gmp
Generalplanungsgesellschaft mbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.522,90 |
70.522,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14.284,38 |
16.387,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.238,52 |
54.135,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.367.392,26 |
16.457.387,83 |
| I.
Vorräte |
1.322.666,57 |
1.756.366,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.300.046,84 |
7.858.417,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.744.678,85 |
6.842.603,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
93.107,62 |
94.655,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
18.503.022,78 |
16.622.566,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.084.755,37 |
1.492.728,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
511.291,88 |
511.291,88 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.573.463,49 |
981.436,80 |
| B.
Rückstellungen |
1.501.750,91 |
1.013.947,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.916.516,50 |
14.115.890,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.503.022,78 |
16.622.566,08 |
Anhang
GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG
Aufstellung des Jahresabschlusses
Die gmp Generalplanungsgesellschaft mbH, Elbchaussee
139, 22763 Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist in
das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (Reg. Nr. HRB
30442) eingetragen.
Der Jahresabschluss der gmp
Generalplanungsgesellschaft mbH wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Von den Erleichterungen des
§ 288 HGB wurde bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen grundsätzlich unverändert die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten EUR 150,00 nicht überschreiten,
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für
geringwerte Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung mehr
als EUR 150, aber weniger als EUR 800 betragen, wird ein
Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Jahr der
Bildung sofort abgeschrieben.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. In den
Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren
Einzelkosten, wie Eingangsrechnungen und Personalkosten,
auch Gemeinkosten inklusive Kosten der allgemeinen
Verwaltung mittels Gemeinkostenzuschlagsatz einbezogen.
Die erhaltenen Anzahlungen werden zum Stichtag,
soweit möglich, bis zur Höhe der unfertigen
Leistungen offen von den Vorräten abgesetzt. Der
übersteigende Betrag wird unter den Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bilanziert.
Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag, die wirtschaftlich der Zeit nach
dem Stichtag zuzuordnen sind, gebildet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Rückstellung mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden nach der Nettomethode
erfasst und abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Umrechnung von kurzfristigen Forderungen und
Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag.
Entsprechend des BFH-Urteils vom 14.05.2014 - VIII R
25/11 wurden im Berichtsjahr 2014 die Gewinne als
realisiert angesehen, wenn durch auftragsgemäße
Erbringung der Architektenleistungen der Anspruch auf eine
Abschlagsrechnung nach der Verordnung über die
Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
(HOAI) entstanden waren. Das BMF war dem BFH mit Schreiben
vom 29.06.2015 gefolgt. Dieses Schreiben wurde vom BMF am
15.03.2016 aufgehoben und die Anwendung des BFH-Urteils auf
Abschlagzahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI a. F. begrenzt.
Der positive Ergebniseffekt aus 2014 wurde nicht
rückgängig gemacht. Er wird bei der
Schlussrechnung der entsprechenden Projekte im Laufe der
nächsten Jahre berücksichtigt.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im
Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Bei der Forderungen gegen verbundene Unternehmen
handelt es sich um solche aus erbrachten Lieferungen und
Leistungen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen, wie im
Vorjahr, vor allem Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen und halbfertige Arbeiten.
Die Restlaufzeit der erhaltenen Anzahlungen richtet
sich grundsätzlich nach der Fertigstellung des
jeweiligen Bauprojektes, was abschließend nicht exakt
bestimmt werden kann. Die Gesellschaft geht bei der
Bilanzerstellung daher, wie im Vorjahr, grundsätzlich
von einer Restlaufzeit der erhaltenen Anzahlungen von bis
zu einem Jahr aus.
Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR
981.436,80 (Vj. TEUR 656.550,21) enthalten.
Der Posten sonstige betriebliche Erträge
enthält periodenfremde Erträge aus der
Herabsetzung von Einzelwertberichtungen von TEUR 209
(Vj. TEUR 216) und Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen von TEUR 38 (Vj.
TEUR 108).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen
mit TEUR 249 (Vj. TEUR 365) Forderungsverluste.
In den Zinserträgen sind Erträge aus der
Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1
(Vj. TEUR 1) enthalten.
SONSTIGE ANGABEN
Mitarbeiterzahl
Die Gesamtzahl der durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 43 (Vj. 46).
Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen
zur Geschäftsführung bestellt:
- Prof. Dr.-Ing. h.c. Volkwin Marg,
Architekt, Hamburg
- Nikolaus Egbert Wilhelm Goetze,
Architekt, Hamburg
- Hubert Johannes Nienhoff, Architekt,
Berlin
- Stephan Schütz, Architekt, Berlin
- Wei Wu, Architekt, Hamburg
- Magdalena Weiß, Architektin,
Hamburg (seit 22. Mai 2024)
Die Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des
§ 181 HGB befreit.
Haftungsverhältnisse
Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung mit der
gmp International GmbH, Hamburg, für eine
Avalkreditlinie über insgesamt EUR 5,7 Mio. Von der
Kreditlinie sind zum 31. Dezember 2023 EUR 3,1 Mio.
durch die gmp International GmbH, Hamburg, in Anspruch
genommen. Vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei
ausschließlich um Avale für erhaltene
Anzahlungen handelt, die bei Schlussrechnung verrechnet
werden, gehen wir nicht von einer Inanspruchnahme des
Haftungsverhältnisses aus.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen nachstehend
aufgeführte Verträge mit einer Laufzeit von
länger als einem Jahr:
- Mietverträge bis längstens
30.12.2031 in Höhe von TEUR 622
- Gas-, Wasser-, Stromverträge bis
längstens 31.01.2024 in Höhe von TEUR 4
Von den aufgeführten finanziellen
Verpflichtungen entfallen auf das Jahr 2024 TEUR 95 und auf
die Folgejahre, längstens bis zum 31. Dezember
2031 TEUR 531.
Hamburg, den 28. Mai
2024
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Marg, Geschäftsführer
gez. Schütz, Geschäftsführer
gez. Goetze, Geschäftsführer
gez. Nienhoff, Geschäftsführer
gez. Wu, Geschäftsführer
gez. Weiß, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2024
festgestellt.
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