Sparkasse Heidelberg
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Kopf seit 5.11.2024 | Vorstandsmitglied |
Christine Dönges seit 22.1.2024 | Vorstandsmitglied |
Rainer Arens seit 17.10.2007 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse HeidelbergHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Sparkasse 2. Wirtschaftsbericht 3. Nachtragsbericht 4. Risikobericht 5. Chancenbericht 6. Prognosebericht 1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Die Sparkasse Heidelberg wurde 1831 gegründet; sie ist eine gemeinnützige und mündelsichere rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Heidelberg. Sie ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW), Stuttgart und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer A 332863 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse sind die Städte Heidelberg, Eppelheim, Hockenheim, Leimen, Neckargemünd, Rauenberg, Schönau, Schwetzingen, Walldorf und Wiesloch sowie die Gemeinden Altlußheim, Bammental, Brühl, Dielheim, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Ketsch, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neulußheim, Nußloch, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Wiesenbach und Wilhelmsfeld. Zum Geschäftsgebiet gehört außerdem die Gemeinde Dossenheim, die nicht Träger der Sparkasse Heidelberg ist. Organe der Sparkasse sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und der Kreditausschuss. Die Sparkasse Heidelberg ist über den Sparkassenverband SVBW und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz von Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsverordnung oder die Satzung der Sparkasse keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Zum Jahresende 2023 wurden neben der Hauptstelle 35 Filialen, eine fahrbare Vertriebseinheit und 10 ServiceCenter im Geschäftsgebiet unterhalten. Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 6 Filialen und 4 ServiceCenter reduziert. Die Veränderungen sind im Wesentlichen zurückzuführen auf die Weiterentwicklung einer richtungsweisenden und zukunftsfähigen Filialstrategie. Die Gesamtzahl der Beschäftigten, von denen 521 vollzeitbeschäftigt, 386 teilzeitbeschäftigt sowie 59 in Ausbildung (einschließlich duale Studenten) und 63 mit ruhenden Beschäftigungsverhältnissen sind, hat sich zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % auf 1.029 verringert. Der Rückgang resultiert aus Kündigungen und Renteneintritten. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Volkswirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1 Volkswirtschaftliches und regionales Umfeld Die Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastete das globale Wachstum merklich. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich 3,1 % gewachsen. Im Euro-Raum dürfte sie lediglich um 0,5 % gestiegen sein. Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete 2023 voraussichtlich ein um 0,3 % schrumpfendes Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen globalen Verflechtung der Wirtschaft das Bruttoinlandsprodukt sogar um voraussichtlich 0,6 % zurückgegangen. Das außenwirtschaftliche Umfeld zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende Aufträge und die rückläufige Produktion im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4 % in 2022 auf 5,7 % in 2023 und in Baden-Württemberg von 3,6 % auf 4,0 %. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9 % im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit Einführung des Euros von 6,9 %, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2 %-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau und das trotz Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit 26,6 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in Baden-Württemberg war ein Rückgang von 32,1 % zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen. Die globalen bzw. überregionalen Entwicklungen spiegeln sich auch im Rhein-Neckar-Raum wider. Einen ersten konjunkturellen Hoffnungsschimmer gibt es in der Industrie, hier sind die Einschätzungen in der Region nicht mehr ganz so negativ wie zuletzt. 2.1.2 Zinsentwicklung Auch 2023 hat die EZB den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,50 % erhöht. Den Einlagensatz hat sie ebenfalls um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,0 % erhöht. Die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen sind insbesondere im vierten Quartal 2023 per saldo gesunken. Zum Schluss des Jahres 2022 lagen sie bei 2,51 %. Ende 2023 wurde für diese Benchmark eine Rendite von 2,02 % verzeichnet. 2.1.3 Entwicklungen in der Sparkassenorganisation Der Sparkassenfinanzgruppe behielt unverändert ihre gute Ratingeinstufung von den Ratingagenturen FitchRatings, Moody's Investor Service und DBRS Ratings Limited. Moody's Investor Service erteilte ein Verbundrating von Aa2, DBRS ein Floor-Rating von A sowie Fitch ein Gruppenrating von A+. 2.1.4 Branchenumfeld Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Die Sparkassen in Baden-Württemberg verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (1,8 %). Dieses Plus wurde von den Unternehmenskunden getragen (3,5 %), während das Privatkundengeschäft konstant blieb. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr zurück (46,6 %). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %). Die Entwicklung bei den baden-württembergischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um 1,5 % leicht zu, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen von Sicht- und Spareinlagen (-16,2 %) zu Gunsten einer Vervierfachung von Termingeldern und Eigenemissionen. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen widerspiegelt. 2.1.5 Regulatorische Entwicklungen Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Im Januar 2023 ging der Sparkasse ein neuer SREP-Bescheid zu, die zusätzliche Eigenkapitalanforderung wurde stets eingehalten. Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Ab dem Geschäftsjahr 2024 bestehen erweiterte Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben. 2.1.6 Wettbewerbssituation und Marktstellung im Geschäftsgebiet Die Sparkasse Heidelberg ist weiterhin im Stadtgebiet Heidelberg das größte selbständige Kreditinstitut. Als solches unterhält die Sparkasse Heidelberg das zahlenmäßig größte und dichteste Filialnetz. Die Hauptwettbewerber vor Ort sind die Banken des genossenschaftlichen Sektors. In der Region entstand durch eine Fusion eine genossenschaftliche Bank mit einer Bilanzsumme von 9,7 Mrd. EUR, welche dadurch die zahlenmäßig größte in der Region ist. Daneben sind auch einige überregionale Wettbewerber mit Filialen im Geschäftsgebiet vertreten. Insgesamt sind neben der Sparkasse Heidelberg 18 weitere Banken/Institute im Geschäftsgebiet tätig, die hier insgesamt 90 Filialen unterhalten. 2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:
3 in % im Vergleich zum Vorjahr auf Basis der
monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank
Meldebogen HV 11 Pos. 070 und HV 11 Pos. 120
2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Nachfolgende Tabellen geben einen Überblick über den Geschäftsverlauf sowie die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse mit Bezug zur Bilanz und den Eigenmitteln sowie zum Dienstleistungsgeschäft.
