SK Immobilien Beteiligungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Perscheid seit 29.1.2018 | Vorstandsmitglied |
Matthias Nester seit 5.9.2011 | Vorsitzender des Vorstands |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 50.82% | |
| 33.33% | |
| 21.00% | |
| 20.27% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse KoblenzKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschlusszum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGA. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Bei der Fristengliederung nach den Vorschriften der §§ 8 und 9 RechKredV blieben anteilige Zinsen unberücksichtigt (§ 11 Satz 3 RechKredV). Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 340 i Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENForderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei der Auszahlung von Darlehen gezahlte Agien bzw. einbehaltene Disagien werden bei einer variablen Zinsvereinbarung über die gesamte Laufzeit bzw. bei einer Festzinsvereinbarung über die Festzinsbindungsdauer verteilt. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die entweder zur Weiterveräußerung an Kunden oder zur Anlage eigener Gelder dienen, wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sie wurden gegebenenfalls auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wird - ungeachtet des Rechtsanspruches - dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten ist. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir auf Grundlage der zur internen Risikosteuerung verwendeten Methoden Pauschalwertberichtigungen für den latent ausfallgefährdeten Forderungsbestand sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte gemäß den Vorgaben des IDW RS BFA 7 in Höhe des 12-Monats Expected Loss im Sinne der Bewertungsvereinfachung. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute bestehen Vorsorgereserven. Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie ein Teil der dem Anlagevermögen zugeordneten Papiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Bei den übrigen Wertpapieren des Anlagevermögens wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip) vorgenommen. Die Sparkasse hat festverzinsliche Wertpapiere bester Bonität, Ratingnote AAA gemäß S&P-Rating-logik, und Fälligkeit ab dem Jahr 2024 dem Anlagevermögen zugeordnet. Auf Fälligkeiten der Jahre 2024 bis 2027 wurde das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet, auf Fälligkeiten ab 2028 das strenge Niederstwertprinzip. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten (insgesamt 620,1 Mio. Euro Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Beteiligung wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag vorgenommen. Die zur Steuerung des Zinsbuches abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Die gesicherten Bilanzbestände wurden einzeln bewertet. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wurde die Vertragsdauer angesetzt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht übersteigen, wurden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 Euro wurden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz beträgt 1,82 %. Für die Berechnungen wurde außerdem der für das Jahr 2024 bekannte Tarifabschluss berücksichtigt. Für die Jahre 2025 und 2026 wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3 % sowie Rentensteigerungen von 2 % für 2025 bzw. 2,5 % für 2026 unterstellt. Die zugrunde gelegten biometrischen Daten ergeben sich aus den Heubeck - Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen seit 2016 ein Durchschnittszinssatz angewendet, dem ein zehnjähriger Betrachtungszeitraum zugrunde liegt. Gegenüber dem vorher zugrunde gelegten siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt sich ein um 0,3 Mio. Euro niedrigerer Ausweis der Pensionsrückstellungen; dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Aufgrund bereits erfolgter Gewinnthesaurierungen in den Vorjahren resultiert daraus keine Ausschüttungssperre für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31.12.2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Soweit im Übrigen Rückstellungen erforderlich waren, wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit erforderlich wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für diese (langfristigen) Rückstellungen wurde die Abzinsung auch im letzten Laufzeitjahr vorgenommen. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden nicht abgezinst. Ergebnisse aus der Änderung des Abzinsungssatzes und der Restlaufzeit wurden im operativen Ergebnis unter dem Posten 1 und 2 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Es erfolgte eine Verrechnung von Planvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den betreffenden Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betragen 4.423 Tsd. Euro, der beizulegende Zeitwert 3.974 Tsd. Euro. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 4.270 Tsd. Euro (Barwert: 3.297 Tsd. Euro). Erträge in Höhe von 269 Tsd. Euro wurden im operativen Ergebnis in dem Posten 8 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die quantitative Ermittlung von nicht passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt nach einer auf Basis der Rechtsauffassung des IDW entwickelten Methodik. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln, (RZVK). Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,5 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (einschließlich Sanierungsentgelt) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt in 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 35.560 Tsd. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2.772 Tsd. Euro. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31.12.2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 92.902 Tsd. Euro. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der RZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der HEUBECK Richttafeln RT 2018G (modifiziert) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten vom 19.12.2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der RZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der RZVK. Die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro erfolgte mit dem EZB-Referenzkurs des Bilanzstichtages; die Sortenbestände wurden zu den Euro-Verkaufskursen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main / Erfurt, bewertet. Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB. Strukturierte Produkte (Forward-Darlehen) werden unter Berücksichtigung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) einheitlich ohne Abspaltung der Nebenrechte bilanziert. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZAKTIVSEITE
Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden börsenfähige Wertpapiere mit Buchwerten von insgesamt 244.976 Tsd. Euro und beizulegenden Zeitwerten von insgesamt 236.435 Tsd. Euro. Nach unserer Auffassung dürfte die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer sein, weil die Rückzahlung bei Fälligkeit zum Nominalbetrag erfolgt. Es handelt sich um festverzinsliche Wertpapiere bester Bonität, Ratingnote AAA oder besser gemäß S&P Ratinglogik mit Fälligkeiten in den Jahren von 2024 bis 2027.
