Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 21193
Vorher
Sonnenberg Klinik gGmbH Fachklinik für analytische Psychotherapie
Eingetragen
18.8.2000
Branche
Erbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen BildgebungVorsorge- und Rehabilitationskliniken
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Förderung der medizinischen Versorgung, insbesondere der Betrieb der Sonnenberg Klinik in Stuttgart einschließlich der organisatorisch und wirtschaftlich mit dieser verbundenen Einrichtungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Moritz Sans
seit 10.6.2024
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie „ZfP Südwürttemberg“
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie „ZfP Südwürttemberg“
Germany
980.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sonnenberg Klinik gGmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

 

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sonnenberg Klinik gGmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Krankenhausträgergesellschaft Sonnenberg Klinik gGmbH, Stuttgart, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses Sonnenberg Klinik, Stuttgart, ist - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Krankenhausträgergesellschaft Sonnenberg Klinik gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zum 31. Dezember 2023 sowie jeweils ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Krankenhausträgergesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft oder des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Krankenhausträgergesellschaft oder das Krankenhaus ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Ravensburg, 24. Mai 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Fleck, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 2.481,00 2
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 847.265,00 931
2. Einrichtungen und Ausstattungen 523.985,00 626
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 89.327,93 169
1.460.577,93 1.726
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 2.750.000,00 3.500
4.213.058,93 5.228
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 25.086,34 25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.147.824,28 1.465
2. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 1.626.484,83 1.820
davon nach der BPflV EUR 1.601.049,84 (Vj. TEUR 1.820)
3. Forderungen an Gesellschafter 84.291,90 5
4. Sonstige Vermögensgegenstände 8.374,27 9
2.866.975,28 3.299
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.977.784,67 1.256
5.869.846,29 4.580
10.082.905,22 9.808

Passiva

31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
1. Gezeichnetes Kapital 980.000,00 980
2. Kapitalrücklagen 989.659,00 990
3. Gewinnrücklagen 5.879.270,33 5.873
4. Bilanzgewinn 21.653,49 6
7.870.582,82 7.848
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 735.942,50 823
2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 1.414,50 3
737.357,00 827
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 675.263,83 604
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen 7.110,00 4
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 238.142,48 241
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 22.878,05 19
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 62.813,08 5
5. Sonstige Verbindlichkeiten 287.404,86 260
davon aus Steuern EUR 140.980,20 (Vj. TEUR 138)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 41.728,33 (Vj. TEUR 16)
618.348,47 529
E. Rechnungsabgrenzungsposten 181.353,10 0
10.082.905,22 9.808

Anhang für 2023

1. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft ist unter der Firma Sonnenberg Klinik gGmbH mit Sitz in Stuttgart im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 21193 eingetragen.

Die Gesellschaft betreibt die Sonnenberg Klinik. Diese Klinik ist ein Krankenhaus i. S. v. § 2 KHG, sodass die Gesellschaft bezüglich ihrer Rechnungslegung den speziellen Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) unterliegt.

Die Gesellschaft ist eine "mittelgroße" Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen aufzustellen. Die Gesellschaft hat für die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises § 1 Abs. 3 KHBV angewendet; die aufgeführten Teile des Jahresabschlusses sind deshalb, abweichend von den Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 sowie 284 Abs. 3 HGB, entsprechend den Anlagen 1 bis 3 der KHBV gegliedert.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung werden nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 242 bis 256a HGB) unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) sowie den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes und der KHBV vorgenommen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Software wird über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear, d. h. die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände verteilt. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken werden über 10 bis 25 Jahre abgeschrieben. Bei technischen Anlagen beträgt die Nutzungsdauer 5 bis 20 Jahre, bei Einrichtungen und Ausstattungen 4 bis 15 Jahre.

Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer bis zu EUR 250,00 betragen, werden im Zugangsjahr sofort als Aufwand erfasst.

