SWS Stadtwerke Stralsund GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claas Möller seit 11.1.2021 | Geschäftsführer |
Harald Sauter seit 13.2.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWS Natur GmbHStralsundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. Allgemeine Angaben Die SWS Natur GmbH mit Sitz in 18439 Stralsund wurde mit Notarvertrag vom 02.02.2012 errichtet und am 13.02.2012 unter HRB 8355 im Handelsregister am Amtsgericht Stralsund eingetragen und wird unter der Steuernummer 079/133/31898 beim Finanzamt Rostock geführt. Gesellschafter ist zu 100 % die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH. Geschäftszweck ist die Strom-, Gas- und Wärmeerzeugung auf der Grundlage Erneuerbarer Energien. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die ergänzenden Vorschriften des GmbHG wurden beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und soweit abnutzbar, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Jahr des Zuganges in voller Höhe abgeschrieben, wobei die Vermögensgegenstände zwischen 250,01 € und 800,00 € im Anlagenverzeichnis erfasst werden. Die Vorräte wurden mit dem gewogenen Durchschnitt bewertet. Zu- und Abgänge der Substrate für den Betrieb der Biogasanlage werden über eine Lagerbuchhaltung abgebildet. Eine Inventur zum 31.12.2023 wurde am 02.01.2024 durchgeführt. Die Wertermittlung des Fermenterinhaltes erfolgte nach einer Berechnung gem. Schreiben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 05.08.2010. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des Ausfallrisikos, wie auch die liquiden Mittel, zum Nennbetrag bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. III. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ist insgesamt im Anlagenspiegel (Anlage 3, Anlage 1 zum Anhang) aufgezeigt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde in diverse Photovoltaik- Aufdachanlagen und in eine Photovoltaik-Freiflächenanlage investiert. Zudem wurden weitere Investitionen in die Errichtung von Windkraftanlagen getätigt. Noch nicht fertiggestellte und zum Verkauf vorgesehene Photovoltaikanlagen wurden als Unfertige Erzeugnisse i.H.v. 443.952 € bilanziert. Die Forderungen i.H.v. insgesamt 2.607.356,50 € (Vj. 2.562.139,74 €) haben jeweils eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten sind Forderungen aus dem Verkauf von Gärresten i.H.v. 47.700,11 €, Forderungen aus dem Verkauf von PV-Aufdachanlagen i.H.v. 91.094,62 € sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen i.H.v. 1.727.842,80 € (Vj. 669.884,78 €). Steuererstattungsansprüche in Höhe von 59.965,77 € (Vj. 490.794,41 €) sowie Sicherheitsleistungen für EEG-Ausschreibungen i.H.v. 491.329,13 € sind in den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Sicherheitsleistungen werden mit Inbetriebnahme der PV-Freiflächenanlagen an die SWS Natur GmbH erstattet. Getätigte Ausgaben des Kalenderjahres 2023 und vorhergehenden Jahren i.H.v. 131.137,80 € für Aufwendungen, die einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, sind als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Reservierungsgebühr gemäß Vertrag über die Reservierung eines Longblocks für die große Revision oder einen Totalschaden des BHKW aus der Biogasanlage Am Umspannwerk 12 wurde in 2023 aufgelöst. Die Reservierungsgebühr wurde bei Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer auf den zu zahlenden Preis angerechnet. Zudem wurden Dachmieten zur Nutzung der neu angeschafften Photovoltaikanlagen im Kalenderjahr 2020 als Einmalzahlung gezahlt. Durch die Einmalzahlungen wurden die jeweils vertraglich vereinbarten Dachnutzungen für die Gesamtlaufzeit der Verträge abgegolten. Das Stammkapital, das in voller Höhe eingezahlt ist, beträgt 100.000,00 €; die Kapitalrücklage wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2023 um 1.500.000,00 € erhöht und ist mit 7.263.486 € dotiert. Zudem erfolgte die Ablösung der Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3.000.000,00 € zum 01.01.2023. Im Gegenzug tätigte die Gesellschafterin eine Einlage in gleicher Höhe in die Kapitalrücklage der SWS Natur GmbH. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen betreffen das wärmegeführte BHKW mit Wärmespeichern auf dem Dänholm und Anlagen des Energielehrpfades im Zoo Stralsund. Die Auflösung erfolgt unter Zugrundelegung der Nutzungsdauern der geförderten Vermögensgegenstände. Die sonstigen Rückstellungen enthalten 5.189,00 € für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber der Berufsgenossenschaft sowie 23.780,00 € für die Erstellung der Steuererklärungen, für Abschlussprüfungen und Testate sowie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Für Arbeitnehmeransprüche wurden Rückstellungen i.H.v. 35.933,61 € gebildet. Alle gebildeten Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten untergliedern sich wie folgt:
Für die Finanzierung der PV-Freiflächenanlage wurde ein Darlehen i.H.v. 3.200.000,00 € bei der LBBW aufgenommen. Die Darlehenssumme wurde am 31.07.2023 vollständig an die Gesellschaft ausgezahlt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Grundbuchbestellung in Höhe von 11.237.000,00 €, Sicherungsübereignung der finanzierten Anlagen und des Inventars, Abtretung von Forderungen aus Einspeise- und Lieferverträgen und Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bau-, Wartungs- und Versicherungsverträgen besichert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nicht verbundenen Unternehmen stehen mit 359.307,89 € (Vj. 116.650,42 €) zu Buche. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. Gegenüber der Muttergesellschaft SWS Stadtwerke Stralsund GmbH besteht, resultierend aus dem Ergebnisabführungsvertrag, eine Verbindlichkeit aus der Gewinnabführung in Höhe von 411.622,66 € (Vj. 1.514.618,30 €). Realisierte Einnahmen i.H.v. 1.200,00 € für die Vermietung des Grundstücks nebst Gebäude Am Umspannwerk 06, die Wirtschaftsjahre nach dem Bilanzstichtag betreffen, sind in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Umsatzerlöse i.H.v. 12.202.826,30 € (Vj. 11.193.580,70 €) ergeben sich im Wesentlichen aus dem Verkauf des in den Blockheizkraftwerken mit Biomethan und aus den PV-Anlagen erzeugten Stroms i.H.v. 6.159.714,28 € (Vj. 6.453.706,73 €), dem Verkauf des in der Biogasanlage produzierten und aufbereiteten Biomethans i.H.v. 2.656.500,76 € (Vj. 2.588.717,14 €) und aus dem Verkauf von Wärme i.H.v. 1.886.530,41 € (Vj. 1.543.222,26 €). Die Wärme fällt als Nebenprodukt bei der Stromerzeugung in den BHKW's an. Weitere Umsatzerlöse resultieren aus Vermietung i.H.v. 104.656,89 € (Vj. 41.937,63 €) und aus Nebengeschäften i.H.v. 1.394.175,79 € (Vj. 565.996,94 €). Die Umsatzerlöse wurden sämtlich im Inland realisiert. Die Stromerlöse in Höhe von 6.159.714,28 € setzen sich größtenteils aus 3.267.960,95 € EEG-Vergütung und 2.887.645,45 € Stromverkauf aus Direktvermarktung zusammen. Die Vergütungsbestandteile nach dem EEG zahlte der Netzbetreiber, hier die SWS Netze GmbH. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten die Auflösung der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen i.H.v. 25.098,00 € (Vj. 25.098,00 €), die Erstattung der Energiesteuern für die BHKW Am Heizwerk, Thomas-Kantzow-Straße, Vogelsangstraße und Dänholm i.H.v. insgesamt 284.211,16 € und den Schadenersatz im Rahmen der Gewährleistungsmängel für die Biogasanlage i.H.v. 350.000,00 €. Aufwendungen für Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Gasbezugskosten i.H.v. 4.315.853,11 € (Vj. 4.156.592,14 €), Strombezugskosten i.H.v. 433.426,34 € (Vj. 239.914,20 €) für den Betrieb der Blockheizkraftwerke/BGA und i.H.v. 2.124.021,48 € (Vj. 1.665.846,18 €) Aufwendungen für die eingesetzten Substrate zur Verarbeitung in der Biogasanlage. Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Kosten für Reparaturen und Wartung der technischen Anlagen i.H.v. 128.213,43 € (Vj. 121.856,80 €), Kosten für die Betriebsführung und Wartung der BHKW-Anlagen i.H.v. 205.114,69 € (Vj. 286.734,58 €) und Netznutzungsentgelte der Blockheizkraftwerke i.H.v. 263.991,71 € (Vj. 264.819,37 €). Kosten zur Herstellung der zum Verkauf vorgesehenen Photovoltaikanlagen wurden als Fremdleistungen Dritte i.H.v. 1.192.502,04 € (Vj. 460.324,67 €) berücksichtigt. Die Erlöse aus dem Verkauf wurden als Erlöse aus Nebengeschäft verbucht. Die Kosten für Löhne und Gehälter inklusive der Geschäftsführerbezüge zuzüglich der gesetzlichen Abgaben für das technische Personal auf der Biogasanlage belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 798.205,49 € (Vj. 651.187,88 €). Die Abschreibungen i.H.v. 1.625.326,58 € (Vj. 1.064.518,75 €) haben sich aufgrund der Neuinvestitionen deutlich erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen berücksichtigen unter anderem Abgangsverluste aus den Abgängen der Motoren der BHKW's Am Heizwerk, Thomas-Kantzow-Straße und Am Umspannwerk i.H.v. 303.491,00 €. Neue Motoren wurden als Anlagenzugang im Anlagevermögen aktiviert. Aufwendungen für Grundstücksmieten im Zusammenhang mit den Blockheizkraftwerken und den PV-Anlagen i.H.v. 79.340,65 € (Vj. 58.753,27 €), Versicherungsaufwendungen 115.531,89 € (Vj. 84.708,40 €) und Kosten für Rechtsmittel und Gutachten 8.887,50 € (Vj. 58.913,95 €) wurden ebenfalls als sonstige betriebliche Aufwendungen berücksichtigt. Prüfungs- und Beratungskosten wurden mit 101.845,07 € (Vj. 133.789,00 €) und Aufwendungen aus dem kaufmännischen Dienstleistungsvertrag, dem Dienstleistungsvertrag Recht und dem Vertrag über Krisennotfallmanagement mit der SWS Stadtwerke Stralsund mit 202.014,11 € (Vj. 82.326,60 €) berücksichtigt. Die Verträge mit der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH wurden neu berechnet und begründen unter anderem den deutlichen Kostenanstieg. Des Weiteren wird die Geschäftsführertätigkeit von Herrn Möller seit 2023 über einen DLV abgerechnet. Die Zinsaufwendungen i.H.v. 460.315,73 € (Vj. 311.122,94 €) beinhalten Zinsen für Darlehen der Nord LB, der DKB, der GEFA Bank und der LBBW i.H.v. 427.409,66 € (Vj. 195.139,22 €). Die Erhöhung der Darlehenszinsen gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Darlehensaufnahme bei der LBBW zur Finanzierung der PV-Freiflächenanlage Voigdehagen II. Im Rahmen des konzerninternen Cash-Pools kann die Gesellschaft eine Kreditlinie von maximal 2.750 T€ in Anspruch nehmen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus dem kaufmännischen Dienstleistungsvertrag, aus diversen Service- und Wartungsverträgen sowie aus Miet- und Pachtverträgen. Im Einzelnen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen wie in nachfolgender Zusammenstellung aufgeführt. sonstige finanzielle Verpflichtungen Angaben in Euro
Derivative Finanzinstrumente wurden nicht eingesetzt. IV. Sonstige Angaben Sämtliche wesentliche Geschäfte des Geschäftsjahres 2023 mit nahestehenden Personen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Die SWS Natur GmbH wird in den Konzernabschluss der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. V. Ergänzende Angaben Bei der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 11 Mitarbeiter beschäftigt, davon 5 gewerbliche Mitarbeiter und 6 Angestellte. Geschäftsführer sind Herr Harald Sauter und Herr Claas Möller. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung belaufen sich im Kalenderjahr 2023 auf insgesamt 48.244,61 €. Mutterunternehmen ist mit 100 % die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH, Stralsund. VI. Abschlussprüferkosten Die Abschlussprüferkosten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden im Konzernabschluss ausgewiesen. VII. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. VIII. Angaben zu den Organen der Gesellschaft und Gesamtbezüge Mit Beschluss SWS Natur-G-11/2019 der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2019 setzt sich der Aufsichtsrat ab dem 24.09.2019 wie folgt zusammen:
Dem Aufsichtsrat wurden im Kalenderjahr 2023 Vergütungen i.H.v. insgesamt 3.800,00 € gewährt.
Stralsund, den 12. April 2024 Harald Sauter, Geschäftsführer Claas Möller, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens A. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Gesellschaft betreibt Energieerzeugungsanlagen in den Marktsegmenten der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien: Stromerzeugung aus Photovoltaik, Biomethanerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und Strom-/Wärmeerzeugung in Kraftwärmekopplung aus Biomethan. Die Energieerzeugung, insbesondere die Wärmeerzeugung, erfolgt bedarfsgerecht für einen regionalen Energiemarkt. Die Abwicklung, Vermarktung und Bilanzierung des eigenerzeugten Biomethans und des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Regelungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) bundesweit. B. Ziele und Strategien des Unternehmens Hauptziele des Unternehmens sind die Eigenerzeugung von Energie aus Erneuerbaren Energien vor Ort und in der Region bei gleichzeitiger Generierung einer angemessenen Gewinnmarge für den Anteilseigner sowie die Umsetzung von vorgegeben CO 2 - Minderungszielen aus dem Klimaschutzkonzept der Hansestadt Stralsund. Die Gesellschaft plant, errichtet und betreibt Anlagen der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien unter Ausnutzung der vor Ort und in der Region vorhandenen Potentiale an Erneuerbaren Energien und Absatzpotentiale. Die Eigenenergieerzeugung aus Erneuerbaren Energien soll den Anteil an der Wertschöpfungskette Energie innerhalb des Konzerns erhöhen, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in der Hansestadt Stralsund leisten, die Energiepreise der energieendabnehmenden Kunden des Konzerns von den fossilen Primärenergien teilweise entkoppeln, preiswerte Wärme aus Erneuerbaren Energien liefern und die Kundenbindung erhöhen. Die Gesellschaft ist ausschließlich als Energieerzeugungsgesellschaft aus erneuerbaren Energien tätig und verkauft die erzeugten Strom- und Wärmemengen an den Netzeinspeisepunkten des öffentlichen Verteilnetzes an die Konzernschwestergesellschaft SWS Energie GmbH zum Zwecke der Energieverteilung und Endkundenbelieferung weiter. II. Wirtschaftsbericht A. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die aktuelle politische Landschaft in Bezug auf den Stromsektor ist durch eine hohe Dynamik geprägt. Es werden Gesetzesentwürfe und Strategien ausgearbeitet und regulatorische Rahmenbedingungen angepasst, um einen beschleunigten Erneuerbaren-Energien-Ausbau und ein funktionierendes Stromsystem zu gewährleisten. Das deutsche Ziel im Stromsektor ist dabei, dass nicht weniger als 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs im Jahr 2030 aus Erneuerbaren Energien stammt. Es sind erste Energiewende-Fortschritte sichtbar. Die Bedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich haben sich deutlich verbessert. Im vergangenen Jahr hatten Erneuerbare Energien erstmals einen Anteil von weit über 50 Prozent an der Stromversorgung Deutschlands. Auch beim Stromnetzausbau gibt es erkennbare Fortschritte. Es ist notwendig, dass es zeitnah weitere Vereinfachungen bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren gibt. Dazu gehört auch die Entlastung der Unternehmen von der Bürokratie. Der Anteil der Erneuerbaren Energieträger an der öffentlichen Nettostromerzeugung hat sich für das Jahr 2023 