Wagner Sport Signage Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Wagner seit 14.3.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
W & B Service GmbHAmbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
PASSIVA
AnhangVorliegender Jahresabschluss der W & B Service GmbH zum 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht. Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Aussagen zu der Form des Jahresabschlusses Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibung gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Bewegliche, selbständig nutzungsfähige
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei der Bildung der Rückstellung ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen gliedern sich wie folgt:
- davon aus Steuern: 868,85 EUR - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 EUR - davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: 49.823,32 EUR 4. Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: a) Angaben zur Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: - Herrn Bernd Wagner - Herrn Heribert Brunner - Herrn Andreas Geiger Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern von 2.390,00 EUR ausgewiesen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern von 28.016,18 EUR ausgewiesen. b) Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. Amberg, 29.09.2011
Bernd Wagner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.09.2011 |
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