MEHRERE POSITIONEN DER AKTIVSEITE BETREFFENDE ANGABENVon den auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögensgegenständen lauten insgesamt 22.011 Tsd. Euro auf Fremdwährung. AnlagespiegelEntwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
PASSIVSEITE
MEHRERE POSITIONEN DER PASSIVSEITE BETREFFENDE ANGABENVon den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten lauten insgesamt 19.370 Tsd. Euro auf Fremdwährung. PASSIVSEITE UNTER DEM STRICH1. EVENTUALVERBINDLICHKEITENSoweit aus den ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7 c). Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor. In dieser Position sind Eventualverbindlichkeiten gegenüber einem verbundenen Unternehmen der Sparkasse Koblenz in Höhe von 500 Tsd. Euro (Vorjahr 785 Tsd. Euro) enthalten. 2. ANDERE VERPFLICHTUNGENSoweit aus den hier ausgewiesenen anderen Verpflichtungen am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist, werden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7 c). Für die übrigen anderen Verpflichtungen lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG25. JahresüberschussDer Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses sieht vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. E. SONSTIGE ANGABENAnteile an verbundenen Unternehmen und BeteiligungenHier werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
Angaben gemäß § 340 a Abs. 4 Nr. 1 HGBDer Vorstandsvorsitzende der Sparkasse, Herr Nester, ist Aufsichtsratsmitglied der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG, Düsseldorf. Derivative FinanzinstrumenteDie Sparkasse hat Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Bei den am Bilanzstichtag 2023 noch nicht abgewickelten Geschäften handelt es sich um Zinsswapgeschäfte mit einem Nominalwert von 235,0 Mio. Euro. Diese Zinsswaps haben saldierte Zeitwerte von insgesamt 0,6 Tsd. Euro und dienen zur Steuerung des Zinsbuches. Der jeweilige Zeitwert wurde als Barwert künftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 30.12.2023 ermittelt. Weitere Zinsswapgeschäfte entfallen mit nominal 1,0 Mio. Euro auf solche, die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz AdöR, Mainz, zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen wurden. Die Zeitwerte beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt -22,4 Tsd. Euro; sie wurden näherungsweise anhand der in 2023 gezahlten Ausgleichsbeträge und der durchschnittlichen Restlaufzeit der Geschäfte ermittelt. Die Saldierung erfolgt auf Einzelgeschäftsebene. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Erträge aus Swapzinsen mit den Zinsaufwendungen saldiert und je nach Vorzeichen in GuV 1 oder GuV 2 ausgewiesen. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteNeben der Mitgliedschaft im Stützungsfonds der rheinland-pfälzischen Sparkassen sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit kein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme erkennbar. Organe der SparkasseVerwaltungsrat
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpkGFritz Naumann, Rentner, Stadtrat Anna-Maria Schumann-Dreyer, Diplom Sozialpädagogin a. D., Stadträtin Uwe Diederichs-Seidel, Politikwissenschaftler, Stadtrat Eitel Bohn, Pensionist, Stadtrat N. N. (bis 20.06.2023) Dr. Ulrich Kleemann, Staatssekretär a. D., Stadtrat (seit 20.06.2023) Dr. Michael Gross, Facharzt für Allgemeinmedizin und Psychotherapie, Stadtrat Karl Mannheim, Rentner, Kreistagsmitglied Horst Hohn, Fachbereichsleiter/Bauverwaltung, Kreistagsmitglied Georg Moesta, Rechtsanwalt, Kreistagsmitglied Fred Pretz, Verbandsbürgermeister a.D, Kreistagsmitglied Gerhard Kohl, Landwirtschaftlicher Unternehmer, Stadtrat Walter Scharbach, Pensionist, Kreistagsmitglied Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3
SpkG
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| Vorsitzender | Vorstandsmitglied |
| Matthias Nester | Jörg Perscheid |
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats betrugen im Geschäftsjahr 129 Tsd. Euro.
An frühere Mitglieder dieses Personenkreises wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 907 Tsd. Euro gezahlt.
Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene beliefen sich Ende 2023 auf 15.470 Tsd. Euro.
Am 31.12.2023 hatte die Sparkasse keine Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) an Mitglieder des Vorstandes gewährt. An Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 2.371 Tsd. Euro ausgereicht.
Für Abschlussleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 253 Tsd. Euro an. Außerdem sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 25 Tsd. Euro entstanden.
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
| Vollzeitkräfte | 374,8 |
| Teilzeit- und Ultimokräfte | 284,3 |
| 659,1 | |
| Auszubildende | 56,5 |
| Insgesamt | 715,6 |
Koblenz, 29.03.2024
Sparkasse Koblenz
Der Vorstand
Nester
Perscheid
Die Sparkasse Koblenz hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Koblenz besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
Die Sparkasse Koblenz definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 153.610 TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger beträgt im Jahresdurchschnitt 565,95.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 25.124 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 15.197 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Koblenz hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
1 Für Sparkassen ohne
Auslandsniederlassungen.