* aus der Rundung in Mio. EUR und in % des
Geschäftsvolumens können sich Differenzen bei der
Addition ergeben.
Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren mit Bezug zur Bilanz und den Eigenmitteln sowie zum Dienstleistungsgeschäft
1) Definitionen Leistungsindikatoren siehe
Ziffer 2.2
2.3.1 Geschäftsvolumen und Bilanzsumme Der Rückgang des Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme ist auf den Abbau der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zurückzuführen. Entgegen dem im Vorjahr erwarteten Anstieg resultiert dieser Rückgang aus der Zinsentwicklung und dem dadurch geringeren Wachstum im Kundengeschäft in 2023. 2.3.2 Aktivgeschäft (inklusive Passiv-Posten 1 unter dem Strich) Kundenkreditvolumen Der Rückgang beim Kundenkreditvolumen (Aktiva 4, Aktiva 9 und Passiva 1a unter dem Strich) war in erster Linie auf das Darlehensgeschäft, hier vor allem im Privatkundenbereich, und den Wohnungsbaudarlehen zurückzuführen. Die Forderungen an Geschäftskunden hingegen stiegen leicht an. Infolge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Zum Jahresende lagen die Darlehen (ohne Weiterleitungsmittel) gegenüber Privatpersonen mit 2.201 Mio. EUR unter dem Stand des Vorjahres (2.263 Mio. EUR). Die Darlehen (ohne Weiterleitungsmittel) gegenüber Unternehmen und Selbständigen lagen mit 2.428 Mio. EUR leicht über dem Vorjahresstand (2.378 Mio. EUR). Die Darlehenszusagen waren im Berichtsjahr mit insgesamt 578 Mio. EUR deutlich rückläufig (Vorjahr 948 Mio. EUR). Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator Zuwachs von Krediten an Nichtbanken in % lag 2023 bei -0,8 %. Die Prognose aus dem Vorjahr - bei der wir noch von einem geringen Wachstum ausgingen - wurde nicht erreicht. Eigenanlagen Die Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich von 807,5 Mio. EUR auf 247,7 Mio. EUR. Der starke Rückgang bei den Forderungen an Kreditinstituten ist auf den Ausbau unseres Wertpapiervermögens und das geringere Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. Dies steht im Zusammenhang mit der Fälligkeit der langfristigen Refinanzierung (GLRG III) bei der Deutschen Bundesbank. Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 311,6 Mio. EUR auf 1.749,7 Mio. EUR. Der Anstieg verteilt sich zu zwei Dritteln auf die festverzinslichen Wertpapiere und einem Drittel auf unsere Spezialfonds. 2.3.3 Passivgeschäft Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die leichte Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden resultiert aus dem Zuwachs bei den Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist. Spareinlagen und täglich fällige Verbindlichkeiten sind aufgrund von Zinsreagibilität und großen Umschichtungen zu Einlagen mit vereinbarter Laufzeit zurückgegangen. Die Termineinlagen erhöhten sich um 724,3 Mio. EUR und die Eigenemissionen um 663,4 Mio. EUR. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden aufgrund der fälligen längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der Deutschen Bundesbank deutlich von 1.110,4 Mio. EUR auf 654,5 Mio. EUR abgebaut. 2.3.4 Dienstleistungen Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: Zahlungsverkehr Der Bestand an Konten und der vermittelten Kreditkarten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3.375 Konten und 862 Kreditkarten. Dies ist nach wie vor auf die Flüchtlingssituation zurückzuführen. Im Vergleich zur Steigerung in 2022 ist der Nettoabsatz um 674 Girokonten zurückgegangen. Seit 01.07.2023 wird im Neugeschäft die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard ausgegeben. Bestandskarten im Produkt Sparkassen-Card mit Co-Badge Maestro werden bis 2027 rollierend zum Kartentausch komplett ersetzt. Vermittlung von Wertpapieren Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von der Nachfrage nach Zinsen für kapitalgeschützte Anleihen im kurzen Laufzeitenbereich sowie politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten, die sich zu Jahresbeginn negativ auf die Aktienmärkte auswirkten. Eine weiterhin hohe Inflation dämpfte zusätzlich die Nachfrage im Wertpapiergeschäft. Die Absätze verharrten auf einem schwachen Vorjahresniveau (-0,2%). Hierbei verhielt sich der Nachfragerückgang bei Investmentfonds (-8,5%) nahezu gleich mit dem Nachfragerückgang bei Zertifikaten (-8,1%). Einen deutlichen Anstieg (+41,5%) gab es aufgrund der Zinssituation im Bereich Renten / festverzinsliche Wertpapiere. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator Nettoabsatz Depot B (dwpbank und Deka-Bank) in Mio. EUR lag 2023 bei 118,6 Mio. EUR und damit - bedingt durch die äußeren Rahmenbedingungen - deutlich unter dem Vorjahreswert von 183,6 Mio. EUR. Das Wachstum fiel deutlich geringer als von uns erwartet aus. Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.572 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 76.369 EUR und einem Volumen von insgesamt 120,1 Mio. EUR abgeschlossen, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 18,7 % bedeutet. An Lebensversicherungen konnten 1.481 Verträge mit einer Gesamtvermittlungsleistung von 35,7 Mio. EUR Beitragssumme vermittelt werden, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 20 % entspricht. Im Bereich der Sachversicherungen wurde 3.737 Verträge mit einer Beitragssumme von 933 TEUR vermittelt (Rückgang ggü. Vorjahr 24 %). Bei den Krankenversicherungen konnten Abschlüsse nach Monatsbeiträgen in Höhe von 9,0 TEUR verzeichnet werden (Rückgang ggü. Vorjahr 28 %). Auslandsgeschäft Nach dem Abschwung des Vorjahres stieg das umgesetzte Volumen im dokumentären Auslandgeschäft im Geschäftsjahr wieder auf 18,6 Mio. € (+16,7%). Im Auslandszahlungsverkehr verzeichnete die Sparkasse Heidelberg erneut eine Zuwachsrate von 3,7 %. Das Volumen der vermittelten Zinssicherungsgeschäfte fiel erneut von 18,2 Mio. EUR auf 14,7 Mio. EUR (-19,1 %). Das Auslandsgeschäft wurde bereits in 2018 auf die S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG ausgelagert. 