung im Geschäftsgebiet. Dieser wichtige Grundsatz ist heute im Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern als öffentlicher Auftrag fixiert. Kernaufgaben der Sparkasse sind die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand, die Stärkung der Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger und die Förderung der Entwicklung der Region - durchaus nachhaltigkeitsrelevante Zielsetzungen.

Unser Bekenntnis zur Nachhaltigkeit haben wir erstmals 2019 in unserem Unternehmensleitbild fixiert. Das Leitbild beschreibt heute unsere Vision, unsere Mission und unsere Werte. In unserer Mission haben wir formuliert: "Durch nachhaltiges Wirtschaften leisten wir unseren Beitrag für eine sichere und bessere Zukunft".

Innerhalb der Strategien werden nachhaltigkeitsrelevante Belange in verschiedenen Teilstrategien aufgenommen und mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Um übergreifende Nachhaltigkeitsaspekte konkreter fixieren zu können, haben wir im jährlich durchzuführenden Strategieprozess erstmals im Jahr 2020 eine Nachhaltigkeitsstrategie als eigenständige Teilstrategie erstellt. Die Präambel der Nachhaltigkeitsstrategie gibt vor: "Wir bekennen uns zur Nachhaltigkeit und bringen in unserem Handeln die drei Ziele "Ökonomie", "Soziale Verantwortung" und "Ökologie" miteinander in Einklang.

Dieses Zieldreieck nimmt unseren gesellschaftlichen Auftrag auf. In unserer Region begleiten wir die Wirtschaft und die Gesellschaft aktiv beim Umbau zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise." Definierte Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie sind das Kundengeschäft, Finanzierungsstandards und Eigenanlagen, Engagement vor Ort, Personal, Geschäftsbetrieb, Kommunikation.

Wir orientieren uns bei unseren Bestrebungen an den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (UN Sustainable Development Goals, SDGs). Die für unser Wirken besonders relevanten Aspekte haben wir in eine Wesentlichkeitsanalyse einbezogen (siehe Kriterium "2. Wesentlichkeit"). Eine Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse ist für 2024 vorgesehen.

Die Ausrichtung des Hauses erfolgt unter Berücksichtigung nationaler und EUweiter Entwicklungen, wie sie z. B. durch den "EU-Aktionsplan für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums" und den "European Green Deal" vorgezeichnet werden.

Im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit strebt die Sparkasse keine Gewinnmaximierung an, sondern den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg, der für den Unternehmenserhalt notwendig ist. Hier müssen wir neben den Chancen auch die Risiken betrachten. Die Inventur der Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) wurde gegenüber den Vorjahren weiter intensiviert. Grundlage waren u. a. die Anforderungen aus der 7. MaRisk-Novelle. ESG-Risiken sind dabei Faktoren bekannter Risikoarten und keine separate Risikoart. Sie wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten. Ziel der Nachhaltigkeitsrisikoinventur ist die Identifikation von ESG-Risiken, die über Nachhaltigkeitsfaktoren wirken, und deren Relevanzeinstufung im Hinblick auf als wesentlich eingestufte Risikokategorien. Für die Untersuchungen wurden insbesondere im Bereich E (Umwelt) diverse externe Quellen, insbesondere Zusammenfassungen wissenschaftlicher Arbeiten, herangezogen. Die Analyse der Nachhaltigkeitsfaktoren ergab vier von uns als relevant eingestufte Faktoren:

Meeresspiegelanstieg

Häufung von Extremwetterereignissen

Abkehr von treibhausgasproduzierenden Produkten oder Produkten, deren Produktion Treibhausgase generiert

Ablehnende Haltung gegenüber dem System des Wirtschaftens.

Zu diesen vier Nachhaltigkeitsfaktoren haben wir die Wechselwirkungen mit den Risiken der Sparkasse analysiert sowie Handlungsnotwendigkeiten im Hinblick auf die Strategie der Sparkasse betrachtet. Die Auswirkungen wurden sowohl operativ als auch für den strategischen Horizont untersucht.

Hervorzuheben sind insbesondere die langfristig möglichen Auswirkungen auf das Adressenrisiko im Kundengeschäft. Darüber hinaus hat die vollständige Analyse der Nachhaltigkeitsfaktoren aufgezeigt, dass sich auch über alle betrachteten Nachhaltigkeitsfaktoren insgesamt die größte Auswirkung auf Adressenrisiken zeigt. Im Ergebnis zeigen sich keine Auswirkungen auf die Messmethoden der Risiken. Die identifizierten Auswirkungen können mit den bestehenden Risikomessmethoden ausreichend erfasst werden. Es ergibt sich keine Auswirkung auf die Wesentlichkeits-Einstufung der Risiken. Diese sind ausnahmslos bereits als wesentlich eingestuft. Konkrete operative Handlungsfelder waren nicht abzuleiten. Die Grundlage für langfristig erforderliche Handlungsfelder sind bereits gelegt.

Einen Schwerpunkt der nachhaltigkeitsrelevanten Bestandteile unserer Strategien bilden soziale Belange. Unser Filial- und Betreuungskonzept hat weitreichende soziale Implikationen. Im Geschäftsgebiet der Sparkasse herrscht eine geringe Bevölkerungsdichte vor, gleichzeitig gibt es große demografischen Herausforderungen: das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt und die Bevölkerungszahlen sinken. Dies erfordert große Anstrengungen, um unseren Kunden neben anderen Wegen zur Kontaktaufnahme auch ein flächendeckendes Filialnetz anbieten zu können. Barrierefreier Zugang zu Finanzdienstleistungen, Finanzberatung, Sicherung der Altersvorsorge, aber auch Vermittlung von finanzieller Bildung, sind in diesem Zusammenhang wichtige Leistungen im Hinblick auf soziale Nachhaltigkeit.

Die Personalstrategie der Sparkasse Vorpommern greift zentrale Aspekte der sozialen Nachhaltigkeit auf, die sich auf unsere Mitarbeiter beziehen.

Ökologische Belange nehmen wir im Kerngeschäft wie auch im Sparkassenbetrieb strategisch seit einigen Jahren stärker in den Fokus. Nach einer deutlichen Ausweitung unseres Angebots an Produkten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen sind wir in dieser Hinsicht gut aufgestellt. Bereits seit Anfang November 2020 fragen wir in jedem Anlageberatungsgespräch die Nachhaltigkeitspräferenz unserer Kunden ab. Für die Vermittlung von Versicherungsprodukten gilt dies analog.

Für unsere Eigenanlagen haben wir im Jahr 2021 eine Richtlinie erstellt, um die Auswahl der Anlagen und die laufende Überwachung des Bestandes noch stärker an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten. Jährlich überprüfen wir, welche Möglichkeiten sich zur Verbesserung der Nachhaltigkeitswirkung unserer Eigenanlagen bieten.

Auch unsere Kreditvergabe unterliegt einer Ausrichtung, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt:

Wir bieten zinsvergünstigte Kredite zur Unterstützung privater und gewerblicher Kunden bei der energetischen Sanierung an. Ein Kreditprodukt für den Bau oder Kauf von klimafreundlichen Immobilien ist für 2024 vorgesehen.

Kreditanträge aus relevanten Branchen überprüfen wir hinsichtlich Ausschlusskriterien, die wir analog zum Eigengeschäft festgelegt haben.

Die systematische Untersuchung unseres Kundenkreditbestandes hinsichtlich möglicher Nachhaltigkeitsrisiken nehmen wir regelmäßig vor.

Zur Abgrenzung der Kreditnehmer im Rahmen der Erhebung kundenspezifischer ESG-Faktoren unterscheiden wir mittlere/große Unternehmen und Klein-/Kleinstunternehmen. Als mittlere/große Unternehmen definieren wir Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl (>/= 50) und einem Nettoumsatz oder Bilanzsumme (> 10.000 T€). Für diese werden im Rahmen der Kreditvergabe kundenspezifische ESG-Faktoren erhoben und gegenüber den Branchendurchschnitten bewertet, sofern sie die institutsindividuelle Obligo-Bagatellgrenze von 750 T€ Obligo pro Einzelkunde überschreiten. Für Klein-/Kleinstunternehmen nutzen wir die Möglichkeit der Überwachung und Steuerung auf Portfolioebene.

Im Sparkassenbetrieb suchen wir stetig nach weiteren Möglichkeiten, unsere Leistungen ressourcenschonender zu erbringen. 2023 haben wir unseren CO 2 -Fußabdruck erneut errechnen lassen, um weitere Reduzierungsmaßnahmen ableiten zu können.

Viele Regelungen, die zentral auf soziale Aspekte zielen, betreffen naturgemäß zugleich auch ökologische Belange. Ein Beispiel: Homeoffice-Angebote an Mitarbeiter, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern sollen, verbessern zugleich mobilitätsbedingte Belastungen der Umwelt wie den CO 2 -Ausstoß. Die Kultur des bewussten Abwägens aller Nachhaltigkeitsaspekte, wie wir sie für unser Institut anstreben, spielt eine wichtige Rolle, wenn einmal Zielkonflikte auftreten.

Ein wichtiger Bestandteil unserer Aktivitäten mit Nachhaltigkeitsbezug ist zudem unser Förderengagement. Strategische Basis dafür ist, dass sich entsprechend unserer Unternehmensstrategie ein besonderes Maß an Verantwortung für unsere Region auch durch regionale Förderungen in Form von Spenden und Sponsorings sowie durch die sparkasseneigene Stiftung zeigt. Die vollzogenen Förderungen für Soziales und Umwelt, mit denen wir unseren oben genannten strategischen Ansatz umsetzen, nehmen einen erheblichen Umfang ein. Neben finanzieller Förderung gibt es auch ergänzende Formen des Engagements. So wirkt die Sparkasse Vorpommern bereits seit 2011 als Bündnispartner im "Klimaschutzbündnis Greifswald 2020" in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit. Dieses Bündnis wurde 2023 inhaltlich zum "Greifswalder Nachhaltigkeitsbündnis" erweitert. Seit 2018 stellen wir eine Crowdfunding-Plattform zur Verfügung, um gesellschaftlich relevanten Akteuren in unserer Region die Möglichkeit zu geben, ihren Initiativen durch bessere finanzielle Ausstattung noch mehr Wirkung zu geben. Im Corona-geprägten Jahr 2020 haben wir mit weiteren Partnern die Plattform "Gutes aus Vorpommern" bereitgestellt, auf der Nachfrage und Angebot regionaler Leistungen zusammengeführt werden. 2021 konnten wir die Umwandlung in ein Tochterunternehmen der Sparkasse vollziehen.

Um den Stand unserer Transformationswirksamkeit im Vergleich zu anderen Unternehmen zu bewerten und die weitere Entwicklung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten zu steuern, haben wir 2023 bereits zum fünften Mal über ein Consulting-Unternehmen eine Analyse unserer Leistungen durchführen lassen ("Nachhaltigkeitskompass").

Mit einer Kundengeschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland und der Einhaltung der umfassenden und auf höchstem Niveau befindlichen deutschen Rechtsnormen werden zugleich relevante internationale Vorgaben und Standards (z. B. ILO Kernarbeitsnormen) berücksichtigt; ihre Einhaltung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Anhand intern kommunizierter Servicestandards sowie einer sorgfältig installierten Compliance-Organisation unterstreichen wir die feste Absicht, auch weiterhin den berechtigten Erwartungen unserer Kunden in Bezug auf unser integres Verhalten gerecht zu werden.

Der Öffentlichkeit gegenüber haben wir uns im Dezember 2020 als Erstunterzeichner der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" deutlich positioniert. Die Selbstverpflichtung orientiert sich an den Grundsätzen der Vereinten Nationen für verantwortungsbewusstes Bankwesen (Principles for Responsible Banking, United Nations Environment Programme Finance Initiative).

2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Die Sparkasse Vorpommern agiert innerhalb der Vorgaben des Sparkassengesetzes Mecklenburg-Vorpommern, welches insbesondere einen öffentlichen Auftrag vorgibt. Die so definierte Aufgabe übernehmen wir für ein regional begrenztes Geschäftsgebiet im Nordosten Deutschlands, das an den Küsten touristisch geprägt ist, im Hinterland dagegen von der Agrarwirtschaft dominiert wird und zu den strukturschwächsten Regionen Deutschlands gehört.

