hyped about science GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Dr. Kaestner seit 18.9.2019 | Geschäftsführer |
Kim van Herk seit 27.10.2015 | Prokura |
James Eric Bjornholt seit 4.6.2012 | Geschäftsführer |
Mohammed Nawaz Sharif seit 15.3.2012 | Geschäftsführer |
Will Edwards seit 15.3.2012 | Prokura |
Susann Klinger seit 15.3.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Microchip Technology Ireland Ltd. | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Microchip Technology Germany GmbHGarching b.MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022Bilanz zum 31. März 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 20221 Allgemeine Angaben Die Microchip Technology Germany GmbH, Garching b. München, ist aus der Umwandlung der Ident Technology AG, Gilching, gemäß dem Umwandlungsbeschluss vom 5. März 2012 hervorgegangen, welche am 15. März 2012 in das Handelsregister München eingetragen wurde. Der vorliegende Jahresabschluss umfasst das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022. Die Microchip Technology Germany GmbH mit Sitz in Garching b. München erfüllt nach § 267 Abs. 2 und 4 HGB die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister München unter der HRB-Nummer 197653 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. März 2022 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Übereinstimmung mit § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurde die Microchip Technology GmbH, Garching b. München, auf die Microchip Technology Germany GmbH verschmolzen. Im Verschmelzungsvertrag datierend vom 21. Dezember 2021 zwischen der Microchip Technology GmbH, Garching b. München (übertragende Gesellschaft), und der Microchip Technology Germany GmbH (übernehmende Gesellschaft) wurde vereinbart, dass die übertragende Gesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1 ff., §§ 4 ff., §§ 46 ff. UmwG auf die übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum 1. April 2021 überträgt. Infolge der Verschmelzung entstand im Geschäftsjahr 2021/2022 ein Verlust in Höhe von TEUR 5.778. Aufgrund der Verschmelzung der Microchip Technology GmbH auf die Microchip Technology Germany GmbH zum 1. April 2021 ist die Vergleichbarkeit der Zahlen der Berichtsperiode mit dem Vorjahr eingeschränkt. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 bis 10 Jahre) bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gebildet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 bis 33 Jahre) linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 netto werden sofort als Aufwand erfasst. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt, gegebenenfalls gemindert um außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen auf den am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt. Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Wert gemäß § 253 HGB unter Anwendung der projected unit credit (puc) Methode bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei der Bildung wurde die Bestimmung des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB beachtet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf Fremdwährung lautende Beträge werden mit dem zum Abschlussstichtag geltenden Devisenkassamittelkurs bewertet. 3 Erläuterungen zum Jahresabschluss Finanzanlagen In den Anteilen an verbundenen Unternehmen waren bis zum 31. März 2021 die im Geschäftsjahr 2012/2013 im Zuge der Verschmelzung mit der Blue Shark GmbH, München, übergegangenen Anteile an der Microchip Technology GmbH, Garching b. München, enthalten. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurde die Microchip Technology GmbH, Garching b. München, auf die Microchip Technology Germany GmbH verschmolzen. Des Weiteren sind in den Anteilen an verbundenen Unternehmen die Anteile an der Microchip Technology Germany II GmbH & Co. KG, Garching b. München, an der die Gesellschaft als Komplementärin zu 99,9 % beteiligt ist, enthalten. Das Eigenkapital der Microchip Technology Germany II GmbH & Co. KG beläuft sich zum 31. März 2021 auf TEUR 5.174. Der im Geschäftsjahr 2020/2021 bei der Microchip Technology Germany II GmbH & Co. KG entstandene Jahresüberschuss beträgt TEUR 677. Hiervon sind TEUR 677 der Gesellschaft zuzurechnen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 8.909 (i. Vj. TEUR 5.212). Guthaben bei Kreditinstituten Es besteht ein Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 610 (i. Vj. TEUR 199). Davon sind TEUR 136 (i. Vj. in der Bilanz der Microchip Technology GmbH TEUR 136) aufgrund eines Pfandrechts zu Gunsten der Bank gesperrt. Aktive latente Steuern Die Gesellschaft verzichtet entsprechend dem Bilanzierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB auf den Ansatz aktiver latenter Steuern. Rückstellungen für Pensionen Der Berechnung des Werts der Pensionsverpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde, bei dessen Erstellung die in 2018 veröffentlichten Richttafeln (RT 2018 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck als Rechnungsgrundlagen dienten. Zum Stichtag 31. März 2022 wird der Rententrend von zuvor 4,5 % auf 6,0 % (alle 3 Jahre) angehoben. Im Rahmen der Berechnung wird somit eine Steigerung der laufenden Leistungen in Höhe von 6,0 % (alle 3 Jahre) berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen werden mit einem 10-jährigen Durchschnittszinssatz von 1,80 % abgezinst. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beläuft sich auf EUR 36.639. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags liegt eine Ausschüttungssperre vor. Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen aufgrund der Anpassung an das BilMoG wird entsprechend Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB bis zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel vorgenommen. Im Geschäftsjahr wird ein Betrag in Höhe von EUR 6.189 zugeführt und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die nicht gebildete Rückstellung beträgt EUR 18.563. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 1.065 (i. Vj. TEUR 85) enthalten. Die Rückstellungen sind in vollem Umfang kurzfristig. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten in Höhe von TEUR 21.642 (i. Vj. TEUR 38.132) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Ebenso sind in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 415 (i. Vj. TEUR 308) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen resultiert ein Zinsaufwand in Höhe von EUR 15.004 (i. Vj. in der GuV der Microchip Technology GmbH EUR 16.538), der in der GuV- Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen ist. Des Weiteren resultiert aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes ein Zinsaufwand in Höhe von EUR 29.548 (i. Vj. in der GuV der Microchip Technology GmbH EUR 28.497), der ebenso in der GuV-Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen ist. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Kursgewinne aus Fremdwährungsumrechnung in Höhe von TEUR 8 (i. Vj. TEUR 1.278). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Position sonstige betriebliche Aufwendungen beinhaltet einen Verlust aus der Verschmelzung der Microchip Technology GmbH auf die Microchip Technology Germany GmbH im Geschäftsjahr 2021/2022 in Höhe von TEUR 5.778. Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Kursverluste aus Fremdwährungsumrechnung in Höhe von TEUR 1.178 (i. Vj. EUR 0) enthalten. 4 Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft während des Geschäftsjahres vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 waren
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Mitarbeiter Die nach Gruppen getrennte durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Als Rechtsnachfolgerin der Blue Shark GmbH, München, bestand für die Gesellschaft mit der Microchip Technology GmbH, Garching b. München, seit dem 1. April 2012 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Microchip Technology GmbH ist durch die Verschmelzung mit Wirkung zum 1. April 2021 beendet. Konzernzugehörigkeit Sämtliche Geschäftsanteile der Gesellschaft werden von der Microchip Technology Ireland Ltd., Block W, East Point Business Park, Dublin 3, Irland, gehalten. Die Gesellschaft ist Mitglied des Konzerns der Microchip Technology Inc., Chandler, Arizona, USA. Die Microchip Technology Inc., Chandler, Arizona, USA, stellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der bei dieser erhältlich ist. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 9.476.745,92 zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 25.199.976,98 auf neue Rechnung vorzutragen. Treuhandvertrag Die Microchip Technology Germany GmbH ist als Rechtsnachfolgerin der Microchip Technology GmbH in das bestehende Treuhandverhältnis (Treuhandvertrag vom 7. Dezember 2016) bezogen auf die Microchip Automotive GmbH & Co. KG eingetreten und fungiert somit als Treuhänderin und Kommanditistin der Microchip Automotive GmbH & Co. KG. Deswegen hält die Microchip Technology Germany GmbH einen Kommanditanteil in Höhe von 0,1 % des Kapitals an der Microchip Automotive GmbH & Co. KG. Die Microchip Technology GmbH leistete eine Einlage in Höhe von EUR 1.000, welche sie von der Treugeberin, der Microchip Technology Munich GmbH als Rechtsnachfolgerin der Atmel Automotive GmbH, erhielt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum 31. März 2022 haben und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, sind nicht eingetreten.
