Jumphall Ratekau GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Sportanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulfert Weiß seit 9.3.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 47.50% | |
Ulf Freiherr von Danckelmann | 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
ETC Eishockey GmbHAufgelöst | 98.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ETC Betriebs GmbHTimmendorfer StrandJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011BilanzAKTIVA
ANHANG für das Wirtschaftsjahr 01.07.2010 bis zum 30.06.2011A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2) In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen. 7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.1 und § 248 Abs.2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßige Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 10% und 20% Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EURO 410,00 werden sofort abgeschrieben. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeiten
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. II. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs.3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. III. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft bis 01.11.2010 von Herrn Carsten Wolf und ab dem 01.11.2010 von Herrn Ulfert Weiß geführt. E. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Die ETC Betriebs GmbH ist nominell überschuldet. Allerdings sind im Jahr 2010 durch neueintretende Gesellschafter zusätzliche Mittel in Form von Gesellschafterdarlehen dem Unternehmen zugeführt worden. Für diese Gesellschafterdarlehen ist ein Rangrücktritt vereinbart, allerdings reichen auch diese Mittel nicht aus die nominelle Überschuldung zu kompensieren. Die Definition des § 119 Abs. 2 InsO knüpft im zweistufigen Interpretationsverfahren des Überschuldungsbegriffes an die positive Fortführungsprognose an. Dieses ist für das hierbetrachtete Unternehmen gegeben. Der Neueinstieg der Gesellschafter im Jahr 2010 mit dem zusätzlich eingebrachten Kapital soll zum Abbau der nominellen Überschuldung - im Rahmen der Fortführung des Unternehmens - führen. Dieses scheint zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung als wahrscheinlich. F. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Timmendorfer Strand, 30.08.2012 Ulfert Weiß, Geschäftsführer |
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