Im Jahr 2019 haben wir mit Unterstützung eines auf Nachhaltigkeitsfragen spezialisierten Consulting-Unternehmens (N-Motion) und unseres Regionalverbandes (Ostdeutscher Sparkassenverband) eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, um für unser Institut besonders relevante Nachhaltigkeitsaspekte aus den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (UN Sustainable Development Goals - SDGs) unter Einbeziehung der Perspektive unserer Stakeholder zu gewichten. Beteiligte waren neben den genannten Unterstützern der Gesamtvorstand, der Leiter der Unternehmensentwicklung sowie der Nachhaltigkeitsmanager.

Die für Sparkassen wesentlichen Themen wurden zu folgenden 7 Aspekten zusammengefasst (SDG-Bezug in Klammern): Energie (SDGs 7, 11, 13), Mobilität (SDGs 9, 13), Umwelt & Artenschutz (SDGs 14, 15), Chancengerechtigkeit (SDGs 5, 8,10), Bildung (SDG 4), Menschenrechte (SDG 8), Gesundheit (SDG 3). Für jeden einzelnen dieser Aspekte wurden die verschiedenen Facetten für den Betrieb und für das Kundengeschäft der Sparkasse Vorpommern diskutiert. Daraus wurde mit Hilfe einer Punktevergabe durch die einzelnen Beteiligten ein Ranking erarbeitet, wie stark der Bezug des Aspektes zur Geschäftstätigkeit der Sparkasse ist, im Sinne seiner Bedeutung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen. Dieses Ergebnis wurde in einer Wesentlichkeitsmatrix der Relevanz der einzelnen Aspekte für die Stakeholder gegenübergestellt, im Sinne des Einflusses auf ihre Beurteilung und ihre Entscheidungen. Die Perspektive der Stakeholder wurde dabei von den oben genannten Unterstützern eingebracht. Eingeflossen sind Studienergebnisse und das Erfahrungswissen aus Stakeholder-Dialogen bei anderen Sparkassen.

Die für die Stakeholder und die Sparkasse Vorpommern wesentlichen Aspekte sind Bildung, Umwelt & Artenschutz, Energie, Gesundheit.

In einem Folgeworkshop haben wir daraus mit ausgewählten Kollegen aus der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes sowie Mitgliedern des bereichsübergreifend besetzten Nachhaltigkeitsteams Ziele und Maßnahmen abgeleitet, wiederum unterstützt durch die genannten Partner. Diese Ziele und Maßnahmen überarbeiten wir jährlich im Rahmen des Strategieprozesses.

Als Kreditinstitut sind wir selbst ein großer Arbeitgeber und Ausbilder sowie ein bedeutender Steuerzahler. Unsere Geschäftstätigkeit hat Auswirkungen auf die Lebenssituation unserer Kunden und auf die Entwicklung der Region.

Bildung ist ein zentraler Faktor in unserer Geschäftstätigkeit. Die faire und qualitative hochwertige Begleitung unserer Kunden bei ihrer finanziellen Lebensplanung und -führung (Beratung, Erklärung von Produkten und Dienstleistungen), aber auch gezielte Vortragsangebote, führen zu einem grundlegenden Finanzverständnis bei der Bevölkerung und ermöglichen den Vermögensaufbau und die Absicherung gegen existenzielle Risiken. Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeiter sind für eine hochwertige Beratung erforderlich und bieten für sie zugleich Entwicklungschancen.

Durch unsere Finanzierungen ermöglichen wir Investitionen, die innerhalb der Wirtschaftskreisläufe vielfältige Wirkungen auf die positive Entwicklung der Region haben, nicht zuletzt auch die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen. Durch unsere Kreditvergabe unterstützter Erwerb von Eigenheimen ist zugleich auch eine wichtige Grundlage der Altersvorsorge. Wir binden im Kundeninteresse KfW-Darlehen in Finanzierungslösungen ein und tragen auch so zur Energiewende bei.

Mit unserem "Sparkassen-Energiekredit" wollen wir unsere Kunden bei Vorhaben zur energetischen Sanierung unterstützen. Wir bieten diesen Kredit für energetische Maßnahmen mit einer besonders attraktiven Zinskondition an.

Ergänzend planen wir, 2024 einen Klimakredit anzubieten, mit dem wir Finanzierungen von Gebäuden mit den Energieeffizienzklassen A+ und A begünstigen.

Bei unseren Produkten zur Geldanlage bieten wir nachhaltige Alternativen an. Wir erfragen systematisch die Nachhaltigkeitspräferenz unserer Kunden.

In der Eigenanlage steuern wir die Verwendung der Mittel mit Hilfe eines Nachhaltigkeitsfilters. Zusätzlich haben wir 2021 deutlich weitergehende Richtlinien festgelegt, um die Auswahl der Anlagen und die laufende Überwachung des Bestandes noch stärker an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten.

Darüber hinaus haben räumliche Nähe zu unseren Kunden und persönliche Beratung weitreichende Implikationen. Die Erreichbarkeit - auch über alternative Kanäle - spielt eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt schützen kurze oder digitale Wege zwischen uns und unseren Kunden die natürlichen Lebensgrundlagen.

Im Betrieb der Sparkasse verbessern wir kontinuierlich unsere Prozesse im Hinblick auf die sparsame und effiziente Nutzung der Ressourcen.

Unseren CO 2 -Fußabdruck haben wir 2023 erneut errechnen lassen, um bisherige Bemühungen im Energiebereich systematisch fortführen zu können.

Mit unserem Förderengagement setzen wir uns für ein gutes gesellschaftliches Miteinander und für eine lebenswerte Region ein und unterstützen das kulturelle, sportliche und soziale Leben vor Ort ebenso wie den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

Die wichtigsten Chancen und Risiken ergeben sich für die Sparkasse Vorpommern durch die demografische Entwicklung und den digitalen Wandel. Digitale Optionen ermöglichen Prozessverbesserungen, die den Verbrauch von natürlichen Ressourcen verringern und zugleich bei den Mitarbeitern zusätzliche Zeitanteile für persönliche Kundenkontakte und Beratung schaffen. Auch für unser stetes Bestreben, einen möglichst effizienten und barrierefreien Zugang zu Dienstleistungen und Produkten zur Verfügung zu stellen, bietet die Digitalisierung vielfältige Möglichkeiten.

Der demografische Wandel beeinflusst die Art der nachgefragten Leistungen unserer Kunden und damit letztlich auch unsere Bilanzstruktur. Er erfordert zudem eine altersgerechte und barrierefreie Leistungserbringung ebenso wie zeitgemäße Kanäle für digitalaffine Kunden. Die zum Vorhalten eines geeigneten Mitarbeiterstabes notwendige Rekrutierung von Auszubildenden und Fachkräften wird stetig schwieriger. Mit unserer Personalstrategie und mit unserem Filialkonzept reagieren wir auf diese Herausforderungen.

Das zunehmende Interesse an Nachhaltigkeitsthemen in der Bevölkerung sehen wir als Chance, unsere Kunden bei ihren eigenen Bemühungen um Transformation zu unterstützen und so einen größeren Beitrag zur Lösung der globalen Probleme zu leisten.

3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Die vom Vorstand verabschiedete Unternehmensstrategie der Sparkasse Vorpommern zeigt die Ziele für die Geschäftsaktivitäten auf und stellt Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dar. Damit bildet sie die Grundlage für die konsequente Ausrichtung jeglichen Handelns unseres Hauses und auch für die schlüssige Ableitung der Teilstrategien, z. B. der Nachhaltigkeitsstrategie.

Mit unserem Bekenntnis zur Nachhaltigkeit haben wir in den Strategien die Basis für eine nachhaltige Unternehmensführung in allen Geschäftsbereichen geschaffen und einen Orientierungsrahmen für weiterhin verantwortungsbewusstes Handeln gegeben. Wir wollen demnach Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung bei unseren Entscheidungen miteinander in Einklang bringen. Die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit werden mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den Teilstrategien aufgegriffen und weiterentwickelt. Alle strategischen Zielsetzungen gehen über detailliert definierte Messgrößen und Zeiträume in einen klar beschriebenen Managementkreislauf ein, zu dem auch eine Berichtssystematik gehört, die den Vorstand einbezieht.

Die Nachhaltigkeitsstrategie legt die für die Nachhaltigkeit unserer Sparkasse relevanten Handlungsfelder fest und definiert für alle gemeinsam ein übergreifendes Nachhaltigkeitsziel.

Als übergreifendes mittelfristiges Ziel in der Nachhaltigkeitsstrategie ist das Erreichen einer fortgeschrittenen Umsetzung (Stufe 3 von 5 Stufen) gemäß "Nachhaltigkeitskompass" bis 2028 fixiert worden. Aus diesem Zielwert werden systematisch Maßnahmen für alle nachhaltigkeitsrelevanten Handlungsfelder abgeleitet. Den "Nachhaltigkeitskompass" nutzen wir im Rahmen eines Managementkreislaufs auch zum jährlichen Monitoring unserer Nachhaltigkeitsleistung. Es handelt sich dabei um ein standardisiertes Verfahren der auf Nachhaltigkeit spezialisierten Beratungsfirma N-Motion, in dem Bewertungen zu allen Handlungsfeldern unserer Sparkasse zu einem Gesamtscore (0 bis 5) zusammengeführt werden. Die maximal erreichbare Stufe 5 ist mit unserem öffentlichen Auftrag nicht kompatibel und wird von uns daher auch langfristig nicht angestrebt. Der Maßstab, den der "Nachhaltigkeitskompass" zur Bewertung setzt, wird anbieterseitig an die Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit angepasst und weist somit die nötige Dynamik auf, um auch im Zeitablauf aussagekräftige Ergebnisse zu generieren.

Die Kopplung unserer Nachhaltigkeitsziele an die SDGs ist durch die Ableitung aus der Wesentlichkeitsanalyse (siehe Kriterium "2. Wesentlichkeit') sowie durch die revolvierende Messung und Strategieanpassung auf Basis des "Nachhaltigkeitskompasses" gegeben.

In der Priorisierung ist die oberste Zielsetzung unserer öffentlich-rechtlichen Sparkasse, die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Vorpommern zu keiner Zeit zu gefährden (Going-Concern-Ansatz).

Die Beratung der Kunden und das Angebot geeigneter Produkte und Dienstleistungen dienen der Wohlstandsbildung und Reduzierung der persönlichen Lebensrisiken der Menschen. Sie stellen den traditionellen Kern unseres gesellschaftlichen Auftrages und unseres Geschäftsmodells dar und dienen der sozialen Nachhaltigkeit.

Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, ist eine qualitativ hochwertige (Aus- und Fort-) Bildung der Mitarbeiter erforderlich. Sie erhöht zugleich die Zufriedenheit der Mitarbeiter und unterstützt so eine hohe Arbeitgeber- Attraktivität, die die Bindung von qualifizierten Mitarbeitern an die Sparkasse sichert.

Weitere Zielsetzungen zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter und Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen neben ihrem primären Zweck ebenfalls zur Mitarbeiterzufriedenheit bei.

Ein besonders drängendes gesamtgesellschaftliches Thema ist der Klimawandel. Wir haben uns mit Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" gebunden, im Sparkassenbetrieb Klimaneutralität bis spätestens 2035 zu erreichen.

Uns ist bewusst, dass durch unser Kerngeschäft ein großer Einfluss auf die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft - und so auch auf den Umgang mit dem Problem des Klimawandels - besteht, der weit über die Auswirkung unseres Geschäftsbetriebs hinausgeht. Die aktive Begleitung der Transformation setzen wir insbesondere in unseren Beratungsansätzen und mit der Bereitstellung geeigneter Produkte um.

Für Geldanlagen seitens unserer Kunden haben wir nachhaltige Produkte in unser Angebot aufgenommen. Seit November 2020 befragen wir in jedem Anlageberatungsgespräch unsere Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen. Analog gilt dies für die Vermittlung von Versicherungsprodukten.

Wir haben umfängliche Nachhaltigkeitsschulungen unserer Mitarbeiter durchgeführt, um fundierte Beratungen im Zusammenhang mit den Transformationspfaden unserer Kunden anbieten zu können. Spezielle zinsvergünstigte Kredite für nachhaltige Verwendungszwecke ergänzen die fachkundige Begleitung.

Für die nachhaltigere Mittelverwendung im Rahmen unserer Eigenanlagen haben wir uns eine ESG-Richtlinie gegeben.

4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Unsere wesentliche Wertschöpfung findet direkt bei der Sparkasse Vorpommern statt. Sie liegt in der Annahme und Verwaltung von Geldeinlagen, der Ausreichung von Krediten sowie der Versorgung der Bevölkerung mit Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Unsere Angebote richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Kommunen. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Privatpersonen die Teilnahme am Wirtschaftsleben und stellen Basis-Bankdienstleistungen für jedermann bereit.