erneut erhöht. Danach haben erneuerbare Energien an der öffentlichen Nettostromerzeugung mit einem Anteil von fast 60 Prozent (ca. 260 TWh) einen neuen Höchstwert erreicht. Der Windenergie kommt mit einem Anteil von 32 Prozent (ca. 140 TWh) an der öffentlichen Nettostromerzeugung eine bedeutende Rolle zu. Die Stromproduktion aus Stein- und Braunkohle hat hingegen stark abgenommen. Während der PV-Zubau im vergangenen Jahr mit über 14 GW das politische Ausbauziel übertroffen hat, blieb der Windenergieausbau hinter den Ausbauplänen zurück. Der Zubau Erneuerbarer Energien erreichte im vergangenen Jahr 17.000 MW. Damit hat sich die Zubauquote im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Die installierte Leistung der Erneuerbaren Energieanlagen lag am Ende 2023 bei 170.000 MW. Die wesentlichen Treiber der Zubauquote von 12 Prozent waren vor allem Solar- und Windkraftanlagen. Der Zubau der Solarleistung hat sich 2023 mit 14.100 MW im Vergleich zum Vorjahreszubau fast verdoppelt. Eine wichtige Rolle spielten dabei private Anlagen. Ebenfalls gab es einen verstärkten Zubau von Solaranlagen auf gewerblichen Dächern und auf Freiflächen. Mit 260.000 Anlagen im Marktstammdatenregister hat sich die Anzahl der sogenannten PV- Balkonanlagen innerhalb eines Jahres verdreifacht. Am Jahresende 2023 betrug die installierte Gesamtleistung in Deutschland 81.700 MW. Um das Ausbauziel von 215.000 MW im Jahr 2030 zu erreichen, müssen jährlich 19.000 MW ans Stromnetz angeschlossen werden. 2023 lag die zugebaute Windleistung abzüglich der stillgelegten Anlagen mit 2.900 MW immerhin über dem Vorjahresniveau. Die installierte Gesamtleistung am Jahresende 2023 betrug damit 60.900 MW. Bis 2030 soll sich die installierte Leistung auf 115.000 MW erhöhen. Das würde einen jährlichen Zubau von 7.700 MW bedeuten. Im Wind-Offshorebereich gingen im vergangenen Jahr 27 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 300 MW neu in Betrieb. Insgesamt ist aktuell eine Leistung von 8.500 MW in der Ost- und Nordsee installiert. Der Zubau von Biomasseanlagen bleibt trotz einer verdoppelten Zubauquote auf 120 MW auf einem weiterhin niedrigen Niveau. Den größten Anteil daran haben drei neu in Betrieb genommene Heizkraftwerke, die neben Strom auch Nutzwärme erzeugen. Damit sind insgesamt rund 9.000 MW Biomasseleistung in Betrieb. Bei den Day-Ahead-Börsenstrompreisen war zwischen den Jahren 2022 und 2023 ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im Jahr 2023 betrug der durchschnittliche Day-Ahead- Börsenstrompreis 95,18 €/MWh, was einer Reduktion von 60 Prozent gegenüber dem Jahr 2022 entspricht (2022: 235,45 €/MWh). Im Januar 2024 lag der durchschnittliche Day-Ahead- Börsenstrompreis bei 76,57 €/MWh. Mit dem Jahreswechsel gingen auch verschiedene Änderungen im Zusammenhang mit dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) einher. Gemäß § 49 des EEG findet bei PV-Anlagen ab dem 1. Februar 2024 eine halbjährliche Degression der anzulegenden Werte, die nicht über eine Ausschreibung bestimmt werden, um 1 Prozent im Vergleich zum vorherigen Zeitraum statt. Weitere Änderungen betreffen die negative-Stunden-Regelung (§ 51, Abs. 1 EEG), nach der im Jahr 2023 keine Marktprämie gezahlt wurde, wenn der Spotmarktpreis für einen Zeitraum von mindestens vier aufeinanderfolgenden Stunden negativ war. Diese Regelung verschärft sich insofern, als dass nun bereits bei drei aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Spotmarktpreisen keine Marktprämie ausbezahlt wird. Zudem gilt im Rahmen der Bundesnetzagentur-Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments für die folgenden Ausschreibungen wieder eine maximale Gebotsmenge in Höhe von 20 MW. Für das Jahr 2023 wurde diese auf 100 MW angehoben. Am 14. Dezember 2023 hat die Bundesnetzagentur zudem die Höchstwerte für PV und Wind für das Jahr 2024 bekannt gegeben. Diese betragen für die Ausschreibung von Windenergie an Land 7,35 ct/kWh, für Solaranlagen des ersten Segments (Freifläche) 7,37 ct/kWh und für Solaranlagen des zweiten Segments (Aufdach) 10,50 ct/kWh. Ohne diese erneute Bestimmung der Bundesnetzagentur hätten wieder die geringeren Höchstwerte, welche im EEG vorgeschrieben sind, gegolten. Die Bundesnetzagentur kommt mit Ihrer Entscheidung der Refinanzierung der höheren Errichtungs- und Betriebskosten der Anlagen inklusive der höheren Zinskosten im Rahmen der Anlagenfinanzierung entgegen. Am 31. Januar 2024 veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Ausschreibung von Solaranlagen des ersten Segments vom 1. Dezember 2023. Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet: Insgesamt wurden bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.611.087 KW eine Gebotsmenge in Höhe von 5.485.335 KW eingereicht. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 5,17 ct/kWh und somit deutlich unter den der vorherigen beiden Ausschreibungen (März 2023: 7,03 ct/kWh; Juli 2023: 6,47 ct/kWh). Das Ergebnis zeigt, dass die von der Bundesnetzagentur beabsichtigte verbesserte Refinanzierung von Neuprojekten ihre Wirkung aufgrund der Mengenüberzeichnung deutlich verfehlt hat. Weitere Änderungen im Rahmen des EEG sind auch im sogenannten "Solarpaket I" vorgesehen, das von der Bundesregierung im August 2023 beschlossen wurde und zur Beschleunigung des PV-Ausbaus beitragen soll. Im Dezember 2023 letzten Jahres wurde nur ein erster Bruchteil des Gesetzentwurfs vom Bundestag angenommen. Die anderen Aspekte des Gesetzesentwurfs sollen nun im Jahr 2024 vom Bundestag beraten werden. Die europäische Produktion von klimafreundlichen Technologien (u. a. PV und Windenergie) ist sowohl in der Bundesrepublik als auch auf der Ebene der EU im Rahmen des Net-Zero Industry Act (NZIA) ein Thema. Der NZIA wurde im März 2023 von der Europäischen Kommission eingebracht und verfolgt das Ziel, die EU-Produktion von Technologien, die im Rahmen der Dekarbonisierung wichtig sind, auszubauen und deren Widerstands- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Bestrebungen der EU zur Reform der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte wurden fortgeführt. Die grundlegenden Ziele der Reform bestehen in der Reduktion der Abhängigkeit der Strompreise von schwankenden Preisen für fossile Brennstoffe, im Schutz der Stromverbraucher vor übermäßig hohen Preisen, im schnelleren Erneuerbaren-Energie- Ausbau und in der Verbesserung des Verbraucherschutzes. Ein Schwerpunkt der Reform ist unter anderem die Förderung neuer Erneuerbarer Energie-Anlagen durch sogenannte zweiseitige Contracts for Difference (CfD) oder gleichwertige Fördermechanismen. Zudem hat im Dezember letzten Jahres das Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz (BMWK) eine Stromspeicherstrategie veröffentlicht. Diese zeigt sowohl den aktuellen regulatorischen Rahmen als auch Handlungsfelder auf, um den Markthochlauf von Speichern sowie deren Systemintegration zu fördern. Das weitere Vorgehen im Rahmen der Strategie sieht eine Konsultation mit der Branche vor. Zudem hat das BMWK die "Roadmap Systemstabilität" veröffentlicht, welche vor dem Hintergrund des grundlegenden Wandels hin zu einem klimaneutralen Stromsystem einen Fahrplan zur Erreichung eines sicheren und robusten Systembetriebs mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien aufzeigt. Die Roadmap wurde am 6. Dezember 2023 von der Bundesregierung verabschiedet. Aus unserer Sicht muss auch die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Hinblick auf die Kraftwerksplanung und gesicherte Erzeugungskapazitäten bedacht werden - gerade auch deshalb, weil 10 Gigawatt gesicherte Leistung voraussichtlich zu wenig sind. Die KWK leistet