An die Sparkasse Koblenz
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Koblenz, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Koblenz für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts, die wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht geprüft haben. |
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen
Unsere nachfolgende Beschreibung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter dem Aktivposten 4 Forderungen an Kunden ausgewiesen, die rd. 71 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat deshalb wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage. Das im Vergleich zum Privatkundengeschäft weniger granulare Firmenkundenkreditgeschäft gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Sparkasse. Für die Bewertung derartiger Kreditforderungen an Firmenkunden mit größeren Blankoanteilen im Rahmen der Rechnungslegung ist neben der Sicherheitenbewertung die zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen kreditnehmenden Firmenkunden von besonderer Bedeutung.
b) Die relevanten Kreditprozesse (einschließlich Forderungsbewertungsprozess) sowie die Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich interner Kontrollen) der Krediterst- und -weiterbearbeitung haben wir anhand der schriftlich fixierten Organisationsrichtlinien der Sparkasse im Rahmen einer zeitlich vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage beurteilt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser Prüfung eine ebenfalls vorgezogene, risikoorientierte Einzelfallprüfung, die sich auf die Firmenkreditengagements mit höheren Kreditvolumina, höheren Blankoanteilen sowie schwächeren Ratings erstreckte und auf solche in der Intensiv- und Sanierungsbearbeitung, durchgeführt und dabei insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Kreditnehmer anhand der der Sparkasse dazu vorliegenden Unterlagen beurteilt sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Kreditforderungen bzw. den Risikovorsorgebedarf untersucht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Erkenntnisse gewonnen, die auf nicht vertretbare Bonitätseinschätzungen und Sicherheitenbewertungen der Sparkasse für Zwecke der Forderungsbewertung hindeuten.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 4 und Posten 13 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang enthalten (Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivposten 4). Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Abschnitte 2.3.2.3, 2.4.1, 2.4.3 und 5.2.1.1).
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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Den auf der Internetseite der Sparkasse veröffentlichten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabeb HGB. |
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Den Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß den §§21 ff. Entg-TranspG. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentlich falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.
Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
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Prüfung gemäß § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes |
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Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank |
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Prüfung gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG). |
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Steffen Herrmann.
Mainz, den 31.05.2024
Sparkassenverband
Rheinland-Pfalz
Prüfungsstelle
Herrmann, Wirtschaftsprüfer
Die Sparkasse ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Koblenz unter der Nummer A 4333 im Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband, der von der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Koblenz und ist ebenfalls Mitglied des SVRP. Ausleihbezirk der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Kreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.
Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken sowie ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz alle banküblichen Geschäfte.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Sie blieb unverändert bei 788, von denen 408 vollzeitbeschäftigt, 314 teilzeitbeschäftigt sowie 66 in Ausbildung sind.
Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Jahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungen zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022, doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5% für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreicht gemäß der Schätzung des Internationalen Währungsfonds nur 0,7% realen Zuwachs. Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr.
Die in den letzten Jahren vorhandenen Schwierigkeiten bei den Lieferketten, welche in nahezu sämtlichen Wirtschaftszweigen zu Umsatzrückgängen führten, und die Situation an den Energiemärkten haben sich mittlerweile entspannt.
Die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalen Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise.
Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %.
Das Bruttoinlandsprodukt verminderte sich im abgelaufenen Jahr um 0,3%. Ein Teil dieser Verminderung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt ergibt sich ein Rückgang i.H.v. - 0,1 %.
Die Exporte sanken 2023 real um 1,8 %. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die Bruttoinlandsprodukt-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 % und somit noch stärker als die Exporte.
Die Arbeitsmarktsituation im Geschäftsgebiet der Sparkasse Koblenz zeigte in 2023 gegenüber 2022 eine negative Entwicklung. Die Arbeitslosenquote im Landkreis Mayen-Koblenz erhöhte sich im Jahresdurchschnitt um 0,5 %-Punkte auf 3,8 % und in der Stadt Koblenz um 0,3 %-Punkte auf 6,1 %.
Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem entsprechenden Wert des Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständig und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.
Die Bilanzsummen der 20 Sparkassen, einschließlich der in Rheinland-Pfalz gelegenen Zweigstellen der Nassauischen Sparkasse, sank um fast 743 Mio. Euro bzw. 1,0 % auf 76,2 Mrd. Euro. Mit ihrem auf die regionale Wirtschaft, insbesondere auf den Mittelstand, ausgerichteten Geschäftsmodell, ihrem öffentlichen Auftrag kraft Sparkassengesetz zur Versorgung der Bevölkerung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen und ihrer flächendeckenden Infrastruktur waren die Sparkassen auch im Geschäftsjahr 2023 ein entscheidender Motor des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Sie unterhielten zum Stichtag 31.12.2023 in Rheinland-Pfalz 647 Filialen, davon 242 SB-Stellen und 5 mobile Filialen mit 179 Haltestellen. Die Sparkassen beschäftigen 10.140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 629 Auszubildende und Trainees.
Der gesamte Kreditbestand umfasste zum 31. Dezember 2023 ein Volumen von 54,8 Mrd. Euro. Das waren 398 Mio. Euro (+0,7 %) mehr als noch zum gleichen Vorjahreszeitpunkt. Die Neuzusagen lagen mit einem Gesamtvolumen von 7,8 Mrd. Euro um 3,4 Mrd. Euro (-30,2 %) deutlich unter dem Vorjahreswert.
Die Inflation, also der Anstieg der Lebenshaltungskosten und hier insbesondere für Energie und Lebensmittel, und die Zinswende hatten einen erheblichen Einfluss auf das Sparverhalten der Menschen, was sich auch in der rückläufigen Einlagenentwicklung der rheinland-pfälzischen Sparkassen im Privatkundengeschäft zeigt.
Der Einlagenbestand der Privatkunden reduzierte sich vor diesem Hintergrund um 1,6 Mrd. Euro (-3,4 %) auf 45,2 Mrd. Euro.
Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.
Ab Februar 2023 waren bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von 0,0 % auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.
Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.
Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.
| Bestand | Anteil in % der Bilanzsumme | ||||
|
2023
Mio. Euro |
2022
Mio. Euro |
Veränderung
Mio. Euro |
Veränderung
% |
% | |
| Bilanzsumme | 5.786 | 5.785 | + 1 | + 0,0 | 100,0 |
| DBS 1 | 5.689 | 5.840 | - 151 | - 2,6 | 98,3 |
| Geschäftsvolumen 2 | 5.868 | 5.860 | + 8 | + 0,1 | 101,4 |
| Barreserve | 153 | 83 | + 70 | + 84,3 | 2,6 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 587 | 539 | + 48 | + 8,9 | 10,1 |
| Forderungen an Kunden | 4.102 | 4.239 | - 137 | - 3,2 | 70,9 |
| Wertpapieranlagen | 810 | 804 | + 6 | + 0,8 | 14,0 |
| Beteiligungen | 33 | 35 | - 2 | - 5,7 | 0,6 |
| Sachanlagen | 75 | 57 | + 18 | + 31,6 | 1,3 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 779 | 736 | + 43 | + 5,8 | 13,5 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 4.354 | 4.436 | - 82 | - 1,9 | 75,3 |
| Rückstellungen | 49 | 51 | - 2 | - 3,9 | 0,9 |
| Eigenkapital | 379 | 370 | + 9 | + 2,4 | 6,6 |
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
Das Geschäftsvolumen hat sich von 5.860 Mio. Euro auf 5.868 Mio. Euro erhöht. Die Bilanzsumme beträgt 5.786 Mio. Euro und ist damit annähernd unverändert.
Der Anstieg der Barreserve ist vor allem auf ein erhöhtes laufendes Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen.
Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich von 539 Mio. Euro auf 587 Mio. Euro.
Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf eine erhöhte Tagesgeldanlage bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen.
Die Forderungen an Kunden reduzierten sich von 4.239 Mio. Euro auf 4.102 Mio. Euro.
In Folge der steigenden Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Verminderung der Forderungen vollzog sich fast ausschließlich im mittel- und langfristigen Bereich.
Bei den gewerblichen Kreditkunden war im mittelfristigen Bereich ein Rückgang der Kreditaufnahmen zu beobachten.
Entgegen dem im Vorjahr prognostizierten moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden, ist dieses leicht zurückgegangen.
Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 6 Mio. Euro auf 810 Mio. Euro.
Der Anstieg resultierte insbesondere aus Zuschreibungen.
Im Geschäftsjahr 2023 verminderte sich das Volumen der Beteiligungen um 2 Mio. Euro.
Die Sachanlagen erhöhten sich von 57 Mio. Euro auf 75 Mio. Euro.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte der Schwerpunkt an Investitionen in Sachanlagen in Form des Neubaus gemischt genutzter Gebäude (Filiale mit Gewerbe- und Wohneinheiten sowie Geschäftsstelle mit Wohneinheiten). Zudem sind bereits Planungsaufwendungen und Rückbaukosten für das Redevelopment eines Bürohochhauses in Höhe von 13 Mio. Euro entstanden.
Im Rahmen unserer Standort-Strategie erfolgten zudem technische und baulichen Maßnahmen zur Erweiterung des Selbstbedienungsangebots an verschiedenen Standorten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich von 736 Mio. Euro auf 779 Mio. Euro.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigten eine Zunahme durch den deutlich vermehrten Abschluss von Sparkassenbriefen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verminderten sich von 4.436 Mio. Euro auf 4.354 Mio. Euro.
Die Spartätigkeit der Anleger gestaltete sich auch in 2023 verhalten.
Vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung sowie des weiterhin relativ niedrigen Zinsniveaus bevorzugten unsere Kunden liquide Anlageformen. Die Abnahme des Mittelaufkommens von Kunden resultiert weitgehend aus der Verminderung der Sichteinlagen von 3.628 Mio. Euro auf 3.147 Mio. Euro in Verbindung mit dem Verkauf von Sparkassenbriefen. Die Sichteinlagen machen nunmehr 54,4 % unserer Bilanzsumme aus.
Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen eines Bestandsrückgangs im Einlagengeschäft sind eingetreten.
Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:
Der Bestand an privaten Girokonten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,6 %. Die Anzahl der gewerblichen Girokonten blieb auf dem gleichen Niveau.
Der Bestand aktiv über Online-Banking verwalteter Konten nimmt stetig zu. Gegenüber dem Vorjahr wurde die Quote um 2,4 %-Punkte gesteigert.
Der Bestand an ausgegebenen Kreditkarten erhöhte sich um 2,3 %. Das Wachstum resultiert im Wesentlichen aus der erhöhten Ausgabe an Gold-Kreditkarten (mit Versicherungspaket) und teilweise aus der Steigerung bei Firmenkreditkarten.
Das Geschäftsjahr 2023 wurde maßgeblich durch die steigende Zinsentwicklung beeinflusst. In einer Kapitalmarktwelt, in der festverzinsliche Anlagen wieder Alternativen zum Wertpapiergeschäft bieten, hat sich der Fokus von Anlegerinnen und Anleger auf Zinsprodukte intensiviert - auch wenn Publikumsfonds, insbesondere Aktienfonds, aufgrund ihrer hohen Renditeerwartungen nach wie vor gefragt sind. Der Bestand in Deka-Produkten hat sich dabei um 6,4 % erhöht.