Auf den Vorstufen in der Wertschöpfungskette kann man die Partner betrachten, mit denen die Sparkasse Vorpommern bei der Erstellung ihrer Leistungen zusammenarbeitet.

Wesentliche Partner für Geldanlagen sind die DekaBank und verschiedene Landesbanken, deren Geldanlage-Produkte wir anbieten. Mit ihnen arbeiten wir auch bei unseren Eigenanlagen zusammen. Diese Partner sind Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe mit Sitz in Deutschland. Sie haben jeweils ein umfangreiches eigenes Nachhaltigkeitsmanagement und verfügen über entsprechende Selbstverpflichtungen und Berichterstattungen zu relevanten Nachhaltigkeitsaspekten.

Bei den Eigenanlagen der Sparkasse haben wir den zuvor genutzten Nachhaltigkeitsfilter im Jahr 2021 um weitergehende Richtlinien ergänzt. So können wir unsere Anlagen besser nach Nachhaltigkeitsaspekten ausrichten. Jährlich nehmen wir eine Überprüfung vor.

Die Verwendungen der Gelder, die die Sparkasse als Kredit ausreicht oder investiert, können unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten grundsätzlich sowohl positive als auch negative Wirkungen entfalten.

Natürlich hat auch der von uns geförderte Bau von Eigenheimen sowohl positive Aspekte (Altersvorsorge, Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region, Generierung von Steuern) als auch negative (Flächenversiegelung, betriebsökologisch vergleichsweise weniger effiziente Wohnform). Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, z. B. im Bereich Energie, überwiegen jedoch die positiven Effekte.

Wenn unsere Kunden ihr Geld bei der Sparkasse anlegen möchten, bieten wir ihnen die für sie geeigneten Produkte an. Das können auch nachhaltige Produkte sein. Die Entscheidung für ein Produkt trifft der Kunde. Im Rahmen der Prüfung, welches Produkt für den Kunden geeignet ist, erfragen wir seit November 2020 auch seine Nachhaltigkeitspräferenzen.

Weitere für den Betrieb der Sparkasse notwendige Leistungen kaufen wir möglichst bei regionalen Unternehmen ein. In individuellen Verträgen, beispielsweise für Bauleistungen, vereinbaren wir dabei die Einhaltung der Mindestlohnstandards. Durch unseren regionalen Ansatz unterstützen wir die Wertschöpfung in der Region und verringern so mögliche negative soziale oder ökologische Auswirkungen. Größere überregionale Partner für die Beschaffung und bestimmte Dienstleistungen sind der Deutsche Sparkassenverlag, die Schmaus GmbH und die Finanz Informatik. Die Unternehmen verfolgen aus unserer Sicht gute Ansätze, ihre Nachhaltigkeitsleistungen auf hohem Niveau zu halten und weiter zu verbessern.

Im Jahr 2022 haben wir begonnen, über Einflussmöglichkeiten im Rahmen unserer Beschaffungsvorgänge nachzudenken. Eine für 2023 geplante Richtlinie mussten wir aus kapazitären Gründen auf 2024 verschieben.

Deutsche Standards, die bei Abfallentsorgung und Recycling gesetzlich vorgegebenen sind, werden von der Sparkasse im regionalen Kontext selbstverständlich eingehalten.

Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT

5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die Gesamtverantwortung für das Thema Nachhaltigkeit trägt der Vorstand der Sparkasse. Die laufende Bearbeitung wurde einem Nachhaltigkeitsmanager übertragen, der im Vorstandsstab angesiedelt ist. Er berichtet wöchentlich dem Abteilungsleiter Vorstandsstab. 2023 wurde das Nachhaltigkeitsmanagement durch einen Trainee verstärkt.

Fixierte Themengebiete sind den fachlich zuständigen Bereichen in der Sparkasse verbindlich zugeordnet und werden von der jeweiligen Führungskraft verantwortet.

Ein Nachhaltigkeitsteam aus interessierten Mitarbeitern unterschiedlicher Fachbereiche engagiert sich für die nachhaltige Entwicklung unserer Sparkasse. Gleichzeitig entwickeln sich die Teammitglieder durch die Bearbeitung unterschiedlicher Nachhaltigkeitthemen zu fachkundigen Ansprechpartnern für andere Kollegen.

6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Für die Mitarbeiter der Sparkasse gelten klar definierte und verbindlich einzuhaltende Regeln, die schriftlich fixiert sind; dies gilt auch für solche mit Nachhaltigkeitsbezug. Anweisungen regeln die Verfahrensweisen und Kontrollen für alle wesentlichen Tätigkeiten. Besonderen Nachhaltigkeitsbezug haben dabei beispielsweise die ganzheitliche Beratung im Interesse der Kunden, die Verhinderung von Geldwäsche und Korruption, Verpflichtungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Regelungen für die Vergabe von Spenden und Sponsorings, die Geschenkerichtlinie sowie Arbeitsschutzregelungen und Arbeitszeitregelungen für Mitarbeiter.

Für den Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt eine gesonderte Arbeitsanweisung vor, die den Ablauf und die Zuständigkeiten regelt. Zudem ist festgelegt, wie die Überprüfung der Zielerfüllung und die Weiterentwicklung von Zielen und Maßnahmen erfolgen.

7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Zur Messung unserer Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit greifen wir - neben dem bestehenden internen strategischen Kennzahlen- und Zielsystem - zum Zweck der nichtfinanziellen Berichterstattung auf ein pragmatisches Set an Leistungsindikatoren zurück, welches sich an EFFAS anlehnt. Durch dieses Vorgehen ist gewährleistet, dass die Daten zuverlässig, konsistent und über einen längeren Zeitraum vergleichbar sind. Außerdem lassen sich mit diesen Zahlen wichtige Fortschritte darlegen. Ein Beispiel für einen Leistungsindikator ist der unter Kriterium "3. Ziele" erläuterte Messwert aus dem Nachhaltigkeitskompass, der sich aus diversen Einzelwerten für verschiedene Unternehmensbereiche zusammensetzt.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator EFFAS S06-01

Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien bewertet wurden.

Da die Wertschöpfung größtenteils von der Sparkasse Vorpommern selbst erbracht wird, haben wir die Daten bisher nicht erhoben und planen dies aktuell auch nicht. Eine grundsätzliche Einschätzung zu unseren Partnern ist unter dem Kriterium "4. Tiefe der Wertschöpfungskette" beschrieben.

Leistungsindikator EFFAS S06-02

Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien auditiert wurden.

Da die Wertschöpfung größtenteils von der Sparkasse Vorpommern selbst erbracht wird, wurde bisher keine Auditierung durchgeführt. Formelle Audits sind bis auf weiteres auch nicht vorgesehen.

8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Sparkasse Vorpommern ist tarifgebunden. Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt grundsätzlich nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst (TVöD-S). Der überwiegende Teil der Beschäftigten erhält eine Vergütung auf Basis des TVöD- S. Für Auszubildende gilt der TVAöD. Neben der tariflichen Fixvergütung können die Beschäftigten in untergeordnetem Umfang Funktionszulagen, außertarifliche persönliche Zulagen sowie Prämien und Tipp-Provisionen erhalten. Makler, Leasing- und Versicherungsspezialisten haben zusätzlich zur Tarifvergütung Provisionsvereinbarungen.

Der überwiegende Anteil variabler Zahlungen an Mitarbeiter resultiert aus einem individuellen Prämiensystem sowie Provisionsvereinbarungen für Berater aus dem Immobilien-, Versicherungs- und Leasingbereich. Das Prämiensystem wird jährlich vom Vorstand beschlossen und unterstützt die Ziele der Unternehmensstrategie. Der Beschluss beinhaltet auch das Gesamtbudget sowie den maximalen Ausschüttungsbetrag je Mitarbeiter. Die Höhe dieser variablen Vergütung ist so bemessen, dass keine wirtschaftlichen und geschäftlichen Risiken bestehen und schädliche Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen sowie zur Schaffung signifikanter Abhängigkeiten vermieden werden. Weitere Nachhaltigkeitsaspekte werden wir im System bis auf weiteres nicht berücksichtigen.

Die fixen und variablen Vergütungsbestandteile der außertariflich Beschäftigten werden unter Berücksichtigung des Aufgaben- und Verantwortungsbereiches, der Qualifikation und Erfahrungen einzelvertraglich festgelegt.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder bemisst sich nach dem zugrundeliegenden Dienstvertrag, der auf den Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes basiert.

Nachhaltigkeitsziele sind derzeit kein Bestandteil der Evaluation des Vorstandes durch den Verwaltungsrat.

Die Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Im Rahmen der Vergütungspolitik wird von Gesetzes wegen sichergestellt, dass die Leistung der Beschäftigten nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit der Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument sowie Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte zu empfehlen, die den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entsprechen. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach Tarifvertrag, ist grundsätzlich nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Beratungsprozess hat keinen Einfluss auf die gezahlte Vergütung.

9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Unsere Anspruchsgruppen identifizieren wir durch Ableitung aus unserem Geschäftsmodell und aus unserer Rechtsform als Anstalt öffentlichen Rechts. In einem Erfahrungsaustausch unter Nachhaltigkeitsbeauftragten im Ostdeutschen Sparkassenverband wurden diskursiv wesentliche Anspruchsgruppen identifiziert. Träger, Kunden und Mitarbeiter wurden dabei als wesentlich anerkannt.

Ein Dialog findet mit den Anspruchsgruppen und darüber hinaus mit der interessierten Öffentlichkeit statt; er erfolgt themenübergreifend auf unterschiedlichen Kanälen.

Der zentrale Dialog mit unseren Kunden - zu denen auch unsere Träger und unsere Mitarbeiter gehören - findet in den persönlichen Kontakten mit unseren Beratern und Service-Mitarbeitern statt. Auf diesem Wege erreicht uns eine Fülle von Informationen. Dialogmöglichkeiten bieten wir auch über unsere Internetfiliale und soziale Medien. Über unser Impulsmanagement nehmen wir Hinweise unserer Kunden (Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Lob) auf, treten in einen Dialog ein und nutzen die erhaltenen Informationen zur Verbesserung.

Gezielte Kundenbefragungen dienen der zusätzlichen strukturierten Informationsgewinnung. Flankiert werden sie durch anonyme Testberatungen und ein Qualitätsteam, die ebenfalls objektivierte Qualitätsmessungen erlauben.

Der Jahresabschluss, Lage- und Offenlegungsbericht und die nichtfinanzielle Berichterstattung schaffen eine große Transparenz. Pressearbeit und Social-Media-Nutzung sind weitere Wege, um Informationen an Anspruchsgruppen zu übermitteln.

Die Mitarbeiter stehen im Mittelpunkt unserer Leistungserstellung. Ihr Wissen aus Kundenkontakten sowie aus der Kenntnis der internen Abläufe erfragen wir auch im Rahmen interner Besprechungen, bei denen es beispielsweise um unsere Leistungsangebote und -qualität, aber auch um Prozessverbesserungen bei der Leistungserstellung geht.

Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen bieten eine breite Basis für die Erkennung von Wünschen der Mitarbeiter.

Auch über den kontinuierlichen Austausch zwischen Vorstand und Personalrat werden Belange von Interesse für Mitarbeiter transportiert und bewertet.

Im Verwaltungsrat der Sparkasse sind mit Vertretern der Träger, der Mitarbeiter und sachkundiger Bürger wesentliche Anspruchsgruppen vertreten, die über unternehmensinterne Fakten informiert werden und so auch geschäftspolitische Fragestellungen besonders fundiert diskutieren können.

Die über die verschiedenen Dialogformen gewonnenen Erkenntnisse werden generell ausgewertet und zur Optimierung genutzt. Dies gilt selbstverständlich auch für solche mit Bezug zu Nachhaltigkeitsbelangen.

Unsere Stakeholder-Dialoge haben bereits zu einer Reihe von Verbesserungen geführt. Beispielsweise hat die Sparkasse bereits aufgrund von Hinweisen aus persönlichen Kundenkontakten oder auch aus dem Beschwerdeeingang heraus bauliche Verbesserungen in Bezug auf den barrierefreien Zugang zu Filialen und Selbstbedienungsgeräten vorgenommen oder Prozesse zugunsten älterer Mitbürger so verändert, dass ihnen zusätzliche Wege erspart bleiben. Natürlich basieren auch diverse Ideen für nachhaltigkeitsrelevante Förderungen (z. B. Spenden) aus den Kontakten über die verschiedenen genannten Dialog-Kanäle.

