SEDIX Elektronik GmbHLiquidiert

Habichtsring 10, 98693 Ilmenau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 305919
Eingetragen
26.11.2001
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Testung, Vertrieb, Handel und Montage von Halbleiterbauelementen, Integrierten Schaltkreisen, elektronischen Baugruppen und Software; Handel mit elektronischen Bauelementen und Geräten aller Art für alle Branchen; Dienstleistungen (Beratung, Konzeption, Planung); Schulungsmaßnahmen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

SEDIX Elektronik GmbH

Ilmenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen


45478,88


31844,12

I. Ausstehende Einlagen, nicht eingefordert

12478,68

12478,68

II. Immaterielle Vermögensgegenstände

0

0

III. Sachanlagen

33000,20

19365,44

IV. Finanzanlagen

0

0

B. Umlaufvermögen

47953,77

49425,14

I. Vorräte

0

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4617,94

1940,18

III. Wertpapiere

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

43335,83

47484,96

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0

0

Summe Aktiva

93432,65

81269,26



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

68545,55

65053,35

I. Gezeichnetes Kapital

25000

25000

II. Kapitalrücklage

0

0

III. Gewinnrücklagen

0

0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

31053,35

30243,59

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

12492,20

9809,76

B. Rückstellungen

0

2373,50

C. Verbindlichkeiten

24887,10

13842,41

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0

0

Summe Passiva

93432,65

81269,26

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Die Haftung der GmbH wird auf das Stammkapital beschränkt.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjahres und danach - wurde gemäß EStG 44 Abs.2 S.3 Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.6 (2) S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Für Wirtschaftsgüter, die 150,00 € (netto) aber nicht 1.000,00 € (netto) übersteigen wurde die Poolabschreibung angewendet. Die Sammelposten wurden im Zugangsjahr und den folgenden vier Jahren mit jeweils 20 % gewinnmindernd aufgelöst.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen waren nicht einzustellen.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden in Höhe von 3.690 € in Anspruch genommen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

IV. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Im Abschreibungsverzeichnis sind die einzelnen Wirtschaftsgüter dargestellt.

In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht enthalten.

In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für die Einstellung in den Sonderposten nicht enthalten.

In den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge für die Auflösung des Sonderposten enthalten.

V. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, vom Ergebnis 11.000 € für einen Investitionsabzug gem. §7g Abs.1 EStG zu verwenden und im übrigen auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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