2.3.5 Derivate Die sich im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte dienen der Sicherung bestehender Geschäfte beziehungsweise der Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Wir verweisen hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte auf die Darstellung im Anhang. 2.3.6. Investitionen Im September 2019 wurden die Verträge für den Neubau unserer Sparkassenzentrale am Europaplatz in Heidelberg unterschrieben und im Oktober 2019 begannen die Bauarbeiten. Der Umzugstermin wird sich auf das dritte Quartal 2024 verschieben. Das Gebäude wird durch die Sparkasse über eine Gesellschaft aus der S-Finanzgruppe geleast. Für den Kauf des Objektes bestehen mehrfache Optionen. 2.4 Vermögenslage Die Vermögenslage unserer Sparkasse weist einen Passivüberhang aus. Dem Anteil des Kundenkreditvolumens in Höhe von 72,1 % des Geschäftsvolumens (Vorjahr 70,2 %) steht ein Anteil von 80,4 % der Mittelaufkommen von Kunden (Vorjahr 76,6 %) gegenüber. Auf der Aktivseite gab es lediglich Verschiebungen im Bereich der Forderungen an Kreditinstitute hin zum Wertpapiervermögen. Dies resultierte hauptsächlich aus den Zukäufen bei unseren Spezialfonds und dem fälligen langfristigen Refinanzierungsgeschäft auf der Passivseite. Auf der Passivseite ergaben sich ansonsten keine nennenswerten Veränderungen. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip); die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden (ggfs. fortgeführten) Anschaffungskosten bzw. den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Es bestehen schwebende Verluste bei den nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewerteten festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 288,4 Mio. EUR (Vorjahr 282,3 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über weitere Eigenkapitalbestandteile. Der für allgemeine Bankrisiken gebildete Fonds nach § 340g HGB ist mit 450,6 Mio. EUR dotiert. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator Jahresergebnis II nach Steuern in Mio. EUR erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von -11,8 Mio. EUR auf 97,5 Mio. EUR. Das Jahresergebnis II nach Steuern fiel damit wie im Vorjahreslagebericht prognostiziert stark positiv aus. Dies war im Wesentlichen auf die stark angestiegenen Zinsen in 2023 zurückzuführen. Die Eigenmittelanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 16,6 % (im Vorjahr: 16,8 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie die kombinierten Kapitalpufferanforderungen zzgl. den Kapitalerhaltungspuffer übersteigenden Anteil der Eigenmittelempfehlung nach § 6d KWG. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide Kapitalpufferanforderungen sind seit dem 1. Februar 2023 zu erfüllen und wurden jederzeit eingehalten. Die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2022 8,6 % und liegt damit weit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine ausreichende Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer normativen Risikotragfähigkeit bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine ausreichende Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung und die Erreichung unserer Geschäftsziele vorhanden. 2.5 Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 115 % bis 162 % oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 139 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net- Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 116 % bis 128 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Baden-Württemberg. Darüber hinaus haben wir bis zum 27.09.2023 an gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der Europäischen Zentralbank (EZB) teilgenommen. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 wiederholt genutzt. Die Sparkasse nahm weiterhin am MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims) der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet. 2.6 Ertragslage Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ertragslage sowie die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkasse bzw. des Betriebsvergleichs der Sparkassen:
* aus der Rundung in Mio. EUR bzw. in %
können sich Differenzen bei der Addition ergeben.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Beim bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator Provisionsüberschuss in % der DBS nach betriebswirtschaftlicher Abgrenzung konnte der erwartete Anstieg fast erreicht werden. Er stieg von 0,64 % der DBS auf 0,69 % der DBS an. Die absolute Höhe des Provisionsüberschusses wie auch das Wachstum der DBS lagen unter unserer Prognose. Dies beruht auf Planunterschreitungen bei den Erträgen aus dem Bereich Wertpapiergeschäft und unserer Tochter S-Immobilien Heidelberg GmbH. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator Verwaltungsaufwand in Mio. EUR nach betriebswirtschaftlicher Abgrenzung (korrigiert um die Abschreibungen auf Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung, konsolidierte Verwaltungsaufwendungen unserer Tochtergesellschaften S-Immobilien Heidelberg GmbH und RN Immobilienmanagement GmbH Rhein-Neckar, aperiodischen Beträge, einzelne Umlagen und Teilbeträge aus der Veränderung der Pensionsrückstellungen) erhöhte sich, entgegen unserer Annahme weniger stark, im Vergleich zum Vorjahr von 109,8 Mio. EUR auf 113,5 Mio. EUR. Der Sachaufwand und Personalaufwand stiegen - abweichend zu unserer Prognose eines signifikanten Anstiegs - nur leicht. Beim Sachaufwand waren geringere Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgrund der Verschiebung des Einzugstermins in unsere neue Sparkassenzentrale vorzunehmen. Der Personalaufwand fällt i. W. aufgrund geringerer Lohn- und Gehaltsaufwendungen (weniger Mitarbeiterkapazitäten) niedriger aus. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS stieg gegenüber dem Vorjahr enorm an. Es lag damit über dem Durchschnitt der Sparkassen vergleichbarer Größenordnung. Der im Vorjahreslagebericht erwartete Anstieg wurde deutlich übertroffen. Dies beruht auf einem gestiegenen Zinsüberschuss und einem geringeren Verwaltungsaufwand. Der Zinsüberschuss verdoppelte sich fast von 91,4 Mio. EUR auf 180,3 Mio. EUR. Der Anstieg ist in erster Linie auf den Zinsertrag aus dem Kundengeschäft und das positive Zinsergebnis aus Swapvereinbarungen zurückzuführen. Der Provisionsüberschuss konnte weiterhin gesteigert werden. Dazu trugen überwiegend Mehrerträge aus dem Giroverkehr und aus dem Kartengeschäft bei. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich leicht um 2,2 Mio. EUR. Die Erhöhung teilt sich zu etwa gleichen Teilen auf den Personalaufwand und Sachaufwand auf. Das Ergebnis aus sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen hat deutlich abgenommen. Es gab keine großen Sondereffekte wie noch im Vorjahr. Das negative Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft (ohne Veränderung von 340f-Reserven) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr spürbar. Die positive Entwicklung im Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft ist im Wesentlichen auf den deutlichen Zuschreibungsbedarf bei den Wertpapieren zurückzuführen. Darüber hinaus wurden durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 42,1 Mio. EUR vermieden. Für das Geschäftsjahr 2023 war daher ein um 24,0 Mio. EUR höherer Steueraufwand (27,0 Mio. EUR) auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf der Ergebnisentwicklung. Somit beträgt der ausgewiesene Jahresüberschuss 6,1 Mio. EUR (Vorjahr: 5,6 Mio. EUR). Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, betrug somit 0,1 %. 2.7 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir den Geschäftsverlauf als zufriedenstellend und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als erfreulich. Die für das Geschäftsjahr 2023 erwarteten Werte für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren entwickelten sich trotz der Rahmenbedingungen teilweise positiver als erwartet. Bei der Ertragslage konnte beim bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator Provisionsüberschuss in % der DBS der erwartete Anstieg nahezu erreicht werden, während der erwartete starke Anstieg beim Verwaltungsaufwand in Mio. EUR ausblieb. Der im Vorjahreslagebericht erwartete Anstieg im Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS wurde deutlich übertroffen. Dadurch fiel auch das Jahresergebnis II nach Steuern in Mio. EUR positiver als prognostiziert aus. Dies war im Wesentlichen auf die Zinsentwicklung in 2023 zurückzuführen. Bei der Geschäftsentwicklung lagen die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Zuwachs von Krediten an Nichtbanken in % und der Nettoabsatz Depot B (dwpbank und DekaBank) in Mio. EUR unter unseren Prognosewerten. Bezüglich der Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren am Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr wird auf die Ziffern 2.3, 2.4 und 2.6 verwiesen. 3 Nachtragsbericht: Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4. Risikobericht 4.1 Risikomanagementsystem Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. Dezember 2022 (normativ) bzw. im ersten Quartal 2023 (ökonomisch) wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risiko- und Liquiditätsstrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Darüber hinaus ist das Kostenrisiko in der normativen Perspektive wesentlich. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 830,3 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 650,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden monatlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess mit der Betrachtung von fünf bzw. drei volle Jahre (Planszenario bzw. adverses Szenario). Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Darüber hinaus wurde eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB als Micro-Hedge zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken gebildet. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Im maßgeblichen risikoartenübergreifenden Szenario ist die Risikotragfähigkeit per 31.12.2023 gegeben. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Ertrags- und Risikomanagement wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Ertrags- und Risikomanagement. Unterstellt ist dieser dem Überwachungsvorstand. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 4.2.1 Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Migrations- sowie das Ausfallrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei der Branche "Gruppeninternen Kreditinstituten" und Konzentration in den Ratingklassen "1 (AA)" sowie "1 (A+)". Außerdem bestehen Konzentrationen bezüglich dem Risikobeitrag von Verbünden (drei Engagements). Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte- Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft jeweils isoliert. 4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kreditgeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kundenkreditvolumen gliedert sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Die Größenklassen des Kundenkreditgeschäftes entwickelt sich wie folgt:
Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko stellt gemäß Risikoinventur keine wesentliche Risikoart dar. Insgesamt ist die Sparkasse Heidelberg der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
* in der Addition können sich Differenzen
aufgrund der Rundung ergeben
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. 4.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte (Aktiva) umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.784 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind davon Rentenwerte inkl. Schuldscheindarlehen.