10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Generell richten sich unsere Produkte an den Bedürfnissen unserer Kunden aus und unterliegen vor der Markteinführung strengen Qualitätskontrollen und Testdurchläufen. Ausgehend einerseits von Impulsen durch die Nachfrage auf Kundenseite und andererseits durch die Nutzung neuer Ideen und Ansätze, die wir durch Marktbeobachtung, Austausch mit unseren Mitarbeitern, anderen Sparkassen und unserem Regionalverband erhalten, führen wir stetig Innovationen in unserem Angebot und unseren Prozessen durch, die zur Verbesserung der produktinhärenten Nachhaltigkeitseffekte führen. Beispielsweise organisieren wir die Veränderungen in Prozessen durch den Einsatz eines "KVP-Teams" (KVP=Kontinuierlicher Verbesserungsprozess), welches Ideen datenbankgestützt aufnimmt, bewertet und zur Umsetzung führt.

Traditionell erreichen wir durch Präsenz mit Filialen in der Nähe unserer Kunden, dass weite Fahrten vermieden werden können. Durch die Forcierung digitaler Lösungen bei verschiedenen Prozessen erzielen wir weitere Nachhaltigkeitseffekte durch die Schonung von Ressourcen, sowohl im Geschäftsbetrieb der Sparkasse als auch auf Kundenseite, insbesondere durch die Vermeidung von Fahrten und durch die Reduzierung des Papierverbrauchs.

Gemessen haben wir bislang dabei vorwiegend die von uns direkt beeinflussbaren Ressourcenverbräuche, so dass wir auch Entwicklungen beobachten können. Einige grundlegende Daten gehen auch in die Messung unseres CO 2 -Fußabdrucks ein. Quantitative Daten berichten wir unter "11. Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen" sowie den beiden folgenden Kriterien.

Unsere Kunden können mittels Online-Banking sowie der Nutzung von Sparkassen-Apps jederzeit an jedem Ort Leistungen der Sparkasse in Anspruch nehmen. Auch sprechen wir unsere Kunden aktiv auf das "elektronische Postfach" an, um Ihnen Kontoauszüge oder andere Informationen papierlos zuzusenden. Nachdem zunächst die Neuverträge für unser Online-Banking so gestaltet wurden, dass die Nutzung des "elektronischen Postfachs" als Standard festgelegt ist, haben wir auch für Bestandskunden diesen Standard gesetzt und zusätzliche Anreize geschaffen, von der Nutzung papierhafter Kontoauszüge abzusehen, um so Ressourcen zu schonen und nachhaltiger zu agieren. Der Papierverbrauch konnte auf diese Weise deutlich reduziert werden.

Die Nutzung der Bildschirmberatung vor Ort und der Einsatz der digitalen Unterschrift (pen pad) in der Beratung reduzieren die papierhafte Erstellung und Archivierung. Auch die Umstellung auf die elektronische Kreditaktenarchivierung, die Nutzung eines Datenraums, um für Gremiensitzungen Unterlagen elektronisch bereitzustellen, sowie die verstärkte Nutzung von papierlosen Arbeitsabläufen dienen der Schonung von Ressourcen.

Als regionales Kreditinstitut bieten wir allen Bürgern auch Zugang zu Anlageprodukten mit einem besonderen ökologischen und sozialen Nutzen. Die Sparkasse hält Produkte für Kunden bereit, die ihr Geld in sozial und ökologisch besonders verantwortlich handelnde Unternehmen und Institutionen investieren möchten. Der soziale Nutzen ergibt sich zunächst auf der Seite unserer Kunden durch unsere Beratung zugunsten der privaten und betrieblichen Vorsorge gegen existenzielle finanzielle Risiken. Zusätzlich können wir durch geeignete Beratung unsere Kunden unterstützen, durch ihre Geldanlage gesamtgesellschaftlichen Nutzen durch die Finanzierung des notwendigen Wandels zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu bewirken. Seit November 2020 erfragen daher wir in jeder Anlageberatung die Kundenpräferenz zu nachhaltigen Anlagen.

Mit unserer Beratung zum Einsatz von Förderdarlehen aus den relevanten KfW-Programmen leisten wir bereits seit vielen Jahren einen Beitrag zum energieeffizienten, zukunftsorientierten Bauen oder Sanieren und zugleich zur Altersvorsorge der Kunden.

Eigene Finanzierungsangebote wie unser Energiekredit und der für 2024 geplante Klimakredit werden mit einem gezielten Beratungsansatz kombiniert und geben der nachhaltigen Ausgestaltung von Kauf, Bau und Sanierung von Immobilien durch fördernde Anreize eine breite Basis.

Formelle Kooperationen zum Innovations- und Produktmanagement bestehen nicht; wir nutzen den Austausch mit anderen Sparkassen über den Ostdeutschen Sparkassenverband und binden gelegentlich Consultingunternehmen ein.

Wir prüfen regelmäßig, welcher Bedarf in unserem Kerngeschäft für weitere Produkte mit speziellen Nachhaltigkeitsaspekten besteht. Im Berichtsjahr haben wir das Angebot erneut ausgeweitet.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator EFFAS E13-01

Verbesserung der Energieeffizienz der eigenen Produkte im Vergleich zum Vorjahr.

Für die Verbesserung der Energieeffizienz unserer Produkte verfolgen wir keine gesonderten Zielsetzungen. Die besonders relevanten CO 2 -Auswirkungen liegen bei unseren Produkten und Dienstleistungen nicht im Produkt selbst, sondern sie entstehen aus der Verwendung der von uns bereitgestellten Finanzmittel durch unsere Kunden (finanzierte Emissionen: Scope 3 - Investitionen). Den größten Hebel für unseren Beitrag zu einer gesamtgesellschaftlichen Verbesserung haben wir daher durch eine aktive Begleitung unserer Kunden bei ihren Transformationsbemühungen.

Leistungsindikator EFFAS V04-12

Gesamtinvestitionen (CapEx) in Forschung für ESG-relevante Bereiche des Geschäftsmodells, z. B. ökologisches Design, ökoeffiziente Produktionsprozesse, Verringerung des Einflusses auf Biodiversität, Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für Mitarbeiter und Partner der Lieferkette, Entwicklung von ESG-Chancen der Produkte, u. a. in Geldeinheiten bewertet, z. B. als Prozent des Umsatzes.

Die Sparkasse Vorpommern investiert nicht gezielt in Forschung für ESG-relevante Bereiche des Geschäftsmodells. Untersuchungen zu nachhaltigkeitsrelevanten Themen werden vorwiegend über die Sparkassenverbände durchgeführt; die Ergebnisse stehen den einzelnen Instituten dann zur Verfügung. In einigen Fällen beauftragen wir Consulting- Unternehmen mit Untersuchungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten.

Zur Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für Mitarbeiter wird auf die Ausführungen unter 14. Arbeitnehmerrechte verwiesen.

KRITERIEN 11-20:

Nachhaltigkeitsaspekte

Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN

11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen hat für die eigene Leistungserstellung der Sparkasse im Vergleich zu produzierenden Unternehmen eine eher untergeordnete Bedeutung. Auswirkungen entlang des Produktlebensweges sind bei Finanzdienstleistungen typischerweise weniger relevant. Unser Geschäftsmodell ist zudem durch seinen regionalen Bezug auf einen schonenden Umgang mit Ressourcen ausgelegt, da weite Wege in unserem dünn besiedelten Geschäftsgebiet möglichst vermieden werden; wie bereits beschrieben, eröffnet der digitale Fortschritt hier weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Auch sind wir ausschließlich innerhalb des Geltungsbereiches deutscher Umweltstandards tätig. Dennoch versuchen wir fortlaufend, die Effizienz unserer Produkte und Prozesse im Hinblick auf die Nutzung von Ressourcen zu verbessern.

Durch unsere eigene Geschäftstätigkeit werden primär Energie für Wärme und Strom in unseren Büros und Zweigstellen sowie Papier verbraucht.

Detailangaben finden sich im Abschnitt "Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12". Die Verbrauchswerte für Wärme und Strom werden regelmäßig erfasst und fließen auch in die Berechnung unseres CO 2 -Fußabdrucks ein. So können wir die Entwicklungen der Verbräuche systematisch beobachten und haben eine Entscheidungsgrundlage für Veränderungen und Prozessoptimierungen. Auch die Anreise der Mitarbeiter zum Arbeitsort nehmen wir in die Berechnung unseres CO 2 -Fußabdrucks auf (Scope 3); sie nimmt einen erheblichen Anteil an den Gesamtemissionen ein.

Der Einkauf an Papier wird ebenfalls gemessen (2023: ca. 34,6 t), allerdings werden in unserem Auftrag gedruckte und von Partnern bereitgestellte Materialien (z. B. Prospekte) weiterhin nicht vollständig einbezogen.

12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Die Sparkasse Vorpommern hat das Ziel, bei der Unterhaltung ihrer Liegenschaften einen möglichst geringen Ressourcenverbrauch zu verursachen. Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Einkauf von Materialien, Dienstleistungen und Energie beziehen wir daher einen Großteil davon aus der Region, um negative Umweltauswirkungen möglichst zu vermeiden und die lokale Wirtschaft zu fördern.

Eine quantitative Zielvorgabe für die Reduzierung der CO 2 -Emissionen haben wir im Rahmen der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" veröffentlicht. Wir streben eine jährliche Reduzierung unseres CO 2 -Fußabdrucks um 3 bis 5 Prozent an.

Zur Zielerreichung setzen wir Maßnahmen aus regelmäßig durchgeführten Energieaudits um. Gebäude und deren Anlagentechnik werden auch anhand interner und externer Vergleiche und unter Beachtung der Gebäudesituation geprüft und hinterfragt. Neue energetische Standards prüfen wir fortlaufend auf den möglichen Einsatz in unseren Bestandsimmobilien. Eigene Maßnahmen zur Optimierung werden spätestens im Zuge von Umbauten bzw. Sanierungen geprüft und umgesetzt. Bei Leuchtmitteln verwenden wir im Neubau nur noch LEDs. Sukzessive werden alte Leuchtmittel gegen LEDs getauscht. Die relevante Haustechnik überwachen wir möglichst zentral, um so direkt Einfluss auf die optimale Nutzung nehmen zu können. Eine Um- und Nachrüstung für den Fernzugriff erfolgt dazu kontinuierlich für die relevanten Standorte.

In 2023 haben wir unseren CO 2 -Fußabdruck erneut errechnen lassen, um eine Basis für den Erfolg und die Weiterentwicklung unserer Reduzierungsbemühungen zu haben (siehe auch 13. Klimarelevante Emissionen).

Seit Beginn des Jahres 2019 nutzen wir 100 Prozent Ökostrom. Zudem wollen wir den Strombezug durch Nutzung eigener PV-Anlagen senken.

Der Wasser- und Abwasserverbrauch der Sparkasse Vorpommern beschränkt sich auf die WCs und Teeküchen. Daher werden darauf keine besonderen Optimierungsmaßnahmen angewendet.

Für Druckerpapier und Briefbögen setzen wir 100 % Recyclingpapier mit dem Siegel "Blauer Engel" ein. Das reduziert die Nutzung der eingehenden Ressourcen erheblich. Der Papierverbrauch ist seit Jahren rückläufig und soll weiter verringert werden. Grundsätzlich streben wir eine papierarme Zukunft mit Hilfe aller beeinflussbaren Prozesse an. Corona-bedingt hatte die Nutzung von Home-Office-Angeboten seitens der Mitarbeiter erheblich zugenommen, einhergehend mit deutlich reduziertem Papierverbrauch: Da dienstliche Unterlagen nicht aus den Geschäftsräumen mitgenommen werden dürfen und die Nutzung von Druckern im Home-Office technisch ausgeschlossen ist, werden verstärkt papierlose Lösungen für die Arbeitsprozesse genutzt. Unser Angebot zur Arbeitsortflexibilisierung bietet die Chance, diesen Effekt fortzuführen.

Ein weiterer wesentlicher Faktor sind die Kontoauszüge für die Kunden. Wir haben unsere Bemühungen fortgesetzt, Kunden zur Nutzung ihres elektronischen Postfachs zu motivieren; im InternetKonto ist dies obligatorisch (siehe Kriterium "10. Innovations- und Produktmanagement"). Die Anzahl der papierhaften Kontoauszüge konnte erneut reduziert werden. Im Vergleich zu 2015 haben wir mittlerweile eine Halbierung erreicht.

Abfallmengen fallen im Wesentlichen durch Papier, Verpackungsmaterial und normalen Hausmüll (Restmüll) an. Die Reduzierung der papierhaften Ausdrucke senkt zugleich die Menge des Papierabfalls. Zudem werden Papierabfälle überwiegend recycelt. Auf die sonstigen Müllmengen besteht aktuell wenig Einfluss. Auf den Aufbau gesonderter Zielsetzungen und Leistungsindikatoren wird daher verzichtet.

