Transportgesellschaft Hof m.b.H. Roth & EdelmannLiquidiert

95032 Hof, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 582
Eingetragen
21.11.1977
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Die Durchführung von Nahtransporten aller Art, sowie die Vermittlung von Nah- und Ferntransporten aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen mit ähnlichem Geschäftsgegenstand in beliebiger Rechtsform beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Marcus Edelmann
seit 16.3.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Dieter Edelmann
50.00%
Marcus Edelmann
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dieter Edelmann
25.000 DM
50.00%
Marcus Edelmann
25.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Transportgesellschaft Hof m.b.H. Roth & Edelmann

Hof

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 433.394,00 333.350,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 433.392,00 333.348,00
B. Umlaufvermögen 119.962,93 124.031,69
I. Vorräte 3.388,00 11.822,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 114.209,87 108.321,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.365,06 3.887,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 36,74 745,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 553.393,67 458.127,46

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 53.322,14 59.488,99
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Gewinnvortrag 33.924,39 137.409,71
III. Jahresfehlbetrag 6.166,85 103.485,32
B. Rückstellungen 7.000,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 493.071,53 395.138,47
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 331.585,66 331.818,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 553.393,67 458.127,46

Anhang

1. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

4. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Dieter Edelmann

Herr Marcus Edelmann

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hof, 25.02.2015

Dieter Edelmann

Marcus Edelmann

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2015 festgestellt.

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