neben der Stromerzeugung ebenso einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit wärmeseitig - und darüber hinaus auch zur Absicherung der Wärmewende. Mit einer Weiterentwicklung des KWK-Gesetzes über das Jahr 2026 hinaus und hin zu klimaneutralen Brennstoffen wie Wasserstoff kann die Kraft-Wärme-Kopplung die Kraftwerksstrategie zum Aufbau von steuerbarer Erzeugungskapazität und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme flankieren. Vor dem Hintergrund der bundesweit unterschiedlich hohen anfallenden Verteilnetzkosten bzw. Netzentgelte in Folge des zunehmenden Ausbaus erneuerbarer Energien, hat die Bundesnetzagentur im Dezember 2023 ein Eckpunktepapier vorgestellt. Das Eckpunktepapier schlägt eine Entlastung von Netzbetreibern mit sehr hohen Kosten aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus durch eine deutschlandweite Verteilung der Mehrkosten vor. Im dritten Quartal 2024 soll laut Bundesnetzagentur die Regelung im Zusammenhang der Mehrkostenverteilung erlassen werden. Eine Anwendung findet somit frühestens zum Jahresbeginn 2025 statt. Die aufgeführten Punkte machen die politische Dynamik im Stromsektor und im Energiemarkt deutlich. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Strategien und Gesetzesvorhaben z. B. im Kontext des Solarpakets weiter entwickeln und inwiefern sich dadurch die regulatorischen Rahmenbedingungen für zukünftige Erneuerbare-Energie-Projekte verändern. B. Geschäftsverlauf Die Wärmeerzeugungsmengen der mit Biomethan befeuerten Blockheizkraftwerke (BHKW) erreichten gegenüber dem Vorjahr rund 2 % höhere Einspeisemengen. Die Stromerzeugung lag auf dem Niveau des Vorjahres. Im Geschäftsjahr wurde der planmäßige Austausch von 3 BHKW-Anlagen durchgeführt. Die BHKW-Anlagen liefen planmäßig und bis auf das BHKW Danholm störungsfrei im Dauerbetrieb. Die 3 BHKW-Anlagen im Wärmenetz und das Rohgas-BHKW auf der BGA sind nun für die nächsten 10 Jahre runderneuert. Lediglich die BHKW-Anlage auf dem Dänholm ist in den nächsten 2 Jahren je nach Betriebsstundenanzahl noch zu erneuern. Durch einen technischen Defekt und die Dauer der Schadenbeseitigung fiel diese Anlage vom 15.12.2023 bis zum Jahresende in der Produktion aus. Die Wärme musste in diesen 2 Wochen unwirtschaftlich in Heizkesseln mit hohen Gaspreisen und ohne Kraft-Wärme-Kopplung hergestellt werden. Die Erzeugungseinheiten auf dem Dänholm (BHKW und Heizwerk) produzierte rund 4 % mehr Strom und 5 % weniger Wärme im Vergleich zum Vorjahr. Die Betriebsführung einschließlich aller Instandsetzungen wurde im Geschäftsjahr 2023 stets schnell und zuverlässig durch den beauftragten Dienstleister, Bereich Erzeugung der SWS Energie GmbH, erbracht. Die Versorgungssicherheit der Endkunden war jederzeit gewährleistet. Die Gesellschaft führt seit dem 01.01.2015 den Betrieb der Biogasanlage und Biogasaufbereitungsanlage in Eigenregie. Die Betriebsführung verlief im Geschäftsjahr 2023 planmäßig ohne längere Ausfälle. Die Anlagen der Biogas- und Biogasaufbereitungsanlage wurden im stabilen Regelbetrieb bei der Biomethanerzeugung und -einspeisung fortgeführt. Die Biomethaneinspeisung lag im Geschäftsjahr 2023 mit 98 % der Maximalleistung (32 Mio. kWh Biomethan) rund 850 T kWh über dem Vorjahreswert (95 %) und auf Höhe der Planvorgabe (98 %). Die Stromerzeugungsmenge des Rohgas-BHKW betrug 93 % der max. möglichen Erzeugungsmenge, lag damit 1 % unter dem Vorjahreswert und Planwert. Hintergrund ist der unterjährige Austausch des BHKW Motors. Aufgrund weiterer Investitionen in neue PV-Aufdachanlagen konnte die Erzeugungsmenge aus PV im Geschäftsjahr wesentlich um 10.061 MWh auf 11.891 MWh gesteigert werden. Im Jahr 2023 kam es zu einer deutlichen Unterlieferung der georderten Biomasse. Aus diesem Grund wurden Anfang 2024 noch Restmengen Biomasse zugekauft, um einen durchgehenden Betrieb der BGA bis zum Einbringen der neuen Ernte zu gewährleisten. Der Biomasseeinkaufspreis lag im abgelaufenen Geschäftsjahr gemäß den vereinbarten nachgelagerten Preisregelungen mit den Landwirten am oberen Rand des Preiskorridors. Die Energieerzeugungsmengen aus Erneuerbaren Energien im Geschäftsjahr betrugen:
Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Geschäftsfeld der Errichtung von PV-Anlagen auf Dachflächen und Freiflächen durch die Projektmitarbeiter in einem stetigen Roll-Out umgesetzt. Hierzu zählen die Planung und Installation von Verkaufs- und Investitionsanlagen. Die installierte Leistung der unternehmenseigenen PV-Anlagen liegt wie im Vorjahr bei 12.437,92 kW peak per 31. Dezember 2023. Im Geschäftsjahr kam es insbesondere bei PV-Anlagen zu erheblichen Investitionen. Für weitere Aufdachanlagen und Freiflächenanlagen wurden systematische Potentialanalysen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesellschafter wurde die intensive Planung fortgeführt und die erste große innovative PV-Freiflächenanlage mit angeschlossenem Batteriespeicher im Februar 2023 in Betrieb genommen. Die Vorplanung und Errichtung einer weiteren großen PV-Freiflächenanlage mit Inbetriebnahme Anfang 2024 wurde fortgeführt. Die Investitionen betragen im Berichtsjahr 5.897 T€ und betreffen überwiegend die zweite große PV-Freiflächenanlage Voigdehagen II mit rund 3.275 T€. Außerdem wurden 418 T€ in die PV-Freiflächenanlage Voigdehagen I und 1.549 T€ in weitere PV-Aufdach- und Freiflächenanlagen (mehrheitlich auf dem Werftgelände) investiert. Des Weiteren wurden 659 T€ in die Erneuerung der BHKW-Motoren im Wärmenetz Knieper/ Grünhufe, 177 T€ in den Motor des BHKW auf dem Gelände der Biogasanlage, rund 92 T€ in die Biogasanlage und Biogasaufbereitungsanlage, 100 T€ in Planungsleistungen für die Erweiterung der Biogasanlage Stralsund sowie 40 T€ in Planungsleistungen für Windenergieanlagen investiert. Die Gesamtinvestitionen der Gesellschaft seit 2012 betragen 36.679 T€. Der Buchwert des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023 beträgt 24.509 T€. Die Planungen für das Investitionsgroßprojekt "Windpark am Sund" am Rügenzubringer, Höhe Parkplatz Rübenblick, wurden intensiv vorangetrieben. Alle BHKW-Anlagen wurden im Geschäftsjahr ausschließlich über den Weg der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell vom Dienstleistungspartner SWS Energie GmbH vermarktet. Die Aufgaben der Führung des Biogasbilanzkreises, des dena- Biogasregisters und des Redispatch 2.0 wurden ebenfalls vom Dienstleistungspartner SWS Energie GmbH erbracht. Zur Erzielung weiterer Erlöse wurden alle BHKW-Anlagen auch im Geschäftsjahr 2023 über einen Kraftwerkspool-Dienstleister am Regelenergiemarkt für die Lieferung von Regelenergie, insbesondere negative Sekundärreserveleistung, vermarktet. Positiv wirken sich die am Markt wieder leicht steigenden Vergütungen für die Bereitstellung von Regelenergieleistungen aus. Die seit dem 1. Dezember 2022 geltende Abschöpfung von Mehrerlösen hat die SWS Natur GmbH im Geschäftsjahr 2023 nicht betroffen. Das Jahresergebnis (vor Gewinnabführung) beträgt für das Geschäftsjahr 411,6 T€ und liegt damit um 650,0 T€ unter der Planvorgabe (1.061,6 T€). C. Lage Dem anhaltend hohen Wettbewerbsdruck auf dem Energiemarkt begegnet die Gesellschaft durch den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugung. Im Geschäftsjahr wurde das Geschäftsfeld Errichtung von PV-Anlagen auf Dach- und Freiflächen weiter ausgebaut. Die leistungsfähigen Blockheizkraftwerke auf Basis der Einsatzstoffe Biomethan und Rohbiogas sowie die Photovoltaikanlagen bilden die Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft. Die über 20 Jahre garantierten Stromeinspeisevergütungen im Rahmen der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell des EEG bilden die entscheidende wirtschaftliche Grundlage für die Gesellschaft. Nach der Erneuerung von einer BHKW-Anlage im Jahr 2022 und drei weiteren BHKW-Anlagen im Jahr 2023 ist der BHKW-Anlagenpark bis auf ein BHKW technisch erneuert und fit für einen stabilen Betrieb in den nächsten 10 Jahren. Ein weiteres Standbein sind die langfristigen Wärmelieferverträge mit der SWS Energie GmbH, welche die gesamte erzeugte Wärmemenge der SWS Natur GmbH abnimmt und in ihre Wärmeverteilnetze einspeist. Das mit ca. 60 % der Gesamtbedarfsmenge selbst erzeugte und eingespeiste Biomethan sowie die mit langfristigen Lieferverträgen eingekauften Restbedarfsmengen an Biomethan machen die SWS Natur GmbH langfristig weitgehend unabhängig von Marktschwankungen und Beschaffungsrisiken im deutschen Biomethanmarkt. Zusätzlich werden durch das Rohbiogas-BHKW auf der BGA neben der Wärmeeigenversorgung der Biogasaufbereitungsanlage und der Beheizung von Fermentern und Nachgärer weitere Stromeinspeiseerlöse nach dem EEG erzielt. Zusatzmengen Biomethan wurden durch die Schwestergesellschaft SWS Energie GmbH im Auftrag der SWS Natur GmbH langfristig am Biomethanmarkt beschafft. Die Insolvenz eines Biomethan-Lieferanten führte im Geschäftsjahr und auch im Folgejahr zur Verteuerung einer Teilmenge des Biomethaneinkaufs. Ein neuer Biomethanlieferant konnte für die Restliefermengen des Kraftwerksbedarfs bis April 2027 vertraglich gebunden werden. Die Biomethanpreise der neuen Zukaufmengen liegen rund 30 % über den vor 10 Jahren abgeschlossenen Altverträgen. Eine Weitergabe der höheren Wärmegestehungskosten wird erforderlich und ist in Planung. Aufgrund der hohen mechanischen Beanspruchung der BGA, insbesondere mechanischer Abrieb durch Sand- und Steinanteile in der Biomasse, ist in den nächsten Geschäftsjahren mit einer Zunahme von technischen Störungen und Defekten zu rechnen. Ein erhöhter Instandsetzungsaufwand der BGA um ca. 100 T€ pro Jahr ist in den Folgejahren zu berücksichtigen. Aufgrund der bereits erfolgten Sanierung der Baumängel der drei Rundbehälter der gesamten Gärstrecke in den letzten drei Kalenderjahren durch die SWS Natur GmbH und dem Erreichen der Nutzungsdauer vieler Anlagenteile wurde der Rechtsstreit mit den Planern und Errichtern zur Beweissicherung und Feststellung von Baumängeln im Geschäftsjahr gegen Zahlung von 350 T€ an die SWS Natur GmbH beendet. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr die 2025 auslaufenden Substratlieferverträge mit den Landwirtschaftsbetrieben europaweit ausgeschrieben. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in Verhandlungen mit den Bietern. Hier erwartet die Gesellschaft eine Preissteigerung von rund 10 % bis 15 % zum letzten Preisstand, dem oberen Cap des Preiskorridors der Altverträge. 1. Ertragslage Die deutliche Abnahme des Vorjahresergebnisses von 1.514,6 T€ auf 412 T€ ist zum einen auf die volatile Marktlage der Energiepreise in 2022 und den daraus resultierenden Strommehrerlösen der Bestandsanlagen oberhalb der EEG-Vergütungen sowie auf Projetktverschiebungen zurückzuführen. Die Planvorgabe für das Jahresergebnis gemäß Wirtschaftsplan 2023 (1.061,6 T€) wurde im laufenden Geschäftsbetrieb um 650 T€ unterschritten. Die wesentlichen Abweichungen zum Wirtschaftsplan waren: geringere Umsatzerlöse (-1.024,0 T€) unter anderem aufgrund von Projektverschiebungen bzw. - verzögerungen und realisierten PV-Verpachtungsmodellen anstelle der geplanten Verkaufsanlagen, gestiegene Aufwendungen im Bereich der Biomasse (+424,0 T€), Sonderabschreibung der BHKW wegen Motorentausch (-300 T€) und der Vergleichszahlung aus dem Gewährleistungsstreit Biogasanlage (+350 T€). Die Erneuerung von 3 BHKW-Motoren aufgrund Erreichung der Betriebsstundengrenze führte zu Verlusten aus Anlagenabgängen (Restbuchwerte der alten Aggregate) in Höhe von 303 T€. Ebenfalls führte Verschleiß beim BHKW Dänholm zu höheren Instandhaltungsaufwenden. Weitere größere Instandsetzungen aufgrund mechanischer Abnutzung und Defekten der Biogasanlage führten im Geschäftsjahr zu gleichbleibend hohen Kosten gegenüber den Anfangsjahren. Mit der Sanierung des dritten Rundbehälters auf der BGA konnte die Sanierung der Dachkonstruktionen bei gleichzeitiger Erneuerung der Rührwerke und Dachgasfolien der Gärstrecke abgeschlossen werden. Nachteilig für den Business Case wirken sich auch nicht beeinflussbare jährliche Kostensteigerungen beim Materialaufwand, bei den bezogenen Leistungen und dem Personalaufwand gegenüber unveränderlicher und für 20 Jahre festgeschriebene EEG-Stromeinspeisevergütungen aus. Die Umsatzerlöse liegen im Geschäftsjahr über dem Niveau des Vorjahres. Durch die gestiegenen Erlöse bei der Wärmeeinspeisung und dem Verkauf von PV-Anlagen wurden mehr Umsatzerlöse als im Vorjahr erzielt. Die PV-Anlagen speisten aufgrund des Zubaus deutlich mehr Strom gegenüber dem Vorjahr ein. Aufgrund der geringeren Zahl an Sonnenstunden im Berichtsjahr und dem Anstieg der Anzahl der Stunden mit negativen Strompreisen konnten die Einspeisewerte der Ertragsgutachten bzw. der Wirtschaftsplanung jedoch nicht erreicht werden. Auch die aus technischen Gründen verspätete Inbetriebnahme der PV-Freiflächenanlage Voigdehagen I führte zu Mindererträgen gegenüber der Planung. Die Biomethaneinspeisung erreichte 98 % Anlagenleistung und das Rohgas-BHKW wurde mit 93 % leicht unter der vergütungsrelevanten maximalen Einspeiseleistung von 95 % gefahren. Ursächlich für die geringere Einspeisemenge war der Motorentausch des Rohgas-BHKW. Die Umsatzerlöse (12.202,8 T€; Vj. 11.193,6 T€) gliedern sich wie folgt auf:
Die Veränderungen der Umsatzerlöse im Bereich der Wärme sind auf die Preisanpassung des neuen Wärmeliefervertrages zurückzuführen. Die Vergütungen am Regelenergiemarkt sind wieder durch eine leichte Zunahme der Vergütungen der Marktteilnehmer gekennzeichnet und stoppen den drastischen Preisverfall der Vorjahre. Insgesamt konnte der stabile Betrieb der Energieerzeugungsanlagen fortgesetzt werden. Der deutliche Anstieg der sonstigen betrieblichen Erlöse (822,5 T€; Vj. 446,0 T€) ist auf die Vergleichszahlung aus dem Gewährleistungsstreit Biogasanlage (350 T€) zurückzuführen. Das positive Jahresergebnis ist entsprechend dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag an den Gesellschafter SWS Stadtwerke Stralsund GmbH abzuführen. Die Ertragslage für das Geschäftsjahr ist als gut einzuschätzen. 2. Finanzlage Die langfristige Unternehmensfinanzierung und die Liquidität der Gesellschaft waren im Geschäftsjähr 2023 stets gegeben. Aufgrund der Erhöhung der Kapitalrücklage um 1.500 T€ und der Ablösung der Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3.000.000,00 € zum 01.01.2023 wurde die Eigenkapitalquote gestärkt und die Liquidität verbessert. Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Cash-Pool der Holding war die Liquidität und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu jedem Zeitpunkt im Geschäftsjahr 2023 gewährleistet. Die Vorfinanzierung der Substratlieferungen (Biomasse) hatte die SWS Natur im Geschäftsjahr entsprechend der Verfahrensweise der Vorjahre über den Cash-Pool der Holding abgesichert. a) Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur ist ausgewogen, da das Vermögen weitgehend fristenkongruent mit Eigenkapital und Fremdkapital finanziert ist. Die Eigenkapitalquote beträgt 25,1 % (Vj. 11,1 %). Die Eigenkapitalquote wird aufgrund des Geschäftsmodells mit der über 20 Jahre gesicherten Einspeisevergütung nach dem EEG sowie der langfristigen Wärmelieferverträge als ausreichend angesehen. Die Eigenkapitalrendite liegt für das Geschäftsjahr, aufgrund der deutlichen Erhöhung der Kapitalrücklage, bei 5,6 % (Vj. 52,9 %) und wird, bei im Rahmen des prognostizierten Geschäftsverlaufs, in den Folgejahren über dem Kapitalmarktzins für langfristige Anlagen liegen. Das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital (Verschuldungsgrad) liegt bei 33,6 % (Vj. 12,5 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich die Finanzierung langfristigen Vermögens. Es wurden ausschließlich Anlagen zur Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien mittels Objektfinanzierung langfristig finanziert. Die Zinsen und Tilgungen werden durch die Erlöse aus dem Geschäftsmodell bei gleicher Laufzeit der Darlehen mit der Nutzungsdauer der Energieerzeugungsanlagen gesichert. Im Geschäftsjahr wurde das Vorjahresergebnis in Höhe von 1.514,6 T€ entsprechend dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag an den Gesellschafter SWS Stadtwerke Stralsund GmbH ausgeschüttet. Durch den Gesellschafter erfolgte zur Stärkung des Eigenkapitals und Verbesserung der Liquidität anschließend eine Kapitalzuführung in Höhe von 1.500 T€ in die Kapitalrücklage. Zudem erfolgte die Ablösung der Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3.000 T€ zum 01.01.2023. Im Gegenzug tätigte die Gesellschafterin eine Einlage in gleicher Höhe in die Kapitalrücklage der SWS Natur GmbH. Das Eigenkapital beträgt nach der Ergebnisabführung und Kapitalerhöhung durch den Gesellschafter 7.363,5 T€ (Vj. 2.863,5 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Darlehen betrugen im Geschäftsjahr 19.042,5 T€. Die Neuaufnahme eines Darlehens für die zweite große PV-Freiflächenanlage (3.200 T€) führte zu einer Steigerung der Verbindlichkeiten. b) Investitionen Die Errichtung der zweiten großen PV-Freiflächenanlage stellt im Berichtsjahr die größte Investition dar. Insgesamt wurden bis 31.12.2023 3.775,0 T€ in den Bau der Anlage investiert. 1.549,0 T€ wurden in weitere PV-Aufdach- und Freiflächenanlagen investiert. Die geplante Investition des Windkraftprojektes "Windpark am Sund" (Leistung 4 WEA mit je 4,2 MW) wird gemäß Wirtschaftsplan über den geplanten Zeitraum 2020 bis 2025 fortgeführt. Eine Visualisierung mit Sichtbezugsstudie ermöglicht die Installation von Windenergieerzeugungsanlagen mit einer Gesamthöhe von 150 m. Im Geschäftsjahr wurden alle Unterlagen für das vollständige BlmSchG-Verfahren nach §4 BlmSchG erstellt und ebenfalls der Genehmigungsbehörde übergeben. Zunächst soll jedoch das Ergebnis des Vorbescheidverfahrens nach §9 BlmSchG hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit abgewartet werden. Ziel bleibt die Realisierung des Windpark Projektes ab Ende 2025. Weitere geplante Investitionen beziehen sich auf den Bereich der Erweiterung der Biogasanlage und mehrere PV-Freiflächenanlagen in und um das Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund. c) Liquidität Die Zahlungsströme im abgelaufenen Geschäftsjahr zeigt die Kapitalflussrechnung. Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug 1.994 T€. Der Cashflow aus den Investitionstätigkeiten lag bei -5.897 T€. Insgesamt ergab sich ein positiver Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von 5.726 T€. Die Finanzlage ist geordnet. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben. Eine zusätzliche finanzielle Absicherung ist durch die Teilnahme der Gesellschaft am Cash- Pool des Konzerns SWS Stadtwerke Stralsund GmbH gegeben. 3. Vermögenslage Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag ein Anlagevermögen von 24.509,0 T€ (Vj. 20.540,8 T€). Die Erhöhung des Anlagevermögens ist im Wesentlichen auf die Investitionen in die zweite große PV-Freiflächenanlage zurückzuführen. Das Umlaufvermögen ist geprägt von den Vorräten in Höhe von 2.042,8 T€ (Vj. 2.428,1 T€), insbesondere Biomasse/Substrate in Höhe von 1.127,3 T€, Ersatzteile zum Betrieb der BGA/BGAA in Höhe von 151,7 T€ und Fermenterinhalte von 55,8 T€ sowie von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus Energielieferungen in Höhe von 1.727,8 T€ (Vj. 669,9 T€). Das Eigenkapital von 7.363,5 T€ (Vj. 2.863,5 T€) beträgt nach der Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 25,1 % (Vorjahr 11,1 %) der Bilanzsumme. Die Veränderung der Eigenkapitalquote ist zudem beeinflusst durch die um 3.592,8 T€ erhöhte Bilanzsumme. In den Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Finanzierungsmittel von Kreditinstituten und verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die planmäßige Tilgung von Finanzierungsmitteln beträgt 4.377,0 T€. Das langfristige Vermögen in Höhe von 24.509,0 T€ ist durch das Eigenkapital (7.363,5 T€), und die langfristigen Finanzmittel (17.211,1 T€) inklusive Investitionszuschuss und Zulagen 218,6 T€ (Gesamt 24.793,2T€) gedeckt. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Die Geschäftsführung der SWS Natur GmbH beurteilt die finanzwirtschaftliche Lage des Unternehmens positiv. D. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Renditebetrachtungen beziehen sich auf das Jahresergebnis vor Gewinnabführung. Gesamtkapitalrendite = 1,4 % (Vj. = 5,9 %) Eigenkapitalrentabilität = 5,6 % (Vj. = 52,9 %) Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr elf Mitarbeitende sowie zwei Geschäftsführer (nebenberuflich) beschäftigt. Für den Eigenbetrieb der Biogasanlage sind 5 Mitarbeitende und für das Projektteam 5 Mitarbeitende beschäftigt. Für das Controlling ist eine Mitarbeiterin angestellt. Die Gesellschaft bedient sich externer Dienstleister für die technische Betriebsführung der anderen Energieerzeugungsanlagen, insbesondere aller BHKW-Anlagen, sowie für die kaufmännische Betriebsführung. Ein Ausbildungsplan gewährleistet, dass alle Mitarbeiter regelmäßig an Schulungs- und Fortbildungslehrgängen sowie berufsbezogenen Seminaren teilnehmen, die von der SWS Natur GmbH organisiert und beauftragt werden. Alle Mitarbeiter, insbesondere auch alle Nachbesetzungen, für den Eigenbetrieb der BGA/BGAA haben bereits erfolgreich die Fach- und Sachkundeausbildung zum "Sicheren Betrieb von Biogasanlagen" absolviert und bestanden. III. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein steigender Umsatz, insbesondere durch die Stromeinspeisung der neuerrichteten PV-Anlagen prognostiziert. Die Wärme- und Stromerzeugung für das Wärmenetz Stralsund und der Insel Dänholm wird aufgrund der klimatischen Veränderungen auf dem gleichen Niveau des Jahres 2023 erwartet. Da 4 von 5 BHKW-Anlagen erneuert wurden und im I. Quartal 2024 keine wesentlichen technischen Störungen auftraten, sind ähnliche Energiemengen in der Erzeugung der BHKW-Anlagen und der BGA/BGAA gegenüber dem Vorjahr zu erwarten. Die Beseitigung des technischen Defekts der noch verbliebenen BHKW-Altanlage auf dem Dänholm in den ersten 2 Wochen des Jahres 2024 führt zu Ertragsausfällen in Höhe von rund 70 T€. Durch ein optimiertes Betriebsregime auf der Biogasanlage wird eine gleichbleibend hohe Energieausbeute aus den Gärsubstraten beabsichtigt. Negativ werden sich die leicht gestiegenen Preise für die eingesetzten Substrate auswirken. Aufgrund der 2024 rund 5 % höheren Substratkosten gegenüber dem Vorjahr ist mit höheren Materialeinsatzkosten zu rechnen. Angepasste Wärmelieferverträge gleichen die Mehrkosten im Wesentlichen für das Geschäftsjahr 2024 aus. Durch eine Auskopplung und Nutzung bisher nicht genutzter Abwärme des Rohgas-BHKW auf der BGA und Lieferung an die SWS Energie GmbH zum Betrieb des neuen Wärmenetzes "Tribseer Vorstadt" können im Geschäftsjahr 2024 noch Zusatzerlöse in Höhe von rund 50 T€ erwartet werden. Für die beiden großen PV-Anlagen ist aufgrund abgeschlossener PPA-Verträge in den nächsten Jahren mit festen und auskömmlichen