Die Sparkasse hat im Rahmen ihrer jährlichen Risikoinventur auch Nachhaltigkeitsrisiken betrachtet (siehe auch 1. Strategische Analyse und Maßnahmen).

Wir beobachten die Entwicklung der genannten Ressourcenverbräuche mindestens jährlich. Der Vorstand nimmt Anpassungen von Zielsetzungen, Strategien und Maßnahmen im Zuge der jährlichen Überprüfung und Berichterstattung und ergänzend anlassbezogen vor.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator EFFAS E04-01

Gesamtgewicht des Abfalls.

Eine Aufstellung des Gewichts der Abfälle ist nicht möglich, da die Abfallentsorgungsbetriebe keine Erfassung oder Abrechnung nach Gewicht vornehmen.

Ausnahme ist die getrennte Entsorgung von Papier unter Datenschutzaspekten. Diese betrug im Berichtsjahr 86,3 Tonnen.

Leistungsindikator EFFAS E05-01

Anteil des gesamten Abfalls, der recycelt wird.

Die Sparkasse Vorpommern hat über das Entsorgungsunternehmen im Jahr 2023 eine Restmüllmenge von 223 m 3 der thermischen Verwertung zugeführt. Die Papierabfälle (blaue Tonne) umfassten 177 m 3 , der Biomüll 40 m 3. Das Müllvolumen der gelben Säcke betrug 54 m 3. Der Abfall wird über Abfallbehälter entsorgt. Wir haben das volle Volumen der Behälter für unsere Berechnung angesetzt, da der Füllgrad bei der Entsorgung nicht erfasst wird.

Leistungsindikator EFFAS E01-01

Gesamter Energieverbrauch.

Energieverbrauch 2023

(Stand der abgerechneten Objekte per 14.05.2024):

Strom: 1.752.473 kWh
Wärmeenergie:
- Erdgas: 4.943.008 kWh
- Fernwärme: 128.256 kWh

13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Im Zuge der 2019 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden die Aspekte Umwelt & Artenschutz sowie Energie als wesentlich für die Sparkasse und ihre Stakeholder ermittelt. Der Klimawandel stellt eine besondere Herausforderung für die globale Gesellschaft dar.

Um unsere größten Emissionsquellen zu bestimmen und unseren Beitrag zur Reduzierung der Erderwärmung systematischer gestalten zu können, haben wir 2020 unseren CO 2 -Fußabdruck (Corporate Carbon Footprint, in Anlehnung an die Richtlinien des Greenhouse Gas Protocol Accounting and Reporting Standard, GHG Protocol) für das Jahr 2019 errechnen lassen. 2019 wurde so auch zum Basisjahr für spätere Zeitvergleiche. Vergleiche mit anderen Unternehmen haben wir noch nicht vorgenommen.

Im Jahr 2022 wurden durch die Sparkasse Vorpommern Emissionen in Höhe von 2.734 t CO 2 verursacht. Davon sind 35,9 % direkte Emissionen (Scope 1), 0,9 % entfallen auf indirekte Emissionen durch leitungsgebundene Energie (Scope 2) und 63,2 % wurden durch andere indirekte Emissionen (Scope 3) verursacht. Den größten Anteil nimmt die Anreise der Mitarbeiter zum Arbeitsort ein (42,3 %).

Mit Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" haben wir uns öffentlich zum Ziel bekannt, unseren Geschäftsbetrieb bis spätestens 2035 klimaneutral zu gestalten.

Wir wollen Photovoltaik-Anlagen auf unseren Gebäuden nutzen, wo dies möglich ist. 2023 haben wir auf einem größeren Gebäude eine Anlage in Betrieb nehmen können.

An verschiedenen Standorten in unserem weitläufigen Geschäftsgebiet haben wir eigene Ladesäulen aufgebaut, um die Nutzbarkeit unserer E-Fahrzeuge zu unterstützen. An zwei Standorten stehen Lademöglichkeiten auch Mitarbeitern zur Verfügung. Für Kunden haben wir eine gesonderte Ladestation (zwei Ladepunkte) an unserer Hauptstelle eingerichtet.

Dienstreisen absolvieren unsere Mitarbeiter bislang in der Regel mit ihren privaten Fahrzeugen. Zur Reduktion der daraus entstehenden Emissionen haben wir 2022 testweise zwei vollelektrische Fahrzeuge angeschafft, die unseren Mitarbeitern zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Ein weiteres Fahrzeug haben wir 2023 bestellt.

Darüber hinaus verringern wir die Anzahl der notwendigen Dienstfahrten durch die Nutzung von Videokommunikation. Die Pandemie hat den Umgang mit solchen technischen Möglichkeiten zu einer Selbstverständlichkeit werden lassen. Diese Entwicklung nutzen wir verstärkt auch in der Kundenberatung.

Um weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen entwickeln zu können, haben wir uns bereits vor 2023 Unterstützung bei der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern eingeholt. Ein Technischer Berater für Energieeffizienz und Klimaschutz hat bei der Suche nach möglichen Ansatzpunkten beraten. Potential für größere Reduzierungsschritte wurde dabei nicht erkannt, so dass wir weitere Fortschritte insbesondere bei prozessualen Veränderungen erzielen wollen.

Bereits in der Vergangenheit haben unsere Maßnahmen zum sparsamen Energieeinsatz innerhalb der Sparkasse eine Reduktion von CO 2 -Emissionen bewirkt. So achten wir seit Jahren bei Bauvorhaben an unseren Standorten auf Energieeffizienz (siehe Kriterium "12. Ressourcenmanagement").

Unseren Wärmeenergieverbrauch beobachten wir. Auf eine Zielsetzung verzichten wir jedoch, da der Wärmebedarf stark von den Außentemperaturen abhängt.

Wir nutzen seit 2013 in unserer Hauptstelle ein Blockheizkraftwerk und verbrauchen den erzeugten Strom selbst. Im Ergebnis ist der Strombezug in der Hauptstelle im Folgejahr bereits um 25 % zurückgegangen.

Seit Anfang 2019 nutzen wir 100 Prozent Ökostrom.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator EFFAS E02-01

Gesamte THG-Emissionen (Scope 1, 2, 3).

THG-Emissionen 2022 * (to CO 2 )

Scope 1 950
Scope 2 25
Scope 3 1759

* Die Ermittlung für 2023 ist noch nicht abgeschlossen.

EU-Taxonomie

1.) Leistungsindikatoren (KPI)

Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).

[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]

Die Green Asset Ratios der Sparkasse Vorpommern auf Basis von Umsatz- bzw. CapEx-KPIs der Gegenparteien betragen zum Geschäftsjahresende 2023 0,14 % bzw. 0,15 %.

Diese und alle weiteren von der Sparkasse Vorpommern nach Taxonomie-Verordnung zu veröffentlichenden quantitativen Leistungsindikatoren finden sich aufgeteilt auf 14 Meldebögen im Anhang dieses Berichts.

2.) Ansatz / Prozessbeschreibung

Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.

[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie- Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht- Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]

1. Qualitative Angabe 1 - Hintergrundinformationen zur Untermauerung der quantitativen Indikatoren

1.1 Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung

in der Sparkasse Vorpommern

Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse Vorpommern verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang dieses Nachhaltigkeitsberichts entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Vorpommern

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Vorpommern umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.

Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen wird eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse Vorpommern erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellende Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Vorpommern umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich der Datennacherfassungen bei Bestandspositionen durchgeführt. Aus der Taxonomie-Verordnung hervorgehende notwendige Anpassungen relevanter Kreditprozesse werden zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch erarbeitet und die Einführung des VÖB TAXO TOOLs zur Taxonomieeinwertung relevanter Darlehen vorbereitet. Darüber hinaus wurden umfassende Anpassungen an der IT-Infrastruktur unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess erheben und technisch erfassen zu können.

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt in aller Regel keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basieren.

Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossilem Gas aufgrund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt. Details zu den Beschränkungen finden sich in Kapitel 6.

Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EUtaxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

1.2 Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI

Green Asset Ratio

Die Green Asset Ratio der Sparkasse Vorpommern auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,14 % (Bogen "O. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld E8). Die Green Asset Ratio der Sparkasse Vorpommern auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,15 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld F8). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein.

Es wurden und werden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) in den Datenhaushalt und in die Kredit- und Wertpapierprozesse zu integrieren. Außerdem wurde eine weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen ermöglicht.

Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

ein großer Teil der Aktiva der Sparkasse Vorpommern gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen gewerblichen Kunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

es bisher noch nicht möglich ist, den gesamten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität einzuwerten. Regelmäßig ist die Erfolgsquote einer relevanten Datennachbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden können. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit standardmäßig eingeholt. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet.

Einige der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A bestehen gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

Anteil der Vermögenswerte, die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 31,99 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld H8).

Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU- Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.

Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt, grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.

1.3 Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Vorpommern ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 1.710 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht 35,18 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a48) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Vorpommern finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,35 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld ab25). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und die durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen. Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.

Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

Gebäudesanierungskredite gegenüber privaten Haushalten Die Sparkasse Vorpommern weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 90 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a26) aus. Davon wurden 90 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab26) als taxonomiefähig klassifiziert. 0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac26) konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweise zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und - konformität darüber.

Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten

Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Sparkasse Vorpommern keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche dieser Kundengruppe werden durch das Institut an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt.

Nicht-Finanzunternehmen

Die Sparkasse Vorpommern hat zum Geschäftsjahresende 2023 11 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht- Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds- Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind derzeit noch im Meldebogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR" in Zelle a39 zu finden. In Ermangelung einer technisch automatisierten Einwertung hat die Sparkasse Vorpommern eine manuelle Fondsdurchschau ihres Spezialfonds vorgenommen. Diese ergab jedoch keinen manuellen Anpassungsbedarf an den Meldebögen. In der Folge zahlen die im Fonds enthaltenen potentiell taxonomiekonformen Risikopositionen nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird erwartet und angestrebt.

Derzeit sind 3,63 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld ab20) bzw. 9,54 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld aa20) der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil der Unternehmenskunden der Sparkasse Vorpommern kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI- Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Vorpommern zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:

Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht- Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinausgehen, liegen für 2022 nicht vor.

Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse Vorpommern die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Es betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.

Finanzunternehmen

Die Sparkasse Vorpommern weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen, zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 680 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a2) auf. Davon sind 10,2 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld aa2) taxonomiefähig und 0,06 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld ab2) taxonomiekonform. Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Ein Finanzunternehmen im Depot-A-Bestand der Sparkasse Vorpommern berichtete allerdings bereits zum Geschäftsjahresende 2022 Kennzahlen zur Taxonomiekonformität. Dies erklärt, warum der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen der Sparkasse Vorpommern gegenüber dieser Kontrahentengruppe größer 0,00 % ist. Zweckgebundene Finanzierungen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanzunternehmen hält die Sparkasse Vorpommern per 31.12.2023 nicht. Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten in aller Regel nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden. Wie beschrieben lagen zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften nicht vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d2). Aus diesen Gründen ist die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Geschäftsbereich so niedrig (0,06 %, Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld ab2).

Finanzunternehmen - Kreditinstitute

Die Sparkasse Vorpommern hat zum Geschäftsjahresende 2023 680 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a3) Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (357 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a4) - davon 0,00 % taxonomiekonform (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab4), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (323 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a5 + Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a6) - davon 0,12 % taxonomiekonform (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld ab5 + Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" ab6)) in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d4) vor.

Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch in der Meldeposition laufende Nummer 39 zu finden. Wie bereits beschrieben wurde eine manuelle Fondsdurchschau vorgenommen, die jedoch keinen Änderungsbedarf an den Meldebögen erforderlich gemacht hat. Folglich zahlen die im Fonds enthaltenen potentiell taxonomiekonformen Risikopositionen nicht positiv auf die GAR ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird erwartet und angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR.

Die den Kennzahlen der Sparkasse Vorpommern zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen (abgesehen von einer Ausnahme) 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanzunternehmen - Versicherungsunternehmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Finanzunternehmen - Wertpapierfirmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Finanzunternehmen - Verwaltungsgesellschaften

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Sparkasse Vorpommern ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Unter anderem hält sie auch Kommunaldarlehen mit bekannter Mittelverwendung in relevantem Umfang. Die Taxonomiebewertung dieser Bestandsdarlehen ist zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht erfolgt, jedoch für den weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2024 geplant. Aktuell laufen die Vorbereitungen für den Einsatz des VÖB TAXO TOOLs.