Aufgrund des Zinsanstiegs und der anhaltenden Inflation war 2023 ein Jahr mit herausfordernden Rahmenbedingungen für die Immobilienvermittlung. Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf die Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Es wurde, bezogen auf die Anzahl der vermittelten Objekte, trotz des herausfordernden Umfelds ein Anstieg von 13,6 % verzeichnet.
Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich bei den Abschlüssen von provisionsrelevanten Bausparverträgen (nach Bausparsumme) ein Rückgang von -17,7 %.
Das Vermittlungsgeschäft von Versicherungen unseres Verbundpartners Provinzial Rheinland liegt sowohl bezogen auf die Stückzahl, als auch auf Basis von Volumina über den Ergebnissen des Vorjahres. Das Beitragsvolumen der Sach-, Rechtschutz- und Unfallversicherungen konnte um ca. 11,6 % gesteigert werden.
Bezogen auf die Vermittlung von Lebens-/Rentenversicherungsprodukte konnte eine signifikante Steigerung des Beitragsvolumens von 63,5 % erreicht werden.
Die derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Im Berichtsjahr wurde ein neues Zinsswapgeschäft abgeschlossen. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.
Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Forderungen an Kunden in Höhe von 70,9 % (im Vorjahr: 73,3 %), der Wertpapieranlagen in Höhe von 14,0 % (im Vorjahr: 13,9%) und der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bezogen auf die Bilanzsumme von 75,3 % (im Vorjahr: 76,7 %).
Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 378,9 Mio. Euro (Vorjahr 369,8 Mio. Euro) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtsrechtliche Eigenkapitalbestandteile.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,78 % (im Vorjahr: 15,96 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Seit dem 1. Februar 2022 beträgt der antizyklische Kapitalpuffer 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem gilt ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor. Die Quoten sind ab dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 3.714,6 Mio. Euro und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 586,3 Mio. Euro.
Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 14,61 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 9,10 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 von Dezember 2023 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -LCR) lag im Jahresverlauf zwischen 124,08 % und 218,93 % und somit durchgehend oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 182,15 %. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag in einer Bandbreite von 127,16 % bis 133,64 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Baden-Württemberg.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.
Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
|
2023
Mio. Euro |
2022
Mio. Euro |
Veränderung
Mio. Euro |
Veränderung
% |
|
| Zinsüberschuss | 107,3 | 88,1 | +19,2 | +21,8 |
| Provisionsüberschuss | 39,0 | 37,8 | +1,2 | +3,2 |
| Nettoergebnis des Handelsbestands | 0 | 0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 7,3 | 5,4 | +1,9 | +35,2 |
| Personalaufwand | 51,6 | 53,8 | -2,2 | -4,1 |
| Anderer Verwaltungsaufwand | 26,2 | 24,5 | +1,7 | +6,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7,2 | 6,7 | +0,5 | +7,5 |
| Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge | 68,6 | 46,3 | +22,3 | +48,2 |
| Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge | 9,3 | 36,3 | -27,0 | -74,4 |
| Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken | 34,2 | 0,0 | +34,2 | . |
| Ergebnis vor Steuern | 25,1 | 10,0 | +15,1 | +151,0 |
| Steueraufwand | 16,0 | 9,1 | +6,9 | +75,8 |
| Jahresüberschuss | 9,1 | 0,9 | +8,2 | +911,1 |
| Zinsüberschuss: | GuV-Posten Nr. 1 bis 4 |
| Provisionsüberschuss: | GuV-Posten Nr. 5 und 6 |
| Sonstige betriebliche Erträge: | GuV-Posten Nr. 8 und 20 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen: | GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21 |
| Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: | GuV-Posten Nr. 13 bis 16 |
Im laufenden Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 21,8 % auf 107,3 Mio. Euro.
Demgegenüber entspricht der Provisionsüberschuss nahezu dem erwarteten Niveau. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Giroverkehr über dem Vorjahresniveau.
Des Weiteren ist der Personalaufwand entgegen der Planung gesunken. Die Personalaufwendungen verminderten sich für 2023 um 4,1 % auf 51,6 Mio. Euro.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 6,9 % auf 26,2 Mio. Euro. Der Sachaufwand ist geringer gestiegen als geplant aufgrund verminderter Energiekosten und Inanspruchnahme externer Dienstleistungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 7,5 % auf 7,2 Mio. Euro.
Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) erfolgten in Höhe von 9,3 Mio. Euro (Vorjahr 36,3 Mio. Euro). Während sich aus dem Kreditgeschäft erneut ein negatives Bewertungsergebnis ergab, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund hoher Zuschreibungen positiv dar.
Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde deutlich um 34,2 Mio. Euro aufgestockt.
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 6,9 Mio. Euro auf 16,0 Mio. Euro gestiegener Steueraufwand zu verzeichnen.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung 1 (ein bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator) auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,25 % (Vorjahr 0,90 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der rheinland-pfälzischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,14 % wurde deutlich überschritten.
Auch die Cost-Income-Ratio 2 (ein bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator) verbesserte sich von 58,8 % auf 52,1 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 55,5 % wurde deutlich unterschritten.
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage aus der operativen Tätigkeit im Jahr 2023 zufrieden.
Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als zufriedenstellend.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme des Vorjahres, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,75 % (Vorjahr: 0,02 %).
Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das zufriedenstellende positive Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen.
1 Betriebsergebnis vor Bewertung =
Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich
Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und
Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen
gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs
(bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Cost-Income-Ratio =
Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der
sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen
gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs
(bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.
Die Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wird von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der auf unserer Internetseite (www.sparkasse-Koblenz.de/de/home/ihre-sparkasse/ihre-sparkasse-vor-ort/Bericht an die Gesellschaft/Berichte und Kontakte/der Nachhaltigkeitsbericht Ihrer Sparkasse/Nachhaltigkeitsbericht2023.de) veröffentlicht wird. Der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 des Entgelttransparenzgesetzes ist diesem Lagebericht als Anlage beigefügt.
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenrisiko | Kundengeschäft |
| Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko |
| Spreadrisiko | |
| Aktienrisiko | |
| Sonstiges Marktpreisrisiko aus Schwellenländerfonds ohne Durchschau | |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Operationelles Risiko |
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 856,7 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 350,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart | Risikokategorie | Limit | Limitauslastung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Adressenrisiko | Kundengeschäft | 70,0 | 53,8 | 76,9 |
| Eigengeschäft | ||||
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko | 140,0 | 126,6 | 90,4 |
| Spreadrisiko | 40,0 | 24,7 | 61,8 | |
| Aktienrisiko | 30,0 | 13,9 | 46,2 | |
| Pauschalrisiken aus Schwellenländerfonds | 10,0 | 6,3 | 62,7 | |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko | keine Anrechenbarkeit im Rahmen RTF | ||
| Operationelles Risiko | Operationelles Risiko | 60,0 | 51,8 | 86,3 |
| Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko | 350,0 | 277,0 | 79,2 | |
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Kapitalpufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) und institutionelle Refinanzierungen ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass in allen betrachteten Szenarien die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Aufgrund dieser Ergebnisse sind aktuell keine Maßnahmen zu ergreifen.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.
Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Dem Risikocontrolling obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet es die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch den Leiter des Bereichs Gesamtbanksteuerung wahrgenommen, der dem Überwachungsvorstand unterstellt ist.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen |
| ― |
interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenzen überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung |
| ― |
regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können |
| ― |
festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" inklusive Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting |
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich wie folgt:
| Buchwerte | ||
| Kreditgeschäft der Sparkasse |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2022
Mio. EUR |
| Firmenkundenkredite | 3.207,9 | 3.176,7 |
| Privatkundenkredite | 1.761,5 | 1.858,4 |
| Kommunalkredite | 241,5 | 244,0 |
| Gesamt | 5.210,9 | 5.279,1 |
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 61,6 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 33,8 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bei den Firmenkundenkrediten bilden mit 66,7 % die Ausleihungen an Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus entfallen 10,7 % auf Handelsunternehmen sowie 7,6 % auf das verarbeitende Gewerbe.
Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Volumen
in % |
| 1 bis 10 | 94,6 |
| 11 bis 15 | 3,6 |
| 16 bis 18 | 1,7 |
| ohne Bonitätsnote | 0,1 |
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 0,4 % des gesamten Kundenkreditvolumens.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge (einschließlich Eigenanlagen):
| Art der Risikovorsorge |
Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR |
Zuführung
TEUR |
Auflösung
TEUR |
Verbrauch
TEUR |
Endbestand per 31.12.2023
TEUR |
| Einzelwertberichtigungen | 23.932 | 29.646 | 8.286 | 1.036 | 44.257 |
| Rückstellungen | 5.914 | 94 | 3.962 | 0 | 2.047 |
| Pauschalwertberichtigungen | 13.288 | 4.711 | 0 | 0 | 17.999 |
| Gesamt | 43.134 | 34.451 | 12.248 | 1.036 | 64.303 |
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
Das Adressenrisiko der Eigenanlagen umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es in den Eigenanlagen das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos der Eigenanlagen erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite) |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
Die Eigenanlagen umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 900,2 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Direktanlagen (745,6 Mio. EUR), vor allem in Schuldscheindarlehen und Anleihen, sowie Fonds (154,6 Mio. EUR), die sich auf die Assetklassen Aktien, Immobilien und Anleihen verteilen.
Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
| Externes Rating Moody's / Standard & Poor's | AAA bis BBB- | BB+ bis BB- | B+ bis C | Ausfall | ungeratet |
| 31.12.2023 | 874.771 | 16.357 | 9.039 | 0 | 0 |
| 31.12.2022 | 886.460 | 20.064 | 4.784 | 0 | 0 |
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 370,0 Mio. EUR, im Wesentlichen investiert in Länder mit einwandfreier Bonität (vgl. o.g. Ratingverteilung).
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien, Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mit einjährigem Zeithorizont und 99,9% Konfidenzniveau |
| ― |
Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95% berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark. Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen bzw. Absicherungen. |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Zinsänderungsrisiken | ||
| Barwertveränderung | ||
| +200 Basispunkte | -200 Basispunkte | |
| TEUR | -84.582 | +94.271 |
| in % der Eigenmittel | -14,43% | +16,08% |
Auch während der im Jahresverlauf 2023 zwischenzeitlich eingetretenen Zinsanstiege, die zu gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte führten, ergab sich bei der Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung. Die vorliegenden Bewertungsreserven übersteigen zum Jahresende sogar den Vorjahresstand.