Bei beweglichen Anlagegütern, deren Einzelanschaffungskosten über EUR 250,00 und bis EUR 1.000,00 liegen, wird der steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Der Abgang wird im fünften Jahr nach der Anschaffung unterstellt.

Beim Finanzanlagevermögen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Zum 31. Dezember 2021 wurde über die Bestände ein Festwert gebildet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt, erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden entsprechend dem Werteverzehr des mit den Zuwendungen beschafften Anlagevermögens aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags, d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung abgezinst.

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Zusammensetzung des Anlagevermögens und die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und Abschreibungen sind nachfolgend in dem Anlagennachweis gemäß KHBV dargestellt.

Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Wertpapiere mit einem Buchwert von TEUR 2.750 ausgewiesen, bei denen eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs.3 S. 6 HGB auf den beizulegenden Wert von TEUR 2.632 unterblieben ist, da keine dauernde Wertminderung vorliegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen an Gesellschafter (verbundenes Unternehmen) resultieren wie im Vorjahr aus dem Leistungsverkehr.

Eigenkapital

Mit Beschluss der Gesellschafter vom 19. Juni 2023 wurde der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2022 von EUR 5.735,46 in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens

Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG

Der Sonderposten beinhaltet die verwendete Pauschalförderung nach § 15 LKHG sowie die verwendeten Fördermittel nach § 12 LKHG, jeweils vermindert um die anteiligen Abschreibungen.

TEUR
01.01.2023 826
Zuführung durch Investitionen 59
Auflösung in Höhe der Abschreibungen -148
31.12.2023 737

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Verpflichtungen aus Resturlaub, Überstunden, Sonderzahlungen, Jubiläum und Altersteilzeit, unterlassene Instandhaltungen sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Archivierung.

Angaben zur Verrechnung der Rückstellung für Altersteilzeit nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

TEUR
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 83
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 83
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 117
Verrechnete Aufwendungen 0
Verrechnete Erträge 0

Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (verbundenes Unternehmen) resultieren aus dem Leistungsverkehr.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Für das Jahr 2023 liegt bisher noch keine unterschriebene Budgetvereinbarung mit den Kostenträgern vor. Für die Ermittlung eines vorläufigen, geschätzten Ausgleichs 2023 wurde das Budget 2022 fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Leistungen wurden mit dem PEPP-Katalog 2023 bewertet.

In den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 HGB sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 144 enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 1 (Vj. TEUR 2) und andere periodenfremde Erträge mit TEUR 51 (Vj. TEUR 26).

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit TEUR 39 (Vj. TEUR 36) periodenfremde Aufwendungen ausgewiesen.

5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Die Sonnenberg Klinik gGmbH ist als Arbeitgeber Mitglied bei der Unterstützungskasse des Versorgungsverbandes bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V., die ihren Sitz in Bonn hat. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Sonnenberg Klinik gGmbH eine Umlagepflicht, die einerseits aus der Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus der Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Einzelheiten hierzu sind in der Satzung der Unterstützungskasse geregelt.

Aufgrund der Organisation des Versorgungsverbandes bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. als Unterstützungskasse ist das Risiko einer Inanspruchnahme als gering einzuschätzen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Wesentliche finanzielle Verpflichtungen bestehen aus zwei Mietverträgen in Höhe von TEUR 112, welche jährlich kündbar sind.

Mitarbeiter

Die Klinik beschäftigte im Jahr 2023 im Durchschnitt 114,3 Vollkräfte (Vj. 114,4 Vollkräfte).

Organe

Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung.

Geschäftsführung

Herr Moritz Sans, Reutlingen - ab 1. Mai 2024

Kaufmännischer Geschäftsführer -

Herr Dieter Haug, Ostrach - bis 30. April 2024

Kaufmännischer Geschäftsführer -

Herr Dr. med. Holger Salge, Stuttgart

Medizinischer Geschäftsführer -

Abschlussprüferhonorar

Das Abschlussprüferhonorar für die Abschlussprüfung beträgt TEUR 18 (einschließlich Umsatzsteuer).

6. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.653,49 in die Gewinnrücklagen einzustellen.

7. Nachtragsbericht

Nach Ablauf des Jahres 2023 sind bisher keine weiteren Ereignisse eingetreten, die für die Gesellschaft von wesentlicher (finanzieller) Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung führen könnten.

 

Stuttgart, 24. Mai 2024

Moritz Sans, Geschäftsführer

Dr. Holger Salge, Geschäftsführer

Gewinn- und Verlustrechnung für 2023

2022
EUR EUR TEUR
1. Erlöse aus Krankenhausleistungen 9.836.998,34 9.318
2. Erlöse aus Wahlleistungen 69.637,34 71
3. Nutzungsentgelte der Ärzte 20.838,17 22
3a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches soweit nicht in den Nummern 1 bis 3 enthalten 410.815,42 473
4. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter 8. 694.960,90 20
5. Sonstige betriebliche Erträge 122.482,60 1.072
11.155.732,77 10.976
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 6.884.295,76 6.737
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.476.987,67 1.451
davon für Altersversorgung EUR 269.520,87 (Vj. TEUR 269)
8.361.283,43 8.188
7. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 672.672,82 694
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 294.834,88 342
967.507,70 1.036
Zwischenergebnis 1.826.941,64 1.752
8. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 144.093,60 129
davon Fördermittel nach dem KHG EUR 144.093,60 (Vj. TEUR 129)
9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 170.653,46 178
10. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 144.093,60 129
11. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen 22.702,05 22
147.951,41 156
12. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 243.951,41 237
13. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.742.441,34 1.686
1.986.392,75 1.923
Zwischenergebnis -11.499,70 -15
14. Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 11.711,92 19
15. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20.946,46 11
32.658,38 30
16. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 4
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 466,82 0
466,82 4
32.191,56 26
18. Steuern -961,63 5
davon vom Einkommen und vom Ertrag EUR -1.681,87 (Vj. TEUR 4)
19. Jahresüberschuss = Bilanzgewinn 21.653,49 6

Anlagennachweis 2023

Bilanzposition Entwicklung der Anschaffungswerte
Anfangsstand 01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Endstand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 35.539,73 1.548,71 0,00 0,00 37.088,44
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 1.499.383,82 0,00 9.224,71 0,00 1.508.608,53
2. Einrichtungen und Ausstattungen 2.464.697,80 48.390,99 0,00 14.000,00 2.499.088,79
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 168.915,19 8.231,64 -9.224,71 78.594,19 89.327,93
4.132.996,81 56.622,63 0,00 92.594,19 4.097.025,25
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 3.500.000,00 0,00 0,00 750.000,00 2.750.000,00
7.668.536,54 58.171,34 0,00 842.594,19 6.884.113,69
Bilanzposition Entwicklung der Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Endstand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 33.170,73 1.436,71 0,00 34.607,44
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 568.743,82 92.599,71 0,00 661.343,53
2. Einrichtungen und Ausstattungen 1.839.188,80 149.914,99 14.000,00 1.975.103,79
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
2.407.932,62 242.514,70 14.000,00 2.636.447,32
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
2.441.103,35 243.951,41 14.000,00 2.671.054,76
Bilanzposition Restbuchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 2.481,00 2.369,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken 847.265,00 930.640,00
2. Einrichtungen und Ausstattungen 523.985,00 625.509,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 89.327,93 168.915,19
1.460.577,93 1.725.064,19
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 2.750.000,00 3.500.000,00
4.213.058,93 5.227.433,19

Lagebericht für 2023

1. Geschäftsverlauf

Die Sonnenberg Klinik erbringt stationäre und teilstationäre Leistungen auf dem Gebiet der Psychotherapie und ist mit 102 Betten und 3 tagesklinischen Plätzen im Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg enthalten. Die Klinik ist der Leistungsstufe Fachkrankenhaus zugeordnet.