*) ohne Anlagen bei der Deutschen Bundesbank
Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
4.2.2 Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktpreisen ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der interdisziplinäre Arbeitskreis hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Risikokonzentrationen (Marginal VaR je Spreadklasse) bestehen in der Spreadklasse "Sovereign -AAA". 4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie aus einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt. Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar: Zinsänderungsrisiken
Die inverse Zinsentwicklung im Jahr 2023 führte zu einer geringen Verbesserung der Markt- und Barwerte die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Insgesamt verschlechterte sich die Reserve aufgrund erhöhter Barwertnachteile aus der Schließung von Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sowie der Veränderung bilanzieller und sonstiger Positionen. 4.2.2.2 Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.2.3 Aktienrisiko Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in den Spezial- und Publikumsfonds gehalten. 4.2.2.4 Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien im Eigenbestand und in den Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. 4.2.2.5 Infrastrukturrisiko Das Marktpreisrisiko aus infrastrukturellen Anlagen wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder einer außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der Bewertung ergibt. Die Bewertung ist abhängig von den Erwartungen bezüglich erzeugter Energiemenge und der Energiepreisentwicklung sowie dem angenommenen Zinsniveau. Der Risikomanagementprozess umfasst folgendes wesentliches Element:
4.2.3 Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
4.2.4 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen von Szenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 zehn Monate. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.5 Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.6 Sonstige Risiken 4.2.6.1 Kostenrisiko Das Kostenrisiko ist die Gefahr, dass die anfallenden Kosten die geplanten Kosten übersteigen. Methodisch bedingt werden Kostenrisiken nicht in der ökonomischen Sicht berücksichtigt. Das Kostenrisiko umfasst:
4.2.6.2 Ertragskonzentrationen sowie weitere Risikokonzentrationen Ertragskonzentrationen bestehen in den Bereichen "Konditionenbeitrag nach Liquidität", "Provisionserträge auf Privatgirokonten" und bei der Ertragsquelle "Aktivgeschäft fest" Weitere Risikokonzentrationen bestehen aufgrund hoher Abhängigkeiten, die im Geschäftsmodell begründet sind: Finanz Informatik (FI), Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), S- Rating und Risikosysteme (SR) und dwp-Bank. 4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage Die Sparkasse Heidelberg verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Gesamtbanklimit wurde im Berichtszeitraum von 600 Mio. € auf 650 Mio. € erhöht. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 69,1% ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen aus dem Dualismus zwischen Zinsänderungsrisiken und Liquiditätskosten. Die potenzielle Gefahr einer sich normalisierenden bzw. sinkenden Zinsstrukturkurve fordert die Laufzeitverkürzung von Refinanzierungen, dem Entgegen steht das potenzielle Risiko sich plötzlich verteuernder Marktliquidität aufgrund von Refinanzierungsengpässen. Daraus ergibt sich für die Sparkasse Heidelberg die Aufgabe, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zinsänderungsrisiko und Refinanzierungsstabilität zu finden. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist per Risikomonitoring 3. Lauf 2023 der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 5. Chancenbericht Unser Chancenmanagement ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Der strategische Planungsprozess ermöglicht es uns, Trends und Veränderungen im Marktumfeld sowie interne Stärken zu identifizieren. Ziel ist, die sich ergebenden Chancen zu nutzen, um den Aufwand zu senken und Erträge zu erwirtschaften. Hauptergebnisquellen der Sparkasse sind das Kredit-, Einlagen- und Provisionsgeschäft. Wesentliche Geschäftsaktivitäten sind die Geschäftsfelder Privatkundengeschäft (inkl. Private Banking), Firmenkundengeschäft (inkl. kommunale und institutionelle Kunden) sowie das Eigengeschäft. Unser vertrieblicher Blick richtet sich chancenorientiert in erster Linie auf die Steigerung des Marktanteils in der Region, sowohl bei den Privat- als auch bei den Firmenkunden. Langfristig möchten wir bei den Kundenkrediten ein moderates, auf unsere Eigenkapitalsituation angepasstes Wachstum mit Fokus auf angemessene Margen erreichen. Das gestiegene Zinsniveau bietet wieder Chancen, um Margen mit Kundeneinlagen zu vereinnahmen. Im Halten und Ausbauen unserer Kundengelder sowie in der Umschichtung zu längerfristigen Festzinsprodukten sehen wir daher eine hohe Bedeutung in den kommenden Jahren. Ein weiterer Fokus im Kundengeschäft soll auf der Wertpapierberatung und dem Ausbau des Depot B-Geschäfts liegen, um unseren Kundinnen und Kunden Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt zu verschaffen und Provisionserträge für die Sparkasse zu generieren. Jedoch soll ein noch stärkeres Augenmerk auf die Bestückung der Produktkörbe und Ausgestaltung der Vertriebsziele im Zusammenhang mit Wertpapieren gelegt werden, um Marktchancen wahrnehmen zu können. Der Wirtschaftsraum im Rhein-Neckar-Kreis ist weiterhin prosperierend. Chancen sehen wir daher auch in einer immer noch moderaten Konjunktur. Die allgemeine Kaufkraft im Rhein- Neckar-Raum nimmt zu, gerade Heidelberg hat eine steigende Kaufkraftbindungsquote vorzuweisen. Das Geschäftsgebiet beherbergt neben zahlreichen Dienstleistungsunternehmen auch weltweit renommierte Forschungseinrichtungen und forschungsnahe Unternehmen. So wachsen beispielsweise auf dem Gelände des Heidelberg Innovation Park (hip) Unternehmen aus den Bereichen