Erträgen zu rechnen. Durch das Projektteam werden diverse Investitionsprojekte, insbesondere PV-Anlagen und Windanlagen, vorangetrieben. Aus diesen Projekten ist in den Folgejahren mit einer Ergebnisverbesserung zu rechnen. PV-Anlagen auf Freiflächen und andere Projekte für Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien (Wind, Holzhackschnitzelheizwerk, Biogas) werden weiter untersucht und Planungsprozesse vorangetrieben. Das Projektteam wurde im Jahr 2023 zur Umsetzung aller avisierten Investitionsprojekte um einen weiteren Projektingenieur sowie Projektmitarbeiter und mehrere Werkstudenten verstärkt. Im Kalenderjahr 2024 ist wegen der geopolitischen Lage, dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und der Rezession mit weiteren Auswirkungen auf alle Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens zu rechnen. Steigende Kostenbelastungen für nicht langfristig gebundene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Materialkosten für Ersatzteile und Fremdleistungen sind in begrenztem Umfang zu erwarten. Da die SWS Natur GmbH kein Endkundengeschäft betreibt, ist für Wärmelieferungen nicht mit Zahlungsausfällen zu rechnen. Der Wärmebedarf kann sich jedoch witterungsbedingt und durch Insolvenzen von Wirtschaftsbetrieben verringern und zu geringeren Laufzeiten der BHKW-Anlagen führen. Neu zu verhandelnde Lieferverträge für Substratlieferungen und Fremd- Biomethanliefermengen werden zu Kostensteigerungen im Materialeinsatz führen. Eine weitere preisliche Anpassung des Wärmeliefervertrages und Weitergabe an die SWS Energie GmbH wird in enger Abstimmung mit dem Vertragspartner notwendig. Zukünftig wird, nach unserer Einschätzung, erneuerbare Wärme auf Grund der Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes und des GEG einen höheren Preis gegenüber fossil hergestellter Wärme haben. Mit einer weiteren umfangreichen Neugestaltung des Energiemarktdesigns durch die Politik ist zu rechnen. Für das Geschäftsmodell Photovoltaik sind die neuen Rahmenbedingungen des Erneuerbaren Energie Gesetzes 2023 sowie die neuen Ausschreibungsbedingungen und Beschleunigungsmaßnahmen der Bundesregierung (u.a. Solarpakete) zu beachten. Die Beschleunigungsmaßnahmen können zu positiven Auswirkungen bei beabsichtigten PV- und anderen geplanten Investitionen der Gesellschaft führen. Für den Windkraftausbau ist die Umsetzung der Maßnahmen aus dem "Wind-an-Land-Gesetz" 2023 essenziell und kann die geplante Investition in ein Windenergieanlagenprojekt sowohl sichern als ebenfalls beschleunigen. Auch die geplante Sektorenkopplung des Strommarktes mit dem Wärmemarkt sowie die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2023 können Auswirkungen auf das Betreibermodell der BHKW-Anlagen zwischen der SWS Natur GmbH und der SWS Energie GmbH und den Betrieb der BHKW-Anlagen sowie die Nutzung des Stroms des geplanten Windparks zur Wasserstofferzeugung und -nutzung haben. Das aktuelle Investitionsprojekt der Gesellschaft in Windkraftanlagen ist Bestandteil des "HyPerformer"-Projektes des Landkreises Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Stralsund geworden. Offen bleibt die Regelung eines Kraftwerkskapazitätsmarktes bei weiteren geplanten Stilllegungen von Kohlekraftwerken. Weitere Neuregulierungen im Rahmen der geplanten Anpassungen des EEG, des Energiewirtschaftsgesetzes, des BEHG und bestehenden Energiesteuergesetze sowie weiterer Richtlinien sind durch den Gesetzgeber zu erwarten. Eine Erhöhung der Pflichtquote von Erneuerbaren Energien in Wärmenetzen nach der Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes in 2023 (GEG) und des Wärmeplanungsgesetzes kann die Wärmelieferung der Gesellschaft werthaltiger machen und zukünftig zu höheren Wärmeerlösen führen. Die höheren Wärmeerlöse kompensieren weitgehend die künftig höheren Aufwände im Bereich des Biomethans. Aus heutiger Sicht ist im Geschäftsjahr 2024 der geplante Umsatz in Höhe von 14.184,0 T€ durch gesicherte Stromeinspeisevergütungen sowie Wärme- und Biomethanlieferungen zu erwarten. Die Gesellschaft beabsichtigt in den Folgejahren weitere Investitionen in Anlagen zur Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu tätigen. Bei PV-Anlagen steht die Entwicklung und Errichtung von PV-Freiflächenanlagen neben dem weiteren Roll-out von PV- Aufdachanlagen im Fokus. Bei der Windenergieerzeugung werden neben dem Vorantreiben der nächsten Planungs- und Genehmigungsschritte des eigenen Windparks am Sund weitere Engagements zur Beteiligung an Repoweringvorhaben sowie der Errichtung von neuen Windparks geprüft. Mit der Strategie des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energieerzeugungsprojekte will die Gesellschaft wachsen, den Eigenerzeugungsanteil für die vom Konzern SWS versorgten Kunden deutlich erhöhen, die Abhängigkeit von den Energiemärkten verringern sowie die operativen Ergebnisse stetig steigern. Durch die für 2024 geplante Einbringung einer erneuten Zuführung von Gesellschaftermitteln in Höhe von 1.500 T€ in die Kapitalrücklage ist eine weitere Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität vorgesehen. A. Prognosebericht Auf Basis der Unternehmensplanung und der zugrunde gelegten Prämissen erwartet die Gesellschaft für das Folgejahr eine steigende Ergebnisentwicklung. Das geplante, an den Gesellschafter abzuführende, Ergebnis liegt für 2024 bei 1.029,0 T€. Schwankungen in den Jahresergebnissen ergeben sich durch nicht periodengleich anfallende Aufwendungen für bezogene Leistungen, insbesondere für Instandsetzungen an den BHKW-Anlagen nach Betriebsstunden. In den Folgejahren ist aufgrund der Entfaltung der vollen Erlösvergütungen aus den neuen Investitionsprojekten mit einer deutlichen Ergebnisverbesserung auf rund 1.000 T€ /Jahr zu rechnen. Die Annahmen, auf denen das prognostizierte Ergebnis beruht, gehen von einem planmäßigen und stabilen Betrieb der im Bestand befindlichen Energieerzeugungsanlagen sowie Biomasseeinstandskosten im oberen Bereich des vereinbarten Preiskorridors für das Wirtschaftsjahr 2024 aus. Ein Rückgang der Erlöse ist aufgrund der gleichbleibenden Stromeinspeisevergütungen nach dem EEG und der Wärmeerlöse nicht zu erwarten. Der weitgehend stabile Betrieb der BGA/BGAA und der Biomethan-BHKW-Anlagen im ersten Quartal 2024 bestätigt die Prognose. Zudem ist die Umsetzung von Investitionsprojekten und damit einhergehend die Generierung von Erlösen im Wirtschaftsjahr Grundlage des prognostizierten Ergebnisses. Unterjährige Projektverschiebungen, -streichungen und/oder -verzögerungen führen daher automatisch zu einem geringeren Jahresergebnis. Negativ werden sich die Auswirkungen aus der geopolitischen Lage und dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine bemerkbar machen. B. Risikobericht Risiken für die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft bestehen bei außerordentlichen und rückwirkenden Eingriffen der Politik in die zukünftigen Regelungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes aber auch für Bestandsanlagen. Das Geschäftsmodell ist insbesondere bei zukünftigen Projekten an eine eventuell veränderte Gesetzeslage anzupassen. Ein Restrisiko besteht, sofern der Gesetzgeber in die gesetzlich über 20 Jahre gesicherten Stromeinspeisevergütungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes eingreifen sollte. Die Gesellschaft geht davon aus, hier auf den Bestandsschutz vertrauen zu können. Wesentliche Risiken ergeben sich auch aus der geopolitischen Lage und dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die zu erwartenden Folgen der Rezession. Die Gesellschaft ist insbesondere von folgenden Risiken betroffen:
Zur Begegnung dieser Risiken haben wir folgende Maßnahmen eingeleitet bzw. vorbereitet:
Nachdem bereits im Vorjahr die Wärmelieferungsverträge, zu erheblich besseren und an den Wärmemarkt gleitend angepassten Konditionen, langfristig verlängert wurden, laufen im 1. Quartal 2024 bereits die Verhandlungen zur Neuvergabe der Substratlieferverträge mit Landwirtschaftsbetrieben. Derzeit zeichnen sich Konditionen über dem bisherigen Preiskorridor ab. Weiterhin sind bis 2024 (12 GWh) und bis 2026 (8 GWh) langfristig gebundene Biomethanliefermengen von Fremdlieferanten zu ersetzen. Ab dem 2. Quartal 2024 können die fehlenden Mengen durch die Mengen eines neuen Lieferanten zu höheren Beschaffungskosten ersetzt werden. Die Gesellschaft forciert außerdem den Ausbau bzw. die Erweiterung der eigenen Biogasanlage auf die doppelte Biomethaneinspeisemenge (700 Nm 3 /h). Ein weiteres Risiko besteht im Ernte- und Ertragsausfall aufgrund der akuten Seuchengefahr wegen der afrikanischen Schweinepest (ASP). Im Falle des Ausbruchs der ASP können auch Ackerbauflächen für mehrere Monate gegen jegliches Betreten und Befahren gesperrt werden. Da die Ernte ab Halm in der Verantwortung der SWS Natur GmbH liegt, besteht ein sehr hohes Ausfallrisiko. Es wurden Ausfallversicherungen zum Ernteausfall und zum Ertragsausfall der BGA/BGAA über einen Versicherungsmakler abgeschlossen. Die Kosten für die Ernteausfallversicherung betragen 3,6 T€ (Versicherungsschadensumme 1.200 T€) und für die Ertragsschadenversicherung 10 T€ (Versicherungsschadensumme 3.600 T€) pro Jahr. Diverse Verwaltungsanweisungen des BMF, neue Nachhaltigkeitsverordnungen und die Weiterentwicklung des BEHG sowie Änderungen der Stromsteuer- und Energiesteuerverordnungen mit einer einseitigen Auslegung von Rechtsauffassungen erschweren zunehmend den Erhalt oder Teilerhalt von beanspruchten gesetzlichen Vergütungszahlungen (EEG-Vergütungen, Stromsteuern, Energiesteuern) und Verteuern die Energieerzeugung für Erneuerbare Energien (CO2-Kosten). Ein weiteres geringes Risiko besteht bei nicht beeinflussbaren Kostensteigerungen externer Dritter. Da die Stromerlöse über 20 Jahre auf gleichbleibendem Niveau vereinnahmt werden, sind größere Kostensteigerungen in Bezug auf regulierte Netznutzungsentgelte, steigende Personalkosten, gesetzliche Umlagen auf Strom, Gas und Handel sowie gesetzliche Änderungen von Steuererstattungsregelungen für Stromsteuern und Energiesteuern nur begrenzt durch Kosteneinsparungen oder zusätzliche Erlöse zu kompensieren. In der Unternehmensgruppe Stadtwerke Stralsund wird seit mehreren Jahren das Risikofrüherkennungssystem "Ready4Risk" eingesetzt. In dieses IT-gestützte System wurde die Gesellschaft integriert. Somit ist die frühzeitige Identifikation von Risiken mit entsprechenden Handlungsoptionen gesichert. Risiken für die künftige Entwicklung, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, sind gegenwärtig nicht ersichtlich. C. Chancenbericht Chancen sieht die Gesellschaft bei der Realisierung von weiteren großen PV- Freiflächenanlagen sowie anderen Investitionen in Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien, wie Windkraftanlagen und Biomasseanlagen. Weitere Potentiale aus der Nutzung des CO 2 der BGA in Verbindung mit überschüssigem Wasserstoff sowie Agri- und Moor-PV werden/wurden mit Machbarkeitsstudien untersucht. Für die Stromnutzung steht zukünftig die konzerninterne Vermarktung als "Power Purchase Agreement" (PPA) außerhalb des EEG im Vordergrund. Die Gesellschaft setzt große Hoffnungen in die Realisierung des Windenergieerzeugungsprojektes "Windpark am Sund". Nach erfolgreicher Umsetzung können hier im Verhältnis zu PV-Anlagen große Energiemengen regional erzeugt werden und einen erheblichen Beitrag zur Ergebnisverbesserung der Gesellschaft leisten. Sollte die Bundesregierung die Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau von u.a. Windenergie an Land schnell umsetzen, kann auch eine weitere Umsetzung des geplanten Windkraftprojektes "Repowering Windpark Lüssow" wieder aufgenommen werden. Weiterhin bieten Biomasseverbrennungsanlagen auf Basis der Brennstoffe Holzhackschnitzel oder Paludikulturen gute CO2-neutrale Möglichkeiten zur erneuerbaren Energieerzeugung und Versorgung von neuen Wärmenetzen und Quartieren und damit weitere Energieerzeugungs- und Absatzpotentiale. Der Ausbau der eigenen BGA zu einer innovativen Anlage mit geringer deutlich verbesserter CO2-Bilanz und einer Torfersatzstoffherstellung aus den Gärresten befindet sich in der Vorplanung und Fördermittelantragsprüfung.
Stralsund, 12.04.2024 Harald Sauter, Geschäftsführer Claas Möller, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWS Natur GmbH, Stralsund VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWS Natur GmbH, Stralsund, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWS Natur GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Geschäftsführung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse Rechtsform Anlass geben. Verantwortung der Geschäftsführung Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet hat. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Schwerin, 2. Mai 2024 BRB
Revision und Beratung PartG mbB
F.Lilje, Wirtschaftsprüfer M. Napierski, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates über das Ergebnis seiner Prüfung zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023Der Aufsichtsrat der SWS Natur GmbH hat sich während des Geschäftsjahres in ordentlichen Sitzungen sowie durch schriftliche Berichte regelmäßig und umfassend über die Geschäftslage, wesentliche Risiken und die strategischen Pläne der Gesellschaft informiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben die Geschäftsführung überwacht sowie die Aufgaben wahrgenommen und Entscheidungen getroffen, die ihnen nach Gesetz und Satzung übertragen sind. Insgesamt haben im Berichtsjahr vier Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden. Alle wichtigen Vorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurden ausführlich erörtert und besprochen. Wichtige Vorgänge waren:
Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht zum 31.12.2023 sind von der BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatergesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfbericht hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023. Die Ergebnisabführung erfolgt auf der Grundlage des bestehenden Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrages vom 20. September 2012 an die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH (Muttergesellschaft). Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2023 festzustellen, den Lagebericht zu genehmigen sowie der Geschäftsführung Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SWS Natur GmbH Dank und Anerkennung für die geleistete und erfolgreiche Arbeit aus.
Stralsund, 26. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Jürgen Suhr, Vorsitzender des Aufsichtsrates der SWS Natur GmbH Erklärung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnIG i. V. m. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB (Bilanzeid) Nach bestem Wissen versichern wir, dass gem. den anzuwendenden Rechnungslegungsregeln der Jahresabschluss der SWS Natur GmbH ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWS Natur GmbH vermittelt und im Lagebericht der SWS Natur GmbH der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der SWS Natur GmbH so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der SWS Natur GmbH beschrieben sind.
Stralsund, den 08. August 2024 Claas Möller Geschäftsführung Harald Sauter Geschäftsführung |
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