Dementsprechend hat die Sparkasse Vorpommern gegenwärtig noch keine taxonomiekonformen (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac28) Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht identifiziert. Bereits im nächsten Jahr wird die Sparkasse Vorpommern an dieser Stelle jedoch Auskunft geben können zum Grad der Taxonomiekonformität in ihrem kommunalen Kreditgeschäft.

Darüber hinaus ist die Sparkasse sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien Die Sparkasse Vorpommern hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.

1.4 Meldebogen 1 - Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-finanzielle Kapitalgesellschaften

Die Sparkasse Vorpommern hat zum Geschäftsjahresende 2023 1.472 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht- Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Bei den 1.472 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Vorpommern betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an den Gesamtaktiva kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Vorpommern besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU

Bei den 1.472 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größere und große Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Vorpommern zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Im Spezialfonds der Sparkasse Vorpommern sind auch Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Die Sparkasse Vorpommern hat aus diesem Grund unter Zuhilfenahme einer Einzeltitel-Bagatellgrenze eine manuelle Fondsdurchschau durchgeführt, die sich u. a. aufgrund nicht in der EU ansässigen Kontrahenten und der eingeschränkten Berichtspflicht von Finanzunternehmen für das Geschäftsjahr 2022 nicht erhöhend auf die GAR ausgewirkt hat. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 der laufenden Nummer 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten Die Sparkasse Vorpommern hat zum Geschäftsjahresende 2023 47 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Eine Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

1.5 Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Die Vermögenswerte der Sparkasse Vorpommern, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 517 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49). Dies entspricht 9,61 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52).

Zentralstaaten und Supranationale Emittenten

Die Sparkasse Vorpommern hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 470 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50). Dies entspricht 8,74 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Die Sparkasse Vorpommern hält direkt sogenannte grüne Anleihen ("Green Bonds") von staatlichen Emittenten. Es besteht keine Möglichkeit, diese möglicherweise taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der Green Asset Ratio einfließen zu lassen.

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Sparkasse Vorpommern hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 47 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51). Dies entspricht 0,87 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51 geteilt durch Bogen ,, 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

1.6 Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Sparkasse Vorpommern. Auf eine akkurate Erfassung des NACE-Codes bei gewerblichen Kunden wird seit Längerem besonderes Augenmerk gelegt, da diese Information auch für andere Zwecke (z. B. S-ESG-Score) wesentlich ist. Zudem wurden im Bestand bei mittleren und großen Unternehmen Überprüfungen der NACE-Codes veranlasst. Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund neuer Erkenntnisse über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.

Aufgrund der zurzeit noch äußerst geringen Zahl an nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen in Kreditportfolio und Direktbestand der Sparkasse Vorpommern sind die Berichtsbögen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz" und "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx" wenig ergiebig. Die NACE-Codes der Nicht-Finanzunternehmen, die ihrerseits Taxonomie-Kennzahlen berichtet haben, sind H53 mit 2 Mio. Euro (davon: 0 Mio. Euro taxonomiekonform, Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx / Basis Turnover in Spalte z) und M70.1 mit 1 Mio. Euro (davon: 0 Mio. Euro taxonomiekonform, Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx / Basis Turnover in Spalte z). Für das Umweltziel 2 haben zudem nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Das die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).

Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf hindeuten, dass bei Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch nachhaltige Projekte investieren, während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen), welcher ursächlich für die erzielbaren Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten enthält.

1.7 Berichtsbogen - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Dazu zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon, wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnenden Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, dass Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.

Die Sparkasse Vorpommern verneint auf Basis erfolgter Analysen jedoch alle Fragen zu einem Engagement in den Wirtschaftstätigkeiten der Kernenergie und dem fossilen Gas. Im Bereich der Kernenergie hält sie im durchgeschauten Anlageportfolio keine Titel sowie im Kreditportfolio keine allgemeinen Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich der Kernenergie gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. kommunalen Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht existieren nicht.

Auch im Bereich des fossilen Gases hält die Sparkasse Vorpommern im durchgeschauten Anlageportfolio keine Titel sowie im Kreditportfolio keine allgemeinen Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die diese Fragen selbst bejaht haben. Die Taxonomieprüfung der im Bestand der Sparkasse Vorpommern befindlichen zweckgebundenen Finanzierungen mittels des VÖB TAXO TOOLs ist zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht erfolgt - auf Basis einer Auswertung von Kunden und SVZ-47-Schlüsseln ist jedoch nicht von direkten zweckgebundenen Finanzierungen im Bereich des fossilen Gases gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. kommunalen Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht auszugehen.

Für die Ermittlung der NEIN-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse Vorpommern begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. Aus diesem Grund werden die Meldebögen 2-5 nicht im Anhang veröffentlicht. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse Vorpommern veröffentlicht werden.

2. Qualitative Angabe 2 - Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zu ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit

Die Risikopositionen der Sparkasse Vorpommern, mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen und Inhaberschuldverschreibungen) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse Vorpommern. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse Vorpommern nehmen.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit

Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse Vorpommern aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von jener der Vorjahre erheblich.

Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich.

Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

3. Qualitative Angabe 3 - Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. In der Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sich die Sparkasse Vorpommern zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse Vorpommern eine hohe Bedeutung. Denn die EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und einen kleinen, aber perspektivisch wachsenden Teil der Unternehmenskunden.

Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Sparkasse Vorpommern besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und in der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Mit der Einführung des VÖB TAXO TOOLs im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2024 - zunächst vor allem im Rahmen des Kommunalkreditgeschäfts, perspektivisch aber auch für die schrittweise wachsende Zahl an nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden - wird die Sparkasse Vorpommern den nächsten Schritt in der Anwendung und Umsetzung der EU-Taxonomie gehen.

4. Qualitative Angabe 4 - Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Die Sparkasse Vorpommern hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

5. Qualitative Angabe 5 - Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens

Diese Anforderungen sind mit den vorangegangenen Ausführungen abgedeckt.

6. Beschränkungen

DelVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2)

Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese erweitert die bereits definierten Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21. sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen Bewertungskriterien zur Bestimmung der Taxonomiekonformität unterlegt. Für das Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13., 8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert, deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2 entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden die identifizierten Vermögenswerte auf Taxonomiefähigkeit untersucht.

Im Ergebnis wurden keine Vermögenswerte identifiziert, die entsprechend den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung 2023/2485 taxonomiefähig sind.

FAQ der EU-Kommission

Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf veröffentlicht. Diese werden aktuell analysiert. Anpassungen werden, falls diese notwendig sind, in 2024 umgesetzt.

Umgang mit Investmentfonds

Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2139 die Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu berichten.

Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen zur Übermittlung von ISIN-basierten Taxonomie-Kennzahlen und der fehlenden Verfügbarkeit Fondsbasierter Kennzahlen hat die Sparkasse Vorpommern eine manuelle Fondsdurchschau zur Taxonomieeinwertung ihres Spezialfonds vorgenommen. Dafür hat die Sparkasse eine Bagatellgrenze entsprechend ihrer Depot-A- Risikorelevanzgrenze von 1,5 Mio. Euro angesetzt. Durch die nicht vorliegende Berichtspflicht mancher Emittenten (z. B. Unternehmen aus Drittstatten, außerhalb der EU) sowie die eingeschränkte Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2022 für Finanzunternehmen resultierte im Endeffekt jedoch kein manueller Anpassungsbedarf an den Meldebogen. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse Vorpommern wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.

Eine technische Umsetzung ist für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Risikopositionen in Investmentfonds dann in den dafür vorgesehenen Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.

3.) Anhänge

Ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder weitere Darstellungen finden Sie im Anhang am Ende dieses Dokuments.

Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT

Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN

14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource bei der Leistungserstellung der Sparkasse. Fundament der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit aktuell beschäftigter und künftig zu gewinnender Mitarbeiter ist der Umgang mit Arbeitnehmerrechten, Chancengerechtigkeit und Qualifizierung.

Als ausschließlich in Deutschland regional tätiges Unternehmen halten wir die nationalen Vorschriften und damit auch die international anerkannten Standards zu Arbeitnehmerrechten selbstverständlich ein. Wir gehen weit über die Mindeststandards hinaus und bauen unsere Attraktivität als Arbeitgeber weiter aus, um auch künftig geeignete Mitarbeiter an uns binden zu können. Unsere Personalstrategie, die jährlich unter Federführung des Vorstandes weiterentwickelt wird, ist darauf ausgerichtet, die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu sichern. Dies ist untrennbar verbunden mit der Arbeitgeberattraktivität und der Mitarbeiterzufriedenheit - und wäre keinesfalls mit unzureichenden Arbeitnehmerrechten vereinbar. Wir benötigen somit kein gesondertes Managementkonzept zur Einhaltung oder gar Erreichung der Arbeitnehmerrechte und haben keine Ziele festgelegt.

Vor diesem Hintergrund sehen wir auch keine wesentlichen Risiken hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie unseren Produkten und Dienstleistungen. Auch im Zuge vorhandener Mitarbeiter-Dialoge sind uns bislang keine Hinweise auf Risiken bekannt geworden. Eine gesonderte weitergehende Risikoanalyse haben wir nicht durchgeführt und bislang auch nicht geplant.

Die Arbeitsbedingungen im Unternehmen, die Achtung der Rechte der Gewerkschaften, die Achtung der Rechte der Arbeitnehmer auf Informationen sowie der Schutz ihrer Gesundheit inklusive der Arbeitssicherheit stellen das zwingende Fundament der Arbeitgeberattraktivität dar.

Um die Attraktivität der Sparkasse als Arbeitgeber zu erhalten und auszubauen, setzt die Sparkasse Vorpommern angesichts der steigenden Bedürfnisse von Mitarbeitern und potentiellen Mitarbeitern im Kontext der demographischen Entwicklung auf vielfältige Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität, die über die rechtlich geforderten Basis-Anforderungen hinausgehen (siehe auch Kriterium "16. Qualifizierung").

Wir praktizieren eine offene Kommunikationspolitik und schaffen so ein motivierendes Betriebsklima. Durch unterschiedliche Aktionen und Informationskanäle binden wir unsere Mitarbeiter aktiv ein und animieren sie zum Dialog. Darüber hinaus können die Beschäftigten sich im Rahmen von regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen einbringen. Dies gilt grundsätzlich für alle Inhalte und umfasst somit auch Nachhaltigkeitsthemen. Sowohl das Nachhaltigkeitsmanagement als auch die Mitarbeiter, die sich um die Mitwirkung im Team Nachhaltigkeit beworben haben, stehen allen Kollegen als Ansprechpartner für Fragen und Hinweise zu Nachhaltigkeitsbelangen zur Verfügung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gemäß dem Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern durch den Personalrat vertreten. Dieser wird in einem laufenden Dialog frühzeitig über anstehende Veränderungen informiert und in die Gestaltung des konkreten Prozesses einbezogen. Interne Ansprechpartner für die Mitarbeiter sind zudem die Schwerbehindertenvertretung sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Um eventuelle Gesundheitsrisiken für unsere Mitarbeiter zu erkennen und vermeiden zu können, tagt regelmäßig ein Ausschuss zur Arbeitssicherheit. Über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehend haben wir einen Arbeitskreis Gesundheit eingerichtet, der - auch auf Basis von Mitarbeiterbefragungen - Risiken analysiert und präventive Maßnahmen vorschlägt.

Die halbjährlich vorgenommene Mitarbeiterbefragung zeigt, dass sich die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter mit der Sparkasse als Arbeitgeber auf einem hohen Niveau befindet; dies versuchen wir auch unter den sich ändernden Arbeitsmarktbedingungen weiterhin zu halten.

15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten und Kunden unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Identität eine Selbstverständlichkeit. Zielsetzungen zu diesen Themenbereichen haben wir deshalb nicht fixiert. Zur Unterstreichung wird jeder Mitarbeiter im Rahmen einer Dienstanweisung auf die entsprechenden Regelungen verpflichtet.

Die Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD-S) angemessen bezahlt. Zu jeder Stelle ist eine Stellenbewertung nach dem Tarifvertrag erarbeitet worden; die Gleichbehandlung in der Vergütung ist somit ebenfalls sichergestellt. Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend. Wir beschäftigen Menschen mit und ohne Behinderung über alle Altersgruppen hinweg. Sollten Mitarbeiter dennoch eine Situation als Ungleichbehandlung wahrnehmen, können sie sich an eine gesonderte Beschwerdestelle wenden, die zu diesem Zweck eingerichtet wurde.

Konstellationen für wesentliche Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Chancengleichheit haben, sind nicht erkennbar, so dass auf eine formale Risikoanalyse verzichtet wurde.

