Segenia
Capital Management GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
155.377,40 |
233.358,98 |
| I.
Sachanlagen |
6.578,00 |
5.598,00 |
| II.
Finanzanlagen |
148.799,40 |
227.760,98 |
| B.
Umlaufvermögen |
757.728,13 |
405.015,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
411.736,20 |
273.849,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-34.079,89 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
345.991,93 |
131.165,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
856,75 |
904,73 |
| Aktiva |
913.962,28 |
639.279,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
485.910,58 |
279.592,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
197.500,00 |
197.500,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
57.092,13 |
-131.007,74 |
| IV.
Jahresüberschuss |
206.318,45 |
188.099,87 |
| B.
Rückstellungen |
219.819,07 |
121.409,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
208.232,63 |
238.277,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
208.232,63 |
238.277,04 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.698,50 |
6.173,51 |
| Passiva |
913.962,28 |
639.279,02 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB i.V.m. §§ 264 HGB
für kleine Kapitalgesellschaften unter der Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen des GmbHG aufgestellt.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
wie in Vorjahren nach dem Gesamtkostenverfahren. Das
Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266,
276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Segenia Capital
Management GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am
Main
Registergericht und -Nr.: Frankfurt am Main,
HRB121886
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die
planmäßigen linearen Abschreibungen erfolgen
unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer, die sich an den steuerlichen AfA-Tabellen
orientiert.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit bei einzelnen Finanzanlagen am
Bilanzstichtag Gründe für eine dauernde
Wertminderung vorliegen, werden diese auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bewertet.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks werden zu Nominalwerten
bewertet.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
in fremder Währung sind gem. § 256a HGB mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten sind
wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Angaben zur Mitzugehörigkeit
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 5.162,88
EUR (Vorjahr: 6.173,51 EUR) enthalten.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von TEUR 98 aus KFZ-Leasingverträgen.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter
Die Gesellschaft hat in 2023 im Jahresdurchschnitt
zwei Mitarbeiter beschäftigt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Carsten Radtke,
handelnd als Geschäftsführer der Segenia
Capital Management GmbH
Michael Martin Janßen,
handelnd als Geschäftsführer der Segenia
Capital Management GmbH
Erik Heinelt,
handelnd als Geschäftsführer der Segenia
Capital Management GmbH
In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten
verkürzten Jahresabschluss wurden
größenabhängige Erleichterungen nach §
326 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem
vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben
wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Segenia Capital Management GmbH, Frankfurt am
Main:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Segenia Capital
Management GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Segenia Capital Management
GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in
allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In
allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m.
§ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 45a Abs. 1 KAGB i. V. m.
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Be-langen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der ins-gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Be-langen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Über-einstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB
i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
§ identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
§ gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
§ beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
§ ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
§ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
§ beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage des Unternehmens.
§ führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Rodgau, 28. Februar 2024
DW Drasler Wullenkord Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Wullenkord
Wirtschaftsprüfer
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt am Main, den
19.06.2024
gez.
C. Radtke, M. Janßen, E. Heinelt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2024
festgestellt.
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