Reparatur und Instandhaltung von Maschinen
OMICRON IS GmbHLiquidiert
Sudenburger Wuhne 48, 39112 Magdeburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Wenzel seit 14.6.2018 | Prokura |
Heiko Dr. Schulze seit 22.2.2018 | Geschäftsführer |
Reinhard Hartmut Möckel seit 22.2.2018 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OMICRON Zerspanungstechnik GmbHLübbenau/SpreewaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2016OMICRON Zerspanungstechnik GmbH, Lübbenau/Spreewald
Die OMICRON Zerspanungstechnik GmbH hat ihren Sitz in Lübbenau/Spreewald. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 7928 CB eingetragen.
Der Jahresabschluss der OMICRON Zerspanungstechnik GmbH, Lübbenau/Spreewald, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 266 und § 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs teilweise in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265ff. HGB) aufgestellt worden. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sind jedoch die Umsatzerlöse nicht mit dem Vorjahr vergleichbar, da diese durch die Neudefinition gemäß § 277 Abs. 1 HGB begrifflich ausgeweitet wurden. Bei Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG bereits im Jahr 2015 hätte sich ein Vorjahresbetrag in Höhe von TEUR 2.263 ergeben. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.
In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: 1.Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode; Lizenzen werden planmäßig über die Vertragslaufzeit (15 Jahre) abgeschrieben. 2.Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nebst Nebenkosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wird planmäßig linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände, mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurde ein jahresbezogener Sammelposten gebildet, welcher über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Den Abschreibungssätzen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
3. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Zum Bilanzstichtag wurden teilweise Wertberichtigungen nach dem Niederstwertprinzip sowie Reichweitenabschläge vorgenommen. Die unfertigen Leistungen werden mit den effektiv je Auftrag angefallenen Einzelkosten (Rohmaterial, bezogene Teile, fremde Lieferungen und Leistungen, Fertigungslohn und sonstige direkt zurechenbare Kosten) zuzüglich der Materialgemeinkosten, Eingangs- und Baustellenfrachten, projektbezogenen Avalkosten sowie Fertigungs-, Konstruktions- und Verwaltungsgemeinkosten, in denen auch der Wertverzehr des in der Produktion eingesetzten Anlagevermögens enthalten ist, bewertet. Sofern die Werte der vorhandenen Bestände die zu erwartenden Erlöse abzüglich der noch anfallenden Kosten übersteigen, wird ausgehend von den Erlösen eine retrograde Bewertung vorgenommen, um eine verlustfreie Bewertung zu sichern. 4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände werden in der Bilanz mit dem Nennwert angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden im notwendigen Umfang Einzelwertberichtigungen vorgenommen. 5. Bargeld und Bankguthaben und -verbindlichkeiten werden entsprechend der Inventuraufnahme ausgewiesen und sind zum Nennwert angesetzt. 6. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 7. Am 1. Januar 2016 vorhandene Rückstellungen wurden entsprechend den im Jahre 2016 eingetretenen Sachverhalten in Anspruch genommen bzw. aufgelöst. Die Ansätze berücksichtigen die Risiken in ausreichender Höhe. Die Bewertung erfolgt mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank festgesetzten Diskontierungssatz, soweit die hieraus resultierenden Abzinsungsbeträge wesentlich sind. 8. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen mit TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 8) auf die FAM Anlagen-Service GmbH, Peitz. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen vollständig auf die alleinige Gesellschafterin Magdeburger Förderanlagen und Baumaschinen GmbH. Es handelt sich dabei um Miet- und Zinsverbindlichkeiten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 9) enthalten.
Die Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen im Geschäftsjahr 2016 TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 4).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem Leasingvertrag (Laufzeit bis 2019) in Höhe von TEUR 14 sowie dem Bestellobligo in Höhe von TEUR 3 (Laufzeit bis 2017). Ferner bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietvertrag über Sachanlagevermögen mit der Gesellschafterin Magdeburger Förderanlagen und Baumaschinen GmbH, Magdeburg. Die Höhe der Verpflichtung ist variabel, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Quantifizierung erfolgen kann. Der Mietvertrag ist unbefristet und kann mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietvertrag für die Nutzung von EDV mit der Gesellschafterin Magdeburger Förderanlagen und Baumaschinen GmbH, Magdeburg. Hieraus ergeben sich jährlich Verpflichtungen von TEUR 3. Der Vertrag ist unbefristet und kann mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Zusätzlich bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Dienstleistungsvertrag mit der Gesellschafterin Magdeburger Förderanlagen und Baumaschinen GmbH, Magedeburg. Die Höhe der Verpflichtung ist variabel, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Quantifizierung erfolgen kann. Der Vertrag ist unbefristet und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Arbeitnehmer Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 19 Mitarbeiter beschäftigt. Konzernzugehörigkeit Die OMICRON Zerspanungstechnik GmbH, Lübbenau/Spreewald, ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Magdeburger Förderanlagen und Baumaschinen GmbH, Magdeburg. Diese stellt einen Konzernabschluss auf, in den auch die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle zu diesem Konzernkreis zählenden Unternehmen werden im Bericht als verbundene Unternehmen ausgewiesen.
Lübbenau/Spreewald, den 03. März 2017 gez. Hartmut Möckel & Detlef Reisner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. März 2017 |
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