Die Sparkasse hat personalstrategische Ziele definiert, eines davon ist die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit. Als Messgrößen dienen die quartalsweise Erfassung der Fluktuation und eines internen Klimaindexes (Ergebnis der halbjährlichen Mitarbeiterzufriedenheitsbefragung). Letzteren haben wir im Juli 2023 zuletzt gemessen. Mit einem Wert von 2,1 liegen wir über der Benchmark (Vergleichsgruppe anderer Sparkassen). Unser Ziel ist, bis 2025 einen Wert von 1,5 zu erreichen.

Unsere Unternehmenskultur ist ein entscheidender Einflussfaktor auf die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter. In 2022 haben wir daher in einem Culture Deck unsere Werte für die gemeinsame Zusammenarbeit zusammengeführt.

Im Jahr 2023 haben wir in Kulturwerkstätten mit unseren Führungskräften die Entwicklung unserer Unternehmenskultur weiter vorangebracht.

Über gesetzliche Vorgaben hinausgehend halten wir zur Mitarbeiterzufriedenheit verschiedene Angebote vor. Es gibt zahlreiche Teilzeitmodelle, die seit Jahren stark genutzt werden.

Die Gesunderhaltung fördern wir durch verschiedene Angebote und Maßnahmen im Rahmen unseres Gesundheitsmanagements (siehe Kriterium "16. Qualifizierung"). Das bereits vor der Pandemie begonnene Projekt zur Arbeitsortflexibilisierung haben wir abschließen können. Der Regelbetrieb läuft sehr erfolgreich. Den Prozess werden wir weiter aktiv mit unseren Mitarbeitern gestalten.

Über weitere Maßnahmen berichten wir unter dem Kriterium "14. Arbeitnehmerrechte".

16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Unsere Mitarbeiter sind der Schlüssel zur erfolgreichen Realisierung der Unternehmensziele. In der Personalstrategie ist das Ziel der bedarfsgerechten Personalplanung und -entwicklung festgelegt. Über einen strukturierten Planungsprozess, der sowohl quantitative als auch qualitative personelle Kapazitätsanforderungen berücksichtigt, wollen wir dieses Ziel erreichen und haben dazu verschiedene Messgrößen festgelegt. Im Berichtsjahr haben wir die festgelegten Ziele erreichen können.

Als großer Ausbildungsbetrieb übernehmen wir in der Region Verantwortung und bilden konsequent junge Menschen aus (31.12.2023: 31 Auszubildende). Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt dies zusätzlich an Bedeutung. Unser Ziel ist es, jährlich 12 Auszubildende einzustellen.

Unser Mitarbeiterstamm soll möglichst mit Fachkräften aus eigener Ausbildung besetzt werden. Wir entwickeln dazu auch das Angebot anderer Ausbildungsberufe und Ausbildungswege. Mittlerweile bieten wir vier Ausbildungsberufe an. Im Jahr 2021 haben wir ein internes Projekt zur Neuausrichtung unserer Ausbildung gestartet. Deutlich über die vorgesehenen Ausbildungsinhalte hinausgehend wollen wir Inhalte anbieten, mit denen die notwendigen Zukunftskompetenzen erreicht werden.

Wir investieren zudem weitblickend in die Weiterbildung unserer erfahreneren Mitarbeiter, um ihnen eine optimale Entwicklung im Unternehmen zu ermöglichen und um unserem eigenen Qualitätsanspruch an die Beratung unserer Kunden gerecht zu werden. Über die individuelle Betrachtung hinausgehend werden dazu konkrete Nachwuchsprogramme, Juniorenprogramme, Entwicklungsprogramme und Karrierepfade erarbeitet und genutzt.

Zunehmend decken wir unseren Personalbedarf auch durch berufsferne Seiteneinsteiger. In einem speziellen Qualifizierungsprogramm erhalten diese Mitarbeiter das für ihre Stellen notwendige Fachwissen vermittelt. Zusätzlich nutzen wir verstärkt digitale Schulungsformate.

Zur Abdeckung spezialisierter Arbeitsgebiete außerhalb des klassischen Bankbereichs beziehen wir zunehmend Werkstudenten und Trainees ein. Unser Ziel ist es, regelmäßig Trainees zu gewinnen.

Im jährlichen Strategieprozess führen wir im Rahmen einer SWOT-Analyse eine Bewertung der Risiken und Chancen durch, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit und unserem Geschäftsumfeld ergeben, und leiten daraus Ziele für die Qualifizierung unserer Mitarbeiter ab. So wollen wir sicherstellen, dass das erforderliche Qualifikationsniveau stets gewährleistet werden kann. Sowohl die demographische Entwicklung als auch der digitale Wandel bergen - bei allen damit verbundenen Chancen - wesentliche Risiken, denn sie lösen grundlegende Veränderungen auch für unsere Mitarbeiter aus. Eine gezielte Entwicklung aller Beschäftigten ist erforderlich, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Die zeitgemäße Fach,- Sozial- und Methodenkompetenz unserer Führungskräfte nimmt dabei eine wichtige Funktion ein.

Im Rahmen der jährlichen Entwicklungs- und Beurteilungsgespräche erhalten alle Mitarbeitenden Feedback und können Qualifikationsmaßnahmen mit den Führungskräften besprechen. Die Personalabteilung begleitet den Prozess und tauscht sich dazu regelmäßig mit den Führungskräften aus. Aus den Rückmeldungen aller Gesprächsbögen werden zentrale Personalentwicklungs- und Schulungsmaßnahmen entwickelt.

Ziel unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, den Gesundheitszustand der Mitarbeiter zu stabilisieren und zu verbessern, um die Arbeitsfähigkeit und die Zufriedenheit zu fördern und zu erhalten. Dazu gestalten wir systematisch Maßnahmen zur Gesundheitskompetenz und Gesunderhaltung.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator EFFAS S03-01

Altersstruktur und -verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen).

Altersstruktur (VZÄ) am 31.12.2023

Altersgruppen Anzahl Prozent
< 20 Jahre 20,9 3,5
< 30 Jahre 92,5 15,6
< 40 Jahre 90,7 15,2
< 50 Jahre 158,6 26,6
< 60 Jahre 217,1 36,5
> 60 Jahre 15,4 2,6
VZÄ gesamt 595,2 100,0

Leistungsindikator EFFAS S10-01

Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden.

Zum Stichtag 31.12.2023 betrug der Anteil weiblicher MA an der Gesamtmitarbeiterzahl 65,2 Prozent.

Leistungsindikator EFFAS S10-02

Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen.

Zum Stichtag 31.12.2023 betrug der Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen 41,1 Prozent.

Leistungsindikator EFFAS S02-02

Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ pro Jahr.

Im Berichtsjahr 2023 betrugen die durchschnittlichen Ausgaben für Weiterbildung pro Mitarbeiter 1109 Euro.

Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Sparkasse Vorpommern bekennt sich zur Achtung aller Menschenrechte; sie gehören zu den Grundwerten unserer Gesellschaft.

Da wir als Unternehmen regional tätig sind, haben wir uns mit der Thematik Menschenrechte insbesondere im Hinblick auf unsere Mitarbeiter beschäftigt; dazu haben wir Regelungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus getroffen (siehe Kriterium "14. Arbeitnehmerrechte"). Ein weiterführendes Managementkonzept im Hinblick auf Menschenrechte verfolgen wir aufgrund unserer regionalen Geschäftstätigkeit nicht.

Generell legt die Sparkasse hohen Wert auf die Einhaltung aller Rechtsvorgaben und hat eine entsprechende Compliance-Organisation zur Kontrolle aufgebaut (siehe Kriterium "20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten").

Das Kerngeschäft der Sparkasse Vorpommern trägt keine wesentlichen Einflüsse einer internationalen Wertschöpfungskette in sich und ist zudem nicht ressourcenintensiv. Da wir ausschließlich in Deutschland tätig und zudem auf unser Geschäftsgebiet ausgerichtet sind, sehen wir angesichts der umfassenden deutschen Gesetzgebung kein wesentliches Risiko für Menschenrechtsverletzungen, die aufgrund unserer Geschäftstätigkeit, unserer Geschäftsbeziehungen oder unserer Produkte und Dienstleistungen auftreten könnten. Dies schließt unsere Geschäftspartner und Dienstleister grundsätzlich ein, ebenso wie unsere Tochterunternehmen, die ebenfalls ihren Sitz in Deutschland haben.

Indirekt könnten sich Risiken bei ausländischen Vorlieferanten bzw. Kunden unserer Partner ergeben. Unsere wesentlichen Partner (Deka, Landesbanken, DSV) setzen sich jedoch selbst intensiv mit Nachhaltigkeitsbelangen auseinander (siehe Kriterium "4. Tiefe der Wertschöpfungskette").

Restrisiken sind nicht vollständig auszuschließen, werden aber nicht als wesentlich eingeschätzt.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator EFFAS S07-02 II

Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind.

Wir können nicht über zertifizierte Einrichtungen berichten. Die Kriterien sind nach unserer Einschätzung jedoch durch die in Deutschland gültigen Gesetze abgedeckt und werden erfüllt.

Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN

18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Gemeinwohlorientierung der Sparkasse Vorpommern basiert auf ihrem öffentlichen Auftrag nach dem Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Unser Unternehmensleitbild und die jährlich unter Federführung des Vorstandes überprüften und überarbeiteten Strategien der Sparkasse nehmen diese Vorgaben auf.

Als Sparkasse tragen wir bereits durch unser Kerngeschäft direkt zum Gemeinwohl bei. Wir sichern die Versorgung der Region mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Die allgemeine Vermögensbildung wird gefördert. Die Beratung der Kunden richtet sich gegen deren wesentliche soziale Risiken. Dabei wird niemand vom Zugang zu Bankgeschäften ausgeschlossen. Die Vergabe von Krediten ist eine wichtige Grundlage für wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug aller Aktivitäten hat dabei vielfältige Vorteile für Ökonomie, Ökologie und Soziales. Der Nutzen multipliziert sich zudem durch indirekte Wirkungen, beispielsweise als Ausbildungsbetrieb, Arbeitgeber und großer Auftraggeber und durch den Verbleib von Gehaltszahlungen und Steuern in der Region.

Über diese Kerntätigkeit hinausgehend unterstützt die Sparkasse eine große Bandbreite von Initiativen zum Nutzen der gesamten Gesellschaft in der Region. Im Vordergrund stehen dabei Projekte mit hohem gemeinnützigen Charakter im sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen, sportlichen und Umwelt- Bereich.

Die Bandbreite der Unterstützungsformen ist vielfältig:

Spenden

Sponsorings

Bereitstellung einer Crowdfunding-Plattform

Bereitstellung einer Plattform zur Zusammenführung von regionalen Angeboten und regionaler Nachfrage

Bereitstellung einer Recruiting-Plattform

Unterstützung der regionalen Wirtschaftsförderung

Mitarbeit als Partner im Nachhaltigkeitsbündnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Kooperationsverträge mit der Universität und der Hochschule in unserem Geschäftsgebiet

Freistellung von Mitarbeitern zum Blutspenden, als Wahlhelfer, teilweise für ehrenamtliche Tätigkeiten

Auslobung von Förderpreisen

finanzwirtschaftliche Bildung, auch von Kindern und Jugendlichen

Gründung einer Tochtergesellschaft zur Erschließung von Baugrund

über die Stiftungen der Sparkasse.

Insgesamt fließen so ausnahmslos alle durch die Sparkasse Vorpommern erwirtschafteten Überschüsse in die Region zurück, die nicht unmittelbar zum Erhalt und zur Absicherung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit in der Sparkasse verbleiben müssen.

Die Vergabe von Mitteln erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand. Über einen Teil der Spenden und Sponsorings wird in seinem Auftrag durch Mitarbeiter entschieden, um deren Kenntnisse über die lokalen Gegebenheiten zu nutzen.

Maßnahmen dieser Art entsprechen unserem Selbstverständnis als Sparkasse. Wir werden solche Maßnahmen weiterhin umsetzen und sehen durch unser kontinuierliches Handeln in diesem Bereich Chancen, die positive Entwicklung der Region zu unterstützen.

Auch nach langjähriger Beobachtung der Reaktionen unserer Stakeholder sind keine wesentlichen Risiken erkennbar, die sich aufgrund unserer Geschäftstätigkeit, unserer Produkte und Dienstleistungen oder unserer Geschäftsbeziehungen auf das Gemeinwesen ergeben könnten. Eine formelle Risikoanalyse wurde daher nicht durchgeführt.