IT, Künstliche Intelligenz und Lebenswissenschaften, die zu weiteren Geschäftsaktivitäten bzw. den Zugang in die Region stützen dürfen. Chancen im Wettbewerbsvergleich sehen wir daher in unserem sehr breit angelegten Kundenstamm, der Nähe zu unseren Kundinnen und Kunden und der nach wie vor hohen Kundentreue. Gewerbliche Bauprojekte dürften weiterhin eine Stütze der Bauinvestitionen bleiben, auch wenn es in jüngster Vergangenheit zu einem Rückgang des Transaktionsvolumens gekommen ist. Büroimmobilien stehen aber weiterhin ganz oben im Interesse der Anleger. Zudem sehen wir Chancen auf die Finanzierung von Ersatzbeschaffungen der Industrie, die das Kreditgeschäft ankurbeln können sowie insbesondere bei Transformationsfinanzierungen von Unternehmen. Chancen sehen wir des Weiteren - ungeachtet der hohen Baupreise und des Zinsniveaus - bei der Kreditnachfrage für Bestanderwerbe bzw. Modernisierungsprojekte im privaten Sektor. Die Novelle der Gebäudeeffizienzrichtlinie hat hierfür Spielräume geschaffen. So wurde davon abgesehen, den Standard verpflichtend einzuführen und den Banken diesen Standard für deren Immobilienkreditportfolio aufzuerlegen. Vielmehr sehen wir in der Begleitung unserer Privat- und Gewerbe- bzw. Firmenkunden die Chance, energetische Sanierungen bzw. Modernisierungen unter Berücksichtigung von Fördermitteln mit zu finanzieren. Eine weitere Chance sehen wir im moderaten Ausbau der Eigenanlagen und in der mittelfristigen Rückkehr zur Fristentransformation. In der Anlage unseres sparkasseneigenen Kapitals setzen wir, über ökonomische Belange hinaus, Instrumente und Verfahren ein, zum bestmöglichen Schutz der Umwelt und zur Wahrung von Arbeits- und Menschenrechten. Auch hierin sehen wir Chancen für eine solide und nachhaltige Entwicklung unseres Hauses, indem wir Nachhaltigkeitsrisiken in unserem Eigenanlagengeschäft bewusst sukzessiv beschränken und im Firmenkundengeschäft Transformationsprojekte unserer Kundinnen und Kunden in eine nachhaltigere Wirtschaft begleiten. Wir sehen daher die Chance von erhöhten Investitionsausgaben und einem steigenden Kreditbedarf insbesondere bei mittelständischen Unternehmen. Bezüglich der Eigenmittelausstattung liegen perspektivisch auch Chancen in der aktiven Eigenkapitalsteuerung, die sich aus der Risikosteuerung, RWA-Optimierung oder RWA-Steuerung im Neugeschäft ergeben. Chancen zur Verbesserung der Produktivität und Effizienz ergeben sich in Form von betriebswirtschaftlichen Analysen des Prozessmanagements und der Optimierung des Kreditrisikomanagements. In frühzeitigen strategischen Weichenstellungen ist eine weitere Chance zu sehen. Beispielsweise kann eine vorausschauende, nachhaltigkeitsorientierte Ausrichtung der Sparkasse sowohl zu Chancenpotenzialen als auch zu einer besseren, strategischen Risikosteuerung führen. Des Weiteren können sich neben Emissionsreduktionen (CO 2 ) auch Kostensenkungen ergeben. Eine frühzeitige strategische Befassung ist somit unverzichtbar, um den erforderlichen Freiraum für Investitionen (z. B. im Sinne der Transformation) und Zukunftsfähigkeit zu schaffen. Die gemeinsame Geschäftsstrategie der S-Finanzgruppe sieht eine maßvolle Erhöhung der Investitionsaufgaben der Gruppe vor. Es ergeben sich daher strategische Investitionsziele, die eine erhöhte Investitionsbereitschaft rechtfertigen:
Eine weitere Chance besteht in der Digitalen Welt. Die Sparkassen-App ist die meist ausgezeichnete und das online-Banking wird weiter ausgebaut. Insofern erwarten wir hierdurch eine weitere Bindung unserer Kundinnen und Kunden bzw. Gewinnung von Neukunden. 6. Prognosebericht Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 6.1 Rahmenbedingungen für 2024 Nach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 % wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in Baden-Württemberg nach der Landesbank Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Die wirtschaftliche Entwicklung unseres Geschäftsgebiets hängt von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. 6.2 Voraussichtliche Entwicklung der Sparkasse 6.2.1 Geschäftsentwicklung Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung für das Jahr 2023 rechnen wir für den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator Bestandswachstum von Krediten an Nichtbanken mit einem nahezu gleichbleibenden Bestand. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 einen unveränderten Bestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der Entwicklung in den Eigenanlagen für das Folgejahr einen leichten Anstieg. 6.2.2 Finanzlage Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. 6.2.3 Ertrags- und Vermögenslage Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren: Der Provisionsüberschuss wird ab 2024 in Mio. EUR dargestellt. Es wird ein moderater Anstieg erwartet. Dazu soll in erster Linie eine Steigerung der Erträge aus dem Wertpapiergeschäft wie auch der Erträge unserer Tochtergesellschaft S-Immobilien Heidelberg GmbH beitragen. Beim Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS gehen wir von einem leichten Rückgang im Vergleich zu 2023 aus. Für 2024 erwarten wir ein spürbar rückläufiges, aber immer noch sehr erfreuliches Jahresergebnis II nach Steuern in Mio. EUR. Der Nettoabsatz Depot B (dwpbank und DekaBank) in Mio. EUR und der Verwaltungsaufwand in Mio. EUR gehören ab 2024 nicht mehr zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren. Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. 6.3 Gesamtaussage Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die von uns erwarteten Entwicklungen der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig. Aufgrund unserer Ertrags- und Kapitalplanung zum Bilanzstichtag gehen wir davon aus, dass die Risikotragfähigkeit, die Zahlungsbereitschaft und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern auch im Prognosezeitraum gewährleistet sind. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage wird eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.
