Tenkleve
GmbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.772,00 |
3.689,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.772,00 |
3.689,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
210.640,65 |
417.340,27 |
| I.
Vorräte |
104.090,00 |
281.870,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105.355,98 |
135.265,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.194,67 |
204,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.916,00 |
3.416,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
53.974,69 |
36.171,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
269.303,34 |
460.616,74 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
61.171,47 |
71.626,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.803,22 |
-10.454,79 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
53.974,69 |
36.171,47 |
| B.
Rückstellungen |
17.047,31 |
24.515,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
252.256,03 |
436.100,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
269.303,34 |
460.616,74 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Tenkleve GmbH ist als kleine Gesellschaft im
Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß
§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und
um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung
erfolgte unter Anwendung der gesamten Vorschriften zum
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S.
6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB
und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres
grundsätzlich vergleichbar.
Der Jahresabschluss weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Gesellschaft ist
jedoch nicht überschuldet, weil der Fehlbetrag durch
Stellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegen
Rangrücktritt auf Regressforderungen gegen die
Gesellschaft gedeckt ist. Der Jahresabschluss konnte daher
nach wie vor nach dem Prinzip der
Unternehmensfortführung aufgestellt werden.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die
Herstellungskosten werden Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie ggf. Sondereinzelkosten der
Fertigung und darüber hinaus nur angemessene Teile der
notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der
Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die
Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw.
drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten
Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem von der Deutschen Bundesbank nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Sofern der Jahresabschluss
auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen,
sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als ein Jahr wird
ggf. das Niederstwertprinzip beachtet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von €
28.282,51 (Vorjahr: € 32.654,06) enthalten. Sie sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe
von € 148.227,57 (Vorjahr: € 372.770,58)
innerhalb eines Jahres fällig. Ein Gesamtbetrag in
Höhe von € 43.082,96 (Vorjahr: € 30.677,16)
hat eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von €
150.378,16 durch Pfandrechte gesichert.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist
bestellt: Frau Sigrid Kerkhoff
- alleinvertretungsberechtigt -
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Dorsten, den 09.04.2013
gez. Sigrid Kerkhoff
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2013 festgestellt.
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