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mit einjährigem Zeithorizont und 99,9% Konfidenzniveau |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mit einjährigem Zeithorizont und 99,9% Konfidenzniveau |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Aktien werden nicht als Direktanlagen, sondern in Form von Aktienindexfonds in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in dem Spezialfonds gehalten.
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung |
| ― |
Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung |
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien" (Risikolandkarte) |
| ― |
Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank |
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnung auf Basis verschiedener Szenarien und Abbildung in der Kapitalplanung |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" auf der Grundlage von bei der Sparkasse sowie überregional eingetretener Schadensfälle über einen einjährigen Zeitraum und mit Konfidenzniveau 99,9% |
| ― |
Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT |
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Gesamtbanklimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 79,2 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Dennoch können sich die bekannten Risiken belastend auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken und somit einen zukünftigen Kapitalaufbau verhindern bzw. erschweren. Unter ein solches Szenario fällt beispielsweise die Gefahr des wirtschaftlichen Abschwungs mit der Folge von Kreditausfällen oder ungünstige Zinsentwicklungen. Auch die mögliche Ausweitung von aufsichtlichen Kapitalanforderungen an Kreditinstitute birgt das Risiko, dass Handlungsspielräume eingeschränkt werden (z.B. eine Einschränkung des Kreditwachstums).
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. Eine Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist zurzeit nicht erkennbar.
Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Auch unsere starke Marktposition im gewerblichen Bereich kann dazu führen, dass wir, wie schon in früheren Jahren beobachtet, höhere Kreditwachstumsraten als prognostiziert generieren.
Auch neu erschlossene Geschäftsfelder wie Strukturierte Finanzierungen bieten die Chance auf eine Steigerung unserer Ertragskraft. Weiterhin arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren und digitale Vertriebskanäle weiter auszubauen.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerb- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. Beispielsweise bietet die Intensivierung des Auslandsgeschäfts über die "S-International Südwest GmbH & Co. KG" weitere Chancen.
Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Abgeleitet aus Wirtschaftsprognosen und historischen Bestandsentwicklungen rechnen wir mit einem leichten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb zwar fort, aber auf stagnierendem Niveau. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung rechnen wir für 2024 mit einem konstanten Niveau der Kundeneinlagen.
Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kreditgeschäft sowie Bestandsveränderungen der Eigenanlagen und Refinanzierungen für das Folgejahr einen leichten Anstieg.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.
Der Zinsüberschuss wird gemäß unserer Planungs- und Prognoserechnung von Ende Februar 2024 zurückgehen, vor allem durch eine sich weiter verteuernde Passivseite.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das aktuelle Jahr von einem leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr aus.
Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand in 2024 deutlich steigen. Dies liegt vor allem an steigenden Personalaufwendungen durch den letztjährigen Tarifabschluss.
Bei der CIR erwarten wir für 2024 auf Basis der aktuellen Prognose ein Verhältnis von 58,1%.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen nach dem sehr erfolgreichen Vorjahr für 2024 ein spürbar geringeres Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,03 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 5,83 Mrd. Euro.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir einen identischen Planwert analog des Vorjahres.
Aus den festverzinslichen Wertpapieren rechnen wir aufgrund der angenommenen Zinsentwicklung mit einem leicht negativen Bewertungsergebnis Wertpapiere.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel und führt zu einem erwarteten Jahresüberschuss von 8,5 Mio. EUR.
Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung, bei ungünstigen Marktzinsveränderungen oder bei sich verschärfender Wettbewerbssituation könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben
Mit hoher Sicherheit lässt sich dennoch sagen, dass die aufsichtliche Mindest-Gesamtkapitalquote "OCR" in Höhe von 12,45 % (inkl. SREP-Zuschlag, Kapitalerhaltungspuffer für adverse Entwicklungen, antizyklischer Kapitalpuffer sowie Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen) überschritten wird. Der Planwert verfügt mit einem Wert von 15,93 % über einen ausreichenden Spielraum für unerwartete Eigenmittelbelastungen.
Die Sparkasse sieht sich in einem anspruchsvollen Wettbewerbsumfeld gut aufgestellt.
Trotz der Vielzahl beeinflussender externer Faktoren (Konjunkturentwicklung, Preisentwicklung, Marktzinsentwicklung, politische Entwicklungen, etc.) und der daraus resultierenden Unwägbarkeit auf unsere Ergebnis- und Kapitalentwicklung ist unser Institut solide aufgestellt und stellt über sein Risikomanagement sicher, dass die ökonomische und die normative Risikotragfähigkeit erhalten bleibt.
