Sonnenberg Klinik gGmbH
Christian-Belser-Straße 79, 70597 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Moritz Sans seit 10.6.2024 | Geschäftsführer |
Holger Dr. med Salge seit 1.3.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie „ZfP Südwürttemberg“ | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sonnenberg Klinik gGmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sonnenberg Klinik gGmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Krankenhausträgergesellschaft Sonnenberg Klinik gGmbH, Stuttgart, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses Sonnenberg Klinik, Stuttgart, ist - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Krankenhausträgergesellschaft Sonnenberg Klinik gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Krankenhausträgergesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ravensburg, 24. Mai 2024 EY
GmbH & Co. KG
Fleck, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für 20231. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft ist unter der Firma Sonnenberg Klinik gGmbH mit Sitz in Stuttgart im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 21193 eingetragen. Die Gesellschaft betreibt die Sonnenberg Klinik. Diese Klinik ist ein Krankenhaus i. S. v. § 2 KHG, sodass die Gesellschaft bezüglich ihrer Rechnungslegung den speziellen Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) unterliegt. Die Gesellschaft ist eine "mittelgroße" Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen aufzustellen. Die Gesellschaft hat für die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises § 1 Abs. 3 KHBV angewendet; die aufgeführten Teile des Jahresabschlusses sind deshalb, abweichend von den Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 sowie 284 Abs. 3 HGB, entsprechend den Anlagen 1 bis 3 der KHBV gegliedert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung werden nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 242 bis 256a HGB) unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) sowie den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes und der KHBV vorgenommen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Software wird über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear, d. h. die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände verteilt. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken werden über 10 bis 25 Jahre abgeschrieben. Bei technischen Anlagen beträgt die Nutzungsdauer 5 bis 20 Jahre, bei Einrichtungen und Ausstattungen 4 bis 15 Jahre. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer bis zu EUR 250,00 betragen, werden im Zugangsjahr sofort als Aufwand erfasst. Bei beweglichen Anlagegütern, deren Einzelanschaffungskosten über EUR 250,00 und bis EUR 1.000,00 liegen, wird der steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Der Abgang wird im fünften Jahr nach der Anschaffung unterstellt. Beim Finanzanlagevermögen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Zum 31. Dezember 2021 wurde über die Bestände ein Festwert gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt, erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden entsprechend dem Werteverzehr des mit den Zuwendungen beschafften Anlagevermögens aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags, d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung abgezinst. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Zusammensetzung des Anlagevermögens und die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und Abschreibungen sind nachfolgend in dem Anlagennachweis gemäß KHBV dargestellt. Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Wertpapiere mit einem Buchwert von TEUR 2.750 ausgewiesen, bei denen eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs.3 S. 6 HGB auf den beizulegenden Wert von TEUR 2.632 unterblieben ist, da keine dauernde Wertminderung vorliegt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen an Gesellschafter (verbundenes Unternehmen) resultieren wie im Vorjahr aus dem Leistungsverkehr. Eigenkapital Mit Beschluss der Gesellschafter vom 19. Juni 2023 wurde der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2022 von EUR 5.735,46 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG Der Sonderposten beinhaltet die verwendete Pauschalförderung nach § 15 LKHG sowie die verwendeten Fördermittel nach § 12 LKHG, jeweils vermindert um die anteiligen Abschreibungen.