Die Sonnenberg Klinik hat im Jahr 2023 ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Die Klinik war ganzjährig nahezu voll belegt. Lediglich die tagesklinische Behandlung konnte nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden.

Die jahresdurchschnittliche Inflationsrate lag mit 5,9 % (Quelle: Destatis Statistisches Bundesamt; Pressemitteilung Nr. 020 vom 16. Januar 2024) weiterhin auf sehr hohem Niveau. Aufgrund der bestehenden langfristigen Verträge im Energiebereich hatte der grundsätzlich hohe Preisanstieg allerdings nur teilweise Einfluss auf die Höhe unserer Sachkosten. Durch die moderate Tarifvereinbarung im TVöD, welche für das Jahr 2023 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie vorsieht, ohne dass die Tabellenentgelte erhöht werden, konnten auch die gestiegenen Personalkosten durch den Anstieg im Ertragsbereich (Veränderungswert) refinanziert werden.

Die Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) wurde erneut in Teilen modifiziert und die geplanten Sanktionen wurden auf 2026 ff. verschoben.

Das Geschäftsjahr 2023 konnte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 22 (Vj. T€ 6) abgeschlossen werden. Die im Vorjahreslagebericht getroffene Prognose eines zumindest ausgeglichenen Ergebnisses ist somit im Wesentlichen eingetreten. Bei einer leicht gestiegenen Belegung sind die Umsatzerlöse um T€ 454 bzw. 4,6 % aufgrund der einberechneten Budgeterhöhung angestiegen. Gleichzeitig haben sich die Personalkosten im Wesentlichen aufgrund der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichsprämie um 2,1 % bzw. T€ 173 erhöht. Die sonstigen Kostenblöcke konnten trotz der hohen Inflation nahezu auf Vorjahresniveau gehalten werden. Ein ausgeglichenes Ergebnis konnte trotz dieser erfreulichen Kostensituation nur durch Energiekostenhilfen des Landes in Höhe von rund T€ 680 erreicht werden. Im Vorjahr konnte das Ergebnis nur durch die erhaltene Erbschaft in Höhe von T€ 941 ausgeglichen werden.

Insgesamt konnte die Sonnenberg Klinik Erträge in Höhe von T€ 11.156 (Vj. T€ 10.976) vereinnahmen; davon entfielen auf die Erlöse aus Krankenhausleistungen T€ 9.837 (Vj. T€ 9.318). Die Belegung lag mit 36.437 Berechnungstagen über dem Niveau von 2022 (35.630 BT). Die im Vorjahreslagebericht getroffene Prognose einer leicht steigenden Belegung konnte somit bestätigt werden.

Die Sonnenberg Klinik weist in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 7.871 (Vorjahr: T€ 7.849) aus. Die Eigenkapitalquote liegt unter Berücksichtigung der Saldierung des Sonderpostens mit dem Anlagevermögen zum 31. Dezember 2023 bei 84,2 % (Vorjahr: 87,4 %).

Die flüssigen Mittel einschließlich der Wertpapiere des Finanzanlagevermögens haben sich um rund T€ 972 erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die Reduzierung des Forderungsbestandes zurückzuführen.

Für das Jahr 2023 konnte leider noch keine Pflegesatzvereinbarung abgeschlossen werden. Die eigentlichen Eckpunkte der Vereinbarung konnten mit den Kostenträgern im Umlaufverfahren abgestimmt werden. So sollen die vereinbarten Leistungen aus 2022 fortgeschrieben und das Budget um den Veränderungswert (4,59 %) erhöht werden. Dies wurde bei der Berechnung der Erlösausgleiche für den Jahresabschluss 2023 ertragswirksam berücksichtigt.

Die durchschnittliche Zahl der im Unternehmen beschäftigten Personen, umgerechnet auf Vollkräfte betrug im Geschäftsjahr 2023 114,3 VK (Vj. 114,4 VK). Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft lag im Jahr 2023 bei T€ 73,2 (Vj. T€ 71,6).

