Capella Real Estate GmbHLiquidiert

13509 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 104646
Vorher
CTF Wiesbaden Hotelbesitz GmbH
Eingetragen
2.3.2016
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie deren Verwaltung.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Capella Real Estate GmbH (vormals: CTF Wiesbaden Hotelbesitz GmbH)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.11.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 28.11.2020
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 17.608.026,65 17.675.532,02
17.608.026,65 17.675.532,02
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 131.636,60 130.544,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.574.322,50 4.552.357,50
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.848.596,26 1.934.212,84
6.554.555,36 6.617.114,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.215,67
24.162.582,01 24.294.862,67

Passiva

31.12.2020 28.11.2020
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.100,00 25.100,00
II. Kapitalrücklage 9.559.888,38 9.559.888,38
III. Verlustvortrag -160.455,58 0,00
IV. Jahresfehlbetrag -118.348,53 -160.455,58
9.306.184,27 9.424.532,80
B. Rückstellungen 80.303,94 141.936,15
80.303,94 141.936,15
C. Verbindlichkeiten 14.776.068,42 14.725.678,97
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 165.230,27 (Vorjahr: TEUR 160) -
- davon aus Steuern TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 46) -
14.776.068,42 14.725.678,97
D. Rechnungsabgrenzungsposten 25,38 2.714,75
24.162.582,01 24.294.862,67

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. November bis zum 31. Dezember 2020

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Capella Real Estate GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nr. HRB 104646 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. November bis zum 31. Dezember 2020 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und den Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 288 Abs. 1 und 274a wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gemäß §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlusswerte für das Rumpfgeschäftsjahr vom 29. November bis zum 31. Dezember 2020 mit den Vorjahreswerten (Geschäftsjahr vom 29. November 2019 bis 28. November 2020) ist infolge der unterschiedlichen Zeiträume eingeschränkt..

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2020 einen Jahresfehlbetrag aus. Ausweislich der Finanzplanung für die nächsten 12 Monate reichen die zukünftigen Erträge der Gesellschaft aus, um die laufenden Aufwendungen einschließlich Zinsen für das Intercompany-Darlehen zu finanzieren. Das Intercompany-Darlehen hat eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und ist endfällig zu tilgen. Da die Gesellschaft darüber hinaus über ausreichend stille Reserven in den Grundstücken verfügt, hat die Geschäftsleitung die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Der Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite sowie Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungspostenwerden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um zeitanteilige planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die voraussichtliche Nutzungsdauer entspricht im Wesentlichen den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder zum am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Unter den unfertigen Leistungen werden sämtliche umlegbaren Betriebskosten ausgewiesen, die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet sind. Auf Leerstände und eigengenutzte Räume entfallende Betriebskosten werden nicht erfasst.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennbetrag bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Nicht einbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Rückstellungen mit einer Laufzeit unter einem Jahr werden nicht abgezinst.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen liegen innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände Forderungen i.H.v. TEUR 4.310 ( i.Vj. TEUR 4.317) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vor. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für ausstehende Rechnungen enthalten.

Von den Verbindlichkeiten haben TEUR 14.611 (Vorjahr: TEUR 14.566) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden im Rumpfgeschäftsjahr vom 29.11.2020 bis zum 31.12.2020, um dem gestiegenen Ausfallrisiko Rechnung zu tragen, Einzelwertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 187 (i.Vj. TEUR 1.086) vorgenommen. Der Ausweis erfolgte unter den Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten.

V. Sonstige Angaben

Der Geschäftsführer ist:

Herr Aylon Anschel, Kaufmann

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Im Rumpfgeschäftsjahr vom 29.11. bis zum 31.12.2020 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss 2020 der Aroundtown S.A., Luxemburg,, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis).

 

Frankfurt am Main, 31. Mai 2022

Aylon Anschel, Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 27. Juni 2022 festgestellt.

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