Heidelberg, den 19. März 2024 DER VORSTAND RAINER ARENS STEFAN BEISMANN CHRISTINE DÖNGES Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangA. Allgemeine Angaben Die Sparkasse Heidelberg hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Eine Konsolidierung der Tochterunternehmen der Sparkasse wäre für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung, da die Vermögenswerte aller Tochterunternehmen in Relation zur Bilanzsumme der Sparkasse und die Jahresergebnisse im Verhältnis zu den GV-Posten der Sparkasse unwesentlich sind. Die Sparkasse hat daher in Anwendung von § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip); die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden (ggfs. fortgeführten) Anschaffungskosten bzw. den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Die Buchwerte dieser Wertpapiere lagen teilweise nicht über deren Zeitwerte. Drei im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds und Anteile an einem sonstigen Investmentvermögen werden zu Rücknahmepreisen bewertet. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei den Investmentvermögen wurden die von den Fondsgesellschaften mitgeteilten Fondsbzw. Rückzahlungspreise zugrunde gelegt. Die Beteiligungen einschließlich der unter Bilanzposten Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an geschlossenen Investmentvermögen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250 Euro inkl. Mwst) haben wir bei den Sachanlagen sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis 1.000 Euro inkl. Mwst) aus Vereinfachungsgründen bei den Sachanlagen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Personalaufwand ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 316 TEUR. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 130,9 Mio. EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1% und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellung ergeben sich folgende ergänzende Hinweise: Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit werden bei der nicht aus dem klassischen Bankgeschäft resultierenden Rückstellung für Vorruhestand im operativen Ergebnis ausgewiesen. Bei der Berechnung der Rückstellung Vorruhestand wurde für den Bereich Teilzeit im Alter ein Gehaltstrend von 4,0 % zugrunde gelegt. Ein Fluktuationsabschlag wurde nicht angesetzt. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme bei ungeregelten Anwartschaften haben wir vorsichtig geschätzt. Bei der Berechnung der Rückstellung für vorgezogene Freistellungen im Rahmen von Vorruhestandsregelungen wurde ein Gehaltstrend von 4,0 % zugrunde gelegt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die strukturierten Produkte (Forwarddarlehen, variable Darlehen mit Zinsuntergrenze, Wertpapiere mit Zinsanpassungsvereinbarungen, variabel verzinsliche Anleihen mit Zinsunter- und Zinsobergrenze, Anleihen mit Gläubigerkündigungsrechten, Anleihe mit Schuldnerkündigungsrecht) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bewertet. Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte und eine Swaption wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Ein im Kundengeschäft abgeschlossenes Festzinsdarlehen in Höhe von 3,1 Mio. EUR wurde mit einem zugeordneten Sicherungsgeschäft (Zinsswap) in eine Bewertungseinheit (Mikro-Hedge) einbezogen. Die Sicherungsbeziehung hat eine Ursprungslaufzeit von 30 Jahren. Hierbei folgt die handelsbilanzielle Abbildung der im Risikomanagement vorgenommenen Zusammenfassung. Da die Voraussetzungen für eine Bewertungseinheit erfüllt sind, bewerten wir das zugehörige Grund- und Sicherungsgeschäft - soweit sich die aus dem abgesicherten Risiko ergebenden Wertentwicklungen ausgleichen - kompensatorisch. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheit erfolgt mit der Einfrierungsmethode. Die nicht abgesicherten Bestandteile der in die Bewertungseinheit einbezogenen Geschäfte werden einzeln imparitätisch bewertet. Sofern die wertbestimmenden Faktoren zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen, nutzen wir zur Darstellung der prospektiven und retrospektiven Wirksamkeit die Critical-Terms-Match-Methode. Die Wertänderungen des abgesicherten Risikos gleichen sich vollständig aus; das Grundgeschäft wird stets über die gesamte Laufzeit abgesichert. Das abgesicherte Risiko beläuft sich bzgl. des Zinsänderungsrisikos auf insgesamt 0,5 Mio. EUR. Das Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Die auf fremde Währung lautenden Bilanzposten, am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sowie Sortenbestände wurden zum EZB-Referenzkurs bewertet. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte im sonstigen betrieblichen Ergebnis. C. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite 3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. FORDERUNGEN AN KUNDEN In dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE In dieser Position sind enthalten:
Sonstige Sicherheitenstellungen Zum Abschlussstichtag wurden für die Besicherung von Finanztermingeschäften (Swapgeschäften) Wertpapiere im Nominalwert von 160 Mio. EUR als Sicherheit an die Landesbank Baden- Württemberg übertragen. 6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE Anteile an Investmentvermögen An den folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Bei dem IntReal-Heidelberger Immobilien Fonds wie auch dem Deutschland Selektiv Immobilien Invest II sieht die vertragliche Grundlage eine Rückgabe der Anteile am letzten Bankarbeitstag des letzten Monats vor Ablauf einer Frist von sechs Monaten vor. Maßgeblich ist der Rücknahmepreis des Tages der Ausführung. Die weiteren dargestellten Investmentvermögen unterlagen keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. 9. TREUHANDVERMÖGEN Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. SACHANLAGEN In dieser Position sind enthalten:
13. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE In dieser Position sind enthalten:
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN In dieser Position sind enthalten:
Mehrere Positionen betreffende Angaben
Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB Die Sparkasse hat Wertpapiere, die ohne Verrechnung in Aktivaposition 6 auszuweisen gewesen wären, mit Anschaffungskosten in Höhe von 1.750 TEUR und beizulegenden Zeitwerten von 1.712 TEUR gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit - ohne Verrechnung bei Passivaposition 7 auszuweisenden - Altersversorgungsverpflichtungen (Erfüllungsbetrag 1.750 TEUR) verrechnet. ANLAGENSPIEGELEntwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Passivseite 1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN In dieser Position sind enthalten:
9. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen. Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10 % des Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt ausgestattet (ohne anteilige Zinsen):
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 41.380 TEUR (ohne anteilige Zinsen), die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,52 % und eine restliche Laufzeit von 6 bis 17 Jahren. Mehrere Positionen betreffende Angaben
Passivseite unter dem Strich 1. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" zwei Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse mit einem Betrag von 11,2 Mio. EUR bzw. 11,6 Mio. EUR enthalten. Die übernommenen Verpflichtungen aus den Bürgschaften waren nicht zu passivieren, da wir aufgrund der Bonität der Kreditnehmer davon ausgehen, dass die zugrundeliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, und wir daher nicht in Anspruch genommen werden. 2. ANDERE VERPFLICHTUNGEN Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" vier Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 11,2 Mio. EUR und 30,7 Mio. EUR. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 62,9 Mio. EUR um Kontokorrentkredite und mit 7,1 Mio. EUR um Darlehen. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 5. PROVISIONSERTRÄGE Wir haben Provisionserträge aus gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen für die Vermittlung und Verwaltung von Bausparverträgen, Versicherungen, Investmentfonds, Finanzierungen aus einer Hand, Krediten, Zinssicherungsgeschäften und Devisentermingeschäften erhalten. 8. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE In dieser Position sind enthalten:
10. ALLGEMEINE VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN In dieser Position sind enthalten:
23. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG In dieser Position sind enthalten:
29. BILANZGEWINN Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 10. Juli 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. E. Sonstige Angaben Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Keine Angabe gemäß § 286 Abs.