2. Voraussichtliche Entwicklung, Chancen und Risiken

Das bei der Sonnenberg Klinik Südwürttemberg etablierte Risikomanagement ermöglicht die systematische Erfassung der Risiken und der Chancen und versetzt damit das Unternehmen in die Lage, den wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern und die klinischen Risiken zu berücksichtigen. Durch das Risikomanagementsystem können Risiken frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wurde die Vergütungssystematik von tagesgleichen Pflegesätzen auf pauschalierte Entgelte umgestellt. Diese Umstellung bringt den Krankenhausvergleich mit sich und erstmalig auch die Möglichkeit, das Vorjahresbudget im Rahmen der Budgetverhandlungen zu verringern, anstatt es wie in der Vergangenheit zumindest fortzuschreiben. In die Budgetfindung vor Ort fließen somit künftig auch verstärkt strukturelle und regionale Besonderheiten ein.

Mit der Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) wurde eine Personalmindestvorgabe geschaffen, die weitgehend auf den Personalanhaltszahlen aus der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) von 1991 fußt. Die dort verankerten Personalmindestgrenzen sollen auf der einen Seite die Behandlung durch Mindestpersonalvorgaben deutlich verbessern, führen aber auf der anderen Seite auch zu massiven Nachweispflichten und Herausforderungen in der Personalplanung. Ob und welche Auswirkungen die vollständige Umsetzung des PEPP-Entgeltsystems und die PPP-RL auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden ist weiterhin unklar. Auswirkung auf die Vergütung werden die neuen Regelungen erst ab dem Jahr 2026 auf die Sonnenberg Klinik haben, da die Sanktionsmöglichkeiten der PPP-RL in 2023 noch einmal verschoben wurden.

Die Budgetverhandlungen für das Jahr 2023 sind noch nicht abgeschlossen; wir versuchen eine Einigung im Umlaufverfahren zu erzielen. Da die PPP-RL Personalvorgaben für die Psychosomatik voraussichtlich noch einmal überarbeitet werden, gehen wir davon aus, dass auch im Jahr 2024 lediglich eine Fortschreibung des vereinbarten Budgets mit entsprechender Steigerung um den Veränderungswert verhandelt werden kann, was sich entsprechend in den Umsatzerlösen niederschlagen wird.

Die Sonnenberg Klinik versucht neben dem laufenden Betrieb auch moderne und zukunftsfähige Behandlungsangebote aufzubauen bzw. auszubauen. So werden seit 2018 die zugewiesenen tagesklinischen Plätze für eine teilstationäre Kurzzeitbehandlung sowie zur tagesklinischen Entlassung genutzt. Des Weiteren sollen auch unsere Aktivitäten im Bereich "Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz" weiter ausgebaut werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Einigung mit den Kostenträgern in Baden-Württemberg im Bereich der PiA Vergütung gehen wir davon aus, dass wir spätestens ab 2025 PSiA Leistungen erbringen können. Aktuell planen wir deshalb die Räumlichkeiten für unsere Ambulanz deutlich zu vergrößern. Die zusätzlichen personellen und räumlichen Ressourcen werden sich voraussichtlich zunächst negativ auf das Ergebnis und die Liquidität der Klinik auswirken. Mittelfristig werden sie aber dazu beitragen, dass die Klinik auch in Zukunft mit innovativen Angeboten am Markt bestehen kann.