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Verpflichtungen aus Resturlaub, Überstunden, Sonderzahlungen, Jubiläum und Altersteilzeit, unterlassene Instandhaltungen sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Archivierung. Angaben zur Verrechnung der Rückstellung für Altersteilzeit nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (verbundenes Unternehmen) resultieren aus dem Leistungsverkehr. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Für das Jahr 2023 liegt bisher noch keine unterschriebene Budgetvereinbarung mit den Kostenträgern vor. Für die Ermittlung eines vorläufigen, geschätzten Ausgleichs 2023 wurde das Budget 2022 fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Leistungen wurden mit dem PEPP-Katalog 2023 bewertet. In den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 HGB sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 144 enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 1 (Vj. TEUR 2) und andere periodenfremde Erträge mit TEUR 51 (Vj. TEUR 26). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit TEUR 39 (Vj. TEUR 36) periodenfremde Aufwendungen ausgewiesen. 5. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Die Sonnenberg Klinik gGmbH ist als Arbeitgeber Mitglied bei der Unterstützungskasse des Versorgungsverbandes bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V., die ihren Sitz in Bonn hat. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Sonnenberg Klinik gGmbH eine Umlagepflicht, die einerseits aus der Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus der Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Einzelheiten hierzu sind in der Satzung der Unterstützungskasse geregelt. Aufgrund der Organisation des Versorgungsverbandes bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. als Unterstützungskasse ist das Risiko einer Inanspruchnahme als gering einzuschätzen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Wesentliche finanzielle Verpflichtungen bestehen aus zwei Mietverträgen in Höhe von TEUR 112, welche jährlich kündbar sind. Mitarbeiter Die Klinik beschäftigte im Jahr 2023 im Durchschnitt 114,3 Vollkräfte (Vj. 114,4 Vollkräfte). Organe Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Geschäftsführung Herr Moritz Sans, Reutlingen - ab 1. Mai 2024
Herr Dieter Haug, Ostrach - bis 30. April 2024
Herr Dr. med. Holger Salge, Stuttgart
Abschlussprüferhonorar Das Abschlussprüferhonorar für die Abschlussprüfung beträgt TEUR 18 (einschließlich Umsatzsteuer). 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.653,49 in die Gewinnrücklagen einzustellen. 7. Nachtragsbericht Nach Ablauf des Jahres 2023 sind bisher keine weiteren Ereignisse eingetreten, die für die Gesellschaft von wesentlicher (finanzieller) Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung führen könnten.
Stuttgart, 24. Mai 2024 Moritz Sans, Geschäftsführer Dr. Holger Salge, Geschäftsführer Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anlagennachweis 2023
Lagebericht für 20231. Geschäftsverlauf Die Sonnenberg Klinik erbringt stationäre und teilstationäre Leistungen auf dem Gebiet der Psychotherapie und ist mit 102 Betten und 3 tagesklinischen Plätzen im Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg enthalten. Die Klinik ist der Leistungsstufe Fachkrankenhaus zugeordnet. Die Sonnenberg Klinik hat im Jahr 2023 ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Die Klinik war ganzjährig nahezu voll belegt. Lediglich die tagesklinische Behandlung konnte nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Die jahresdurchschnittliche Inflationsrate lag mit 5,9 % (Quelle: Destatis Statistisches Bundesamt; Pressemitteilung Nr. 020 vom 16. Januar 2024) weiterhin auf sehr hohem Niveau. Aufgrund der bestehenden langfristigen Verträge im Energiebereich hatte der grundsätzlich hohe Preisanstieg allerdings nur teilweise Einfluss auf die Höhe unserer Sachkosten. Durch die moderate Tarifvereinbarung im TVöD, welche für das Jahr 2023 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie vorsieht, ohne dass die Tabellenentgelte erhöht werden, konnten auch die gestiegenen Personalkosten durch den Anstieg im Ertragsbereich (Veränderungswert) refinanziert werden. Die Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) wurde erneut in Teilen modifiziert und die geplanten Sanktionen wurden auf 2026 ff. verschoben. Das Geschäftsjahr 2023 konnte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 22 (Vj. T€ 6) abgeschlossen werden. Die im Vorjahreslagebericht getroffene Prognose eines zumindest ausgeglichenen Ergebnisses ist somit im Wesentlichen eingetreten. Bei einer leicht