Garching b. München, den 6. März 2024 Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. März 2022 der Microchip Technology Germany GmbH wurde mit Beschluss vom 6. Juni 2024 festgestellt. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022A. Geschäftsmodell / Unternehmensprofil I. Einführung Microchip Technology Germany GmbH, Garching b. München, ist ein Unternehmen des Konzerns der Microchip Technology Inc., Chandler, USA. Microchip ist ein führender Anbieter von Mikrocontrollern, Mixed-Signal-, Analog-ICs und Flash-IP-Lösungen, von denen zahlreiche Kundenanwendungen weltweit von einer risikoarmen Produktentwicklung, niedrigen Gesamtkosten und einer schnellen Markteinführung profitieren. Die Microchip Technology Germany GmbH (im Folgenden kurz: Gesellschaft) ist eine 100 %ige Tochter der Microchip Technology Ireland Ltd, Dublin. Für diese erbringt sie konzerninterne Dienstleistungen im Bereich Geschäftsvermittlung und Marketing für das gesamte Produktportfolio des Microchip Konzerns in der Region DACH. Sie ist an vier Standorten vertreten: Garching bei München, Rosenheim, Karlsruhe und Haan bei Düsseldorf. II. Unternehmensgruppe Die Microchip Technology Germany GmbH fungierte bis zum Geschäftsjahr 2021/2022 als Holding weiterer deutscher Gesellschaften. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurde die 100%ige Tochter Microchip Technology GmbH auf die Microchip Technology Germany GmbH verschmolzen. Sie ist Komplementärin der Microchip Technology Germany II GmbH & Co. KG mit einem Anteil von 99,9% und Kommanditistin der Microchip Automotive GmbH & Co. KG mit einem Anteil in Höhe von 0,1 % am Kapital, der treuhänderisch für die Microchip Technology Munich GmbH gehalten wird. Die Microchip Technology Germany GmbH erbringt ihre Dienstleistungen für die Muttergesellschaft Microchip Technology Ireland Ltd, die für den Vertrieb der Produkte weltweit, außerhalb Amerikas, zuständig ist. Von dieser erhält sie eine Kommission auf Basis der in der DACH Region getätigten Umsätze. Zusätzlich erhält die Microchip Technology Germany GmbH eine "Cost Plus" Vergütung für durch die im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen entstandenen Kosten, falls diese nicht durch die Kommissionszahlungen gedeckt sind. B. Wirtschaftsbericht Die Gesellschaft ist als konzerninterner Dienstleister in den Microchip Konzern eingebunden und erhält für ihre Dienstleistungen im Rahmen des "Cost Plus" Verfahrens einen Kostenausgleich zuzüglich Aufschlag. Die Microchip Technology Germany GmbH ist abhängig von der Muttergesellschaft und deren gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen. Aufgrund der im Berichtsjahr erfolgten Verschmelzung der früheren Tochtergesellschaft Microchip Technology GmbH ist ein Vergleich mit dem Vorjahr sehr eingeschränkt möglich. Bis zur Verschmelzung hat die Microchip Technology Germany GmbH Vertriebsdienstleistungen an die Microchip Technology GmbH erbracht und es bestand zwischen der Microchip Technology GmbH als Organgesellschaft und der Microchip Technology Germany GmbH als Organträgerin ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. I. Vermögens- und Finanzlage Zum 31. März 2022 betrug die Bilanzsumme EUR 39,5 Mio. (Vorjahr: EUR 45,6 Mio.). Aufgrund der Aufnahme durch Verschmelzung der Microchip Technology GmbH verminderten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen um EUR 7,7 Mio. Aufgrund des bis zur Verschmelzung bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der Microchip Technology GmbH war das Eigenkapital der Microchip Technology GmbH deutlich niedriger als der bei der Gesellschaft bilanzierte Beteiligungsansatz. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich von EUR 5,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 8,9 Mio. zum 31. März 2022. Davon bestanden EUR 6,8 Mio. gegenüber dem Gesellschafter, die aus der Verschmelzung und der damit verbundenen Übernahme des Vertriebsvertrages mit der Muttergesellschaft resultieren. Der Rückgang der immateriellen Vermögensgegenstände um EUR 1,3 Mio. liegt in der planmäßigen Abschreibung der akquirierten IDENT IP begründet. Das Sachanlagevermögen verminderte sich im Wesentlichen aufgrund planmäßiger Abschreibungen um TEUR 500 gegenüber dem Vorjahr und betrug EUR 20,4 Mio. (Vorjahr: EUR 20,9 Mio.). Davon entfielen EUR 19,9 Mio. auf eigene Grundstücke und Gebäude. Die flüssigen Mittel erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr zum 31. März 2022 von TEUR 199 auf TEUR 612. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 7,5 Mio. auf EUR 14,2 Mio. erhöht, die Eigenkapitalquote lag bei 36%. Der Anstieg des Eigenkapitals ist auf eine Einzahlung in die Kapitalrücklage durch die Muttergesellschaft in Höhe von EUR 17 Mio. zurückzuführen. Das Jahresergebnis fiel aufgrund von Aufwendungen, die nicht von der im Vertriebsvertrag mit der Muttergesellschaft enthaltenen "Cost Plus" Regelung gedeckt werden, in Höhe von EUR 9,5 Mio. negativ aus. Die Rückstellungen sind aufgrund der Verschmelzung der Microchip Technology GmbH um EUR 2,6 Mio. gestiegen. Es wurden in Höhe von EUR 0,7 Mio. Pensionsrückstellungen übernommen. Die Steuerrückstellungen betreffen insbesondere Feststellungen aus einer Betriebsprüfung. Die sonstigen Rückstellungen betrugen EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: TEUR 245) und beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich aufgrund planmäßiger Tilgung um EUR 16,5 Mio. vermindert und belaufen sich im Berichtsjahr auf EUR 22,1 Mio. Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen TEUR 398. Der vergleichsweise hohe Anstieg um TEUR 300 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 98) liegt in der Verschmelzung der Microchip Technology GmbH begründet und dem damit einhergehenden Personalzuwachs sowie dem daraus resultierenden Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und sozialer Sicherheit. II. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2021/2022 verzeichnete die Microchip Technology Germany GmbH Umsatzerlöse in Höhe von EUR 15,7 Mio. Die Umsatzerlöse beinhalten Kommissionserlöse in Höhe von EUR 9,4 Mio. und Erlöse im Rahmen des Cost Plus Verfahrens in Höhe von EUR 5,3 Mio. Darüber hinaus verzeichnete die Microchip Technology Germany GmbH im Berichtsjahr Mieterlöse in Höhe von TEUR 933. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Berichtsjahr um EUR 1,1 Mio. auf TEUR 415 vermindert, was vor allem am Rückgang der Erträge aus Währungsumrechnung lag. Aufgrund der Übernahme des Personalbestands der Microchip Technology GmbH ist der Personalaufwand von EUR 1,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 12,7 Mio. im Berichtsjahr gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Berichtsjahr den aufgrund der Verschmelzung der Microchip Technology GmbH auf die Microchip Technology Germany GmbH entstandenen Verlust in Höhe von EUR 5,8 Mio. sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR 1,1 Mio. Der Verschmelzungsverlust resultiert insbesondere aus dem bis zur Verschmelzung bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, und den einhergegangenen Gewinnabführungen an die Microchip Technology Germany GmbH. Diese haben dazu geführt, dass sich das Nettovermögen der Microchip Technology GmbH nicht über den Beteiligungsbuchwert erhöhen konnte. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 9,5 resultiert vor allem aus dem Verschmelzungsverlust sowie den Abschreibungen der IP, Zinszahlungen für Darlehen sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnungen, die allesamt Aufwendungen darstellen, die nicht über die Cost Plus Vereinbarung im Vertriebsvertrag mit der Muttergesellschaft gedeckt sind. III. Personal Im Geschäftsjahr 2021/2022 waren bei der Microchip Technology Germany GmbH durchschnittlich 76 Mitarbeiter beschäftigt, wovon 63 Mitarbeiter durch die Verschmelzung der Microchip Technology GmbH übernommen wurden (Vorjahr: 11 Mitarbeiter). IV. Liquiditätslage Die Gesellschaft erhält, basierend auf einer Liquiditätsplanung, auf Anforderung liquide Mittel von der Muttergesellschaft, die im Rahmen des "Cost Plus" Verfahrens die Kosten ausgleicht, bereitgestellt. Die Bereitstellung der liquiden Mittel ist unabhängig von der "Cost Plus" Abrechnung und deckt auch erforderliche Investitionen. C. Prognosebericht / Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Die "Cost Plus" Vereinbarung sichert der Microchip Technology Germany GmbH konstante Einkommensströme selbst im Falle rückläufiger Umsätze. Sie ist als reiner konzerninterner Dienstleister keinen direkten Marktrisiken ausgesetzt. Die Geschäftsrisiken, die sich aus dem schnellen technologischen Fortschritt und der dynamischen Nachfrage nach Hightech-Produkten ergeben, werden nicht von der Gesellschaft getragen, da eventuell geringere Kommissionszahlungen aufgrund geringerer Umsätze durch die "Cost Plus" Vereinbarung aufgefangen werden. Die Geschäftsvermittlungsaktivitäten erstrecken sich auf das gesamte Produktportfolio des Microchip Konzerns. Der Kundenstamm ist äußerst diversifiziert und die Produkte von Microchip bedienen die unterschiedlichsten Märkte, so dass keine Abhängigkeiten von einigen wenigen Branchen und Märkten bestehen. D. Ausblick Aufgrund der Höhe der Aufwendungen, die nicht über das Cost Plus Verfahren gedeckt sind, ist auch für die folgenden zwei Geschäftsjahre von einem negativen Geschäftsergebnis auszugehen. Ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 und dem Wegfall dieser Aufwendungen erwartet die Geschäftsführung ein positives Ergebnis.
Garching, den 4. Juni 2024 Microchip Technology Germany GmbH, Garching b. München Geschäftsführung Dr. Matthias Kästner Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Microchip Technology Germany GmbH, Garching b. München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Microchip Technology Germany GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Microchip Technology Germany GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Lindau, den 4. Juni 2024 BAY
GmbH
Karl-Christian Bay, Wirtschaftsprüfer |
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