Der Fachkräftemangel ist weiterhin ein zentrales Thema. Zwar konnten wir in 2023 unsere budgetierten Stellen in aller Regel besetzen, allerdings nur mit sehr hohem Aufwand bei allen am Einstellungsprozess beteiligten Mitarbeitenden. Die zunehmend begrenzten Personalressourcen aufgrund der demographischen Entwicklung sowie die geringe Attraktivität von Gesundheitsberufen werden weiterhin zu Problemen bei der Personalgewinnung führen. Um dieser Problematik entgegenzuwirken passen wir die bestehenden Arbeitsbedingungen durch die Entwicklung und Umsetzung von Flexibilisierungskonzepten zur Arbeitszeitgestaltung an, bieten zielgerichtete Fortbildungen an und haben Job-Ticket sowie Job-Bike Angebote sowie weiteren unterstützenden Maßnahmen für unsere Mitarbeitende eingeführt, um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.

In der Tarifrunde 2023 des TVÖD haben die Tarifparteien einen Tarifabschluss erzielt, welcher die Tabellenentgelte ab 2024 um >10 % erhöht. Die deutlich gestiegen Gehälter macht die Sonnenberg Klinik am Markt zwar konkurrenzfähiger, was in Zeiten von Fachkräftemangel grundsätzlich positiv zu werten ist, allerdings werden durch die zu erwartenden Budgetsteigerungen die Aufwendungen durch den Tarifabschluss nicht vollumfänglich refinanziert werden können. Ein ausgeglichenes Ergebnis wird im Jahr 2024 daher nur bei deutlich geringeren Instandhaltungsaufwendungen zu erzielen sein. Mittelfristig müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese Ergebnisbelastung zu kompensieren.

Sollten aufgrund der schlechten Bausubstanz ungeplante Instandhaltungsmaßnahmen notwendig werden, müsste in 2024 ein negatives Jahresergebnis ausgewiesen werden. Da der Neubau des Klinikgebäudes durch den Eigentümer, das ZfP Südwürttemberg, nicht zeitnah umgesetzt wird, werden die Instandhaltungsaufwendungen in den nächsten Jahren auf hohem Niveau verbleiben. Nur so wird es möglich sein, den Klinikbetrieb in den über 50 Jahre alten Gebäuden fortzuführen. Aufgrund des bestehenden Mietvertrages zwischen dem ZfP Südwürttemberg und der Sonnenberg Klinik sind die Instandhaltungsaufwendungen allein von der Sonnenberg Klinik zu tragen. Die Geschäftsführung hat den Gesellschafter/Vermieter darauf hingewiesen, dass ein Klinikneubau bzw. eine umfassende Generalsanierung der bestehenden Gebäude mittelfristig aufgrund der maroden baulichen Situation unumgänglich ist. Neben der Umsetzung eines Ersatzneubaus wird daher auch geprüft, ob eine bauliche Generalsanierung des Gebäudes wirtschaftlich und baurechtlich möglich ist. Entscheidend ist hierbei, dass aus Sicht der Gesellschaft eine Generalsanierung bei laufendem Geschäftsbetrieb erfolgen kann.

Um das Thema "Nachhaltigkeit" gezielt umzusetzen ist die Sonnenberg Klinik der WIN-Charta des Landes Baden-Württemberg beigetreten. Mit der Unterzeichnung der WIN-Charta bekennen wir uns zu unserer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung. Zudem identifizieren wir uns mit der Region, in der wir wirtschaften. So ist die Klinik seit 2023 Mitglied bei der Initiative "Schmeck den Süden".

Insgesamt stehen sich die Chancen und die Risiken aus unserer Sicht ausgewogen gegenüber. Aus Sicht der Geschäftsführung bestehen derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken.

Für das Jahr 2024 gehen wir erneut von einer leichten Belegungssteigerung (insbesondere im tagesklinischen Bereich) aus. Bei einem um den Veränderungswert steigenden Budget werden die vereinbarten Tarifsteigerungen nicht vollständig refinanziert werden können. Ein ausgeglichenes Ergebnis wird daher nur bei stark reduzierten Instandhaltungskosten erzielt werden können.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht ersichtlich.

 

Stuttgart, 24. Mai 2024

Moritz Sans, Geschäftsführer

Dr. Holger Salge, Geschäftsführer

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