gestiegenen Belegung sind die Umsatzerlöse um T€ 454 bzw. 4,6 % aufgrund der einberechneten Budgeterhöhung angestiegen. Gleichzeitig haben sich die Personalkosten im Wesentlichen aufgrund der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichsprämie um 2,1 % bzw. T€ 173 erhöht. Die sonstigen Kostenblöcke konnten trotz der hohen Inflation nahezu auf Vorjahresniveau gehalten werden. Ein ausgeglichenes Ergebnis konnte trotz dieser erfreulichen Kostensituation nur durch Energiekostenhilfen des Landes in Höhe von rund T€ 680 erreicht werden. Im Vorjahr konnte das Ergebnis nur durch die erhaltene Erbschaft in Höhe von T€ 941 ausgeglichen werden. Insgesamt konnte die Sonnenberg Klinik Erträge in Höhe von T€ 11.156 (Vj. T€ 10.976) vereinnahmen; davon entfielen auf die Erlöse aus Krankenhausleistungen T€ 9.837 (Vj. T€ 9.318). Die Belegung lag mit 36.437 Berechnungstagen über dem Niveau von 2022 (35.630 BT). Die im Vorjahreslagebericht getroffene Prognose einer leicht steigenden Belegung konnte somit bestätigt werden. Die Sonnenberg Klinik weist in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 7.871 (Vorjahr: T€ 7.849) aus. Die Eigenkapitalquote liegt unter Berücksichtigung der Saldierung des Sonderpostens mit dem Anlagevermögen zum 31. Dezember 2023 bei 84,2 % (Vorjahr: 87,4 %). Die flüssigen Mittel einschließlich der Wertpapiere des Finanzanlagevermögens haben sich um rund T€ 972 erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die Reduzierung des Forderungsbestandes zurückzuführen. Für das Jahr 2023 konnte leider noch keine Pflegesatzvereinbarung abgeschlossen werden. Die eigentlichen Eckpunkte der Vereinbarung konnten mit den Kostenträgern im Umlaufverfahren abgestimmt werden. So sollen die vereinbarten Leistungen aus 2022 fortgeschrieben und das Budget um den Veränderungswert (4,59 %) erhöht werden. Dies wurde bei der Berechnung der Erlösausgleiche für den Jahresabschluss 2023 ertragswirksam berücksichtigt. Die durchschnittliche Zahl der im Unternehmen beschäftigten Personen, umgerechnet auf Vollkräfte betrug im Geschäftsjahr 2023 114,3 VK (Vj. 114,4 VK). Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft lag im Jahr 2023 bei T€ 73,2 (Vj. T€ 71,6). 2. Voraussichtliche Entwicklung, Chancen und Risiken Das bei der Sonnenberg Klinik Südwürttemberg etablierte Risikomanagement ermöglicht die systematische Erfassung der Risiken und der Chancen und versetzt damit das Unternehmen in die Lage, den wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern und die klinischen Risiken zu berücksichtigen. Durch das Risikomanagementsystem können Risiken frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wurde die Vergütungssystematik von tagesgleichen Pflegesätzen auf pauschalierte Entgelte umgestellt. Diese Umstellung bringt den Krankenhausvergleich mit sich und erstmalig auch die Möglichkeit, das Vorjahresbudget im Rahmen der Budgetverhandlungen zu verringern, anstatt es wie in der Vergangenheit zumindest fortzuschreiben. In die Budgetfindung vor Ort fließen somit künftig auch verstärkt strukturelle und regionale Besonderheiten ein. Mit der Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) wurde eine Personalmindestvorgabe geschaffen, die weitgehend auf den Personalanhaltszahlen aus der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) von 1991 fußt. Die dort verankerten Personalmindestgrenzen sollen auf der einen Seite die Behandlung durch Mindestpersonalvorgaben deutlich verbessern, führen aber auf der anderen Seite auch zu massiven Nachweispflichten und Herausforderungen in der Personalplanung. Ob und welche Auswirkungen die vollständige Umsetzung des PEPP-Entgeltsystems und die PPP-RL auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden ist weiterhin unklar. Auswirkung auf die Vergütung werden die neuen Regelungen erst ab dem Jahr 2026 auf die Sonnenberg Klinik haben, da die Sanktionsmöglichkeiten der PPP-RL in 2023 noch einmal verschoben wurden. Die Budgetverhandlungen für das Jahr 2023 sind noch nicht abgeschlossen; wir versuchen eine Einigung im Umlaufverfahren zu erzielen. Da die PPP-RL Personalvorgaben für die Psychosomatik voraussichtlich noch einmal überarbeitet werden, gehen wir davon aus, dass auch im Jahr 2024 lediglich eine Fortschreibung des vereinbarten Budgets mit entsprechender Steigerung um den Veränderungswert verhandelt werden kann, was sich entsprechend in den Umsatzerlösen niederschlagen wird. Die Sonnenberg Klinik versucht neben dem laufenden Betrieb auch moderne und zukunftsfähige Behandlungsangebote aufzubauen bzw. auszubauen. So werden seit 2018 die zugewiesenen tagesklinischen Plätze für eine teilstationäre