Koblenz, den 29. März 2024
Der Vorstand der Sparkasse Koblenz
Matthias Nester
Jörg Perscheid
1. Maßnahmen der Sparkasse zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Berichtszeitraum
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Vorhalten einer Gleichstellungsbeauftragten |
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Regelmäßige Erstellung von Gleichstellungsplänen |
| ― |
Verankerung in den Führungsleitlinien und in regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen |
| ― |
Feste Verankerung von Zuständigkeiten zur Verbesserung von Karrierechancen von Frauen (z. B. Personalentwicklung, Gleichstellungsbeauftragte) |
| ― |
Vereinbarkeit von Beruf, Karriere und Familie als Bestandteil von Führungskräftetrainings (Workshops, Coachings, Trainings und Seminare) |
| ― |
Mitgliedschaft in Unternehmens-Netzwerken (z. B. berufundfamilie Service GmbH) |
| ― |
Internes und externes Networking mit Erfahrungs- und Know-how-Austausch (z. B. Vorträge, Treffen) unterstützen |
| ― |
Kommunikation von GoodPractice und Erfolgsgeschichten in verschiedenen Medien |
| ― |
Teilnahme an Zertifizierungen (z. B. Audit berufundfamilie) |
| ― |
Spätere Fach- und Führungskarrieren (z. B. nach Elternzeit) fördern |
| ― |
Flexible Arbeitszeitmodelle (Variable Arbeitszeit, Gleitzeit) |
| ― |
Möglichkeit des mobilen Arbeitens |
| ― |
Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen auch für Führungskräfte im Rahmen des mobilen Arbeitens |
| ― |
Teilzeit auch für Fach- und Führungskräfte |
| ― |
Möglichkeit von zusätzlichem Urlaub |
| ― |
Familienfreundliche Gestaltung von Besprechungszeiten |
| ― |
Ausbau der Unterstützung durch Betreuungsangebote ggf. in Kooperation (z. B. Ferienfreizeiten, psychologische Beratung, usw.) |
| ― |
Reservierte Plätze in Kooperation mit einer Kindertagesstätte (Kita) |
| ― |
Individuelle Entwicklungsgespräche vor/nach Elternzeit/Auszeit |
| ― |
Gezielte Begleitung während Elternzeit/Auszeit und Kontakt halten während dieser Zeit (regelmäßige Informationen, Gespräche, Nutzung des Intranet möglich) |
| ― |
Vereinbarkeit von Beruf, Karriere und Familie kommunizieren (Soziale Netzwerke und Veröffentlichungen) |
Wirkungen:
Durch die o. g. Maßnahmen wird ein weiterer Beitrag zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit geleistet. Im Einzelnen unterstützen die o. g. Maßnahmen u. a. die folgenden Aspekte:
| ― |
Durch die Möglichkeit der Nutzung von Kita-Plätzen bereits für Kinder ab dem ersten Lebensjahr und die damit einher gehende Option einer kürzeren Elternzeit ist es möglich, Frauen auch in qualifizierten Positionen zu halten und die weitere Fach-bzw. Führungskarriere zu fördern. |
| ― |
Das Gleiche gilt für die Möglichkeiten, auch hochqualifizierte Arbeitsplätze in Teilzeit oder reduzierter Vollzeit zu besetzen. |
| ― |
Durch die gezielte Begleitung und die Entwicklungsgespräche vor und während der Elternzeit können frühzeitig die Wünsche der Mitarbeiterinnen mit den Möglichkeiten im Unternehmen abgeglichen werden mit dem Ziel, eine für beide Seiten optimale Lösung für den weiteren Einsatz zu finden. |
| ― |
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben durch die Möglichkeiten der variablen Arbeitszeit und der Option zum mobilen Arbeiten ein größeres Maß an zeitlicher Flexibilität um Beruf und Familie noch besser in Einklang zu bringen. |
| ― |
Die Gleichstellungsbeauftragte steht in engem Austausch mit dem Personalmanagement und wird bei Stellenbesetzungen und Fragen von möglichen Nachfolgeplanungen beteiligt. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiges Controlling der Zielvorgaben in den erstellten Gleichstellungsplänen. |
| ― |
Durch unsere regelmäßige Teilnahme an der Zertifizierung "berufundfamilie", der Kommunikation unserer Maßnahmen im Intranet und in weiteren Medien sowie durch die Sensibilisierung unserer Führungskräfte ist das Thema Gleichstellung mehr in den Fokus gerückt und hat damit auch eine noch höhere Akzeptanz erfahren. |
2. Maßnahmen der Sparkasse zur Herstellung von Entgeltgleichheit von Frauen und Männern im Berichtszeitraum
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Tarifgebundenheit durch Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband |
| ― |
Umfassende Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (insbesondere der Entgelttarifverträge) |
| ― |
Geltung der Entgeltordnung des öffentlichen Dienstes (tarifliche Eingruppierung und Vergütung aufgrund geschlechtsneutraler, aufgaben- und stellenbezogener Parameter) |
| ― |
Geltung zahlreicher tariflicher Regelungen, die Unterbrechungen wie Mutterschutz, Elternzeit, Sonderurlaub oder Teilzeit privilegieren |
| ― |
Übertarifliche variable Vergütungen verwenden ausschließlich geschlechtsneutrale Parameter (Leistung und Erfolg) |
3. Angaben zur Zahl der Beschäftigten im letzten Kalenderjahr des Berichtszeitraumes
| Frauen | Männer | |
| Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten | 480 | 297 |
| Durchschnittliche Anzahl Vollbeschäftigte | 179 | 271 |
| Durchschnittliche Anzahl Teilzeitbeschäftigte | 301 | 26 |
Der Verwaltungsrat erfüllte im Jahre 2023 die ihm aufgrund der sparkassenrechtlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben. Er wurde durch den Vorstand in turnusmäßigen Sitzungen über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sowie über alle besonderen Vorgänge unterrichtet.
Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Geschäftsbericht und den Lagebericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In seiner Sitzung vom 25. Juni 2024 hat der Verwaltungsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt.
Die Verwendung des Jahresüberschusses von 9,1 Millionen Euro erfolgte entsprechend § 20 SpkG durch Beschluss des Verwaltungsrates. Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.
Koblenz, den 25. Juni 2024
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
David Langner, Oberbürgermeister
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