3 Satz 2 HGB
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö.K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar. An der S-International Südwest GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart halten wir eine Beteiligung, die 5 % der Stimmrechte überschreitet. Derivative Finanzinstrumente Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
Bei den zinsbezogenen Termingeschäften handelt es sich um Deckungsgeschäfte. Bei den Kontrahenten im Derivategeschäft per 31. Dezember 2023 handelt es sich um deutsche Kreditinstitute. Für die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivate, die nicht einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zugeordnet sind, ergeben sich folgende zusätzliche Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB:
1 Ohne anteilige Zinsen
Bei OTC-gehandelten derivativen Finanzinstrumenten werden theoretisch ermittelte Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Zinsswaps werden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Diese in die Zinsbuchsteuerung einbezogenen Derivate wurden bei der verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) berücksichtigt (vgl. Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") und waren insoweit nicht gesondert zu bewerten. Für Optionen werden die ausgewiesenen Zeitwerte mittels des Binomialmodells bzw. Black/Scholes- oder Bachelier-Modells in der jeweils erforderlichen Modifikation berechnet. Latente Steuern Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei einer Beteiligung und den Sachanlagen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und bei den Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,419 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt. Abschlussprüferhonorare Für das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
Mitarbeiter/innen Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bezüge / Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat Für die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 1.830 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 28.982 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für Ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 208 TEUR. Die Sparkasse hatte Ende 2023 Kredite an Mitgliedern des Vorstandes in Höhe von 2 TEUR und an Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 4.197 TEUR gewährt. Organe Verwaltungsrat
Vorstand
Heidelberg, den 30. April 2024 Der Vorstand Arens Beismann Dönges Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Heidelberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Heidelberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Heidelberg definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 240.367 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 766. Der Gewinn vor Steuern beträgt 33.066 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 26.843 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Heidelberg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sparkasse Heidelberg, Heidelberg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Heidelberg (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung von Forderungen an Kunden 2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut:
1. Bewertung von Forderungen an Kunden a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Weitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzie rungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) sowie zu den Erläuterungen zur Jahresbilanz unter "4. Forderungen an Kunden" (Abschnitt C) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.3.2, 2.4 und 4.2.1.1). 2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F. a) Die Bewertung des Zinsbuchs gemäß dem Rechnungslegungsstandard des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer: Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.) hat aufgrund der Zinsentwicklung weiterhin eine besondere Bedeutung. Hierbei sind im Rahmen einer in der Sparkassenorganisation standardisierten Methode die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten der einbezogenen Finanzinstrumente gegenüberzustellen. Bei der Ermittlung der Barwerte kommen die von der Sparkasse für die Zinsbuchsteuerung festgelegten Mischungsverhältnisse bezüglich der Zinsanpassung für variable Produkte zur Anwendung. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Abwicklung des Bankbuchs anfallenden Kosten (Schließung einer Refinanzierungslücke, Risiko- und Verwaltungskosten) gemindert. Der Schätzung dieser Werte durch den Vorstand liegen Annahmen und Daten zugrunde, die mit nicht unerheblichen Ermessensspielräumen verbunden sind. Der Sachverhalt bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Den Prozess der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Daneben haben wir uns im Rahmen von analytischen Prüfungshandlungen und von Einzelfallprüfungen u. a. mit den vom Vorstand zugrunde gelegten Annahmen und Daten sowie der Abgrenzung des Refinanzierungsverbunds auseinandergesetzt und die Annahmen zur Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Bestandsverwaltungs- und der Refinanzierungskosten beurteilt. Des Weiteren haben wir uns davon überzeugt, dass die wesentlichen Annahmen und Parameter im Einklang mit der internen Risikosteuerung getroffen bzw. festgelegt wurden. Als Prüfungsnachweise dienten uns die Dokumentation der Sparkasse im Rahmen der Beschlussfassung sowie die darauf aufbauenden Berechnungen. c) Weitere Informationen sind in den Anhangangaben bei den Erläuterungen zu den Bilanzieungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt 4.2.2.1). Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die uns vor dem Datum des Bestätigungsvermerks vorgelegte sonstige Information umfasst den gemäß § 340a Abs. 1a HGB i. V. m. § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Florian Stroppel.
Stuttgart, den 17. Juni 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
FLORIAN STROPPEL, Wirtschaftsprüfer " Der Verwaltungsrat der Sparkasse Heidelberg hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn gem. § 31 Abs. 2 SpG in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen."
SPARKASSE HEIDELBERG -Der Vorstand- |
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