Haarstudio Rockstroh GmbHLiquidiert

Pfeifferhütter Weg 14, 90559 Burgthann, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 17232
Eingetragen
19.5.2000
Branche
Frisör- und BarbiersalonsEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnBetrieb von Baumschulen
Gegenstand
der Betrieb eines Frisörsalon.

Historie

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Management

NameRolle
Udo Rockstroh
seit 15.2.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Udo Rockstroh
90559 Burgthann, Brunhildstraße 29
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haarstudio Rockstroh GmbH

Feucht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 3.071,95 3.735,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 387,09 1.119,21
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.684,86 2.616,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 500,00 500,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 24.882,84 22.497,55
Bilanzsumme, Summe Aktiva 28.455,79 26.734,51

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 47.497,55 43.703,91
III. Jahresfehlbetrag 2.385,29 3.793,64
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 24.882,84 22.497,55
B. Rückstellungen 300,00 300,00
C. Verbindlichkeiten 28.155,79 26.434,51
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 28.155,79 26.434,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 28.455,79 26.734,51

1. Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Haarstudio Rockstroh GmbH, Feucht

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag keine.

 
Die sonstigenRückstellungen betragen 300
davon entfallen auf:  
Jahresabschlusskosten 300

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 3.435,89 (Vorjahr: € 4.544,80).

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

Der Berichtszeitraum schloss mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 2.385,29. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aus 2013 von € 47.497,55 errechnet sich ein Saldo von € - 49.883,84.

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Udo Rockstroh

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Wendelstein, den 21.12.2015

Haarstudio Rockstroh GmbH

gez. Udo Rockstroh, Geschäftsführer

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2014 - 31.12.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 3.435,89 EUR.

1.1.2013 - 31.12.2013

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.544,80 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2015 festgestellt.

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