Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 7652
Vorher
HYPE Textilhandels GmbHHYPE GmbH
Eingetragen
4.10.2004
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere Textilien und Accessoires. Dienstleistungen, Planung und Entwicklung vorzugsweise im Ausbau und der Erneuerung von Objekten. Gastronomie, Café, Bar und Lounge.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dominik Dauer
seit 26.1.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Dominik Dauer
63674 Altens-tadt, Am Kind-chesborn 19
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DD GmbH

Ranstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

A K T I V A

31.12.2022 31.12.2021
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

1,00 114,00
II. Sachanlagen 189.157,00 101.444,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 861.733,64 818.858,85

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

1.002.229,66 489.460,31

III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

445.041,34 296.308,57
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 11.944,10 12.041,82
SUMME Aktiva 2.510.106,74 1.718.227,55

P A S S I V A

31.12.2022 31.12.2021
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinn- und Verlustvortrag 802.596,85 373.639,67
III. Jahresüberschuss 219.115,48 428.957,18
IV. buchmäßiges Eigenkapital 1.047.276,92 828.161,44
B. RÜCKSTELLUNGEN 277.585,31 277.264,28
C. VERBINDLICHKEITEN 1.185.244,51 612.801,83
SUMME Passiva 2.510.106,74 1.718.227,55

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die DD GmbH hat ihren Sitz in Ranstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Amtsgericht Friedberg (Hessen) unter der Registernummer HRB HRB 7652.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Grundsätzlich sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstücks- lasten verrechnet worden. Von diesem Saldierungsverbot wurde lediglich - sofern einschlägig - im Falle der in § 246 Abs. 2 S. 2 HGB normierten Verrechnungs- pflicht abgewichen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinrei- chend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäfts- betrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte ggf. in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Soweit nachfolgend nicht gesondert beschrieben, sind zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Entsprechend der Umschreibung der Größenklassen der §§ 267, 267a HGB ist die Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft". Von den Erleichterungen des § 326 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet; Angaben zur Ausübung des dort genannten Wahlrechts enthält der Anhang im Folgenden.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, sind (namentlich) berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag reali- siert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtli- chen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Sofern bei geringwertigen Vermögensgegenständen die (an das Steuerrecht angelehnten) Voraussetzungen für die Sofortabschreibung vorliegen, wurde von dieser Gebrauch gemacht.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit vorhan- den - unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie des Anschaf- fungs- bzw. Herstellungskostenprinzips bilanziert.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken wurden ggf. Einzelwertberichtigungen durchgeführt.

Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 S. 2 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

Die etwaigen sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen, ggf. abgezinsten, Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevemögens

Von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktiviern, wurde - sofern überhaupt einschlägig - kein Gebrauch gemacht.

II. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 350.920,00 (EUR 55.480,00).

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf. neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte ge- sichert:

- EUR 50.920,00 (EUR 55.480,00) durch Sicherungsübereignung von gesellschaftlichem beweglichen Vermögen

- EUR 310.688,00 (EUR 16.800,00) durch außergesellschaftliche Bürgschaften

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter (Darlehens-)Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 52.602,88 (EUR 42.573,66).

Hingegen hat sie (Darlehens-)Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

IV. Organbezüge

Die zum Bilanzstichtag gewährten Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans bzw. des Aufsichtsorgans stellen sich wie folgt dar:

a) Geschäftsführungsorgan:

- Vorschüsse: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Kredite: EUR 15.998,61 (EUR 15.684,91)

- Zinssatz: 2,00%

- Sicherheiten: - - -

- Laufzeit: 15 Monate

- im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge: EUR 0,00 (EUR 0,00)

(Darüber hinaus war im Rahmen eines Verrechnungskontos ein aktiver Posten in Höhe von EUR 36.604,27 (EUR 26.888,75) zu bilanzieren.)

b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden

Zugunsten dieser Personengruppen wurden folgende Haftungsverhältnisse eingegangen:

a) Geschäftsführungsorgan: keine (keine)

b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden

V. Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB (Disagio) in Höhe von EUR 0,00 (EUR 0,00) aufgenommen.

D. Sonstige Angaben

I. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB

Soweit die etwaige Aktivierung bestimmter Bilanzposten zu einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB geführt hat, sind die geforderten Angaben nachstehend dargestellt.

a) Aktivierte selbst geschaffene Immaterialgüter des Anlagevermögens:

- keine

b) Bilanzierte aktive latente Steuern:

- keine

c) Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung, § 246 Abs. 2 S. 2 HGB:

- keine

III. Angaben zu Arbeitnehmern nach § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 18 (13) Arbeitnehmer beschäftigt.

IV. Geschäftsführungsorgane / Aufsichtsorgane

Außer der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von Herrn Diplom-Betriebswirt (FH) Dominik Dauer geführt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Ranstadt, den 06.12.2023

gez. Dominik Dauer

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.05.2024.

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