Gerber
Gastro Service GmbH
Unna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 16.10.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
16.10.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16,00 |
0,00 |
| I.
Finanzanlagen |
16,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.268,79 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.597,39 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.671,40 |
0,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.972,81 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.257,60 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
16.10.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
14.472,81 |
0,00 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.972,81 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.057,60 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.057,60 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.257,60 |
0,00 |
Anhang
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern).
Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind
nicht erkennbar.
Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses
Die Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei
abnutzbaren Vermögensgegenständen sind
planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden.
Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung
veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt.
Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte
angesetzt worden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde
auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen
Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen:
Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel-
und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der
Fertigung. Die Warenbestände wurden zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die
niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb
eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht
gestellt.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der
übliche Eigentumsvorbehalt.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit der Gesellschafterin vor, das
Ergebnis
Gewinn- / Verlustvortrag 0,00 EUR
Ausschüttung 0,00 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 14.472,81
EUR
Bilanzgewinn / Bilanzverlust (Ergebnis) -14.472,81
EUR
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung an die
Gesellschafter
0,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung -14.472,81 EUR
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Marc- Andre Gerber
Unna, den 02.02.2015
_____________
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Duisburg, den 06.02.2015
gez. Hr. Gerber
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2015 festgestellt.
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