Power
Station GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
163.027,50 |
248.193,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
149.296,50 |
234.620,50 |
| II.
Sachanlagen |
13.731,00 |
13.573,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.491.877,20 |
1.333.965,73 |
| I.
Vorräte |
462.787,00 |
478.196,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.021.359,15 |
758.500,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.731,05 |
97.269,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
35.814,13 |
50.358,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.690.718,83 |
1.632.517,61 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
310.813,56 |
241.164,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
215.599,43 |
176.946,97 |
| III.
Jahresüberschuss |
69.649,54 |
38.652,46 |
| B.
Rückstellungen |
78.832,64 |
28.612,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.301.072,63 |
1.362.740,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.300.957,10 |
1.362.740,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.690.718,83 |
1.632.517,61 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Lizenzen
II. Vorräte
III. Forderungen
IV. Verbindlichkeiten
V. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Gesellschafterin
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss der Firma Power Station GmbH
für das Geschäftsjahr 2008 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die
Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschusses
für kleinere Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267
HGB wurden in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit
Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz/Gewinn- und
Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.
Ein Lagebericht war gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB
nicht aufzustellen.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die
Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den
Erträgen verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen,
das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach §
248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen wurden nur im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur
im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB
gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S.
d. § 251 HGB bestehen, sind diese
gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang
angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln und vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis €
410,00 wurden im Zugangsjahr nach §
6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
7. Die Forderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen
wurden nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Lizenzen
1. Die in 2008 erworbenen Lizenzen
inklusive zusätzlicher Anschaffungskosten für z.
B. Master wurden über die voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben.
2. Lizenzvorauszahlungen sind, soweit sie
in 2008 nicht aufgebraucht wurden, als ARAP aktiviert
worden. Die Vorauszahlungen sind lt.
Geschäftsführer auf durchschnittlich 3 Jahre zu
verteilen. Sollten sie jedoch vorher aufgebraucht sein,
muss der ARAP aufgelöst werden.
3. Lizenzabrechnungen für vergangene
Zeiträume wurden sofort als Aufwand behandelt.
II. Vorräte
1. Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
III. Forderungen
1. Die Forderungen sind sämtlich vor
Ablauf eines Jahres fällig.
IV. Verbindlichkeiten
1. Die Verbindlichkeiten sind bis auf die
Verbindlichkeit gegenüber K.-H. Vossen ungesichert.
2. Alle Verbindlichkeiten sind vor Ablauf
eines Jahres fällig.
V. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen
II. Gesellschafterin
Gesellschafterin zu 100 % ist Frau Ute Vossen,
Mönchengladbach
III. Geschäftsführungsorgane
Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit
dem 2. August 2001 Herr Karl-Heinz Vossen. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2008 in Höhe von €
285.248,97 inklusive des darin enthaltenen
Jahresüberschuss von € 69.649,54 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Mönchengladbach, 06. November 2009
Der Geschäftsführer
Karl-Heinz Vossen
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