Die Gemeinwohlorientierung ist bereits im öffentlichen Auftrag gesetzlich vorgegeben und gehört von jeher zum Wesenskern der Sparkasse. Alle unsere Aktivitäten im Gemeinwesen tragen zur Erfüllung dieses Auftrags bei. Aufgrund dieser Konstellation haben wir uns kein gesondertes Konzept gegeben und planen dies auch für 2024 nicht.

Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Relevante Gesetze oder Gesetzgebungsverfahren für die Sparkasse Vorpommern waren im Berichtsjahr unter anderem

Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)

Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)

Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung

Gesetz zu den Änderungen im Stiftungsrecht

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)

Entwurf für die Dritte Zahlungsdiensterichtlinie sowie einen Entwurf für eine Zahlungsdiensteverordnung

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)

Die Sparkasse hat zu diesen Gesetzgebungsverfahren keine Eingaben gemacht.

Die Sparkasse Vorpommern ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. Dieser ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Er hat den gesetzlichen Auftrag, in seinem Geschäftsgebiet das Sparkassenwesen zu fördern, insbesondere die Sparkassen, ihre Träger und die Sparkassenaufsichtsbehörden der Länder fachlich zu beraten und die Jahresabschlussprüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband nimmt die Interessen der Sparkassen- Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch die Sparkasse Vorpommern wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft.

Generell leitet sich das Engagement der Sparkasse Vorpommern aus ihrem öffentlichen Auftrag ab. Eigene Mitgliedschaften beschränken sich auf Ziele im sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen, sportlichen und Umwelt-Bereich oder auf die regionale Wirtschaftsförderung.

Die Sparkasse Vorpommern verhält sich politisch neutral und tätigt dementsprechend keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundene Einrichtungen.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator EFFAS G01-01

Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz.

0 %

- Entfällt, da keine Zahlungen an politische Parteien geleistet werden (siehe Kriterium "19. Politische Einflussnahme")

20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Sparkasse Vorpommern hat das Ziel, dass ihre Mitarbeiter jederzeit und umfassend rechtskonform handeln, d. h., dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen, und lehnt jegliche Form von Korruption und Bestechung ab. Eine umfassende Compliance-Organisation sichert die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben dient der Identifizierung möglicher Compliance-Risiken. Zudem werden theoretisch vorstellbare Interessenkonflikte erfasst. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung interner Verhaltensregeln vom Bereich Compliance und durch die Revision kontrolliert. Im Jahr 2023 wurden keine wesentlichen Risiken im Hinblick auf nicht gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten identifiziert.

Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand; Interne Revision und Verwaltungsrat bekommen die Informationen ebenfalls. Bei Bedarf werden dem Vorstand Maßnahmen vorgeschlagen.

Die Mitarbeiter werden zu den wesentlichen Aspekten kontinuierlich sensibilisiert. Die Sparkasse Vorpommern verpflichtet alle Mitarbeiter, stets rechtskonform zu handeln, d. h. sowohl externe Gesetze und Regeln als auch interne Vorgaben zu befolgen. Im Rahmen regelmäßiger Schulungen wird auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen und Wohlverhaltensregeln hingewiesen.

Um Rechtsverstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den jeweiligen Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern auch die Möglichkeit, Verdachtsmomente oder Auffälligkeiten vertraulich anzuzeigen (arbeitsanweislich verankertes Hinweisgebersystem).

Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator EFFAS V01-01

Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen.

2023: keine

Leistungsindikator EFFAS V02-01

Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60.

2023: 0 %

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI ( **** ) KPI (*****)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 7 0,14 0,15
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI 0,13 31,99 9,62
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 2 0,43 0,44
Handelsbuch (*) 0 0,00 0,00
Finanzgarantien 0 0,00 0,00
Verwaltete Vermögenswerte 0 0,00 0,00
(Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge (**)
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI 58,70 28,85 30,14

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM

Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.

(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
( ***** ) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz

Offenlegungsstichtag T

Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt [brutto]buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstäti gkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 3140 411 7 0 0 0
2 Finanzunternehmen 680 67 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 680 67 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 357 32 0 0 0 0
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 323 34 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 11 1 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 11 1 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 2092 344 6 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1710 254 6 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 90 90 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 358 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 358 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 1720 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 1472
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 1424
35 Darlehen und Kredite 1024
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 293
37 davon Gebäudesanierungskredite 19
38 Schuldverschreibungen 47
39 Eigenkapitalinstrumente 354
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 47
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 47
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 1
45 Kurzfristige Interbankenkredite 141
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 56
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 51
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4861 411 7 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 517
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 470
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 47
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 5378 411 7 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 3 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt O 0 O 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 411 7 0 0 0
2 Finanzunternehmen 67 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 67 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 32 0 0 0 0
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 34 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 1 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 1 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 344 6 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 254 6 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 90 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 411 7 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 411 7 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU- Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx

Offenlegungsstichtag T

Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt[brutto]buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstäti gkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 3140 414 7 0 0 0
2 Finanzunternehmen 680 69 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 680 69 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 357 34 0 0 0 0
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 323 36 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 11 1 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 11 1 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 2092 344 6 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1710 254 6 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 90 90 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 358 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 358 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 1720 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 1472
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 1424
35 Darlehen und Kredite 1024
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 293
37 davon Gebäudesanierungskredite 19
38 Schuldverschreibungen 47
39 Eigenkapitalinstrumente 354
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 47
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 47
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 1
45 Kurzfristige Interbankenkredite 141
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 56
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 51
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4861 414 7 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 517
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 470
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 47
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 5378 414 7 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 3 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 Eigenkapitalinstru 0 0 0 0 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 414 7 0 0 0
2 Finanzunternehmen 69 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 69 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 34 0 0 0 0
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 36 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 1 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 1 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 344 6 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 254 6 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 90 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 414 7 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 414 7 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU- Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM)
Aufschlüsselung nach Sektoren -NACE -Stellen -Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 2 0
2 M70.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 1 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren -NACE -Stellen -Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 0 0
2 M70.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren -NACE -Stellen -Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste
2 M70.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren -NACE -Stellen -Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste
2 M70.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren -NACE -Stellen -Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste
2 M70.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren -NACE -Stellen -Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste
2 M70.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren -NACE -Stellen -Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 2 0
2 M70.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben l 0

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institut legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx

Klimaschutz (CCM)
Aufschlüsselung nach Sektoren- NACE 4 -Stellen-Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 2 0
2 MTO.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 1 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren- NACE 4 -Stellen-Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto] buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 0 0
2 MTO.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren- NACE 4 -Stellen-Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [ Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste
2 MTO.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren- NACE 4 -Stellen-Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [ Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon Ökologisch (CE)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste
2 MTO.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren- NACE 4 -Stellen-Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste
2 MTO.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren- NACE 4 -Stellen-Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [ Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste
2 MTO.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
GESAMT ( CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren- NACE 4 -Stellen-Ebene Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
(Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 2 0
2 MTO.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 1 0

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder starker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institut .Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

1.

Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2.

Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3.

Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf

4.

Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

Offenlegungsstichtag T

Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 13,08 0,22 0,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 9,79 0,05 0,00 0,00 0,00
3 Kreditinstitute 9,79 0,05 0,00 0,00 0,00
4 Darlehen und Kredite 9,03 0,00 0,00 0,00 0,00
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 10,63 0,11 0,00 0,00 0,00
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 7,81 1,73 0,00 0,00 1,04
21 Darlehen und Kredite 7,81 1,73 0,00 0,00 1,04
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00
24 Private Haushalte 16,41 0,31 0,00 0,00 0,00
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 14,85 0,35 0,00 0,00 0,00
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 0,36 0,00 0,00 0,00
27 davon Kfz-Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
29 Wohnraumfinanzierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,45 0,14 0,00 0,00 0,00
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00
4 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00 0,00 0,00 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
21 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00
24 Private Haushalte 0,00 0,00 0,00 0,00
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,00 0,00 0,00 0,00
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
29 Wohnraumfinanzierung 0,00 0,00 0,00 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 0,00 0,00 0,00
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 0,00 0,00 0,00
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 13,08 0,22 0,00 0,00 0,00 64,62
2 Finanzunternehmen 9,79 0,05 0,00 0,00 0,00 13,97
3 Kreditinstitute 9,79 0,05 0,00 0,00 0,00 13,97
4 Darlehen und Kredite 9,03 0,00 0,00 0,00 0,00 7,34
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 10,63 0,11 0,00 0,00 0,00 6,64
6 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8 davon Wertpapierfirmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
16 davon Versicherungsunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
20 Nicht-Finanzunternehmen 7,81 1,73 0,00 0,00 1,04 0,22
21 Darlehen und Kredite 7,81 1,73 0,00 0,00 1,04 0,22
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
23 Eigenkapitalinstrumente 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
24 Private Haushalte 16,41 0,31 0,00 0,00 0,00 43,06
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 14,85 0,35 0,00 0,00 0,00 35,17
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0,36 0,00 0,00 0,00 1,84
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7,36
29 Wohnraumfinanzierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7,36
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,45 0,14 0,00 0,00 0,00 100

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

1.

Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2.

Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3.

Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf

4.

Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

Offenlegungsstichtag T

Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 13,17 0,23 0 0 0,01
2 Finanzunternehmen 10,2 0,06 0 0 0
3 Kreditinstitute 10,2 0,06 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 9,45 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 11,02 0,12 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 9,54 3,63 0 0 3,25
21 Darlehen und Kredite 9,54 3,63 0 0 3,25
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 16,41 0,31 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 14,85 0,35 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 0,36 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,51 0,15 0 0 0,01
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 13,17 0,23 0 0 0,01 64,62
2 Finanzunternehmen 10,2 0,06 0 0 0 13,97
3 Kreditinstitute 10,2 0,06 0 0 0 13,97
4 Darlehen und Kredite 9,45 0 0 0 0 7,34
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 11,02 0,12 0 0 0 6,64
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 9,54 3,63 0 0 3,25 0,22
21 Darlehen und Kredite 9,54 3,63 0 0 3,25 0,22
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 16,41 0,31 0 0 0 43,06
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 14,85 0,35 0 0 0 35,17
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0,36 0 0 0 1,84
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 7,36
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 7,36
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,51 0,15 0 0 0,01 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

1.

Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2.

Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen

Offenlegungsstichtag T

Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähige Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstäti gkeiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 26,56 0,43 0 0 0
2 Finanzunternehmen 11,84 0,17 0 0 0
3 Kreditinstitute 11,84 0,17 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 15,15 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 11,07 0,2 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 2 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 2 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 64,74 1,1 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 80,09 1,43 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,03 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,59 0,25 0 0 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähige Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähige Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähige Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähige Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähige Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähige Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 26,56 0,43 0 0 0 58,7
2 Finanzunternehmen 11,84 0,17 0 0 0 31,6
3 Kreditinstitute 11,84 0,17 0 0 0 31,6
4 Darlehen und Kredite 15,15 0 0 0 0 5,96
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 11,07 0,2 0 0 0 25,64
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 2 0 0 0 0 0,07
21 Darlehen und Kredite 2 0 0 0 0 0,07
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 64,74 1,1 0 0 0 18,3
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 80,09 1,43 0 0 0 13,03
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,03 0 0 0 1,41
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 8,73
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 8,73
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,59 0,25 0 0 0 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

1.

Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2.

Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen

Offenlegungsstichtag T

Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen /Vermogenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstäti gkeiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 26,88 0,44 0 0 0
2 Finanzunternehmen 12,41 0,18 0 0 0
3 Kreditinstitute 12,41 0,18 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 15,15 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 11,77 0,22 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 11 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 11 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 64,74 1,1 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 80,09 1,43 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 1,03 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,78 0,26 0 0 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen /Vermogenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen /Vermogenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen /Vermogenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt Ln
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen /Vermogenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen /Vermogenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen /Vermogenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, 1 Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 26,88 0,44 0 0 0 58,7
2 Finanzunternehmen 12,41 0,18 0 0 0 31,6
3 Kreditinstitute 12,41 0,18 0 0 0 31,6
4 Darlehen und Kredite 15,15 0 0 0 0 5,96
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 11,77 0,22 0 0 0 25,64
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 11 0 0 0 0 0,07
21 Darlehen und Kredite 11 0 0 0 0 0,07
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 64,74 1,1 0 0 0 18,3
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 80,09 1,43 0 0 0 13,03
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,03 0 0 0 1,41
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 8,73
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 8,73
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,78 0,26 0 0 0 100

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

Offenlegungsstichtag T

Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigk eiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

Offenlegungsstichtag T

Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigk eiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

Offenlegungsstichtag T

Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigk eiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

Offenlegungsstichtag T

Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätig keiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomie relevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigk eiten Davon ermöglichend e Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

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