Kurzzeitbehandlung sowie zur tagesklinischen Entlassung genutzt. Des Weiteren sollen auch unsere Aktivitäten im Bereich "Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz" weiter ausgebaut werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Einigung mit den Kostenträgern in Baden-Württemberg im Bereich der PiA Vergütung gehen wir davon aus, dass wir spätestens ab 2025 PSiA Leistungen erbringen können. Aktuell planen wir deshalb die Räumlichkeiten für unsere Ambulanz deutlich zu vergrößern. Die zusätzlichen personellen und räumlichen Ressourcen werden sich voraussichtlich zunächst negativ auf das Ergebnis und die Liquidität der Klinik auswirken. Mittelfristig werden sie aber dazu beitragen, dass die Klinik auch in Zukunft mit innovativen Angeboten am Markt bestehen kann. Der Fachkräftemangel ist weiterhin ein zentrales Thema. Zwar konnten wir in 2023 unsere budgetierten Stellen in aller Regel besetzen, allerdings nur mit sehr hohem Aufwand bei allen am Einstellungsprozess beteiligten Mitarbeitenden. Die zunehmend begrenzten Personalressourcen aufgrund der demographischen Entwicklung sowie die geringe Attraktivität von Gesundheitsberufen werden weiterhin zu Problemen bei der Personalgewinnung führen. Um dieser Problematik entgegenzuwirken passen wir die bestehenden Arbeitsbedingungen durch die Entwicklung und Umsetzung von Flexibilisierungskonzepten zur Arbeitszeitgestaltung an, bieten zielgerichtete Fortbildungen an und haben Job-Ticket sowie Job-Bike Angebote sowie weiteren unterstützenden Maßnahmen für unsere Mitarbeitende eingeführt, um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. In der Tarifrunde 2023 des TVÖD haben die Tarifparteien einen Tarifabschluss erzielt, welcher die Tabellenentgelte ab 2024 um >10 % erhöht. Die deutlich gestiegen Gehälter macht die Sonnenberg Klinik am Markt zwar konkurrenzfähiger, was in Zeiten von Fachkräftemangel grundsätzlich positiv zu werten ist, allerdings werden durch die zu erwartenden Budgetsteigerungen die Aufwendungen durch den Tarifabschluss nicht vollumfänglich refinanziert werden können. Ein ausgeglichenes Ergebnis wird im Jahr 2024 daher nur bei deutlich geringeren Instandhaltungsaufwendungen zu erzielen sein. Mittelfristig müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese Ergebnisbelastung zu kompensieren. Sollten aufgrund der schlechten Bausubstanz ungeplante Instandhaltungsmaßnahmen notwendig werden, müsste in 2024 ein negatives Jahresergebnis ausgewiesen werden. Da der Neubau des Klinikgebäudes durch den Eigentümer, das ZfP Südwürttemberg, nicht zeitnah umgesetzt wird, werden die Instandhaltungsaufwendungen in den nächsten Jahren auf hohem Niveau verbleiben. Nur so wird es möglich sein, den Klinikbetrieb in den über 50 Jahre alten Gebäuden fortzuführen. Aufgrund des bestehenden Mietvertrages zwischen dem ZfP Südwürttemberg und der Sonnenberg Klinik sind die Instandhaltungsaufwendungen allein von der Sonnenberg Klinik zu tragen. Die Geschäftsführung hat den Gesellschafter/Vermieter darauf hingewiesen, dass ein Klinikneubau bzw. eine umfassende Generalsanierung der bestehenden Gebäude mittelfristig aufgrund der maroden baulichen Situation unumgänglich ist. Neben der Umsetzung eines Ersatzneubaus wird daher auch geprüft, ob eine bauliche Generalsanierung des Gebäudes wirtschaftlich und baurechtlich möglich ist. Entscheidend ist hierbei, dass aus Sicht der Gesellschaft eine Generalsanierung bei laufendem Geschäftsbetrieb erfolgen kann. Um das Thema "Nachhaltigkeit" gezielt umzusetzen ist die Sonnenberg Klinik der WIN-Charta des Landes Baden-Württemberg beigetreten. Mit der Unterzeichnung der WIN-Charta bekennen wir uns zu unserer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung. Zudem identifizieren wir uns mit der Region, in der wir wirtschaften. So ist die Klinik seit 2023 Mitglied bei der Initiative "Schmeck den Süden". Insgesamt stehen sich die Chancen und die Risiken aus unserer Sicht ausgewogen gegenüber. Aus Sicht der Geschäftsführung bestehen derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Für das Jahr 2024 gehen wir erneut von einer leichten Belegungssteigerung (insbesondere im tagesklinischen Bereich) aus. Bei einem um den Veränderungswert steigenden Budget werden die vereinbarten Tarifsteigerungen nicht vollständig refinanziert werden können. Ein ausgeglichenes Ergebnis wird daher nur bei stark reduzierten Instandhaltungskosten erzielt werden können. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht ersichtlich.
Stuttgart, 24. Mai 2024 Moritz Sans, Geschäftsführer Dr. Holger Salge, Geschäftsführer |
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