SW Projekt
GmbH
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
682.886,87 |
431.294,67 |
| I.
Sachanlagen |
678.886,87 |
427.294,67 |
| II.
Finanzanlagen |
4.000,00 |
4.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.237.674,89 |
969.778,28 |
| I.
Vorräte |
919.361,71 |
663.942,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
190.008,86 |
172.511,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
128.304,32 |
133.324,16 |
| Summe
Aktiva |
1.920.561,76 |
1.401.072,95 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.748,46 |
149.193,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
29.248,46 |
136.693,72 |
| B.
Rückstellungen |
12.854,00 |
11.654,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.865.959,30 |
1.240.225,23 |
| Summe
Passiva |
1.920.561,76 |
1.401.072,95 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
a. Die Firma der Gesellschaft lautet SW Projekt
GmbH. Der Sitz befindet sich in 95448 Bayreuth. Die
Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 7410 beim
Registergericht Bayreuth eingetragen
b. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des
§ 267 a HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt. aufgestellt
c. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber
dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.
d. Die in dem Jahresabschluss angegebenen
Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des
Geschäftsjahres vergleichbar.
e. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
f. Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 - 3 HGB) bilanziert.
Sachanlagen werden mit den um planmäßige
Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet (Nutzungsdauer acht und 14
Jahre). Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in
Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
"Geringwertige Wirtschaftsgüter", d.h.
selbständig nutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
deren Anschaffungs-/Herstellungskosten EUR 250,- (ohne
Umsatzsteuer) nicht übersteigen, werden im Jahr des
Zugangs als Aufwand behandelt. Abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände, deren
Anschaffungs-/Herstellungskosten mehr als EUR 250,- und bis
800 EUR betragen, werden im Jahr des Zugangs als Aufwand
behandelt. Abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände, deren
Anschaffungs-/Herstellungskosten mehr als EUR 800,- und bis
EUR 1.000,- betragen, werden über die
planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Gebrauchte Vermögensgegenstände werden mit
einer geringeren Nutzungsdauer und damit einem höheren
Abschreibungssatz angesetzt.
Die
Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den
Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibung, bilanziert.
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige
Erzeugnisse werden angabegemäß mit den
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 252 Abs. 4
HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden auf
den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag einzeln
wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden voll
abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wird
ausreichend durch Pauschalwertberichtigungen unter
Berücksichtigung von Erfahrungswerten der
Vergangenheit berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen und passive
Rechnungsabgrenzungen werden mit den tatsächlichen
Auszahlungen und tatsächlichen Einzahlungen angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im
Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht
abgewichen.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem diesem Anhang
beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Darin sind,
ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und
Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge,
Umbuchungen, Zuschreibungen, Abschreibungen und
Sonderabschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die
Abschreibungen und Sonderabschreibungen in ihrer gesamten
Höhe gesondert aufgeführt. Zusätzlich sind
in der beigefügten Entwicklung des
Anlagevermögens die Abschreibungen auf die einzelnen
Posten des Anlagevermögens aufgegliedert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen sind folgende Beträge
enthalten, die Ausleihungen oder Forderungen gegen
Gesellschafter sind:
|
2023 |
2022 |
| Verrechnungskonto CSW
GmbH |
1.167,01 |
1.022,13 |
|
1.167,01 |
1.022,13 |
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR ist zur
Hälfte eingezahlt. Das ausstehende Stammkapital ist
zum Bilanzstichtag nicht eingefordert.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 136.693,72 EUR enthalten.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 1.217.254,30
(Vorjahr: EUR 725.225,23) eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr sowie EUR 648.705,00 (Vorjahr: EUR 515.000,00
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen i. H. von 603.387,11 EUR (Vorjahr: 300.000,00
EUR). und resultieren aus einem Darlehen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in Höhe von 648.705,00 EUR (Vorjahr: 515.000
EUR).durch Grundpfandrechte besichert.
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch üblichen Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
D.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
0.
Bayreuth, 10. Oktober 2024
Die Geschäftsführung
Claudia Simm-Weber
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 15.10.2024.
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